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Work permits and visas in Schweiz

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Everything you need to know about work permits and visas for Schweiz

Updated on June 11, 2025

Work Permits and Visas in Switzerland: A Guide for Employers and International Employees

Switzerland’s starke Wirtschaft, hoher Lebensstandard und globales Geschäftsumfeld ziehen Top-Talente aus aller Welt an. Für Arbeitgeber, die internationale Fachkräfte nach Schweiz einstellen oder umziehen lassen möchten—und für Mitarbeitende, die bereits ein Jobangebot in der Hand haben—ist das Verständnis des Systems für Arbeitserlaubnisse und Visa ein entscheidender erster Schritt. Die richtige Navigation durch die schweizerischen Einwanderungsanforderungen gewährleistet einen reibungslosen Einstieg, die Einhaltung lokaler Gesetze sowie einen erfolgreichen Start für ausländische Mitarbeitende in der Schweizer Arbeitswelt. Dieser umfassende Leitfaden erklärt alles, was Arbeitgeber und gesponserte Mitarbeitende über Schweizer Arbeit visas wissen müssen, von Permit-Typen und Quoten bis hin zu Arbeitsmarkttests und Arbeitgeberpflichten, mit Tipps zur Nutzung von Employer of Record Services und Rivermate’s Visa-Unterstützung für ein nahtloses Erlebnis.

Understanding Switzerland’s Work Visa System for Employers

Schweiz betreibt ein duales System für die Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte basierend auf Nationalität. Bürger der Europäischen Union (EU) und der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) profitieren von vereinfachten Verfahren im Rahmen der Freizügigkeitsabkommen. Im Gegensatz dazu stehen Nicht-EU/EFTA-Nationalitäten (oft als „Drittstaaten“ bezeichnet) vor strengeren Kriterien und Kontrollen bei der Beantragung der Schweizer Arbeitserlaubnis.

Ein grundlegender Aspekt des Systems ist, dass die Arbeitserlaubnis meist in Form einer kombinierten Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis erteilt wird. Mit anderen Worten: Das Arbeit visa eines ausländischen Staatsbürger ist in der Regel an eine Aufenthaltserlaubnis gekoppelt, die es ihnen erlaubt, in der Schweiz zu leben und für einen bestimmten Arbeitgeber zu arbeiten. Arbeitgeber müssen die Genehmigung sowohl der kantonalen Arbeitsbehörden (auf regionaler/cantonaler Ebene) als auch des Bundesamtes für Migration (SEM) einholen, bevor ein Arbeit visa erteilt werden kann. Wichtig ist, dass der Schweizer Arbeitsmarkt Priorität bei der Vergabe an lokale und EU/EFTA-Arbeitssuchende hat, was bedeutet, dass Unternehmen rechtfertigen müssen, warum eine bestimmte Position nicht von einem Schweizer oder EU/EFTA-Kandidaten besetzt werden kann, bevor sie einen Drittstaatenangehörigen einstellen. Diese Schutzmaßnahme stellt sicher, dass die inländische und EU-Arbeitskraft Vorrang hat, im Einklang mit der Schweizer Politik zum Schutz des Arbeitsmarktes.

Für den Mitarbeitenden bedeutet dies, dass ein Jobangebot allein nicht ausreicht—der potenzielle Arbeitgeber in der Schweiz muss die entsprechenden Kanäle durchlaufen, um die Arbeitserlaubnis im Namen des Mitarbeitenden zu erhalten. Arbeiten in der Schweiz ohne gültige Erlaubnis ist illegal und kann schwerwiegende Konsequenzen haben, inklusive Bußgeldern, Abschiebung oder sogar Einreiseverboten. Ebenso riskieren Arbeitgeber, die die notwendige Genehmigung für ausländisches Personal nicht einholen, Strafen und Reputationsschäden. Die rechtmäßige Arbeitserlaubnis zu sichern, ist daher im Interesse aller, da sie die Einhaltung schweizerischer Arbeitsgesetze, eine ordnungsgemäße Lohn- und Steuerabrechnung sowie den Schutz der Rechte von Arbeitgebern und Mitarbeitenden erleichtert.

Common Types of Swiss Work Permits (L, B, C, G)

Die wichtigsten Arbeitserlaubniskategorien der Schweiz sind zusammengefasst:

L Permit (Kurzaufenthaltsbewilligung) in der Schweiz

Die L-Bewilligung ist eine Kurzaufenthaltsbewilligung, die typischerweise für Beschäftigungen bis zu 12 Monaten ausgestellt wird. Sie wird häufig für befristete Einsätze oder Verträge genutzt, die weniger als ein Jahr dauern. Die Gültigkeit der L-Bewilligung entspricht meist dem Arbeitsvertrag (mindestens 3 Monate bis 12 Monate) und kann manchmal auf maximal 24 Monate verlängert werden. Sie bleibt eine temporäre Erlaubnis, die an den spezifischen Job und Arbeitgeber gebunden ist.

B Permit (Aufenthaltsbewilligung für längere Dauer) in der Schweiz

Die B-Bewilligung ist die Standard-Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung für längere Beschäftigungen in der Schweiz. Sie wird in der Regel an ausländische Mitarbeitende mit einem Arbeitsvertrag von mindestens 12 Monaten oder einem unbefristeten (permanenten) Vertrag ausgestellt. Eine B-Bewilligung ist meist für ein Jahr gültig bei Ersterteilung und kann jährlich verlängert werden, solange die Beschäftigungs- und Aufenthaltsvoraussetzungen erfüllt sind. Für Nicht-EU-Nationalitäten unterliegt die B-Bewilligung jährlichen Quotenbeschränkungen. Diese Bewilligung erlaubt es der Person, in der Schweiz zu leben und für den genehmigten Arbeitgeber unter den festgelegten Bedingungen zu arbeiten.

C Permit (Niederlassungsbewilligung) in der Schweiz

Die C-Bewilligung ist eine Niederlassungs- oder Daueraufenthaltsbewilligung. Sie ist in der Regel nach längerer ununterbrochener Aufenthaltsdauer in der Schweiz (meist 5 Jahre für EU/EFTA-Bürger und bestimmte andere Nationalitäten, 10 Jahre für die meisten Drittstaaten) erhältlich. Eine C-Bewilligung gewährt dem Inhaber mehr Rechte und Stabilität. C-Bewilligungsinhaber haben langfristige Aufenthaltsrechte und sind nicht an einen bestimmten Arbeitgeber gebunden. Arbeitgeber sponsern die C-Bewilligung nicht direkt—der Mitarbeitende beantragt sie, sobald die Dauer des Aufenthalts und die Integrationsanforderungen (z.B. Sprachkenntnisse, Dauer des Wohnsitzes) erfüllt sind.

G Permit (Grenzgänger) in der Schweiz

Das G-Permit ist für Grenzgänger vorgesehen. Es gilt für Mitarbeitende, die in der Schweiz arbeiten, aber in einem Nachbarland (z.B. Frankreich, Deutschland, Italien oder einem anderen Grenzland) wohnen und regelmäßig zur Arbeit pendeln. Eine wichtige Bedingung ist, dass der Wohnsitz in einer festgelegten Grenzzone außerhalb der Schweiz bleibt und mindestens einmal pro Woche in die Heimatregion zurückgekehrt wird. G-Permits sind in Regionen wie Genf, Basel oder Tessin üblich und ermöglichen es Unternehmen, Talente aus Nachbarländern zu rekrutieren, ohne dass die Mitarbeitenden dauerhaft umziehen müssen. EU/EFTA-Bürger können G-Permits relativ einfach im Rahmen der Freizügigkeit erhalten, während Drittstaatsangehörige mehr Einschränkungen bei der Grenzgängerregelung haben.

Jeder dieser Permits ist in der Regel an eine bestimmte Stelle und einen Arbeitgeber gebunden. Bei L- und B-Permits ist bei Arbeitgeberwechsel oder Stellenwechsel meist eine neue Genehmigung erforderlich. Arbeitgeber sollten die Bedingungen des jeweiligen Permits kennen—z.B. geografische oder sektorale Mobilitätseinschränkungen. Das Verständnis der Unterschiede zwischen L, B, C und G ermöglicht es Arbeitgebern, die passende Visa-Strategie für jeden Neueinstellung zu planen, sei es für kurzfristige Projekte, langfristige strategische Einstellungen, dauerhafte Umsiedlungen oder grenzüberschreitende Arrangements.

Swiss Work Permit Quota System

Ein wichtiger Aspekt der Schweizer Einwanderungspolitik ist das Quoten-System für Arbeitserlaubnisse. Die Schweiz setzt jährliche Quoten für die Anzahl der neuen Arbeitserlaubnisse für bestimmte Kategorien ausländischer Staatsangehöriger fest. Diese Quoten betreffen hauptsächlich Drittstaatsangehörige (Nicht-EU/EFTA-Bürger) und sollen den Zustrom ausländischer Arbeitskräfte im Einklang mit wirtschaftlichen Bedürfnissen regulieren. Praktisch bedeutet dies, dass es eine begrenzte Anzahl von L- und B-Permits gibt, die jährlich an Nicht-EU/EFTA-Arbeitnehmer in der ganzen Schweiz vergeben werden, wobei die Zuweisungen auf die Kantone verteilt und ein Teil auf Bundesebene reserviert ist.

Wenn die Quote für das Jahr erreicht ist, müssen selbst qualifizierte ausländische Kandidaten möglicherweise bis zum nächsten Jahr warten, bis die Quoten wieder freigegeben werden. Beispiel: Wenn die Quote eines Kantons für Nicht-EU-Arbeitnehmer aufgebraucht ist, werden neue Anträge in der Regel erst wieder genehmigt, wenn die Quoten zurückgesetzt werden, meist zu Beginn des nächsten Kalenderjahres. Die Schweizer Regierung aktualisiert und veröffentlicht diese Quoten regelmäßig, sodass Arbeitgeber die offiziellen Veröffentlichungen konsultieren können, um zu wissen, wie viele Permits in einem Jahr verfügbar sind.

EU/EFTA-Nationalitäten unterliegen diesen Quoten nicht, dank der Freizügigkeitsabkommen, mit einer bemerkenswerten Ausnahme für kroatische Staatsbürger. Als neueres EU-Mitgliedsland ist Kroatien in der Übergangszeit in der Schweiz noch Quotenregelungen unterworfen. In den letzten Jahren hielten die Schweizer Behörden Quoten für kroatische Arbeitserlaubnisse aufrecht, diese Einschränkungen sollen jedoch schrittweise aufgehoben werden, sobald die volle Reciprocity umgesetzt ist. Arbeitgeber, die kroatische Staatsbürger einstellen, sollten die aktuellen Regelungen prüfen, da die Quoten- und Arbeitserlaubnisbedingungen für Kroaten bis zum Ende der Übergangszeit leicht abweichen können.

Das Vorhandensein von Quoten macht eine frühzeitige Planung unerlässlich. Arbeitgeber sollten den Antrag auf Arbeitserlaubnis frühzeitig vor dem geplanten Starttermin einreichen und die Jahreszeit berücksichtigen. In Jahren mit hoher Nachfrage oder in bestimmten Regionen kann es strategisch sein, die Anträge früh im Jahr zu stellen, bevor die Quoten erschöpft sind. Insgesamt unterstreicht das Quoten-System, dass die Einstellung von Nicht-EU-Talenten in der Schweiz nicht nur von der Erfüllung individueller Kriterien abhängt, sondern auch vom Timing und den allgemeinen Einwanderungsbeschränkungen.

Labor Market Test and Priority for Local Hires in Switzerland

In der Schweiz sind Arbeitgeber verpflichtet, den lokalen Arbeitsmarkt zu prüfen, bevor sie auf ausländische Mitarbeitende zurückgreifen. Dies wird oft als Arbeitsmarkttest oder Prioritätsprinzip bezeichnet und ist ein Kernbestandteil des Genehmigungsverfahrens für Drittstaatsangehörige. Praktisch bedeutet dies, dass ein Schweizer Unternehmen nachweisen muss, dass keine geeigneten Schweizer oder EU/EFTA-Kandidaten die Stelle besetzen können. Die kantonalen Behörden und das SEM prüfen, ob der Arbeitgeber ausreichend Bemühungen unternommen hat, zuerst in der Schweiz und der EU zu rekrutieren.

Zur Erfüllung dieser Anforderung wird von Arbeitgebern erwartet, die Stelle im Inland (und oft auch in der EU) für eine angemessene Zeit zu inserieren und mit regionalen Arbeitsvermittlungen zusammenzuarbeiten. Sie müssen Nachweise über die Rekrutierungsbemühungen vorlegen, z.B. Kopien der Stellenanzeigen und Details zu durchgeführten Interviews, sowie darlegen, warum lokale Bewerber (falls vorhanden) ungeeignet waren. In vielen Fällen muss der Arbeitgeber eine schriftliche Begründung für die Beantragung der Arbeitserlaubnis vorlegen, in der die Notwendigkeit der Einstellung eines ausländischen Mitarbeiters und die Suche nach lokalen Kandidaten dargelegt werden. Die Schweizer Behörden prüfen, ob die Stelle öffentlich gemacht wurde, z.B. über die regionale Arbeitslosenstelle oder bekannte Jobportale, und ob sie unbesetzt blieb.

Nur hochqualifizierte Fachkräfte oder Spezialisten erhalten in der Regel eine Genehmigung unter diesen Bedingungen, da das Schweizer Einwanderungsrecht jene priorisiert, die Fähigkeiten oder Fachwissen mitbringen, die auf dem lokalen Arbeitsmarkt knapp sind. Dazu zählen Personen mit fortgeschrittenen Abschlüssen, technischen Fähigkeiten oder bedeutender Erfahrung in Bereichen mit bekanntem Mangel in der Schweiz. Arbeitgeber sollten in der Lage sein, die besonderen Qualifikationen des ausländischen Kandidaten und die Gründe für seine Einzigartigkeit für die Stelle nachzuweisen.

Neben dem Nachweis eines echten Arbeitskräftemangels müssen Arbeitgeber dem ausländischen Mitarbeitenden gleiche Bedingungen (Gehalt, Benefits, Arbeitsbedingungen) bieten wie einem Schweizer Arbeitnehmer für die gleiche Stelle. Dies stellt sicher, dass die Beschäftigung aus dem Ausland nicht dazu genutzt wird, die lokalen Arbeitsstandards zu unterlaufen. Die kantonalen Arbeitsämter prüfen den Arbeitsvertrag, um sicherzustellen, dass die Löhne den schweizerischen Branchentarifen entsprechen.

Kurz gesagt: Der Arbeitsmarkttest dient dem Schutz der Beschäftigungsmöglichkeiten für in der Schweiz und der EU ansässige Personen. Für Arbeitgeber bedeutet dies, dass die Beantragung einer Arbeitserlaubnis sorgfältige lokale Rekrutierung und umfassende Dokumentation erfordert. Frühzeitiger Beginn des Rekrutierungs- und Antragsprozesses sowie die sorgfältige Dokumentation aller Bemühungen erhöhen die Chance auf eine reibungslose Genehmigung bei der Beschäftigung von Talenten außerhalb Europas.

Work Permit Eligibility Requirements for Employees in Switzerland

Neben dem Arbeitsmarkttest, den der Arbeitgeber erfüllen muss, gibt es weitere Voraussetzungen, die der ausländische Mitarbeitende erfüllen muss, um eine Schweizer Arbeitserlaubnis zu erhalten. Die Schweizer Behörden bewerten typischerweise die Qualifikationen und den Hintergrund des Kandidaten, um sicherzustellen, dass sie mit den Bedürfnissen und der Integrationsfähigkeit der Schweiz übereinstimmen. Wichtige Kriterien für Nicht-EU/EFTA-Antragsteller sind:

Skilled Position and Qualifications for Swiss Work Permits

Der ausländische Mitarbeitende sollte eine qualifizierte oder spezialisierte Stelle besetzen. Generell erwartet die Schweiz, dass Drittstaatsangehörige einen Hochschulabschluss oder eine vergleichbare höhere Bildung sowie mehrere Jahre relevante Berufserfahrung vorweisen können. Technische Fachkenntnisse oder fortgeschrittene berufliche Fähigkeiten stärken den Antrag—je besser das Profil des Kandidaten eine gefragte Fähigkeit abdeckt, desto leichter ist die Rechtfertigung für eine Arbeitserlaubnis.

Relevant Work Experience for Swiss Visas

Nachweis über Berufserfahrung im Fachgebiet ist wichtig. Die Schweizer Einwanderungsbehörden prüfen, ob der Kandidat eine starke Erfolgsbilanz vorweisen kann, die die Einstellung gegenüber lokalem Talent rechtfertigt. Referenzschreiben oder detaillierte Lebensläufe mit früheren Positionen und Erfolgen können erforderlich sein, um die Berufserfahrung zu dokumentieren.

Language Proficiency for Swiss Work Permits

Da die Schweiz mehrere Amtssprachen (Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch) hat und jede Region in einer oder mehreren dieser Sprachen arbeitet, wird von ausländischen Mitarbeitenden oft erwartet, dass sie eine gewisse Sprachkompetenz oder Lesefähigkeit in der lokalen Sprache der jeweiligen Region besitzen. Besonders für Nicht-EU-Nationalitäten kann es eine formale oder informelle Voraussetzung sein, Kenntnisse in der relevanten Landessprache (Deutsch für den Großteil der Schweiz, Französisch in westlichen Kantonen oder Italienisch in Tessin) nachzuweisen. Sprachkenntnisse helfen nicht nur bei der Integration, sondern sind auch notwendig, um die Arbeit effektiv auszuführen, und sind wichtig für langfristige Aufenthaltsaussichten.

Other Basic Requirements for Swiss Work Permits

Der Antragsteller sollte einen einwandfreien Strafregisterauszug vorlegen (z.B. durch eine polizeiliche Führungszeugnis) und eine Schweizer Krankenversicherung abschließen. In manchen Fällen können die Behörden auch den Nachweis ausreichender finanzieller Mittel oder einer geeigneten Unterkunft verlangen, um sicherzustellen, dass die Person sich selbst versorgen kann und während des Aufenthalts eine Bleibe hat.

Valid Passport and Documentation for Swiss Visas

Der Mitarbeitende muss ein gültiges Reisedokument (Reisepass) mit ausreichender Gültigkeit für die Dauer der Bewilligung (und meist einige Monate darüber hinaus) sowie mindestens eine freie Seite für Visa vorweisen. Es sind Kopien der Pass-Identitätsseiten (und oft vorherige Visa oder Einreisestempel, um den rechtmäßigen Status an anderen Orten nachzuweisen) sowie Passfotos im Format für Visa einzureichen. Wichtig ist, dass der Antragsteller ein konkretes Jobangebot oder einen unterschriebenen Arbeitsvertrag eines Schweizer Arbeitgebers vorlegen muss, um den Prozess der Arbeitserlaubnis zu starten. Im Gegensatz zu einigen Ländern erlaubt die Schweiz in der Regel keinen Aufenthalt mit anschließendem Arbeitsantrag—die Sponsoring durch ein Schweizer Unternehmen ist der Schlüssel für die Arbeitserlaubnis für Nicht-EU/EFTA.

Sowohl der Arbeitgeber als auch der Mitarbeitende stellen die erforderlichen Unterlagen zusammen. Der Arbeitgeber liefert in der Regel Dokumente zum Unternehmen und zur Stelle (z.B. Auszug aus dem Handelsregister, Stellenbeschreibung, Nachweis der Arbeitsmarkttests), während der Mitarbeitende persönliche Dokumente (Reisepass, Diplome, Lebenslauf, Referenzen etc.) bereitstellt. Das Erfüllen aller Anforderungen garantiert keine Genehmigung—es ist lediglich eine gute Positionierung für eine positive Entscheidung. Die Schweizer Behörden wägen alle Faktoren (Arbeitsmarktnotwendigkeit, Profil des Kandidaten, Quoten etc.) bei ihrer endgültigen Entscheidung ab.

Application Process for Swiss Work Visas

Der Prozess der Beantragung einer Arbeitserlaubnis (Aufenthaltsbewilligung mit Arbeitserlaubnis) in der Schweiz umfasst mehrere Schritte und die Koordination zwischen Arbeitgeber, ausländischem Mitarbeitenden und verschiedenen Regierungsstellen. Hier eine Übersicht des typischen Ablaufs:

1. Kantonale Antragstellung in der Schweiz

Der Ablauf beginnt meist auf kantonaler Ebene. Die Schweiz besteht aus 26 Kantonen, jeder mit eigenem Migrations- oder Arbeitsamt. Der Arbeitgeber in der Schweiz reicht einen Antrag auf Arbeitserlaubnis bei der zuständigen kantonalen Behörde ein, wo die Stelle angesiedelt ist. Dieser Antrag beinhaltet Formulare und Nachweise über die Stelle und den Kandidaten. In diesem Stadium legt der Arbeitgeber Nachweise für den Arbeitsmarkttest vor (z.B. Nachweis der Stellenanzeigen und Begründung der Einstellung eines Ausländers) sowie die Qualifikationen des Kandidaten. Manche Kantone haben Online-Portale oder spezielle Formulare für Arbeitserlaubnis-Anträge; das genaue Verfahren und die Dokumentenliste können leicht variieren.

2. Kantonale Prüfung für Schweizer Arbeitserlaubnisse

Die kantonale Behörde prüft den Antrag, um sicherzustellen, dass er den lokalen Arbeitsmarktnotwendigkeiten und kantonalen Vorgaben entspricht. Sie kontrolliert, ob die Quote für den Kanton noch nicht ausgeschöpft ist und ob der Arbeitsmarkttest erfüllt wurde. Wenn der Kanton überzeugt ist, erteilt er eine vorläufige Genehmigung und leitet die Empfehlung an das SEM auf Bundesebene weiter.

3. Bundesgenehmigung (SEM) für Schweizer Arbeitserlaubnisse

Das SEM in Bern prüft nach der positiven Entscheidung des Kantons den Antrag. Es achtet auf breitere Aspekte—sicherstellen, dass die Quoten auf nationaler Ebene eingehalten werden, und dass der Antrag mit der bundesweiten Einwanderungspolitik übereinstimmt. Sowohl kantonale als auch bundesweite Genehmigungen sind erforderlich, damit die Arbeitserlaubnis erteilt wird.

4. Erteilung des Einreisevisums (falls notwendig) für die Schweiz

Nachdem die Arbeitserlaubnis durch Kanton und SEM genehmigt wurde, benötigen ausländische Mitarbeitende außerhalb der Schweiz eventuell ein Einreisevisum, das in den Pass gestempelt wird, um nach Schweiz einzureisen. Dies gilt meist für Drittstaatsangehörige, die nicht visumfrei für Kurzbesuche sind. Die Schweizer Botschaft oder das Konsulat im Heimatland des Antragstellers wird benachrichtigt, um ein nationales Typ-D-Visum auszustellen, das die Einreise zum Zweck der Beschäftigung erlaubt. EU/EFTA-Bürger benötigen kein Einreisevisum, und einige andere Nationalitäten sind ebenfalls visumfrei, können aber erst nach Genehmigung der Arbeitserlaubnis mit der Arbeit beginnen.

5. Lokale Anmeldung und Erteilung der Bewilligung in der Schweiz

Nach Ankunft in der Schweiz (oder wenn der Kandidat bereits in der Schweiz war) muss sich die Person bei den lokalen Behörden anmelden, meist im Einwohneramt der Gemeinde, in der sie wohnen wird. Dies sollte innerhalb von 14 Tagen nach Einreise erfolgen. Nach Vorlage der Genehmigungsbescheinigung erhält die Person ihre Aufenthaltsbewilligung, eine L- oder B-Bewilligung in Form einer biometrischen Aufenthaltkarte. Diese Karte dient als Nachweis des Rechts, in der Schweiz zu wohnen und zu arbeiten. Sie enthält meist das Foto und biometrische Daten sowie eventuelle Arbeitseinschränkungen, z.B. Arbeitgebername oder Beruf.

Der gesamte Ablauf ist zeitabhängig und regional unterschiedlich. Jeder Kanton kann leicht abweichende Dokumentationsanforderungen oder Bearbeitungszeiten haben. Die Kosten variieren ebenfalls, z.B. für Antrags- und Ausstellungsgebühren. Es ist ratsam, die offizielle Webseite des Migrationsamtes des Kantons zu konsultieren, um spezifische Hinweise und Formulare zu erhalten und die Antragstellung korrekt vorzubereiten.

Required Documents for Swiss Work Permit Applications

Obwohl die erforderlichen Unterlagen je nach Kanton und Fall variieren können, benötigen Antragsteller typischerweise:

  • Gültiger Reisepass: Ein gültiges Reisedokument für die Dauer des Aufenthalts, mit ausreichender Gültigkeit und freien Seiten für Visa.
  • Passfotos: Aktuelle Passbilder gemäß Anforderungen.
  • Arbeitsvertrag oder Angebotsschreiben: Eine Kopie des unterschriebenen Arbeitsvertrags oder eines offiziellen Angebots des Schweizer Arbeitgebers, mit Details zur Stelle, Gehalt und Dauer.
  • Arbeitgeber-Schreiben zur Begründung: Ein Schreiben des Arbeitgebers, das die Einstellung erklärt (Nachweis, dass kein lokaler Kandidat verfügbar war und warum der ausländische Kandidat benötigt wird).
  • Qualifikations- und Erfahrung Nachweise: Relevante Diplome, Zertifikate und Lebenslauf mit Referenzen, die die Qualifikationen und Berufserfahrung belegen.
  • Polizeiliches Führungszeugnis: Ein polizeiliches Führungszeugnis ohne Vorstrafen aus dem Heimatland.
  • Krankenversicherung: Nachweis über den Abschluss einer Schweizer Krankenversicherung oder die Verpflichtung, eine abzuschließen.
  • Unterkunft & Finanzielle Mittel: Nachweise über eine Unterkunft in der Schweiz (z.B. Mietvertrag) und ggf. ausreichende finanzielle Mittel für den Aufenthalt.

Eine vollständige Organisation und Übersetzung (falls notwendig) der Unterlagen hilft, Verzögerungen im Antragsprozess zu vermeiden. Arbeitgeber und Mitarbeitende sollten die kantonalen Vorgaben genau prüfen, um nichts zu übersehen.

Processing Times and Costs for Swiss Work Permits

Processing Time for Swiss Permits

Die Genehmigungsdauer kann von einigen Wochen bis zu mehreren Monaten reichen. Im Allgemeinen werden Anträge von EU/EFTA-Bürgern zügig bearbeitet (oft innerhalb weniger Wochen), während Anträge von Drittstaatsangehörigen aufgrund der Arbeitsmarkttests und der bundesweiten Genehmigung länger dauern. Es sind 8–12 Wochen oder mehr keine Seltenheit. Wenn die jährlichen Quoten bereits ausgeschöpft sind, müssen qualifizierte Bewerber möglicherweise bis zum nächsten Jahr warten, bis wieder Permits verfügbar sind.

Costs for Swiss Work Permits

Die Schweiz erhebt Verwaltungsgebühren für die Bearbeitung und Ausstellung der Arbeitserlaubnis. Diese variieren je nach Kanton, liegen aber meist zwischen CHF 100 und CHF 300 pro Antrag. Die Gebühren decken die Bearbeitung, die Aufenthaltkarte und ggf. ein Einreisevisum ab. Arbeitgeber übernehmen diese Kosten häufig für den Mitarbeitenden. Es können zusätzliche Kosten für Übersetzungen oder Beglaubigungen anfallen, die Hauptkosten sind jedoch die offiziellen Gebühren.

Neben den Gebühren und Bearbeitungszeiten sind folgende Zeitfaktoren zu berücksichtigen:

  • Dokumentenvorbereitung: Es kann einige Wochen dauern, bis der Mitarbeitende alle erforderlichen Dokumente gesammelt hat (z.B. Zeugnisse, polizeiliche Führungszeugnisse, Dokumente apostillieren und übersetzen lassen).
  • Wartezeit bei Botschaftsterminen: Falls der Mitarbeitende ein D-Visum bei einer Schweizer Vertretung beantragen muss, kann die Terminvergabe einige Tage bis Wochen dauern.
  • Versand der Aufenthaltkarte: Falls die Bewilligung im Ausland genehmigt wird, kann es notwendig sein, die Genehmigungsdokumente per Post zu erhalten oder auf die Produktion der physischen Karte in der Schweiz zu warten.

Kosten- und Zeitplanung: Arbeitgeber übernehmen die Visa-Antragskosten oft im Rahmen der Umzugsunterstützung. Es ist ratsam, das Budget entsprechend einzuplanen und Mitarbeitende bei den Visumkosten zu entschädigen. Familienmitglieder (Ehepartner, Kinder), die ebenfalls einziehen, haben eigene Anträge, die ebenfalls Gebühren und Bearbeitungszeiten erfordern. Die Koordination der Familienanträge kann den Ablauf beschleunigen.

Kurz gesagt: Planen Sie mit etwa 1–3 Monaten Bearbeitungszeit ab Antragstellung bis Genehmigung und rechnen Sie mit einigen hundert Euro an Gebühren pro Antrag. Frühzeitige Antragstellung und vollständige Unterlagen sind die besten Strategien, um den gewünschten Starttermin zu erreichen.

EU/EFTA Nationals: Simplified Process for Europeans in Switzerland

Dank der Freizügigkeitsabkommen ist die Einstellung eines EU- oder EFTA-Bürgers deutlich einfacher als die eines Nicht-Europäers. EU/EFTA-Bürger sind von Quoten und Arbeitsmarkttests befreit. Das bedeutet praktisch: Wenn Sie einem EU/EFTA-Bürger eine Stelle anbieten, erteilen die Schweizer Behörden in der Regel die Arbeit/ Aufenthaltserlaubnis formell, ohne nachzuweisen, dass kein lokaler Arbeitnehmer verfügbar war.

Der Ablauf für einen EU/EFTA-Mitarbeitenden umfasst meist nur die Anmeldung. Der Mitarbeitende kann ohne Visum nach Schweiz einreisen und muss sich nach der Ankunft bei der lokalen Gemeinde (Rathaus) anmelden und eine Aufenthaltsbewilligung beantragen (typischerweise eine B-Bewilligung für einen Vertrag von einem Jahr oder mehr, oder eine L-Bewilligung für kürzere Dauer). Diese Anmeldung ist innerhalb von 14 Tagen nach Ankunft durchzuführen und vor Arbeitsbeginn. Für sehr kurze Einsätze (bis zu 90 Tage im Jahr) reicht eine einfache Online-Mitteilung an die Behörden aus, anstelle eines vollständigen Antrags.

Eine Ausnahme in den letzten Jahren waren kroatische Staatsbürger, die während einer Übergangszeit noch Quoten unterworfen waren. Abgesehen davon sind EU/EFTA-Einstellungen unbegrenzt. Für Arbeitgeber ist der wichtigste Punkt, dass es kaum bürokratische Hürden gibt—es ist kein Antrag auf Genehmigung notwendig, wie bei Nicht-EU-Beschäftigten. Stellen Sie nur sicher, dass der Mitarbeitende die lokale Anmeldung abschließt und die Aufenthaltskarte erhält. Besonders die B-Bewilligung wird meist für fünf Jahre bei unbefristeten Stellen ausgestellt, was die laufende Einhaltung vereinfacht im Vergleich zu den jährlichen Erneuerungen bei Drittstaaten.

Cross-Border Commuters: The G Permit Explained for Switzerland

Das G-Permit in der Schweiz ist für Grenzgänger gedacht—Personen, die in der Schweiz arbeiten, aber in einem Nachbarland wohnen. Voraussetzung ist, dass der Wohnsitz in einer offiziellen Grenzzone außerhalb der Schweiz liegt und mindestens einmal pro Woche in die Heimatregion zurückgekehrt wird. Das G-Permit erlaubt es, bei einem Schweizer Unternehmen angestellt zu sein, ohne dauerhaft umzuziehen.

Für EU/EFTA-Bürger ist die G-Bewilligung im Rahmen der Freizügigkeit unkompliziert. Viele Menschen in Frankreich, Deutschland, Italien oder Österreich pendeln täglich oder wöchentlich nach Schweiz zur Arbeit mit G-Permits. Für Nicht-EU-Nationalitäten sind G-Permits in der Regel nicht erhältlich, es sei denn, die Person besitzt bereits eine langfristige Aufenthaltserlaubnis in einem EU-Land—diese Fälle sind selten und unterliegen strengen Quoten.

Grenzgänger-Einstellungen sind besonders in Regionen wie Genf (Frankreich–Schweiz-Grenze), Basel (Frankreich/Deutschland) und Tessin (Italien) üblich. Sie ermöglichen Arbeitgebern den Zugang zu einem größeren Talentpool, ohne dass Mitarbeitende dauerhaft umziehen müssen. Das Antragsverfahren für ein G-Permit ist ähnlich wie bei anderen Arbeitserlaubnissen, aber die ausländische Adresse des Mitarbeitenden wird registriert, und der Status des Permits spiegelt die grenzüberschreitende Beschäftigung wider. G-Permitsubjekte zahlen Schweizer Steuern auf ihr Schweizer Einkommen und sind in die schweizerische Sozialversicherung eingebunden, leben aber weiterhin im Ausland. Für Unternehmen in Grenznähe ist dies eine wertvolle Option, um qualifizierte Mitarbeitende anzuziehen, die lieber in Nachbarländern wohnen.

Family Reunification: Bringing Dependents to Switzerland

Die Schweiz erlaubt es vielen ausländischen Mitarbeitenden, ihre unmittelbaren Familienangehörigen im Rahmen der Familienzusammenführung nachzuholen. Inhaber von B-Bewilligungen (und in manchen Fällen L-Bewilligungen) können ihre Ehepartner und Kinder in der Schweiz anmelden. EU/EFTA-Bürger haben ähnliche Rechte auf Familienzusammenführung. Die Familienmitglieder erhalten abhängige Aufenthaltserlaubnisse, die an die Bewilligung des Hauptarbeitenden gekoppelt sind.

Voraussetzungen sind u.a., dass der Mitarbeitende eine angemessene Unterkunft und ausreichende finanzielle Mittel für die Familie hat. Bei Ankunft müssen sich die Familienmitglieder bei den lokalen Behörden anmelden. Ein Ehepartner, der mit einer abhängigen Bewilligung kommt, darf in der Regel arbeiten, oft mit einer einfachen Mitteilung oder Bewilligungsbestätigung, was Doppelkarriere-Familien ermöglicht. Kinder können in lokale Schulen eingeschult werden, und die ganze Familie erhält Zugang zu schweizerischer Gesundheitsversorgung und anderen sozialen Diensten nach der Anmeldung.

Arbeitgeber sollten beachten, dass die Familienumsiedlung zusätzliche Zeit und Unterstützung erfordern kann, aber eine Unterstützung dieses Prozesses erhöht die Zufriedenheit und Stabilität des Mitarbeitenden. Die Unterlagen für die Familienzusammenführung werden meist bei der kantonalen Migrationsbehörde eingereicht (z.B. Heirats- und Geburtsurkunden, Nachweise über Unterkunft und Einkommen). Nach Genehmigung erhalten die Familienmitglieder eigene Aufenthaltserlaubnisse. Eine frühzeitige Planung im Rahmen der Einstellung oder Versetzung ist ratsam, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.

Transition to Permanent Residency (C Permit) in Switzerland

Nach mehreren Jahren in der Schweiz können viele ausländische Mitarbeitende eine C-Bewilligung, also eine Daueraufenthaltsbewilligung, beantragen. In den meisten Fällen ist man nach 10 Jahren ununterbrochenen Aufenthalts mit temporären Bewilligungen (B oder L) dazu berechtigt. Für bestimmte Nationalitäten (z.B. EU/EFTA-Bürger, Amerikaner, Kanadier und andere mit speziellen Verträgen) kann die Berechtigung bereits nach 5 Jahren ununterbrochenen Aufenthalts bestehen. Die Behörden verlangen zudem Nachweise der Integration, z.B. ausreichende Sprachkenntnisse und einen sauberen Strafregisterauszug.

Die C-Bewilligung bietet langfristige Stabilität. Sie ist nicht an einen Arbeitgeber oder eine bestimmte Stelle gebunden. Mit einer C-Bewilligung kann man überall in der Schweiz leben und arbeiten, ohne weitere Arbeitserlaubnis zu benötigen. Inhaber der C-Bewilligung unterliegen keinen Quoten mehr und müssen die Bewilligung in der Regel alle 5 Jahre erneuern, ähnlich einem Personalausweis. Für Arbeitgeber bedeutet der Übergang eines Mitarbeitenden auf eine C-Bewilligung weniger bürokratischen Aufwand, da keine Sponsoring-Pflichten mehr bestehen. Die Erteilung erfolgt auf Antrag des Mitarbeitenden, der Nachweise über stabile Beschäftigung und Integration vorlegen sollte.

Work Permits for Remote Employees in Switzerland

Mit dem Aufstieg des Remote Work möchten einige internationale Mitarbeitende in der Schweiz wohnen, während sie für einen ausländischen Arbeitgeber arbeiten. Es ist wichtig zu wissen, dass die Schweiz derzeit kein spezielles „Remote Work“- oder Digital Nomad-Visum anbietet—jeder ausländische Staatsbürger, der in der Schweiz arbeitet, auch für ein ausländisches Unternehmen, benötigt eine gültige Arbeit/ Aufenthaltserlaubnis. Arbeiten auf Touristenvisum oder ohne lokale Genehmigung ist nicht erlaubt.

Für einen Arbeitgeber ohne Schweizer Niederlassung ist die Einstellung oder Unterbringung eines Remote-Mitarbeitenden in der Schweiz dennoch an den Prozess der Schweizer Arbeitserlaubnis gebunden. In der Praxis bedeutet dies, entweder eine lokale Niederlassung zu gründen, die als Arbeitgeber fungiert, oder einen Drittanbieter (z.B. Employer of Record) zu nutzen, um die Person vor Ort zu beschäftigen. Eine beliebte Lösung ist die Partnerschaft mit einem Employer of Record (EOR), der als Schweizer Arbeitgeber im Register fungiert und die Arbeitserlaubnis für den Remote-Mitarbeitenden sponsert, während die Person weiterhin remote für Ihr Unternehmen arbeitet. Durch die Nutzung eines EOR stellen Unternehmen die Einhaltung der Schweizer Gesetze sicher und vermeiden Strafen bei unerlaubter Beschäftigung.

Wenn der Remote-Mitarbeitende EU/EFTA-Bürger ist, ist der Weg einfacher—er kann nach Schweiz ziehen und sich wie oben beschrieben anmelden, auch wenn die Arbeit für eine ausländische Firma erfolgt. Für Nicht-EU-Nationalitäten ist jedoch ein EOR oder ein anderer lokaler Sponsor unerlässlich. Stellen Sie immer sicher, dass alle, die physisch in der Schweiz arbeiten, die passende Bewilligung besitzen, um den Schweizer Vorschriften zu entsprechen.

Employer Compliance and Responsibilities in Switzerland

Arbeitgeber, die in der Schweiz ausländisches Talent einstellen, müssen die laufende Einhaltung der Vorschriften sicherstellen. Zu den wichtigsten Pflichten gehören:

Working Only with Permits in Switzerland

Arbeitnehmer dürfen erst mit der richtigen Schweizer Arbeitserlaubnis tätig werden. Beschäftigung ohne Genehmigung ist illegal und kann zu hohen Geldstrafen und Sanktionen für das Unternehmen sowie zu Abschiebung oder Einreiseverboten für die Person führen.

Permit Renewals in Switzerland

Beobachten Sie die Ablaufdaten der Bewilligungen und reichen Sie Verlängerungsanträge rechtzeitig ein. B-Bewilligungen für Drittstaatsangehörige müssen oft jährlich erneuert werden. Versäumte Verlängerungen gefährden den rechtlichen Status.

Notifying Authorities of Changes in Switzerland

Wenn ein ausländischer Mitarbeitender das Unternehmen verlässt oder wesentliche Änderungen (Rolle, Gehalt, Arbeitsort) eintreten, informieren Sie das kantonale Migrationsamt. Neue Bewilligungen oder Aktualisierungen können erforderlich sein.

Maintaining Labor Law Compliance in Switzerland

Behandeln Sie ausländische Mitarbeitende gleich wie lokale in Bezug auf Verträge, Gehälter, Arbeitsbedingungen, Sozialabgaben und Steuern. Dies war eine Voraussetzung für die Bewilligung (z.B. wettbewerbsfähiges Gehalt) und ist weiterhin notwendig. Melden Sie den Mitarbeitenden bei allen relevanten schweizerischen Sozialversicherungsprogrammen an und führen Sie die entsprechenden Steuern ab.

Record-Keeping for Swiss Work Permits

Bewahren Sie Kopien der Bewilligungen und der Korrespondenz mit den Behörden auf. Im Falle von Prüfungen sollten Sie nachweisen können, dass alle ausländischen Mitarbeitenden legal beschäftigt sind und die Bedingungen erfüllen.

Staying Informed on Swiss Policy Changes

Einwanderungsgesetze und Quoten können sich ändern. Bleiben Sie durch offizielle Kanäle wie das SEM oder rechtliche Berater auf dem Laufenden, um zukünftige Änderungen zu antizipieren.

Durch eine sorgfältige Verwaltung dieser Aspekte können Arbeitgeber Fallstricke vermeiden und sicherstellen, dass ihre internationalen Mitarbeitenden während ihrer gesamten Tätigkeit in der Schweiz rechtskonform bleiben.

Leveraging an Employer of Record (EOR) in Switzerland

Für Unternehmen ohne eigene juristische Person in der Schweiz oder jene, die die Einstellung internationaler Talente vereinfachen möchten, kann die Nutzung eines Employer of Record (EOR) eine strategische Lösung sein. Ein EOR ist eine Drittorganisation, die als offizieller Arbeitgeber für Ihre Mitarbeitenden in der Schweiz auftritt, alle lokalen Beschäftigungsanforderungen (einschließlich Sponsoring der Arbeitserlaubnis, Gehaltsabrechnung und Einhaltung der Vorschriften) übernimmt, während Sie die tägliche Verwaltung der Mitarbeitenden steuern.

How an EOR Works in Switzerland

Durch die Partnerschaft mit einem EOR kann ein Unternehmen in die Schweiz expandieren, ohne den komplexen und zeitaufwändigen Prozess der Gründung einer eigenen Niederlassung. Der EOR verfügt bereits über eine juristische Person in der Schweiz und kennt sich mit lokalen Arbeitsgesetzen und Einwanderungsverfahren aus. Er kann Ihre internationalen Mitarbeitenden schnell onboarden und die administrative Arbeit übernehmen. So können Unternehmen auf Schweizer Talente zugreifen, ohne eine eigene juristische Person zu gründen. Der EOR sponsert die Arbeitserlaubnis für den Mitarbeitenden über seine lokale Einheit und sorgt dafür, dass alle Anforderungen für die Bewilligung erfüllt werden.

Dieses Modell ist vollständig konform: Der Mitarbeitende erhält einen schweizerischen Arbeitsvertrag, der alle gesetzlichen Standards erfüllt, und die EOR-Entität in der Schweiz kümmert sich um Gehaltsabrechnung, Steuern und Sozialabgaben. Es ist im Wesentlichen eine Auslagerung der rechtlichen Beschäftigung an einen lokalen Partner, während der Mitarbeitende für Ihr Unternehmen arbeitet.

Besonders in Szenarien wie diesen kann ein EOR hilfreich sein:

  • Remote-Mitarbeitende in der Schweiz einstellen, wenn Ihr Unternehmen keine lokale Präsenz hat.
  • Schnell ein Projekt oder eine Niederlassung in der Schweiz starten, ohne eine langfristige Gesellschaft zu gründen.
  • Komplexe Bewilligungssituationen navigieren—EORs verfügen oft über Einwanderungsexperten, die bei der Wahl des besten Permittyp und der effizienten Abwicklung helfen.
  • Die Einhaltung der sich entwickelnden schweizerischen Arbeitsgesetze sicherstellen, da das Kerngeschäft des EOR darin besteht, stets auf dem neuesten Stand der Vorschriften zu bleiben.

Rivermate ist beispielsweise ein globaler EOR-Anbieter, der Dienstleistungen in der Schweiz anbietet. Durch die Zusammenarbeit mit einem Rivermate können Sie Top-Talente in der Schweiz schnell und sicher beschäftigen, wobei der EOR das Einhaltungrisiko und die Verwaltung übernimmt. Die tägliche Arbeitsleitung verbleibt bei Ihrem Unternehmen, sodass die Zusammenarbeit nahtlos bleibt—Ihr Mitarbeitender in der Schweiz wird sich wie ein Teil Ihres Teams fühlen, während alle HR-, Gehalts- und Einwanderungsangelegenheiten im Hintergrund vom EOR geregelt werden.

Rivermate’s Visa Support and Global Mobility Services for Switzerland

Bereit, Ihr Team in die Schweiz zu erweitern? Erwägen Sie eine Partnerschaft mit Rivermate für einen reibungslosen Visa-Prozess und eine rechtskonforme Einstellung. Besuchen Sie unsere Visa Support Seite, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Sie bei Schweizer Arbeitserlaubnissen und Einwanderung unterstützen können, oder kontaktieren Sie unser Team für individuelle Beratung. Mit der richtigen Unterstützung wird die internationale Einstellung in der Schweiz zu einer unkomplizierten Aufgabe, die Zugang zu den qualifizierten Fachkräften eröffnet, die Ihr Unternehmen braucht, um in diesem globalen Hub erfolgreich zu sein.

Gewinnen Sie Top-Talente in Schweiz durch unseren Employer of Record Service

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