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Berechnungstool für Beschäftigungskosten in Ungarn

Einstellung in Ungarn? Berechnen Sie sofort Ihre Gesamtkosten für die Beschäftigung — Steuern, Leistungen und mehr

Updated on July 27, 2025

Employment Cost Calculator for Ungarn

Calculate the total cost of employing someone in Ungarn, including taxes, benefits, and our management fee.

Arbeitgebersteuerbeiträge

Steuerart Satz Basis
Sozialversicherungsbeitrag (SZOCHO) 13% Bruttolöhne
Lokale Gewerbesteuer (LBT) 0%-2% Variiert je nach Gemeinde (z.B. Budapest ist 2%)
Rehabilitation Contribution HUF 2.617.200/Jahr/Person Basierend auf dem verpflichtenden Beschäftigungsanteil von behinderten Personen (wenn die Kriterien erfüllt sind)

Hinweis: Der Beitrag zur Berufsausbildung ist seit Januar in die Sozialversicherungsbeitrag integriert.

Einreichung & Compliance

  • Arbeitgeber müssen Sozialversicherungszahlungen leisten und monatliche Sozialversicherungsanmeldungen elektronisch einreichen.
  • Die Frist für die Zahlung und Einreichung der Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträge ist der 12. Tag des Monats nach dem Zahlungszeitraum.
  • Arbeitgeber müssen den Mitarbeitern bis zum 31. Januar Jahresbescheinigungen über Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträge ausstellen.

In Ungarn sind Arbeitgeber verantwortlich für die Abführung verschiedener Steuern von den Gehältern der Mitarbeiter, einschließlich der persönlichen Einkommensteuer und der Sozialversicherungsbeiträge.

Persönliche Einkommensteuer (PIT)

Der Standard-PIT-Satz in Ungarn beträgt 15 % des steuerpflichtigen Einkommens des Mitarbeiters. Das steuerpflichtige Einkommen wird berechnet, indem bestimmte Abzüge und Freibeträge vom Bruttogehalt abgezogen werden. Steuer Vorauszahlungen werden monatlich vom Arbeitgeber abgezogen und bis zum 12. des Folgemonats an die Steuerbehörden gezahlt. Die jährliche Steuererklärung ist bis zum 20. Mai des Folgejahres fällig, mit einer möglichen Verlängerung bis zum 20. November.

  • Steuerliche Vorteile für junge Mitarbeiter: Mitarbeiter unter 25 Jahren haben Anspruch auf einen Steuerfreibetrag, der einen Teil ihres Einkommens von der PIT befreit. Dieser Freibetrag beträgt derzeit eine monatliche Steuerersparnis von HUF 98.518. Bitte beachten Sie jedoch, dass ab dem 1. Januar 2025 dieser Steuerfreibetrag für Drittstaatsangehörige, mit Ausnahme serbischer und ukrainischer Staatsbürger, nicht mehr verfügbar ist.

  • Steuerfreibetrag für Mütter mit vier oder mehr Kindern: Mütter mit mindestens vier Kindern (oder die seit 12 Jahren Anspruch auf Familienzulage haben) sind vollständig von der PIT befreit.

  • Steuerliche Vorteile bei der ersten Heirat: Neu verheiratete Paare, bei denen mindestens ein Ehepartner zum ersten Mal heiratet, erhalten für 24 Monate einen monatlichen Steuerfreibetrag von HUF 33.335, was eine Steuerersparnis von HUF 5.000 pro Monat bedeutet. Beachten Sie, dass dieser Vorteil seit dem 1. Januar 2025 für Drittstaatsangehörige nicht mehr gilt. Diese Ausschlussregelung gilt nicht für serbische und ukrainische Staatsbürger.

  • Familiensteuerbenefit: Dieser Vorteil reduziert die Steuerbasis abhängig von der Anzahl der abhängigen Kinder. Ab heute (5. Februar 2025) gelten folgende Beträge:

    • Ein Kind: HUF 66.670
    • Zwei Kinder: HUF 133.330 pro Kind
    • Drei oder mehr Kinder: HUF 220.000 pro Kind.

    Ab dem 1. Juli 2025 sollen diese Beträge erhöht werden, und ab dem 1. Januar 2026 erneut steigen. Bitte beachten Sie, dass der Familiensteuerbenefit seit dem 1. Januar 2025 für Drittstaatsangehörige (mit Ausnahme serbischer und ukrainischer Staatsbürger) nicht mehr gilt.

Sozialversicherungsbeiträge

Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer leisten Beiträge zur Sozialversicherung. Der Arbeitgeber zahlt eine Sozialsteuer von 13 % des Bruttogehalts des Mitarbeiters, während der Arbeitnehmer 18,5 % beiträgt. Ein Teil des ungenutzten Kindersteuerfreibetrags (15 %) kann vom Beitrag des Mitarbeiters abgezogen werden.

Weitere Steuern und Vorteile

  • Mindestlohn: Der Mindestlohn beträgt ab 2025 HUF 290.800 pro Monat. Der garantierte Mindestlohn für Personen mit Sekundarstufe oder Berufsausbildung beträgt HUF 348.000 pro Monat.
  • SZÉP Card „Active Hungarians“ Pocket: Ein neuer Vorteil ermöglicht es Arbeitgebern, bis zu HUF 10.000 monatlich (HUF 120.000 jährlich) zu einer SZÉP Card eines Mitarbeiters für aktivitätsbezogene Dienstleistungen beizutragen. Dieser Beitrag gilt als Fringe Benefit. Beträge über diesem Limit werden als eine spezielle Zulage betrachtet.
  • Kurzfristige Einsätze: Für kurzfristige Einsätze ausländischer Führungskräfte können besondere Regelungen hinsichtlich Steueransässigkeit, Einkommensquellen und anderer Vorschriften gelten. Es ist wichtig, mit Steuerfachleuten für solche Fälle Rücksprache zu halten.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Informationen aktuell sind (Stand: 5. Februar 2025) und Änderungen durch Gesetzesänderungen oder zukünftige Anpassungen unterliegen können. Es wird dringend empfohlen, einen Steuerberater zu konsultieren, um die genauesten und aktuellsten Informationen zu erhalten.

Martijn
Daan
Harvey

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