Employment Cost Calculator for Österreich
Calculate the total cost of employing someone in Österreich, including taxes, benefits, and our management fee.
Arbeitgebersteuerbeiträge
Steuerart | Satz | Basis |
---|---|---|
Sozialversicherung (Arbeitgeberanteil) | ~20,98% | Bruttogehalt (bis zu EUR 6.450/Monat) |
Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) | 3,7% oder 3,9% | Bruttogehalt |
Kommunale Lohnsteuer | 3% | Monatliche Bruttogehälter und Löhne |
Obligatorischer Mitarbeitenden-Abfindungsfonds | 1,53% | Monatliche Bruttogehälter |
Anmeldung & Compliance
- Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge müssen bis zum 15. des Folgemonats gezahlt werden.
- Jährliche Einkommenssteuererklärungen für jeden Mitarbeitenden müssen bis Ende Februar eingereicht werden.
- Elektronische kommunale Steuerberichte sind spätestens im März des Folgejahres fällig.
In Österreich umfassen die Arbeitnehmersteuerabzüge die Einkommensteuer, Sozialversicherungsbeiträge und andere potenzielle Abzüge für bestimmte Ausgaben und Freibeträge.
Einkommensteuer
- Progressive Steuersätze: Das Einkommensteuersystem in Österreich verwendet progressive Sätze, was bedeutet, dass höher Verdienende einen größeren Prozentsatz ihres Einkommens an Steuern zahlen. Für 2025 gelten die Steuerklassen:
- Bis €13.308: 0%
- €13.308 bis €21.617: 20%
- €21.617 bis €35.836: 30%
- €35.836 bis €69.166: 40%
- €69.166 bis €103.072: 48%
- €103.072 bis €1.000.000: 50%
- Über €1.000.000: 55%
- Steuerfreibetrag: Ein Grundbetrag des Einkommens (€19.618,53 für Arbeitnehmer im Jahr 2025 ohne 13. und 14. Monatsgehalt) ist steuerfrei, einschließlich bestimmter Steuerfreibeträge wie Fahrtkostenabzüge.
- Lohnsteuer (Payroll Withholding): Arbeitgeber ziehen die Einkommensteuer direkt vom Gehalt der Arbeitnehmer monatlich ab und überweisen sie an die Steuerbehörden.
- Sonderzahlungen (13. / 14. Gehalt): Diese Zahlungen werden in der Regel mit einem niedrigeren Steuersatz von 6% bis zu bestimmten Grenzen besteuert, wobei die ersten €620 steuerfrei sind.
- Jährliche Steuerveranlagung (Arbeitnehmerveranlagung): Arbeitnehmer sind in der Regel nicht verpflichtet, eine jährliche Steuererklärung abzugeben, wenn ihr einziges Einkommen aus Beschäftigung besteht, das der Lohnsteuer unterliegt. Es wird jedoch empfohlen, eine Erklärung abzugeben, um Abzüge geltend zu machen oder wenn sich die Einkommensverhältnisse im Laufe des Jahres ändern. Die Frist für die papierhafte Abgabe ist der 30. April des Folgejahres, und die elektronische Abgabe (via FinanzOnline) ist bis zum 30. Juni möglich.
Sozialversicherungsbeiträge
- Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge: Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber tragen zum Sozialversicherungssystem bei.
- Beitragssatz: Der Gesamtbeitrag liegt in der Regel bei etwa 37,45 % des Bruttogehalts des Arbeitnehmers, wobei der Arbeitnehmeranteil direkt vom Gehalt abgezogen wird.
- Versicherungsschutz: Die Sozialversicherungsbeiträge decken Gesundheitsversorgung, Renten, Arbeitslosenversicherung und andere Leistungen ab.
Weitere Abzüge und Freibeträge
- Berufsausgaben: Arbeitnehmer können bestimmte berufliche Ausgaben abziehen, einschließlich Home-Office-Kosten (bis zu €300 ab 2024), Arbeitsausstattung, Weiterbildungskosten und Fahrtkosten. Ein Standardabzug von €132 gilt, wenn keine spezifischen Ausgaben aufgeführt sind.
- Sonderausgaben: Abzüge sind für bestimmte Ausgaben wie Kirchensteuer, Spenden und Steuerberatungskosten möglich.
- Außergewöhnliche Belastungen: Abzüge sind für außergewöhnliche Belastungen möglich, wie hohe Gesundheitskosten oder Kinderbetreuungskosten, die bestimmte Schwellenwerte übersteigen.
- Freibeträge: Verschiedene Freibeträge, wie der Alleinverdiener- oder Alleinerziehenden-Freibetrag sowie der Pendlerpauschale, können das zu versteuernde Einkommen mindern.
Diese Angaben sind aktuell bis zum 5. Februar 2025 und können Änderungen unterliegen.