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Freelancing in Österreich

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Learn about freelancing and independent contracting in Österreich

Updated on April 25, 2025

Austria bietet ein dynamisches Umfeld für unabhängige Professionals und die Unternehmen, die sie beschäftigen. Da Unternehmen zunehmend flexible Talente und spezialisierte Fähigkeiten suchen, ist das Verständnis der Nuancen der Zusammenarbeit mit Freelancers und Contractors innerhalb des österreichischen Rechts- und Steuerrahmens entscheidend. Dies erfordert ein klares Verständnis darüber, wie diese Beziehungen definiert sind, welche vertraglichen Verpflichtungen bestehen und welche spezifischen Steuer- und Sozialversicherungsanforderungen gelten.

Das Navigieren durch die Landschaft der unabhängigen Arbeit in Österreich beinhaltet das Verständnis der spezifischen Kriterien, die eine echte Contractor-Beziehung von einem Arbeitsverhältnis unterscheiden. Fehlklassifikationen können zu erheblichen rechtlichen und finanziellen Konsequenzen für Unternehmen führen. Daher ist es unerlässlich, von Anfang an klare Verträge zu erstellen und regulatorische Anforderungen einzuhalten, um eine konforme und effektive Zusammenarbeit mit unabhängigen Talenten zu gewährleisten.

Rechtliche Unterscheidungen: Employee vs. Independent Contractor

Das österreichische Recht unterscheidet zwischen Employees (Dienstnehmer) und unabhängigen Contractors (freie Dienstnehmer oder Werkvertragsnehmer), basierend auf der tatsächlichen Natur der Arbeitsbeziehung, nicht nur auf dem Vertragstitel. Der Haupttest dreht sich um den Grad der persönlichen Abhängigkeit und Integration in die Organisation des Kunden.

Wichtige Kriterien für die Klassifikation sind:

  • Persönliche Abhängigkeit: Ist die Person verpflichtet, die Arbeit persönlich auszuführen, oder kann sie delegieren? Employees müssen in der Regel die Arbeit selbst leisten.
  • Integration in die Organisation: Unterliegt die Person den Anweisungen des Kunden bezüglich Arbeitsort, Arbeitszeiten und Arbeitsmethoden? Ist sie in die operative Struktur des Kunden eingebunden? Employees unterliegen in der Regel solchen Anweisungen.
  • Kontrolle und Überwachung: Hat der Kunde das Recht, die Ausführung der Arbeit zu überwachen und zu kontrollieren?
  • Bereitstellung von Ressourcen: Stellt der Kunde die notwendigen Werkzeuge, Geräte oder Arbeitsräume bereit?
  • Wirtschaftliches Risiko: Trägt die Person ihr eigenes wirtschaftliches Risiko (z.B. Verantwortung für eigene Kosten, Gewinn- oder Verlustmöglichkeiten)? Independent Contractors tragen in der Regel mehr Risiko.
  • Arbeitszeiten und -ort: Ist die Person frei, ihre eigenen Arbeitszeiten und -orte zu bestimmen, oder ist sie an die Anforderungen des Kunden gebunden?

Ein formeller Vertrag, der jemanden als Contractor klassifiziert, ist nicht ausreichend, wenn die tatsächlichen Arbeitsbedingungen einem Arbeitsverhältnis ähneln. Die österreichischen Behörden (Finanzamt, Sozialversicherung) können die Beziehung basierend auf den tatsächlichen Umständen neu klassifizieren, was zu Nachzahlungen von Steuern, Sozialversicherungsbeiträgen und möglichen Strafen führt.

Praktiken bei Independent Contracting und Vertragsstrukturen

Verträge für Contractors in Österreich sollten den Leistungsumfang, die Liefergegenstände, Zeitpläne und Zahlungsbedingungen klar definieren. Im Gegensatz zu Arbeitsverträgen sollten sie die unabhängige Natur der Beziehung betonen und Klauseln vermeiden, die auf persönliche Abhängigkeit oder Integration in die Hierarchie des Kunden hindeuten.

Wesentliche Elemente eines Contractor-Vertrags in Österreich umfassen typischerweise:

  • Parteien: Klare Identifikation des Kunden und des Contractors.
  • Leistungsumfang: Detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Leistungen, spezifische Aufgaben und erwartete Ergebnisse.
  • Liefergegenstände: Klar definierte Outputs oder Resultate.
  • Zeitplan: Projektlaufzeit, Meilensteine und Fristen.
  • Vergütung: Zahlungsstruktur (z.B. Stundensatz, Projektpauschale), Betrag, Rechnungsverfahren und Zahlungsplan.
  • Laufzeit und Beendigung: Dauer des Vertrags und Bedingungen, unter denen eine Partei den Vertrag kündigen kann.
  • Vertraulichkeit: Verpflichtungen bezüglich sensibler Informationen.
  • Geistiges Eigentum: Klauseln, die Eigentum an während des Projekts geschaffenen IP regeln (siehe unten).
  • Haftung: Verantwortlichkeiten für Schäden oder Fehler.
  • Unabhängiger Status: Explizite Erklärung, dass die Beziehung eine unabhängige Vertragsbeziehung ist, kein Arbeitsverhältnis.
  • Geltendes Recht und Gerichtsstand: Angabe, dass österreichisches Recht gilt und der zuständige Gerichtsstand.

Es ist entscheidend, dass die tatsächliche Arbeitsbeziehung mit den Bedingungen des Contractor-Vertrags übereinstimmt, um Risiken der Fehlklassifikation zu vermeiden.

Überlegungen zu Geistigem Eigentum für Freelancers

In Österreich gilt grundsätzlich im Urheberrecht, dass der Schöpfer eines Werks (z.B. Software, Design, Text) der ursprüngliche Eigentümer des Urheberrechts ist. Das bedeutet, dass ein Contractor, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, die Urheberrechte an den von ihm erstellten Werken behält, auch wenn er im Auftrag eines Kunden tätig war.

Um sicherzustellen, dass der Kunde das geistige Eigentum an den vom Contractor geschafften Werken besitzt, muss der Vertrag spezifische Klauseln enthalten, die diese Rechte übertragen oder lizenzieren. Diese Übertragung oder Lizenz sollte klar definiert sein, wobei festgelegt wird, welche Rechte übertragen werden (z.B. Nutzungs-, Änderungs-, Verbreitungsrechte) und für welchen Zweck und Zeitraum. Ohne eine solche Klausel hat der Kunde möglicherweise nur ein eingeschränktes Nutzungsrecht für den spezifischen Zweck, für den das Werk beauftragt wurde, aber keinen vollen Eigentums- oder Verwertungsanspruch.

Für andere IP-Formen, wie z.B. Erfindungen, die möglicherweise patentfähig sind, gelten ähnliche Prinzipien. Der Vertrag sollte ausdrücklich die Eigentums- und Nutzungsrechte an während der Tätigkeit entwickelten Erfindungen oder sonstigem schutzfähigem IP regeln.

Steuerliche Verpflichtungen und Versicherungsanforderungen

Independent Contractors in Österreich sind für ihre eigenen Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge verantwortlich.

Steuerliche Pflichten:

  • Einkommensteuer: Contractors werden auf ihre Betriebseinnahmen besteuert. Sie müssen sich beim Finanzamt anmelden und eine jährliche Einkommensteuererklärung abgeben. Die Steuersätze sind progressiv.
  • Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer, VAT): Contractors müssen sich für VAT registrieren, wenn ihr Jahresumsatz eine bestimmte Grenze übersteigt (derzeit €35.000 netto). Sie müssen auf ihre Leistungen VAT erheben (Standardrate 20%, ermäßigte Sätze für bestimmte Leistungen) und regelmäßig VAT-Returns (monatlich oder vierteljährlich) sowie eine Jahres-VAT-Erklärung abgeben. Kleinunternehmer unterhalb der Grenze können die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen und sind von der Erhebung der VAT befreit, können aber Vorsteuer abziehen.

Sozialversicherung und Versicherung:

Contractors unterliegen in der Regel den verpflichtenden Sozialversicherungsbeiträgen im Rahmen der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS). Diese umfassen Beiträge für:

  • Krankenversicherung: Zugang zu Gesundheitsdiensten.
  • Pensionsversicherung: Beiträge zu zukünftigen Pensionsansprüchen.
  • Unfallversicherung: Deckt Unfälle im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit.
  • Arbeitslosenversicherung: Die Teilnahme ist für Selbständige grundsätzlich freiwillig, kann aber unter bestimmten Bedingungen für "Neue Selbständige" (Neue Selbständige) verpflichtend sein.

Die Beiträge werden auf Basis des Einkommens des Contractors berechnet, mit Mindest- und Höchstbeitragsgrundlagen. Contractors sind selbst verantwortlich, sich bei der SVS zu registrieren und ihre Beiträge direkt zu zahlen.

Branchen und Sektoren mit häufigem Einsatz von Contractors

Freelancers sind in zahlreichen Branchen in Österreich verbreitet, insbesondere dort, wo spezialisierte Fähigkeiten, Projektarbeit oder flexible Personalplanung gefragt sind.

Häufige Branchen und Rollen umfassen:

  • IT und Technologie: Softwareentwicklung, Webdesign, IT-Beratung, Netzwerkadministration, Cybersicherheit.
  • Kreativwirtschaft: Grafikdesign, Content-Erstellung, Fotografie, Videografie, Marketing, Werbung, Übersetzungen.
  • Beratung: Managementberatung, Unternehmensstrategie, HR-Beratung, Finanzberatung.
  • Bildung und Training: Unternehmensschulungen, Sprachunterricht, Fachexperten.
  • Gesundheitswesen: Bestimmte medizinische Spezialisten, Therapeuten und Pflegeanbieter, die unabhängig arbeiten.
  • Bau und Ingenieurwesen: Spezialisierte Ingenieure, Projektmanager, Facharbeiter auf Projektbasis.
  • Medien und Journalismus: Freie Journalisten, Redakteure, Produzenten.

Die Flexibilität und die spezialisierten Fähigkeiten, die Freelancers bieten, machen sie zu wertvollen Ressourcen für Unternehmen in diesen und vielen anderen Branchen, die ihre Aktivitäten skalieren oder bestimmte Kompetenzen ohne die Verpflichtungen eines traditionellen Arbeitsverhältnisses nutzen möchten.

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