Rivermate | Schweiz landscape
Rivermate | Schweiz

Urlaub in Schweiz

499 EURpro Mitarbeiter/Monat

Understand employee leave entitlements and policies in Schweiz

Updated on April 27, 2025

Verwaltung von Mitarbeiterurlaub und Urlaubsansprüchen ist ein entscheidender Aspekt der Compliance und Mitarbeiterzufriedenheit bei der Tätigkeit in der Schweiz. Das schweizerische Arbeitsrecht, hauptsächlich geregelt durch das Obligationenrecht (OR), legt Mindeststandards für verschiedene Arten von Urlaub fest, einschließlich Jahresurlaub, Feiertage und Krankheitsurlaub. Während das Bundesrecht eine Basis bietet, werden viele Aspekte, insbesondere hinsichtlich Dauer der Krankengeldzahlung und anderer spezieller Urlaubsarten, oft durch kantonale Vorschriften, Gesamtarbeitsverträge (GAV) oder individuelle Arbeitsverträge ergänzt.

Das Verständnis dieser Regelungen ist für Arbeitgeber essenziell, um ihre gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen und ihre Belegschaft effektiv zu verwalten. Die Einhaltung der schweizerischen Urlaubsregelungen fördert ein positives Arbeitsumfeld und vermeidet potenzielle rechtliche Probleme.

Jahresurlaub

Das schweizerische Recht schreibt Mindestansprüche auf Jahresurlaub für Mitarbeitende vor. Die Dauer des Urlaubs hängt vom Alter des Mitarbeitenden ab.

  • Mitarbeitende ab 20 Jahren haben Anspruch auf mindestens vier Wochen bezahlten Urlaub pro Jahr.
  • Mitarbeitende unter 20 Jahren haben Anspruch auf mindestens fünf Wochen bezahlten Urlaub pro Jahr.

Dies sind Mindestwerte, und viele Arbeitgeber, insbesondere solche, die an GAV gebunden sind oder in wettbewerbsintensiven Branchen tätig sind, gewähren großzügigere Urlaubsansprüche. Der Urlaub muss in der Regel in Blöcken genommen werden, wobei mindestens ein Block zwei aufeinanderfolgende Wochen dauern sollte. Arbeitgeber müssen den Mitarbeitenden während des Urlaubs ihr reguläres Gehalt zahlen. Urlaubsansprüche werden anteilig während des Jahres erworben, was bedeutet, dass ein Mitarbeitender, der mitten im Jahr anfängt oder ausscheidet, einen anteiligen Anspruch auf seinen Jahresurlaub hat.

Feiertage und Anlässe

Die Schweiz hat einen bundesweiten Feiertag, den Schweizer Nationalfeiertag am 1. August. Alle anderen Feiertage werden auf kantonaler Ebene festgelegt, was zu erheblichen Unterschieden im ganzen Land führt. Einige Feiertage werden in den meisten oder allen Kantonen begangen, andere sind regionsspezifisch.

Gängige Feiertage, die in vielen Kantonen beobachtet werden, sind:

Feiertag Datum (typisch) Bundes-/Kantonal
Neujahr 1. Januar Kantonal
Karfreitag Variabel (Ostern) Kantonal
Ostermontag Variabel (Ostern) Kantonal
Christi Himmelfahrt Variabel Kantonal
Pfingstmontag Variabel Kantonal
Schweizer Nationalfeiertag 1. August Bundes
Weihnachten 25. Dezember Kantonal
Stephanstag 26. Dezember Kantonal

Mitarbeitende haben grundsätzlich Anspruch auf Freizeit an Feiertagen, die auf einen Arbeitstag fallen, und sollen ihr reguläres Gehalt für diese Tage erhalten. Wenn ein Mitarbeitender an einem Feiertag arbeiten muss, steht ihm in der Regel ein Freizeitausgleich und ggf. eine Zuschlagszahlung zu, abhängig vom Vertrag oder GAV.

Krankheitsurlaub und Lohnfortzahlung

Mitarbeitende in der Schweiz haben Anspruch auf bezahlten Krankheitsurlaub, wenn sie aufgrund von Krankheit oder Unfall arbeitsunfähig sind. Die Verpflichtung des Arbeitgebers, während des Krankheitsurlaubs den Lohn weiterzuzahlen, basiert auf der Dauer der Betriebszugehörigkeit. Die Dauer des bezahlten Krankheitsurlaubs steigt mit der Dauer der Anstellung.

Das Obligationenrecht bietet einen grundlegenden Rahmen, aber kantonale Skalen (wie die Zürcher, Berner oder Basler Skalen) werden häufig herangezogen, um die Mindestdauer des Krankengeldes zu bestimmen. Diese Skalen sind kein gesetzlich bindendes Bundesrecht, sondern eine anerkannte Praxis.

Eine typische Darstellung der Anspruchsdauer auf Krankengeld basierend auf der Betriebszugehörigkeit könnte wie folgt aussehen (basierend auf üblichen kantonalen Skalen):

Betriebszugehörigkeit Mindestdauer des Krankengeldes
Bis 1 Jahr 3 Wochen
2 Jahre 1-2 Monate
3 Jahre 2-3 Monate
4 Jahre 3-4 Monate
5 Jahre 4-5 Monate
10 Jahre 6-8 Monate
15 Jahre 8-10 Monate
20 Jahre 10-12 Monate

Hinweis: Diese Dauerangaben sind ungefähr und variieren je nach angewandter kantonaler Skala oder GAV.

In der Regel verlangen Arbeitgeber ein ärztliches Attest (Arztzeugnis) bei Abwesenheit wegen Krankheit oder Unfall, meist ab dem dritten Tag der Abwesenheit, wobei einige Arbeitgeber es auch ab dem ersten Tag verlangen. Viele Arbeitgeber schließen eine tägliche Krankentaggeldversicherung ab, um die Kosten für die Fortzahlung des Lohnes bei längerer Krankheit zu decken, oft bis zu 80 % des Gehalts für bis zu 720 oder 730 Tage innerhalb eines 900-Tage-Zeitraums, manchmal nach einer kurzen Karenzzeit.

Elternzeit

Die Schweiz gewährt gesetzliche Ansprüche auf Elternzeit für neue Eltern.

  • Mutterschaftsurlaub: Mütter haben Anspruch auf 14 Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaub nach der Geburt eines Kindes. Während dieser Zeit erhalten sie 80 % ihres durchschnittlichen Einkommens vor der Geburt, bis zu einem maximalen Tagessatz, finanziert durch die bundesweite Mutterschaftsversicherung (EO/MSE). Einige Arbeitgeber oder GAV können die Zahlung auf 100 % aufstocken oder längeren Urlaub gewähren. Mütter dürfen in den ersten 8 Wochen nach der Geburt nicht arbeiten und dürfen während der Schwangerschaft sowie 16 Wochen nach der Geburt nicht gekündigt werden.
  • Vaterschaftsurlaub: Väter haben Anspruch auf zwei Wochen (10 Arbeitstage) bezahlten Vaterschaftsurlaub. Dieser Urlaub kann als ein einzelner Block oder in einzelnen Tagen innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt genommen werden. Wie beim Mutterschaftsurlaub wird er durch die EO finanziert, mit 80 % des durchschnittlichen Einkommens vor der Geburt bis zu einem Maximalbetrag.
  • Adoptionsurlaub: Seit dem 1. Januar 2023 haben Eltern, die ein Kind unter vier Jahren adoptieren, gemeinsam Anspruch auf zwei Wochen (10 Arbeitstage) bezahlten Adoptionsurlaub. Dieser kann zwischen den Eltern aufgeteilt werden und muss innerhalb eines Jahres nach der Platzierung des Kindes im Haushalt genommen werden. Auch dieser Urlaub wird durch die EO finanziert, mit 80 % des durchschnittlichen Einkommens bis zu einem Maximalbetrag.

Weitere Urlaubsarten

Neben den Hauptkategorien können Mitarbeitende in der Schweiz Anspruch auf andere Urlaubsarten haben, die oft vom Arbeitsvertrag, der Unternehmenskultur oder dem anwendbaren GAV abhängen.

  • Trauerurlaub: In der Regel erhalten Mitarbeitende bei Tod eines nahen Familienmitglieds (Ehepartner, Partner, Kind, Elternteil) einige Tage bezahlten Urlaub. Die genaue Dauer variiert.
  • Studienurlaub: Einige Arbeitgeber oder GAV gewähren Mitarbeitenden bezahlten oder unbezahlten Urlaub für Weiterbildung oder Schulungen, insbesondere wenn diese für die Tätigkeit relevant sind.
  • Sabbatical: Längere unbezahlte Urlaube (Sabbaticals) können nach Ermessen des Arbeitgebers gewährt werden, oft nach einer bestimmten Anzahl von Dienstjahren.
  • Betreuungstage: Kürzlich gesetzlich geregelte, begrenzte bezahlte Urlaubstage (bis zu drei Tage pro Ereignis, maximal 10 Tage pro Jahr) für die Betreuung eines kranken Familienmitglieds (Ehepartner, Partner, Eltern, Kind, Geschwister, Großeltern) oder einer im selben Haushalt lebenden Person, deren Gesundheit schwer beeinträchtigt ist und die Pflege benötigen. Für die Betreuung eines schwer erkrankten Kindes besteht ein längerer Anspruch (bis zu 14 Wochen).
  • Hochzeitsurlaub: Einige Verträge oder GAV gewähren ein paar Tage bezahlten Urlaub für die eigene Hochzeit.
  • Umzugstage: Es ist üblich, einen Tag bezahlten Urlaub für den Umzug zu gewähren.

Die Details dieser 'anderen' Urlaubsarten sind sehr unterschiedlich und sollten im Arbeitsvertrag oder im Mitarbeitendenhandbuch klar geregelt sein.

Martijn
Daan
Harvey

Bereit, Ihr globales Team zu erweitern?

Sprechen Sie mit einem Experten