Employment Cost Calculator for Schweiz
Calculate the total cost of employing someone in Schweiz, including taxes, benefits, and our management fee.
Arbeitgebersteuerbeiträge
Steuerart | Satz (Arbeitgeberanteil) | Basis |
---|---|---|
Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV/AVS) / Invalidenversicherung (IV/AI) / Erwerbsersatzordnung (EO/APG) | 5,3% | Bruttolohn |
Arbeitslosenversicherung (ALV/AC) | 1,1% | Bruttolohn (bis CHF 148.200 jährlich) |
Berufliche Vorsorge (LPP/BVG) | Variiert nach Alter (mindestens 50% des Gesamten) | Koordinierter Lohn (über CHF 22.050 jährlich) |
Berufsunfallversicherung (UVG/LAA) | Variiert nach Branche/Risiko | Bruttolohn (bis CHF 148.200 jährlich) |
Anmeldung & Compliance
- Bei einer Entschädigungsstelle (AHV/AVS-Fonds) und den relevanten Sozialversicherungs- und Steuerbehörden registrieren.
- Beiträge monatlich abziehen und Zahlungen monatlich oder vierteljährlich an Behörden und Versicherer abführen.
- Mitarbeitern jährliche Gehaltsbescheinigungen ausstellen und Jahresenddeklarationen einreichen.
In der Schweiz variieren die Arbeitnehmersteuerabzüge je nach Wohnsitz, Kanton und individuellen Umständen.
Bundesquellensteuer
Quellensteuer (Quellensteuer) gilt hauptsächlich für ausländische Einwohner ohne C-Bewilligung und für im Ausland lebende mit schweizerischem Einkommen. Der Arbeitgeber zieht die Steuer direkt vom Gehalt ab und überweist sie an die kantonalen Steuerbehörden. Dies umfasst Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern.
Ordentliche Steuerveranlagung
Schweizer Staatsbürger und Inhaber einer C-Bewilligung fallen in der Regel unter das ordentliche Veranlagungsverfahren. Sie reichen eine jährliche Steuererklärung ein und zahlen die Steuern direkt.
Wichtige Abzüge
- Sozialversicherungs- und Pensionsbeiträge: Beiträge zur schweizerischen Sozialversicherung und Pensionskassen sind abziehbar, einschließlich freiwilliger Beiträge zur 3. Säule (bis zu festgelegten Grenzen).
- Pendlerkosten: Abzüge für Pendlerkosten, hauptsächlich für öffentliche Verkehrsmittel, sind in der Regel begrenzt (CHF 3.000 für die Bundessteuer, unterschiedliche kantonale Grenzen).
- Berufskosten: Arbeitsbezogene Ausgaben (z.B. Berufsausbildung, nicht erstattete Geschäftsausgaben) sind abziehbar. Ein Pauschalabzug (3 % des Nettogehalts, mindestens CHF 2.000, höchstens CHF 4.000) deckt auch Ausgaben wie Arbeitsmaterialien ab. Dies gilt bundesweit, einige Kantone haben eigene Regelungen.
- Zinszahlungen: Zinsen auf Privatkredite und Hypotheken sind abziehbar.
- Gesundheits- und Versicherungsprämien: Prämien für Gesundheit, Unfall- und Lebensversicherung sind bis zu festgelegten Grenzen abziehbar, die für Nicht-Beitragszahler zur zweiten Säule höher sind.
- Alimentenzahlungen: Periodische Alimentenzahlungen an Ex-Ehepartner und Kinder unter 18 Jahren sind abziehbar.
- Wohltätige Spenden: Beiträge an in der Schweiz ansässige Wohltätigkeitsorganisationen sind abziehbar.
- Doppelverdiener-Abzug: Wenn beide Ehepartner arbeiten, gilt ein Abzug von 50 % des niedrigeren Einkommens (Mindest CHF 8.600, maximal CHF 14.100 ab 2025).
- Kinderabzug: CHF 6.700 Abzug pro minderjährigem Kind ist anwendbar.
- Ausgaben für Bildung: Ausgaben für Bildung über die Sekundarstufe hinaus sind bis zu CHF 13.000 abziehbar (ab 2025).
Kantonale Unterschiede
Die Kantone haben unterschiedliche Regelungen, die Abzugsarten und -beträge beeinflussen. Für spezifische Details wenden Sie sich an die kantonalen Steuerbehörden.
Zusätzliche Überlegungen für Expatriates
Expatriates könnten Anspruch auf weitere Abzüge oder steuerfreie Erstattungen haben, die fallweise geprüft werden.
Arbeitgeberpflichten im Rahmen der Quellensteuer
Arbeitgeber sind verantwortlich für das Abziehen der Quellensteuer von den relevanten Gehältern der Arbeitnehmer und die monatliche oder vierteljährliche Überweisung an die kantonalen Behörden, je nach Kanton.
Bitte beachten Sie, dass diese Informationen Stand Februar 2025 aktuell sind und Änderungen vorbehalten sind.