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Gesundheit & Sicherheit in Schweiz

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Discover workplace health and safety regulations in Schweiz

Updated on April 27, 2025

Sicherstellung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds ist ein grundlegender Aspekt des Betriebs in der Schweiz. Das Land verfügt über einen robusten Rahmen von Gesetzen und Vorschriften, die zum Schutz der Mitarbeitenden vor Arbeitsplatzgefahren und zur Förderung des Wohlbefindens entwickelt wurden. Die Einhaltung dieser Standards ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch ein entscheidender Faktor bei der Förderung von Produktivität, der Reduzierung von Fehlzeiten und der Aufrechterhaltung einer positiven Unternehmenskultur. Arbeitgeber werden erwartet, Risiken proaktiv zu erkennen, präventive Maßnahmen umzusetzen und sicherzustellen, dass alle Mitarbeitenden ausreichend informiert und geschult sind bezüglich Sicherheitsverfahren.

Der Ansatz der Schweiz im Bereich Arbeitsschutz ist umfassend und deckt eine Vielzahl von Branchen und Tätigkeiten ab. Das System legt den Schwerpunkt auf Prävention und verlangt von Arbeitgebern, systematische Schritte zur Risikobewertung und Umsetzung notwendiger Kontrollen zu unternehmen. Dies umfasst alles von ergonomischen Überlegungen und dem Umgang mit gefährlichen Substanzen bis hin zu Notfallvorsorge und psychischem Wohlbefinden. Das Verständnis und die Einhaltung dieser Anforderungen sind für jedes Unternehmen, das innerhalb der Schweizerischen Eidgenossenschaft tätig ist, unerlässlich.

Gesundheits- und Arbeitsschutzgesetze und Regulierungsrahmen

Die Grundlage des Arbeitsschutzes in der Schweiz ist hauptsächlich in der Bundesgesetzgebung verankert. Die wichtigsten Gesetze und Verordnungen legen die allgemeinen Prinzipien und spezifischen Anforderungen fest, die Arbeitgeber befolgen müssen. Diese Vorschriften werden von verschiedenen Bundes- und Kantonsbehörden durchgesetzt.

Wichtige Vorschriften umfassen:

Verordnung Hauptfokus
Arbeitsgesetz (ArG) Allgemeine Bestimmungen zum Gesundheitsschutz, Arbeitszeiten und Ruhezeiten.
Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (ArGV 3) Spezifische Anforderungen zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.
Unfallversicherungsgesetz (UVG) Grundsätze der Unfallverhütung und -versicherung.
Verordnung zur Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) Detaillierte Vorschriften zur Gefahrenidentifikation, Risikobewertung und Prävention.
Chemikaliengesetz (ChemG) Vorschriften im Zusammenhang mit gefährlichen Substanzen.

Dieses Rahmenwerk schreibt vor, dass Arbeitgeber alle notwendigen und technisch machbaren Maßnahmen ergreifen, um Unfälle zu verhindern und die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden zu schützen.

Standards und Praktiken im Bereich Arbeitsschutz

Ein effektiver Arbeitsschutz in der Schweiz basiert auf der Umsetzung spezifischer Standards und Praktiken. Ein systematischer Ansatz ist erforderlich, beginnend mit der Identifikation potenzieller Gefahren und der Bewertung der damit verbundenen Risiken.

  • Risikoanalyse: Arbeitgeber müssen systematisch Gefahren am Arbeitsplatz identifizieren und die Risiken für die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeitenden bewerten. Dieser Prozess sollte dokumentiert und regelmäßig aktualisiert werden, insbesondere nach Änderungen in Arbeitsprozessen oder -ausrüstung.
  • Präventive Maßnahmen: Basierend auf der Risikoanalyse müssen geeignete präventive Maßnahmen umgesetzt werden. Diese folgen einer Hierarchie, bei der technische und organisatorische Lösungen Vorrang vor persönlicher Schutzausrüstung (PSA) haben.
  • Sicherheitsausschüsse: Obwohl nicht für alle Unternehmen verpflichtend, ist die Einrichtung eines Sicherheitsausschusses oder die Benennung von Sicherheitsvertretern eine gängige und empfohlene Praxis, insbesondere in größeren oder risikoreichen Arbeitsstätten. Diese Gremien fördern die Sicherheitskultur und beziehen Mitarbeitende in den Sicherheitsprozess ein.
  • Schulung und Unterweisung: Mitarbeitende müssen angemessene Unterweisungen und Schulungen zu den spezifischen Gefahren ihrer Arbeit, den bestehenden Präventionsmaßnahmen und dem korrekten Umgang mit Ausrüstung und PSA erhalten. Die Schulungen sollten bei der Einstellung, bei Aufgabenänderungen und regelmäßig danach erfolgen.
  • Dokumentation: Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Sicherheitsmaßnahmen zu dokumentieren, einschließlich Risikoanalysen, umgesetzter Maßnahmen, Sicherheitsanweisungen und Schulungsnachweise. Diese Dokumentation dient als Nachweis der Einhaltung und ist bei Kontrollen unerlässlich.

Prozesse und Anforderungen bei Arbeitsplatzinspektionen

Arbeitsplätze in der Schweiz unterliegen Inspektionen durch zuständige Behörden, um die Einhaltung der Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften sicherzustellen. Diese Inspektionen können routinemäßig oder durch bestimmte Ereignisse wie Unfälle oder Beschwerden ausgelöst werden.

Inspektionsstellen umfassen:

  • Bundeskoordination Kommission für Arbeitssicherheit (FCOS/EKAS): Überwacht die Umsetzung der Sicherheitsvorschriften und koordiniert Präventionsmaßnahmen.
  • Kantonale Arbeitsinspektorate: Führen Inspektionen auf kantonaler Ebene durch, mit Fokus auf die Einhaltung des Arbeitsgesetzes.
  • SUVA (Schweizerische Unfallversicherungsanstalt): Als größter Unfallversicherer hat SUVA auch einen Auftrag zur Unfallverhütung und führt Inspektionen durch, insbesondere in Hochrisikobranchen.

Während einer Inspektion prüfen die Behörden in der Regel Dokumentationen (Risikoanalysen, Schulungsnachweise, Sicherheitsverfahren), beobachten Arbeitsprozesse und sprechen mit Mitarbeitenden und Management. Arbeitgeber müssen den Inspektoren Zugang und die erforderlichen Informationen gewähren. Bei Nicht-Einhaltung können Anordnungen zur Behebung von Mängeln, Bußgelder oder im schweren Fall eine vorübergehende Betriebsschließung erfolgen.

Protokolle und Berichterstattung bei Arbeitsunfällen

Trotz präventiver Bemühungen können Arbeitsunfälle auftreten. Die Schweiz hat klare Protokolle für den Umgang mit Unfällen und Meldepflichten.

Sofortmaßnahmen nach einem Unfall:

  1. Erste Hilfe leisten und die Sicherheit des Unfallortes gewährleisten.
  2. Notruf absetzen, falls notwendig.
  3. Ursachen des Unfalls untersuchen, um eine Wiederholung zu verhindern.

Meldepflichten:

Schwere des Unfalls Meldepflicht An wen
Geringfügige Verletzungen In der Regel intern dokumentieren; keine externe Meldung erforderlich, außer es ist vorgeschrieben. Interne Dokumentation
Unfälle, die die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigen (über den Tag hinaus) Müssen bei der Unfallversicherung (z.B. SUVA oder andere Versicherer) gemeldet werden. Unfallversicherungsträger
Schwere Unfälle oder Todesfälle Müssen sofort bei der Unfallversicherung und oft bei den kantonalen Behörden (z.B. Arbeitsinspektorat) gemeldet werden. Unfallversicherungsträger, Behörden

Eine gründliche Unfalluntersuchung ist entscheidend, um die Ursachen zu ermitteln und Korrekturmaßnahmen umzusetzen. Die Dokumentation des Unfalls, der Untersuchungsergebnisse und der umgesetzten Maßnahmen ist verpflichtend.

Verantwortlichkeiten von Arbeitgeber und Mitarbeitenden für den Arbeitsschutz

Der Arbeitsschutz ist eine gemeinsame Verantwortung zwischen Arbeitgebern und Mitarbeitenden, wobei die primäre Pflicht beim Arbeitgeber liegt.

Verantwortlichkeiten des Arbeitgebers:

  • Sicherstellung der Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeitenden im Rahmen des Möglichen.
  • Gefahren erkennen und Risiken bewerten.
  • Notwendige präventive und schützende Maßnahmen umsetzen.
  • Angemessene Unterweisungen und Schulungen bereitstellen.
  • Notwendige persönliche Schutzausrüstung (PSA) bereitstellen.
  • Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben gewährleisten.
  • Mitarbeitende in Sicherheitsbelange einbeziehen.
  • Notwendige Dokumentationen führen.

Verantwortlichkeiten der Mitarbeitenden:

  • Sicherheitsanweisungen und -verfahren befolgen.
  • Sicherheitsausrüstung und PSA korrekt verwenden.
  • Gefahren, Mängel und gefährliche Situationen dem Arbeitgeber melden.
  • Handlungen unterlassen, die sie selbst oder andere gefährden könnten.
  • Mit dem Arbeitgeber bei der Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen zusammenarbeiten.

Beide Parteien spielen eine entscheidende Rolle bei der Schaffung und Aufrechterhaltung eines sicheren Arbeitsumfelds, was zum Gesamterfolg und Wohlbefinden der Organisation beiträgt.

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