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Vereinbarungen in Österreich

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Learn about employment contracts and agreements in Österreich

Updated on April 25, 2025

Die Etablierung konformer Arbeitsverhältnisse in Österreich erfordert ein gründliches Verständnis des lokalen Arbeitsrechts, insbesondere hinsichtlich Arbeitsverträgen. Diese Verträge dienen als grundlegendes Dokument, das die Rechte und Pflichten sowohl des Arbeitgebers als auch des Arbeitnehmers umreißt, um Klarheit und Rechtssicherheit während des gesamten Beschäftigungslebens zu gewährleisten. Die Einhaltung der österreichischen gesetzlichen Vorgaben bei der Erstellung und Verwaltung dieser Vereinbarungen ist entscheidend, um rechtliche Risiken zu minimieren und ein positives Arbeitsumfeld zu fördern.

Das österreichische Arbeitsrecht bietet einen Rahmen, der die Flexibilität des Arbeitgebers mit starken Arbeitnehmerschutzrechten ausbalanciert. Während die Parteien gewisse Freiheiten bei der Festlegung der Bedingungen haben, sind bestimmte Bestimmungen zwingend und dürfen nicht ungünstiger sein als die im Gesetz, in Kollektivverträgen oder Betriebsvereinbarungen festgelegten. Richtig formulierte Arbeitsverträge sind daher unerlässlich für jedes Unternehmen, das in Österreich einstellt.

Arten von Arbeitsverträgen

Das österreichische Recht unterscheidet hauptsächlich zwischen zwei Hauptarten von Arbeitsverträgen basierend auf ihrer Dauer: unbefristete und befristete Verträge. Die Wahl des Vertragstyps hat erhebliche Auswirkungen auf Kündigungsrechte und -verfahren.

Vertragstyp Beschreibung Wesentliche Merkmale
Unbefristet Arbeitsverhältnis ohne vorbestimmtes Enddatum. Standardtyp; Kündigung erfordert Kündigungsfristen oder aus wichtigem Grund; läuft bis zur Kündigung durch eine Partei.
Befristet Arbeitsverhältnis mit festgelegtem Enddatum oder für ein bestimmtes Projekt. Endet automatisch am vereinbarten Datum oder bei Projektabschluss; kann im Allgemeinen nicht vorzeitig ohne wichtigen Grund gekündigt werden; wiederholte Verwendung für die gleiche Rolle kann zur Reklassifizierung als unbefristet führen.

Befristete Verträge sind in der Regel für spezifische, temporäre Bedürfnisse vorgesehen. Das österreichische Recht prüft die Verwendung aufeinanderfolgender befristeter Verträge (Kettenverträge), um die Umgehung von Arbeitnehmerrechten im Zusammenhang mit unbefristeter Beschäftigung zu verhindern.

Wesentliche Klauseln

Arbeitsverträge in Österreich müssen bestimmte zwingende Bestimmungen enthalten, um rechtlich konform zu sein. Während zusätzliche Klauseln eingefügt werden können, sind diese Kernelemente grundlegend.

  • Identifikation der Parteien: Vollständige Namen und Adressen sowohl des Arbeitgebers als auch des Arbeitnehmers.
  • Beginn: Das Datum, an dem das Arbeitsverhältnis beginnt.
  • Stellenbeschreibung: Eine klare Darstellung der Rolle, Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Arbeitnehmers.
  • Arbeitsort: Der primäre Ort, an dem die Arbeit ausgeführt wird. Falls der Arbeitnehmer an verschiedenen Orten tätig sein soll, ist dies anzugeben.
  • Vergütung: Details zum Gehalt oder Lohn, inklusive Grundgehalt, variabler Komponenten (Boni, Zulagen), Zahlungsfrequenz und -methode.
  • Arbeitszeit: Angabe der normalen täglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit. Bezugnahme auf anwendbare Kollektivverträge ist üblich.
  • Urlaubsanspruch: Die Menge an Jahresurlaub, auf den der Arbeitnehmer Anspruch hat.
  • Kündigungsfristen: Die geltenden Kündigungsfristen für die Beendigung durch eine der Parteien. Diese werden häufig durch Gesetz oder Kollektivverträge basierend auf der Dauer der Betriebszugehörigkeit bestimmt.
  • Verweis auf Kollektivvertrag: Falls zutreffend, muss auf den für das Arbeitsverhältnis geltenden Kollektivvertrag verwiesen werden.
  • Verweis auf Betriebsvereinbarung: Falls zutreffend, müssen relevante Vereinbarungen mit dem Betriebsrat genannt werden.

Zusätzliche Klauseln, die häufig aufgenommen werden, betreffen Themen wie Vertraulichkeit, Wettbewerbsverbote, Schulungskosten und geistiges Eigentum, sofern sie rechtlichen Grenzen entsprechen.

Probezeit

Eine Probezeit (Probezeit) ermöglicht es sowohl dem Arbeitgeber als auch dem Arbeitnehmer, die Eignung des Arbeitsverhältnisses zu beurteilen. In Österreich kann eine Probezeit bei Beginn des Arbeitsverhältnisses vereinbart werden.

  • Dauer: Die maximale Dauer einer Probezeit beträgt in der Regel einen Monat. Für Lehrlinge kann sie bis zu drei Monate betragen.
  • Kündigung: Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Parteien jederzeit ohne Kündigungsfrist und ohne Angabe eines Grundes beendet werden.
  • Vereinbarung: Eine Probezeit muss ausdrücklich im Arbeitsvertrag oder in der Kollektivvereinbarung vereinbart werden; sie ist nicht automatisch.

Es ist wichtig zu beachten, dass eine Kündigung während der Probezeit sofort erfolgt und keine Einhaltung der üblichen Kündigungsfristen erfordert.

Vertraulichkeits- und Wettbewerbsverbotsklauseln

Vertraulichkeits- und Wettbewerbsverbotsklauseln sind in österreichischen Arbeitsverträgen üblich, unterliegen jedoch strengen gesetzlichen Beschränkungen zum Schutz der Mobilität und beruflichen Entwicklung der Arbeitnehmer.

  • Vertraulichkeit: Klauseln, die vertrauliche Unternehmensinformationen und Geschäftsgeheimnisse während und nach der Beschäftigung schützen, sind grundsätzlich durchsetzbar, sofern sie angemessen im Umfang und in der Dauer sind.
  • Wettbewerbsverbot (nachvertraglich): Vereinbarungen, die einen Arbeitnehmer einschränken, für einen Wettbewerber zu arbeiten oder ein konkurrierendes Unternehmen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu gründen, sind nur unter bestimmten Bedingungen durchsetzbar:
    • Sie müssen schriftlich erfolgen.
    • Sie dürfen nur für Arbeitnehmer gelten, die über einer bestimmten Einkommensgrenze verdienen (derzeit oberhalb der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze für die Sozialversicherung).
    • Sie müssen in Umfang (Tätigkeit, Gebiet) und Dauer (maximal ein Jahr nach Beendigung) begrenzt sein.
    • Sie dürfen die berufliche Weiterentwicklung des Arbeitnehmers nicht unangemessen einschränken.
    • Der Arbeitgeber kann verpflichtet sein, dem Arbeitnehmer während des Wettbewerbsverbots eine Entschädigung zu zahlen, wenn die Einschränkung erheblich ist.

Gerichte prüfen Wettbewerbsverbotsklauseln streng, und zu weit gefasste oder restriktive Klauseln können für ungültig erklärt werden.

Vertragsänderung und Beendigungsanforderungen

Die Änderung eines bestehenden Arbeitsvertrags erfordert in der Regel die gegenseitige schriftliche Zustimmung beider Parteien. Einseitige Änderungen durch den Arbeitgeber sind nur zulässig, wenn der Vertrag oder ein anwendbarer Kollektivvertrag dies ausdrücklich unter bestimmten Bedingungen erlauben oder wenn die Änderung geringfügig ist und die wesentlichen Vertragsbedingungen nicht wesentlich verändert.

Die Beendigung eines unbefristeten Arbeitsvertrags kann erfolgen durch:

  • Einvernehmliche Vereinbarung: Beide Parteien einigen sich schriftlich auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
  • Ordentliche Kündigung: Kündigung durch eine der Parteien unter Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfristen und -termine. Die Kündigungsfristen für Arbeitgeber verlängern sich mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit.
  • Außerordentliche Kündigung (Entlassung/fristlose Kündigung): Kündigung aus wichtigem Grund (Entlassung durch den Arbeitgeber, Austritt durch den Arbeitnehmer) ohne Kündigungsfrist. Ein wichtiger Grund ist gesetzlich definiert und umfasst schwerwiegende Vertragsverstöße oder Fehlverhalten.

Befristete Verträge enden in der Regel automatisch zum vereinbarten Datum. Eine vorzeitige Beendigung eines befristeten Vertrags ist grundsätzlich nur bei wichtigem Grund möglich, es sei denn, der Vertrag erlaubt ausdrücklich die ordentliche Kündigung mit Frist (was weniger üblich ist). Für außerordentliche Kündigungen gelten strenge Verfahren und rechtliche Voraussetzungen, und eine unrechtmäßige Kündigung kann zu erheblichen rechtlichen Konsequenzen und Schadenersatzforderungen führen.

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