Verwaltung von Mitarbeiterurlauben und Urlaubsansprüchen ist ein entscheidender Aspekt der Compliance und Mitarbeiterzufriedenheit bei der Tätigkeit in Ungarn. Das ungarische Arbeitsrecht bietet klare Richtlinien zu verschiedenen Arten von Urlaub, um sicherzustellen, dass Mitarbeitende ausreichend Freizeit für Erholung, Krankheit, Familienverantwortung und andere bedeutende Lebensereignisse erhalten. Das Verständnis dieser Vorschriften ist für Arbeitgeber unerlässlich, um die rechtliche Konformität zu wahren und ein positives Arbeitsumfeld zu fördern.
Arbeitgeber in Ungarn müssen sich an gesetzliche Mindeststandards für den Jahresurlaub halten, offizielle Feiertage anerkennen und spezielle Bestimmungen für Krankheitsurlaub, Elternzeit und andere besondere Umstände verwalten. Diese Ansprüche sind darauf ausgelegt, das Wohlergehen der Mitarbeitenden zu schützen und sind gemäß dem ungarischen Arbeitsgesetzbuch verpflichtend.
Jahresurlaub
In Ungarn wird der Mindestjahresurlaubsanspruch durch das Alter des Mitarbeitenden bestimmt. Alle Mitarbeitenden haben Anspruch auf den Grundurlaub, wobei zusätzliche Tage mit zunehmendem Alter gewährt werden.
Der Grundjahresurlaub beträgt 20 Arbeitstage. Zusätzliche Urlaubstage werden nach Alter gewährt:
Alter des Mitarbeitenden | Zusätzliche Urlaubstage | Gesamter Mindesturlaubstagestand |
---|---|---|
Unter 25 | 0 | 20 |
25-27 | 1 | 21 |
28-30 | 2 | 22 |
31-33 | 3 | 23 |
34-36 | 4 | 24 |
37-39 | 5 | 25 |
40-42 | 6 | 26 |
43-45 | 7 | 27 |
46 und älter | 8 | 28 |
Zusätzlicher Urlaub kann auch für bestimmte Umstände gewährt werden, wie z.B. für Eltern mit Kindern unter 16 Jahren (2 zusätzliche Tage pro Kind, 4 für zwei Kinder, 7 für drei oder mehr Kinder) oder für Mitarbeitende, die unter Tage oder in bestimmten gesundheitsgefährdenden Berufen arbeiten (5 zusätzliche Tage).
Mitarbeitende sind im Allgemeinen berechtigt, 14 aufeinanderfolgende Tage ihres Jahresurlaubs am Stück zu nehmen. Der Zeitpunkt des Urlaubs wird hauptsächlich vom Arbeitgeber festgelegt, wobei Mitarbeitende in der Planung eines Teils davon mitbestimmen können. Der Urlaub muss in der Regel innerhalb des Kalenderjahres genommen werden, in dem er erworben wurde, wobei Ausnahmen bestehen, um Urlaub auf das nächste Jahr zu übertragen, unter bestimmten Bedingungen oder durch Vereinbarung.
Feiertage
Ungarn beobachtet im Laufe des Jahres mehrere Feiertage. Mitarbeitende haben in der Regel Anspruch auf einen freien Tag mit Bezahlung an diesen Tagen. Falls ein Feiertag auf ein Wochenende fällt, gibt es in der Regel keinen Ersatzfrei-Tag.
Hier sind die in Ungarn im Jahr 2025 beobachteten Feiertage:
Datum | Feiertag |
---|---|
1. Januar | Neujahr |
15. März | Nationalfeiertag |
18. April | Karfreitag |
21. April | Ostermontag |
1. Mai | Tag der Arbeit |
9. Juni | Pfingstmontag |
20. August | Staatsgründungstag |
23. Oktober | Republikfeiertag |
1. November | Allerheiligen |
25. Dezember | Weihnachten |
26. Dezember | Zweiter Weihnachtstag |
Krankheitsurlaub
Mitarbeitende in Ungarn haben Anspruch auf bezahlten Krankheitsurlaub, wenn sie aufgrund von Krankheit arbeitsunfähig sind. Das System umfasst sowohl vom Arbeitgeber gezahlten Krankengeld als auch staatliche Sozialversicherungsleistungen.
- Vom Arbeitgeber gezahltes Krankengeld: Für die ersten 15 Arbeitstage des Krankheitsurlaubs in einem Kalenderjahr ist der Arbeitgeber für die Zahlung des Krankengeldes verantwortlich. Diese Zahlung beträgt in der Regel 70 % des durchschnittlichen Tagesverdienstes des Mitarbeitenden.
- Sozialversicherungs-Krankengeld (Táppénz): Nach den ersten 15 Tagen, die vom Arbeitgeber bezahlt werden, wird das Krankengeld durch das Sozialversicherungssystem abgedeckt. Der Satz des Sozialversicherungs-Krankengeldes liegt in der Regel bei 60 % oder 50 % des durchschnittlichen Tagesverdienstes des Mitarbeitenden, abhängig von Faktoren wie Beschäftigungsdauer und Krankenhausaufenthalten.
Um Krankheitsurlaub zu beantragen, muss der Mitarbeitende ein ärztliches Attest vorlegen. Die maximale Dauer für den Bezug von Sozialversicherungs-Krankengeld beträgt in der Regel ein Jahr innerhalb eines Zweijahreszeitraums, kann aber je nach Erkrankung und Umständen variieren.
Elternzeit
Das ungarische Recht sieht umfassende Regelungen für Elternzeit vor, einschließlich Mutterschaft, Vaterschaft und Betreuung.
- Mutterschaft: Schwangere Frauen haben Anspruch auf 24 Wochen Mutterschaftsurlaub ('CSED' - Kinderbetreuungsgeld). Dieser Urlaub kann bis zu 4 Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin beginnen. Während des Mutterschaftsurlaubs erhält die Mutter eine Leistung in Höhe von 100 % ihres Tagesdurchschnittseinkommens, gezahlt durch das Sozialversicherungssystem.
- Vaterschaft: Väter haben Anspruch auf 10 Arbeitstage Vaterschaftsurlaub ('APÁS szabadság'). Dieser Urlaub muss innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt des Kindes genommen werden oder, im Falle einer Adoption, innerhalb von zwei Monaten nach Platzierung des Kindes beim Vater. Während dieses Urlaubs erhält der Vater 100 % seines Tagesdurchschnittseinkommens, gezahlt vom Arbeitgeber.
- Betreuungsgeld (GYED/GYES): Nach dem Mutterschaftsurlaub können Eltern verlängerten Betreuungsgeld in Anspruch nehmen, bis das Kind ein bestimmtes Alter erreicht.
- GYED (Kinderbetreuungsgeld): Bis zum Alter von 2 Jahren (bzw. 3 Jahren bei Zwillingen). Das Leistungsniveau beträgt 70 % des durchschnittlichen Einkommens der Eltern, begrenzt auf einen bestimmten Betrag, gezahlt durch die Sozialversicherung.
- GYES (Kinderbetreuungsgeld): Ab Ende von GYED bis zum Alter von 3 Jahren (oder 6 Jahren bei Zwillingen, oder bis zum 10. Lebensjahr bei schwerer Krankheit oder Behinderung des Kindes). Dies ist ein festgelegter monatlicher Betrag, gezahlt durch die Sozialversicherung.
- Adoptionsurlaub: Ähnliche Urlaubsansprüche gelten für Eltern, die Kinder adoptieren, und spiegeln die Regelungen für Mutterschaft, Vaterschaft und Betreuung wider, basierend auf dem Alter des Kindes.
Während GYED und GYES läuft, ist das Arbeitsverhältnis ausgesetzt, aber der Arbeitsplatz des Mitarbeitenden ist geschützt, und sie haben das Recht, nach Ablauf des Urlaubs in ihre Position (oder eine gleichwertige) zurückzukehren.
Weitere Arten von Urlaub
Neben den Hauptkategorien erkennt das ungarische Arbeitsrecht weitere spezifische Urlaubsarten an:
- Trauerurlaub: Mitarbeitende haben in der Regel Anspruch auf 2 Arbeitstage bezahlten Urlaub bei Todesfällen naher Angehöriger (Ehepartner, Elternteil, Kind, Geschwister, Großeltern, Enkel oder Partner).
- Studienurlaub: Mitarbeitende, die Weiterbildungen im Zusammenhang mit ihrer Arbeit oder ihrem Beruf absolvieren, können Anspruch auf bezahlten oder unbezahlten Urlaub für Prüfungen oder Kursbesuche haben, geregelt durch Gesetz oder Tarifverträge.
- Urlaub aus persönlichen Gründen: Das Arbeitsgesetzbuch erlaubt unbezahlten Urlaub aus anderen persönlichen Gründen, vorbehaltlich der Zustimmung des Arbeitgebers.
- Urlaub für öffentliche Aufgaben: Mitarbeitende haben Anspruch auf bezahlten Urlaub, um öffentliche Aufgaben zu erfüllen, z.B. als Geschworene oder Wahlhelfer.
Spezifische Tarifverträge oder interne Unternehmensrichtlinien können zusätzliche Urlaubsarten oder großzügigere Ansprüche als die gesetzlichen Mindeststandards vorsehen.