Employment Cost Calculator for Singapur
Calculate your complete hiring costs for Singapur employees, including payroll taxes, social security contributions, employee benefits, and management fees. This salary calculator provides accurate employer cost estimates for informed hiring decisions.
Arbeitgebersteuerbeiträge
| Steuerart | Satz
In Singapur werden Arbeitnehmersteuerabzüge, bekannt als "tax deduction at source," von den Gehältern der Arbeitgeber einbehalten und an die Inland Revenue Authority of Singapore (IRAS) abgeführt. Arbeitgeber sind für genaue Abzüge und fristgerechte Einreichung verantwortlich.
Steueransässigkeit
- Steueransässig: Eine Person gilt als steueransässig, wenn sie sich in Singapur für 183 Tage oder mehr in einem Kalenderjahr aufhält. Steueransässige profitieren von progressiven Steuersätzen und verschiedenen Steuererleichterungen.
- Nicht-Steueransässig: Personen, die sich in Singapur weniger als 183 Tage aufhalten, gelten als nicht-steueransässig. Sie werden im Allgemeinen mit einem Pauschalsatz von 24 % auf in Singapur erzieltes Einkommen besteuert, außer auf Beschäftigungseinkommen, das mit dem höheren Satz von 15 % oder den resident rates besteuert wird.
Steuersätze (Jahr der Veranlagung 2025, Einkommensjahr 2024)
Seit dem 5. Februar 2025 gelten die neuesten verfügbaren Steuersätze für das Jahr der Veranlagung 2024 (Einkommen, das 2023 erzielt wurde). Die Sätze für das Jahr der Veranlagung 2025 (Einkommen, das 2024 erzielt wurde) wurden noch nicht veröffentlicht.
- Ansässige: Progressiven Steuersätze von 0 % bis 22 %. Zum Beispiel sind die ersten S$20.000 steuerfrei, die nächsten S$10.000 mit 2 %, und so weiter.
- Nicht-Ansässige: Beschäftigungseinkommen wird mit dem höheren Satz von 15 % oder den resident rates besteuert. Andere Einkünfte werden mit 24 % besteuert.
Abzüge und Reliefs (Jahr der Veranlagung 2024)
- CPF-Relief für Arbeitnehmer: Beiträge zum Central Provident Fund (CPF) sind steuerlich absetzbar.
- Ehegattensonderausgaben: S$2.000, wenn das Jahreseinkommen des Ehepartners S$4.000 nicht übersteigt.
- Behindertenehegattensonderausgaben: S$5.500.
- Qualifizierte Kindersonderausgaben: S$4.000 pro qualifiziertem Kind.
- Working Mother's Child Relief: Ein Prozentsatz des erzielten Einkommens, abhängig von der Anzahl der Kinder.
- Großelternpflege-Sonderausgaben: S$3.000, wenn die Großeltern gepflegt werden.
- Eltern-/Großeltern-Sonderausgaben: Verschiedene Beträge, abhängig vom Einkommen und den Lebensumständen der Eltern/Großeltern.
- Foreign Maid Levy Relief: Relief für gezahlte Levy für ausländische Haushaltshilfen.
- Kursgebühren-Relief: Relief für genehmigte Kurse im Zusammenhang mit der Beschäftigung.
- Wohltätigkeitsspenden: Spenden an anerkannte Institutionen sind für 250 % Steuerrückerstattung berechtigt.
Arbeitgeberverantwortlichkeiten
- Quellensteuer: Arbeitgeber müssen den korrekten Steuerbetrag monatlich von den Gehältern der Arbeitnehmer abziehen.
- Einreichung von Steuererklärungen: Arbeitgeber müssen das Formular IR8A für jeden Arbeitnehmer bis zum 1. März jährlich einreichen, in dem das Einkommen des Mitarbeiters des Vorjahres zusammengefasst wird.
- Abführung der Steuer: Von den Arbeitnehmern einbehaltene Steuern müssen monatlich an IRAS abgeführt werden.
Fristen
- Formular IR8A Einreichung: 1. März jährlich.
- Einkommensteuererklärung: 15. April jährlich (18. April bei elektronischer Einreichung).
Es ist wichtig zu beachten, dass sich Steuergesetze und -vorschriften ändern können. Es wird empfohlen, IRAS oder einen Steuerfachmann für die aktuellsten Informationen zu konsultieren.