Employment Cost Calculator for Liechtenstein
Calculate the total cost of employing someone in Liechtenstein, including taxes, benefits, and our management fee.
Arbeitgebersteuerbeiträge
Steuerart | Rate (Arbeitgeberanteil) | Basis |
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AHV/IV | 4,9 % (gesamt Arbeitgeber/Arbeitnehmer 9,6 %) | Bruttolohn |
FAK | 1,9 % | Bruttolohn |
ALV | 0,5 % (gesamt Arbeitgeber/Arbeitnehmer 1 %) | Bruttolohn (bis CHF 126.000 jährlich) |
Verwaltungskosten | 0,2875 % | Gesamte AHV-IV-FAK-Beiträge |
Einreichung & Compliance
- Monatliche/vierteljährliche Meldung und Zahlung der einbehaltenen Steuern und Beiträge sind in der Regel bis zum 10. oder 15. des Folgemonats fällig.
- Jährliche Lohnabrechnungen müssen den Mitarbeitenden ausgestellt und bei der Steuerverwaltung eingereicht werden.
- Körperschaftsteuererklärungen sind in der Regel bis zum 1. Juli des Kalenderjahres nach Ende des Geschäftsjahres fällig.
In Liechtenstein unterliegen Arbeitnehmer der Einkommensteuer, Vermögensteuer und Sozialversicherungsbeiträge, mit verschiedenen Abzügen und Freibeträgen, um die gesamte Steuerbelastung zu reduzieren.
Einkommensteuer
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Progressive Steuersätze: Die Einkommensteuersätze sind progressiv und reichen von 1 % bis 8 %, mit einem zusätzlichen Gemeindezuschlag (150 % bis 250 % der nationalen Steuer), der je nach Gemeinde variiert. Innerhalb dieser Struktur gibt es acht Steuerklassen. Zum Beispiel könnte ein verheiratetes Paar mit zwei Kindern, das jährlich CHF 200.000 verdient, nach Abzügen und einem Gemeindezuschlag von 160 % eine effektive Steuerbelastung von etwa 6,5 % haben. Ein alleinstehender Steuerzahler mit demselben Einkommen könnte unter ähnlichen Bedingungen eine effektive Rate von etwa 10,1 % sehen. Ab 2025 wird die teilweise ausländische Steuerpflicht abgeschafft, was Expatriates, die zuvor unter der 30 %-Regelung standen, betrifft, obwohl Übergangsrechte bis Ende 2026 bestehen.
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Quellensteuer: Arbeitgeber ziehen die Einkommensteuer direkt vom Gehalt der Arbeitnehmer ab und überweisen sie an die Steuerbehörden.
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Jährliche Steuererklärung: Arbeitnehmer müssen eine jährliche Steuererklärung einreichen, um die einbehaltene Steuer mit der endgültigen Steuerschuld basierend auf dem Einkommen des Vorjahres abzugleichen.
Abzüge und Freibeträge
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Werbungskosten: Ein Standardabzug von CHF 1.500 (€1.500, Stand 2025-02-05) steht für berufsbedingte Ausgaben zur Verfügung (CHF 1.000 für Reisen und CHF 500 für Bildung). Ausgaben, die diesen Betrag übersteigen, können ebenfalls absetzbar sein, wenn sie ordnungsgemäß dokumentiert sind.
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Versicherungsprämien: Prämien für Lebens-, Krankheits- und Unfallversicherungen sind bis zu CHF 3.500 für Einzelpersonen, CHF 7.000 für verheiratete Paare und CHF 2.100 pro Kind absetzbar.
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Pensionsbeiträge: Beiträge zu Pensionskassen sind bis zu 18 % des Jahresgehalts des Arbeitnehmers absetzbar.
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Kinderfreibetrag: Ein Abzug von CHF 12.000 pro Kind ist verfügbar. Beachten Sie, dass Änderungen in Italien bezüglich Abzügen für abhängige Kinder nicht für Liechtenstein gelten. Überprüfen Sie stets die aktuellen liechtensteinischen Vorschriften bezüglich Kinderfreibeträge.
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Weitere Abzüge: Zusätzliche Abzüge können für Bildungskosten, medizinische Ausgaben über CHF 6.000 pro Person und wohltätige Spenden bis zu 10 % des zu versteuernden Einkommens bestehen.
Vermögensteuer
Liechtensteinische Einwohner unterliegen einer jährlichen Vermögensteuer, die auf dem Nettovermögen aller Vermögenswerte berechnet wird. Die meisten Einkünfte aus Vermögenswerten, die der Vermögensteuer unterliegen, sind von der Einkommensteuer befreit, was eine Ebene der "Entscheidungsneutralität" schafft.
Sozialversicherungsbeiträge
Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer leisten Beiträge zur Sozialversicherung, die Alters-, Invaliden- und Arbeitslosenversicherung abdecken. Der Beitrag des Arbeitnehmers beträgt 4,7 % für die Alters- und Hinterbliebenenrente sowie die Invalidenversicherung (bis zu einem Maximum von 18 % des Einkommens für Beschäftigte und Selbstständige). Zusätzlich gilt ein Beitrag von 0,5 % für die Arbeitslosenversicherung auf die ersten CHF 126.000 Vergütung.
Zusätzliche Überlegungen
- Doppelbesteuerungsabkommen: Liechtenstein verfügt über ein Netzwerk von Doppelbesteuerungsabkommen, um Doppelbesteuerung für Einwohner, die Einkommen im Ausland erzielen, zu vermeiden. Überprüfen Sie stets die spezifischen Abkommensbestimmungen.
- Fristen: Die Frist für die Einreichung der jährlichen Steuererklärung ist in der Regel der 31. März des Folgejahres.
- Fachkundige Beratung: Es wird empfohlen, einen Steuerberater zu konsultieren, um eine individuelle Beratung und Optimierung zu erhalten.
Es ist wichtig, offizielle Regierungsquellen oder einen qualifizierten Steuerberater zu konsultieren, um die aktuellsten und präzisesten Informationen zu Steuerpflichten in Liechtenstein zu erhalten, da sich Vorschriften ändern können. Diese Informationen sind Stand Februar 5, 2025, und spiegeln möglicherweise keine zukünftigen Anpassungen wider.