Ungarn, als Mitglied der Europäischen Union und des Schengen-Raums, unterliegt spezifischen Vorschriften für die Einreise und Beschäftigung von ausländischen Staatsangehörigen außerhalb der EU/EEA/Schweiz. Personen, die in Ungarn arbeiten möchten, benötigen in der Regel sowohl eine Aufenthaltserlaubnis, die eine Beschäftigung erlaubt, als auch, in vielen Fällen, eine separate Arbeitserlaubnis oder eine kombinierte Erlaubnis, die beide Zwecke erfüllt. Der Prozess umfasst Anträge, die bei den ungarischen Behörden eingereicht werden, wobei oft umfangreiche Dokumentationen sowohl vom zukünftigen Arbeitnehmer als auch vom Arbeitgeber erforderlich sind.
Die Navigation durch das ungarische Einwanderungssystem erfordert sorgfältige Beachtung der Details und die Einhaltung der festgelegten Verfahren. Die Art der benötigten Erlaubnis hängt von der Staatsangehörigkeit der Person, der Art der Arbeit und der geplanten Aufenthaltsdauer ab. Arbeitgeber spielen eine entscheidende Rolle im Prozess, indem sie oft die Anträge initiieren und die notwendigen Unterstützungen und Dokumente bei den Behörden vorlegen.
Häufige Visa- und Aufenthaltserlaubnistypen für ausländische Arbeitnehmer
Ausländische Staatsangehörige, die in Ungarn arbeiten möchten, benötigen in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung. Es gibt mehrere Kategorien, wobei die häufigste die "Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung" ist. Andere Erlaubnisse können je nach konkreten Umständen gelten, z. B. für hochqualifizierte Arbeitnehmer oder bei Entsendungen.
Erlaubnistyp | Beschreibung | Typische Dauer | Schlüsselanforderung |
---|---|---|---|
Aufenthaltserlaubnis für Beschäftigung | Allgemeine Erlaubnis für Drittstaatsangehörige, die bei einer ungarischen Einrichtung beschäftigt sind. | Bis zu 2 Jahre | Gültiger Arbeitsvertrag, Arbeitsmarkttest. |
EU Blue Card | Für hochqualifizierte Drittstaatsangehörige. | Bis zu 4 Jahre | Hohe Gehaltsgrenze, Hochschulabschluss. |
Intra-Unternehmensübertragung (ICT) | Für Manager, Spezialisten oder Trainees, die innerhalb eines Unternehmens transferiert werden. | Bis zu 3 Jahre | Beschäftigung innerhalb derselben multinationalen Gruppe. |
Aufenthaltserlaubnis für Saisonarbeit | Für Arbeit in bestimmten saisonalen Sektoren (z.B. Landwirtschaft, Tourismus). | 3 bis 6 Monate | Gültiger saisonaler Arbeitsvertrag. |
Der Antragsprozess beginnt in der Regel damit, dass der Arbeitgeber eine Arbeitsmarkttest bei der zuständigen Regierungsstelle (oft das Beschäftigungszentrum) initiiert, um nachzuweisen, dass kein geeigneter ungarischer oder EEA-National für die Stelle verfügbar ist. Nach Genehmigung kann der ausländische Staatsangehörige die Aufenthaltserlaubnis beantragen, meist bei einem ungarischen Konsulat oder einer Botschaft in seinem Heimatland oder in Ungarn, falls er sich bereits legal aufhält.
Anforderungen und Verfahren für die Arbeitserlaubnis
Der Prozess zur Erteilung der Erlaubnis zur Arbeit in Ungarn ist oft mit dem Antrag auf Aufenthaltserlaubnis verbunden. Für die Standard-Aufenthaltserlaubnis für Beschäftigung umfasst das Verfahren mehrere Schritte:
- Arbeitsmarkttest: Der ungarische Arbeitgeber muss die regionale Regierungsstelle (Arbeitsamt) über die freie Stelle informieren. Das Amt prüft, ob geeignete Kandidaten in Ungarn oder der EEA als arbeitslos gemeldet sind. Dieser Test dauert in der Regel etwa 30 Tage.
- Antrag auf Workforce Permit (falls erforderlich): Wird kein geeigneter Kandidat gefunden, beantragt der Arbeitgeber eine Workforce Permit (oder die integrierte Erlaubnis).
- Antrag auf Aufenthaltserlaubnis: Der ausländische Staatsangehörige beantragt die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung. Dieser Antrag wird meist bei der ungarischen Konsulat/Botschaft im Ausland eingereicht. Falls die Person bereits legal in Ungarn ist (z.B. mit einem anderen Visum), kann sie auch im Inland beantragen.
Zulassungskriterien:
- Gültiger Reisepass.
- Gültiger Arbeitsvertrag mit einem ungarischen Arbeitgeber.
- Nachweis über Unterkunft in Ungarn.
- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel.
- Führungszeugnis ohne Vorstrafen.
- Zufriedenstellender Gesundheitszustand (ggf. medizinische Untersuchungen).
- Der Arbeitgeber muss den Arbeitsmarkttest erfolgreich abgeschlossen haben oder die Stelle ist ausgenommen.
Erforderliche Dokumente:
- Ausgefülltes Antragsformular.
- Gültiger Reisepass (mit ausreichender Gültigkeit über den geplanten Aufenthalt hinaus).
- Passfotos.
- Arbeitsvertrag.
- Erklärung/Unterzeichnung des Arbeitgebers.
- Nachweis über Unterkunft (Mietvertrag, Eigentumsnachweis oder Gastgebererklärung).
- Nachweis der finanziellen Mittel (Bankauszüge, Verpflichtungserklärung des Arbeitgebers).
- Nachweis über Krankenversicherung.
- Polizeiliches Führungszeugnis aus dem Heimatland.
- Bildungs- und Berufsqualifikationen (übersetzt und legalisiert/ Apostilliert).
- Dokumente zum Ergebnis des Arbeitsmarkttests.
Sponsoring-Anforderungen: Der ungarische Arbeitgeber fungiert als Sponsor. Er ist verantwortlich für die Initiierung des Arbeitsmarkttests, die Vorlage des Arbeitsvertrags und der Arbeitgebererklärung sowie die Unterstützung des Mitarbeiters bei der Dokumentation und den erforderlichen Informationen für den Antrag. Der Arbeitgeber muss eine rechtlich registrierte Einheit in Ungarn sein.
Bearbeitungszeiten und Gebühren: Die Bearbeitungszeiten können erheblich variieren, abhängig vom Konsulat/der Botschaft und der Komplexität des Falls.
- Arbeitsmarkttest: ca. 30 Tage.
- Antrag auf Aufenthaltserlaubnis: In der Regel zwischen 15 und 70 Tagen nach Einreichung eines vollständigen Antrags. Es ist ratsam, ausreichend Zeit einzuplanen. Die Gebühren für Aufenthaltserlaubnis-Anträge ändern sich, liegen aber meist im Bereich von €100-€150, zahlbar in der Landeswährung des Konsulats oder in Ungarn. Zusätzliche Gebühren können für Dokumentenlegalisierung oder Übersetzungen anfallen.
Wege zur Daueraufenthaltsgenehmigung
Nach legalem Aufenthalt in Ungarn über einen längeren Zeitraum können ausländische Staatsangehörige die Berechtigung erwerben, eine Daueraufenthaltsgenehmigung zu beantragen. Der häufigste Weg basiert auf langfristigem Aufenthalt.
- Nationale Daueraufenthaltsgenehmigung: Diese kann in der Regel nach mindestens drei Jahren legalen und ununterbrochenen Aufenthalts in Ungarn auf Grundlage einer Aufenthaltserlaubnis (z.B. Beschäftigungserlaubnis) beantragt werden. Antragsteller müssen stabile Unterkunft, ausreichende finanzielle Mittel, umfassende Krankenversicherung nachweisen und oft einen Grundkurs in ungarischer Sprache und Kultur bestehen.
- EU-Daueraufenthaltsgenehmigung: Diese Erlaubnis ermöglicht einen langfristigen Aufenthalt in Ungarn und Mobilität innerhalb der EU. Sie erfordert in der Regel fünf Jahre ununterbrochenen legalen Aufenthalts in Ungarn. Ähnliche Anforderungen hinsichtlich Unterkunft, Finanzen, Krankenversicherung und Integration gelten.
Der ununterbrochene Aufenthalt ist entscheidend, wobei bestimmte Abwesenheiten (z.B. kurze Urlaube) in festgelegten Grenzen meist erlaubt sind. Der Antrag wird bei der Nationalen Einwanderungsbehörde in Ungarn eingereicht.
Optionen für Angehörigenvisa
Ausländische Arbeitnehmer mit einer gültigen ungarischen Aufenthaltserlaubnis für Beschäftigung können in der Regel ihre engsten Familienangehörigen nach Ungarn bringen. Familienangehörige beantragen meist eine "Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Familienzusammenführung."
Zugelassene Angehörige:
- Ehepartner.
- Minderjährige Kinder (einschließlich adoptierter Kinder) des Antragstellers oder Ehepartners.
- Erwachsene Kinder, die aufgrund gesundheitlicher Gründe nicht für sich selbst sorgen können.
- Eltern oder gesetzliche Vertreter eines minderjährigen Antragstellers, der ohne Eltern lebt.
Anforderungen für die Familienzusammenführungs-Erlaubnis:
- Nachweis der Familienbeziehung (Heiratsurkunde, Geburtsurkunden - übersetzt und legalisiert/ Apostilliert).
- Der Sponsor (der arbeitende ausländische Staatsangehörige) muss eine gültige ungarische Aufenthaltserlaubnis besitzen.
- Der Sponsor muss ausreichendes und stabiles Einkommen nachweisen, um die Familie zu unterstützen.
- Nachweis über angemessene Unterkunft für die gesamte Familie.
- Nachweis über umfassende Krankenversicherung für alle Familienmitglieder.
- Gültige Pässe für alle Antragsteller.
Anträge auf Familienzusammenführung werden meist gleichzeitig mit oder nach dem Hauptantrag auf Aufenthaltserlaubnis eingereicht, typischerweise bei der ungarischen Konsulat/Botschaft im Ausland. Die Bearbeitungszeiten sind vergleichbar mit denen für die Hauptaufenthaltserlaubnis.
Visa-Konformitätsverpflichtungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Die Einhaltung der ungarischen Einwanderungsgesetze ist sowohl für Arbeitgeber als auch für ausländische Arbeitnehmer entscheidend.
Pflichten des Arbeitgebers:
- Sicherstellen, dass der ausländische Staatsangehörige die korrekten und gültigen Erlaubnisse vor Arbeitsbeginn besitzt.
- Die Behörden (z.B. Nationale Einwanderungsbehörde, Steuerbehörde) über Arbeitsbeginn und -ende informieren.
- Aufzeichnungen über die Genehmigungen und Beschäftigungsdetails des Mitarbeiters führen.
- Die Bedingungen des Arbeitsvertrags und das ungarische Arbeitsrecht einhalten.
- Bei Anfragen der Einwanderungsbehörden kooperieren.
- Sicherstellen, dass der Mitarbeiter eine gültige Krankenversicherung hat.
- Für die Antragstellung eine angemessene Unterkunft oder Nachweis darüber bereitstellen.
Pflichten des Mitarbeiters:
- Einen gültigen Reisepass und eine Aufenthalt-/Arbeitserlaubnis besitzen.
- An der bei den Behörden registrierten Adresse wohnen.
- Änderungen der persönlichen Umstände (z.B. Adresse, Familienstand, Arbeitgeberwechsel) melden.
- Die Bedingungen der Erlaubnis einhalten (z.B. nur für den sponsornden Arbeitgeber arbeiten, falls angegeben).
- Ungarische Gesetze und Vorschriften befolgen.
- Sicherstellen, dass die Krankenversicherung weiterhin gültig ist.
Die Nichteinhaltung dieser Pflichten kann zu Strafen führen, einschließlich Geldstrafen für Arbeitgeber sowie Bußgeldern, Haft oder Abschiebung für Arbeitnehmer. Es ist für beide Parteien unerlässlich, stets über die spezifischen Bedingungen der Erlaubnisse und Änderungen in den Einwanderungsbestimmungen informiert zu bleiben.