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Vereinbarungen in Ungarn

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Learn about employment contracts and agreements in Ungarn

Updated on April 27, 2025

Arbeitsverhältnisse in Ungarn werden hauptsächlich durch das Arbeitsgesetzbuch (Mt.) geregelt. Dieses Gesetz legt die grundlegenden Rechte und Pflichten sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer fest und schafft einen Rahmen für faire und rechtskonforme Arbeitsvereinbarungen. Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist verpflichtend und dient als Grundpfeiler des Arbeitsverhältnisses, wobei die spezifischen Bedingungen und Konditionen, die von beiden Parteien im Rahmen des Gesetzes vereinbart werden, detailliert beschrieben werden.

Das Verständnis der Anforderungen an Arbeitsverträge ist für Unternehmen, die in Ungarn einstellen, von entscheidender Bedeutung. Diese Verträge müssen strenge gesetzliche Standards hinsichtlich ihrer Form, ihres Inhalts sowie der Prozesse für Änderungen und Kündigungen einhalten. Die Einhaltung gewährleistet Rechtssicherheit und hilft, potenzielle Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu vermeiden.

Arten von Arbeitsverträgen

Das Arbeitsgesetzbuch unterscheidet hauptsächlich zwischen zwei Hauptarten von Arbeitsverträgen basierend auf ihrer Dauer:

  • Unbefristete Beschäftigung: Dies ist die Standardart des Arbeitsverhältnisses in Ungarn. Es dauert an, bis es von einer der Parteien gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gekündigt wird.
  • Befristete Beschäftigung: Diese Vertragsart wird für einen bestimmten Zeitraum oder bis zur Erfüllung einer definierten Aufgabe geschlossen. Das ungarische Recht setzt Beschränkungen für die Nutzung und Dauer von befristeten Verträgen, um Missbrauch zu verhindern. Ein befristetes Arbeitsverhältnis kann in der Regel fünf Jahre nicht überschreiten, einschließlich etwaiger Verlängerungen. Es gibt auch Regelungen bezüglich aufeinanderfolgender befristeter Verträge.

Obwohl dies die primären Arten sind, behandelt das Arbeitsgesetzbuch auch spezielle Situationen wie Teilzeitbeschäftigung, Telearbeit und Agenturarbeit, die entweder mit unbefristeten oder befristeten Verträgen geregelt sind, jedoch mit spezifischen Bestimmungen, die die Natur der Arbeit betreffen.

Wesentliche Klauseln

Ungarische Arbeitsverträge müssen bestimmte obligatorische Elemente enthalten, um rechtlich gültig zu sein. Über diese Mindestanforderungen hinaus können die Parteien zusätzliche Bedingungen vereinbaren, sofern diese nicht gegen das Arbeitsgesetzbuch oder andere relevante Gesetze verstoßen.

Obligatorische Klauseln umfassen typischerweise:

  • Identifikation der Parteien: Vollständige rechtliche Namen und Details sowohl des Arbeitgebers als auch des Arbeitnehmers.
  • Grundgehalt: Die Höhe des Grundlohns des Arbeitnehmers.
  • Stellenbezeichnung/-position: Eine klare Beschreibung der Rolle des Arbeitnehmers.
  • Arbeitsort: Der Ort, an dem der Arbeitnehmer hauptsächlich seine Aufgaben ausführt.
  • Startdatum: Das Datum, an dem das Arbeitsverhältnis beginnt.

Weitere wichtige Bedingungen, die häufig aufgenommen werden, obwohl sie für die anfängliche Gültigkeit nicht immer zwingend erforderlich sind (aber gesetzlich vorgeschrieben sind, um kommuniziert zu werden), betreffen Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche, Kündigungsfristen und Tarifverträge, falls anwendbar.

Probezeit

Das ungarische Recht erlaubt die Aufnahme einer Probezeit in Arbeitsverträgen. Diese Zeitspanne ermöglicht es sowohl dem Arbeitgeber als auch dem Arbeitnehmer, die Eignung des Arbeitsverhältnisses zu beurteilen.

Wichtige Regelungen bezüglich der Probezeit:

  • Maximale Dauer: Die Probezeit darf drei Monate nicht überschreiten. Eine kürzere Dauer kann jedoch durch eine Tarifvereinbarung oder die Parteien selbst vereinbart werden.
  • Verlängerung: Die Probezeit kann einmal verlängert werden, wobei die Gesamtdauer, einschließlich der Verlängerung, sechs Monate nicht überschreiten darf. Diese Verlängerung muss schriftlich erfolgen.
  • Kündigung während der Probezeit: Während der Probezeit kann jede Partei das Arbeitsverhältnis sofort kündigen, ohne Angabe von Gründen und ohne Kündigungsfrist. Diese Kündigung muss schriftlich erfolgen.

Es ist üblich, eine Probezeit von drei Monaten zu vereinbaren, insbesondere bei Neueinstellungen.

Vertraulichkeits- und Wettbewerbsverbotsklauseln

Vertraulichkeits- und Wettbewerbsverbotsklauseln sind in ungarischen Arbeitsverträgen oder separaten Vereinbarungen zulässig, ihre Durchsetzbarkeit ist jedoch an spezifische gesetzliche Anforderungen und Beschränkungen gebunden.

  • Vertraulichkeit: Arbeitgeber können von den Arbeitnehmern verlangen, Geschäftsgeheimnisse und Unternehmensinformationen vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung besteht in der Regel auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses weiter. Der Umfang der vertraulichen Informationen sollte klar definiert sein.
  • Wettbewerbsverbot: Ein Wettbewerbsverbot (oder restriktive Klausel) kann vereinbart werden, um einen Arbeitnehmer daran zu hindern, nach Ausscheiden aus dem Unternehmen für einen Wettbewerber zu arbeiten oder ein konkurrierendes Unternehmen zu gründen. Damit eine Wettbewerbsverbotsklausel gültig und durchsetzbar ist, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein:
    • Sie muss schriftlich erfolgen.
    • Sie muss den Umfang der eingeschränkten Tätigkeit, das geografische Gebiet und die Dauer angeben.
    • Die Dauer darf zwei Jahre nicht überschreiten.
    • Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer eine angemessene Vergütung für die Dauer der Beschränkung zahlen. Das Arbeitsgesetzbuch schreibt vor, dass diese Vergütung mindestens ein Drittel des durchschnittlichen monatlichen Gehalts des Arbeitnehmers für die Dauer der Beschränkung betragen muss.
    • Die Beschränkung muss notwendig sein, um die legitimen Geschäftsinteressen des Arbeitgebers zu schützen (z.B. Geschäftsgeheimnisse, Kundenstamm).

Ungarische Gerichte prüfen Wettbewerbsverbotsklauseln und können sie für nicht durchsetzbar halten, wenn sie zu weit gefasst sind, unzureichende Vergütung bieten oder nicht notwendig sind, um ein legitimes Interesse zu schützen.

Vertragsänderung und -kündigung

Die Änderung eines bestehenden Arbeitsvertrags in Ungarn erfordert die gegenseitige schriftliche Zustimmung beider Parteien. Einseitige Änderungen wesentlicher Vertragsbedingungen durch eine Partei sind grundsätzlich nicht erlaubt, außer in bestimmten gesetzlich festgelegten Fällen (z.B. vorübergehende Versetzung).

Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann auf verschiedene Weise erfolgen:

  • Einvernehmliche Lösung: Arbeitgeber und Arbeitnehmer einigen sich schriftlich auf die Beendigung des Vertrags zu einem bestimmten Datum.
  • Ordentliche Kündigung (mit Frist): Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer können einen unbefristeten Vertrag durch schriftliche Kündigung beenden. Das Arbeitsgesetzbuch legt Mindestkündigungsfristen fest, die je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit und ob die Kündigung vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer initiiert wird, variieren. Die vom Arbeitgeber initiierte Kündigung erfordert eine Begründung auf Grundlage spezifischer gesetzlicher Gründe (z.B. Verhalten, Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers oder betriebliche Gründe des Arbeitgebers).
  • Außerordentliche Kündigung (sofortige): Jede Partei kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn die andere Partei eine schwerwiegende Pflichtverletzung begangen hat oder ein Verhalten gezeigt hat, das die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unmöglich macht. Dies erfordert eine schriftliche Begründung.
  • Kündigung befristeter Verträge: Befristete Verträge enden automatisch bei Ablauf der vereinbarten Frist oder bei Erfüllung der Aufgabe. Sie können auch vorzeitig durch gegenseitiges Einvernehmen, außerordentliche Kündigung oder unter bestimmten Bedingungen, die eine ordentliche Kündigung erlauben (z.B. während der Probezeit oder durch den Arbeitgeber in bestimmten Fällen mit Abfindung), beendet werden.

Spezielle Regelungen gelten bei Massenentlassungen und bei der Beendigung von Arbeitnehmern in geschützten Kategorien (z.B. schwangere Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer in Elternzeit). Arbeitgeber müssen die verfahrensrechtlichen Vorgaben genau einhalten, um rechtliche Anfechtungen zu vermeiden.

Martijn
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