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Freelancing in Schweiz

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Learn about freelancing and independent contracting in Schweiz

Updated on April 27, 2025

Switzerland hat sich seit langem als Zentrum für qualifizierte Fachkräfte etabliert, und die Arbeitslandschaft nimmt zunehmend flexible Vereinbarungen an. Independent Contracting und Freelancing bieten Unternehmen Zugang zu spezialisierten Fachkenntnissen, ohne die Verpflichtungen einer traditionellen Beschäftigung, während Einzelpersonen Autonomie und vielfältige Projektmöglichkeiten erhalten. Das Verständnis der Nuancen bei der Einbindung unabhängiger Arbeiter in der Schweiz ist entscheidend für die Einhaltung der Vorschriften und eine erfolgreiche Zusammenarbeit.

Das Navigieren im rechtlichen und administrativen Rahmen für independent Contractors erfordert sorgfältige Aufmerksamkeit. Unternehmen, die Freelancer beschäftigen, müssen die Unterschiede zwischen Beschäftigung und Selbstständigkeit kennen, um Risiken der Fehlklassifizierung zu vermeiden, die zu erheblichen Haftungen im Zusammenhang mit Sozialversicherungsbeiträgen, Steuern und Arbeitsrecht führen können. Dieser Leitfaden skizziert die wichtigsten Aspekte für Unternehmen, die 2025 mit unabhängigen Fachkräften in der Schweiz arbeiten.

Rechtliche Unterscheidungen: Employee vs. Independent Contractor

Die Hauptherausforderung bei der Beschäftigung von Personen besteht darin, die Arbeitsbeziehung korrekt zu klassifizieren. Das Schweizer Recht unterscheidet zwischen einem Employee (unterliegt der Weisungs- und Kontrollbefugnis des Arbeitgebers) und einem independent Contractor (selbstständig, autonom arbeitend). Eine Fehlklassifizierung kann zu Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen, Steuern und möglichen Geldstrafen führen. Die Entscheidung basiert auf der tatsächlichen Natur der Arbeitsbeziehung, nicht nur auf dem Vertragsbezeichnung.

Wichtige Kriterien, die von den Behörden (wie den Schweizer Sozialversicherungsbehörden, AHV/AVS) berücksichtigt werden, sind:

  • Unterordnung: Ist die Person in die Struktur des Unternehmens integriert und unterliegt Anweisungen bezüglich Arbeitsmethoden, Zeit und Ort? Arbeitnehmer sind typischerweise untergeordnet, während Contractors unabhängig arbeiten.
  • Wirtschaftliche Abhängigkeit: Ist die Person hauptsächlich von einem Kunden abhängig? Hohe wirtschaftliche Abhängigkeit von einer einzelnen Einheit kann auf Beschäftigung hinweisen.
  • Integration in die Abläufe: Nutzt die Person die Infrastruktur, Werkzeuge und E-Mail-Adressen des Unternehmens und vertritt das Unternehmen nach außen?
  • Unternehmerisches Risiko: Trägt die Person eigene Geschäftsrisiken (z.B. Marketing, Rechnungsstellung für mehrere Kunden, Investitionen in Ausrüstung)? Independent Contractors übernehmen unternehmerisches Risiko.
  • Mehrere Kunden: Arbeitet die Person gleichzeitig für mehrere Kunden? Dies ist ein starker Indikator für Selbstständigkeit.

Die Behörden bewerten diese Faktoren ganzheitlich. Eine formale Erklärung der Selbstständigkeit bei der AHV/AVS wird häufig von Contractors eingeholt und kann Klarheit schaffen, die endgültige Entscheidung liegt jedoch stets bei den tatsächlichen Arbeitsbedingungen.

Praktiken des Independent Contracting und Vertragsstrukturen

Die Beschäftigung eines independent Contractors in der Schweiz erfordert einen klaren, gut ausgearbeiteten Vertrag. Anders als bei Arbeitsverträgen, die stark reguliert sind, bieten Dienstleistungsverträge mit independent Contractors mehr Flexibilität, müssen jedoch die selbstständige Natur der Beziehung genau widerspiegeln.

Wesentliche Elemente eines independent Contractor-Vertrags umfassen typischerweise:

  • Leistungsumfang: Detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Leistungen, Deliverables und Projektziele.
  • Laufzeit: Dauer des Vertrags oder Projektzeitplan.
  • Vergütung: Zahlungsbedingungen, Sätze (stundenweise, täglich, projektbezogen), Rechnungsstellung und Währung.
  • Auslagen: Klärung, welche Partei für arbeitsbezogene Ausgaben verantwortlich ist.
  • Vertraulichkeit: Verpflichtungen bezüglich sensibler Informationen.
  • Kündigung: Bedingungen, unter denen der Vertrag von beiden Parteien gekündigt werden kann.
  • Geistiges Eigentum: Klare Regelungen zum Eigentum an erstellter Arbeit (siehe nächster Abschnitt).
  • Geltendes Recht und Gerichtsstand: Angabe des schweizerischen Rechts und zuständiger Gerichte.

Es ist entscheidend, dass die Vertragsbedingungen die unabhängige Natur der Beziehung betonen und Sprache vermeiden, die typisch für Beschäftigungsverhältnisse ist (z.B. feste Arbeitszeiten, obligatorische Büroanwesenheit, detaillierte Anweisungen wie die Arbeit auszuführen ist).

Rechte an geistigem Eigentum

Das geistige Eigentum (IP), das ein independent Contractor während eines Projekts schafft, ist eine zentrale Überlegung. Im Gegensatz zu Mitarbeitenden, bei denen IP, die im Rahmen der Beschäftigung entsteht, in der Regel dem Arbeitgeber gehört, gehört IP, die von einem independent Contractor geschaffen wird, grundsätzlich dem Contractor, sofern im Vertrag nicht ausdrücklich an den Kunden abgetreten.

Um sicherzustellen, dass der Kunde die IP-Rechte am Arbeitsergebnis besitzt, muss der Dienstleistungsvertrag klare und umfassende Klauseln enthalten, die diese Rechte vom Contractor auf den Kunden übertragen. Diese Abtretung sollte alle relevanten IP-Rechte abdecken, einschließlich Urheberrechte, Patentrechte, Designrechte und Datenbankrechte, für alle Territorien und für die gesamte Dauer des IP-Schutzes. Ohne eine solche Klausel erhält der Kunde möglicherweise nur eine Lizenz zur Nutzung der Arbeit, nicht das volle Eigentum.

Steuer- und Versicherungsverpflichtungen

Independent Contractors in der Schweiz sind für ihre eigenen Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge verantwortlich. Unternehmen, die sie beschäftigen, ziehen in der Regel keine Einkommenssteuer oder Sozialversicherungsbeiträge von den Zahlungen ab, im Gegensatz zu Beschäftigten.

Wichtige Verpflichtungen für independent Contractors umfassen:

  • Anmeldung: Anmeldung als Selbstständiger bei der zuständigen kantonalen Sozialversicherungsstelle (AHV/AVS).
  • Sozialversicherung: Zahlung von Beiträgen an AHV/AVS (Renten), IV (Invalidenversicherung), EO (Erwerbsersatzordnung) und ggf. ALV (Arbeitslosenversicherung, meist nicht verpflichtend für Selbstständige). Beitragssätze basieren auf dem Einkommen.
  • Pillar 2 (Berufliche Vorsorge): Selbstständige sind grundsätzlich nicht verpflichtete Teilnehmer an Pillar 2, können aber freiwillig beitreten.
  • Pillar 3 (Private Vorsorge): Wird für zusätzliche Altersvorsorge empfohlen.
  • Unfallversicherung (UVG): Obligatorisch für Arbeitnehmer, aber Selbstständige müssen ihre eigene Unfallversicherung organisieren.
  • Krankenversicherung (KVG): Obligatorisch für alle Einwohner.
  • Einkommenssteuer: Jährliche Steuererklärung abgeben und Einkommenssteuer auf kantonaler und Bundesebene zahlen. Die Steuersätze sind progressiv und variieren erheblich nach Kanton.
  • Mehrwertsteuer (MwSt): Anmeldung zur MwSt, wenn der Jahresumsatz CHF 100'000 übersteigt.

Unternehmen, die Contractors beschäftigen, müssen sicherstellen, dass der Contractor tatsächlich selbstständig ist und seine eigenen Verpflichtungen erfüllt. Das Einholen eines Nachweises über die Anmeldung als Selbstständiger (AHV-Bestätigung) ist eine gängige Praxis.

Gängige Branchen und Sektoren

Independent Contractors werden in einer Vielzahl von Branchen in der Schweiz eingesetzt, insbesondere dort, wo spezialisierte Fähigkeiten projektbezogen benötigt werden oder Flexibilität geschätzt wird.

Häufige Branchen, die unabhängige Fachkräfte beschäftigen, sind:

  • Informationstechnologie (IT): Softwareentwicklung, Cybersicherheit, Datenanalyse, Cloud-Computing, IT-Beratung.
  • Beratung: Managementberatung, Strategie, HR, Finanzen, spezialisierte Branchenexpertise.
  • Marketing und Kommunikation: Digitales Marketing, Content-Erstellung, PR, Grafikdesign, Social Media Management.
  • Finanzen und Banking: Finanzanalyse, Compliance, Projektmanagement, spezialisierte Trading-Rollen.
  • Pharma und Life Sciences: Forschung, klinische Studien, regulatorische Angelegenheiten, medizinisches Schreiben.
  • Kreativwirtschaft: Design, Fotografie, Videografie, Schreiben, Übersetzungen.
  • Ingenieurwesen: Spezialisierte Projektrollen, technische Beratung.

Die Verbreitung unabhängiger Arbeit in diesen Sektoren spiegelt die Nachfrage nach Nischkenntnissen, projektbasierten Arbeitsmodellen und die globale Natur vieler Schweizer Branchen wider.

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