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Hiring contractors in Liechtenstein

Erfahren Sie, wie Sie Contractors in Liechtenstein einstellen

Updated on July 7, 2025

Die Einstellung unabhängiger Contractors in Liechtenstein bietet Unternehmen eine flexible Möglichkeit, auf spezialisierte Fähigkeiten zuzugreifen und die Betriebsgröße ohne die langfristigen Verpflichtungen traditioneller Beschäftigung zu skalieren. Dieser Ansatz ist besonders attraktiv für projektbasierte Arbeiten, den Zugang zu Nischenexpertise, die lokal nicht verfügbar ist, oder das Testen neuer Märkte. Das Verständnis der spezifischen Vorschriften und Praktiken in Liechtenstein ist entscheidend für eine erfolgreiche und regelkonforme Beschäftigung.

Die Beschäftigung von Contractors erfordert eine sorgfältige Berücksichtigung der lokalen Gesetze, insbesondere hinsichtlich der Worker Classification, Besteuerung und vertraglicher Vereinbarungen. Die Einhaltung der Vorschriften von Anfang an hilft Unternehmen, potenzielle rechtliche Probleme, Strafen und unerwartete Steuerpflichten zu vermeiden, sodass sie die Vorteile einer flexiblen Belegschaft voll ausschöpfen können.

Vorteile der Einstellung von Contractors

Die Beschäftigung unabhängiger Contractors in Liechtenstein kann mehrere strategische Vorteile für Unternehmen bieten:

  • Flexibilität und Skalierbarkeit: Einfaches Anpassen der Mitarbeiterzahl je nach Projektbedarf und Geschäftszyklen.
  • Zugang zu spezialisierten Fähigkeiten: Nutzung eines globalen Talentpools mit spezifischer Expertise, die möglicherweise nicht durch lokale Einstellungen verfügbar ist.
  • Kosteneffizienz: Potenziell geringere Gemeinkosten im Vergleich zur Festanstellung, da Unternehmen in der Regel nicht für Benefits, Büroräume oder umfangreiche Schulungen zahlen.
  • Reduzierte administrative Belastung: Contractors sind selbst für ihre Steuern, Sozialabgaben und administrative Aufgaben verantwortlich, was die Gehaltsabrechnung und HR-Prozesse für das einstellende Unternehmen vereinfacht.
  • Schnellere Einarbeitung: Contractors sind oft schnell einsatzbereit, verfügen über eigene Werkzeuge und etablierte Arbeitsprozesse.

Gesetzeskonforme Einstellung von Contractors in Liechtenstein

Die Einhaltung der Vorschriften ist bei der Beschäftigung unabhängiger Contractors in Liechtenstein von größter Bedeutung. Das Hauptanliegen ist sicherzustellen, dass die Person tatsächlich als unabhängiges Unternehmen agiert und nicht de facto als Arbeitnehmer fungiert. Eine falsche Einstufung kann zu erheblichen Strafen, Nachzahlungen, Steuernachforderungen und rechtlichen Streitigkeiten führen. Eine ordnungsgemäße Dokumentation, klare vertragliche Regelungen und die Einhaltung der lokalen Arbeits- und Steuerrechtsprechung sind unerlässlich.

Branchen, die sich am besten für die Einstellung von Contractors eignen

Mehrere Branchen in Liechtenstein nutzen häufig unabhängige Contractors aufgrund der projektbasierten Natur der Arbeit oder des Bedarfs an hochspezialisierten Fähigkeiten. Dazu gehören:

  • Finanzdienstleistungen: Berater, Analysten und Projektmanager für spezifische Finanzprojekte oder regulatorische Compliance.
  • IT und Technologie: Softwareentwickler, Cybersecurity-Experten, IT-Berater und Netzwerkspezialisten für Projektentwicklung und Wartung.
  • Beratungsdienste: Managementberater, Strategieexperten und Fachleute für Geschäftsprozesse.
  • Kreativ- und Marketing: Grafikdesigner, Texter, Digitalmarketing-Spezialisten und Webentwickler.
  • Bau und Ingenieurwesen: Spezialisierte Ingenieure, Projektmanager und Facharbeiter für bestimmte Projektphasen.

Schritte zur Einstellung eines unabhängigen Contractors

Die Einstellung eines Contractors in Liechtenstein umfasst mehrere wichtige Schritte, um eine reibungslose und regelkonforme Beschäftigung zu gewährleisten:

  1. Aufgabenbereich definieren: Klare Beschreibung des Projekts, der Deliverables, Zeitpläne und erforderlichen Fähigkeiten.
  2. Kandidaten finden und prüfen: Potenzielle Contractors über Netzwerke, Plattformen oder Agenturen identifizieren. Erfahrung, Referenzen und Unternehmensregistrierung prüfen.
  3. Klassifizierung bestimmen: Sorgfältig bewerten, ob die Arbeitsbeziehung auf einen unabhängigen Contractor oder auf ein Beschäftigungsverhältnis hindeutet, basierend auf den Kriterien in Liechtenstein.
  4. Umfassenden Vertrag aufsetzen: Detaillierte Servicevereinbarung erstellen, die alle Bedingungen umfasst (siehe Abschnitt Arbeitsrecht).
  5. Zahlungsbedingungen festlegen: Raten, Zahlungsplan und Rechnungsverfahren definieren.
  6. Onboarding: Notwendige Projektinformationen und Zugänge bereitstellen, damit der Contractor die Erwartungen versteht.
  7. Verwaltung und Bezahlung: Projektfortschritt überwachen und Zahlungen gemäß Vereinbarung abwickeln.

Bezahlung von unabhängigen Contractors

Die Bezahlung von Contractors in Liechtenstein ist in der Regel einfacher als die Gehaltsabrechnung von Mitarbeitern, da der Contractor selbst für seine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge verantwortlich ist. Zahlungen erfolgen typischerweise auf Grundlage der vom Contractor eingereichten Rechnungen, gemäß den im Servicevertrag festgelegten Bedingungen (z.B. stundenweise, projektbezogen, Meilensteine).

Unternehmen, die Contractors in Liechtenstein beschäftigen, sollten:

  • Überprüfen, ob der Contractor eine registrierte Unternehmung besitzt (falls zutreffend).
  • Sicherstellen, dass Rechnungen konform sind und alle erforderlichen Angaben enthalten (z.B. Firmenname des Contractors, Adresse, Steueridentifikationsnummer, Rechnungsnummer, Datum, Leistungsbeschreibung, Betrag).
  • Zahlungen per Banküberweisung abwickeln und alle Transaktionen genau dokumentieren.
  • Sich bewusst sein, ob es Meldepflichten im Zusammenhang mit Zahlungen an Contractors gibt, wobei die primäre Steuerlast beim Contractor liegt.

Arbeitsrecht und Contractor-Vereinbarungen

Das liechtensteinische Arbeitsrecht regelt hauptsächlich die Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehungen. Unabhängige Contractors arbeiten auf Grundlage zivilrechtlicher Vereinbarungen (Dienstleistungsverträge oder Werkverträge). Wesentliche Aspekte des Contractor-Vertrags sollten umfassen:

  • Leistungsumfang: Detaillierte Beschreibung der auszuführenden Arbeiten.
  • Liefergegenstände und Meilensteine: Konkrete Ergebnisse und Fristen.
  • Zahlungsbedingungen: Tarif, Zeitplan und Zahlungsweise.
  • Laufzeit und Beendigung: Dauer des Vertrags und Bedingungen für eine Kündigung durch eine der Parteien.
  • Eigentumsrechte an geistigem Eigentum (IP): Klare Regelung, wer das während des Projekts geschaffene IP besitzt. In Liechtenstein kann das Eigentum ohne spezielle Klausel komplex sein. Der Vertrag sollte explizit festlegen, ob das Eigentum bei Zahlung auf den Auftraggeber übergeht, beim Contractor verbleibt oder bestimmte Nutzungsrechte eingeräumt werden.
  • Vertraulichkeit: Klauseln zum Schutz sensibler Geschäftsinformationen.
  • Schadloshaltung und Haftung: Verantwortlichkeiten und Schutzbestimmungen für beide Parteien.
  • Geltendes Recht und Gerichtsstand: Festlegung, dass der Vertrag nach liechtensteinischem Recht gilt.

Es ist entscheidend, dass der Vertrag eine echte unabhängige Beziehung widerspiegelt und keine Bedingungen enthält, die eine Kontrolle wie bei einem Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis implizieren (z.B. feste Arbeitszeiten, direkte Überwachung, Integration in die Unternehmensstruktur).

Vermeidung von Contractor-Missklassifikation

Die falsche Einstufung eines Mitarbeiters als Contractor ist ein erhebliches Risiko in Liechtenstein. Behörden prüfen die tatsächliche Arbeitsbeziehung, nicht nur die Bezeichnung oder den Vertrag. Eine falsche Klassifizierung kann zu Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile), Steuern, Zinsen und möglichen Bußgeldern führen.

Wichtige Faktoren, die Behörden bei der Bestimmung des Status eines Arbeiters berücksichtigen, sind:

Faktor Deutet auf Arbeitnehmerstatus hin Deutet auf Contractor-Status hin
Kontrolle Unternehmen bestimmt wie, wann und wo gearbeitet wird. Contractor kontrolliert wie, wann und wo er arbeitet.
Integration Leistungen des Arbeiters sind integraler Bestandteil des Kerngeschäfts. Leistungen des Arbeiters sind nicht zentral für das Geschäft.
Finanzielle Abhängigkeit Arbeiter ist finanziell vom Unternehmen abhängig. Arbeiter investiert eigenständig, trägt Risiko des Verlusts.
Dauer der Beziehung Beziehung ist dauerhaft und langfristig angelegt. Beziehung ist auf ein Projekt oder eine begrenzte Dauer beschränkt.
Bereitstellung von Werkzeugen/Ausrüstung Unternehmen stellt Werkzeuge, Ausrüstung und Ressourcen bereit. Arbeiter stellt eigene Werkzeuge und Ausrüstung bereit.
Gewinn- und Verlustmöglichkeit Arbeiter hat keine Möglichkeit, Gewinn zu erzielen oder Verlust zu tragen. Arbeiter kann Gewinn erzielen oder Verlust erleiden, je nach Management der Arbeit.

Um das Risiko der Missklassifikation zu minimieren:

  • Führen Sie eine gründliche Bewertung der Arbeitsbeziehung anhand der Klassifizierungskriterien durch.
  • Stellen Sie sicher, dass die Servicevereinbarung eine unabhängige Beziehung widerspiegelt.
  • Vermeiden Sie es, Contractors wie Mitarbeiter zu behandeln (z.B. sie in Mitarbeiterversammlungen einzubinden, feste Bürozeiten zu fordern, Mitarbeitervorteile zu gewähren).
  • Bieten Sie keine Schulungen an, die typischerweise Mitarbeitern vorbehalten sind.
  • Stellen Sie sicher, dass der Contractor frei ist, seine Dienste auch anderen Kunden anzubieten.

Bußgelder und Strafen bei Missklassifikation können erheblich sein, inklusive Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile), Einkommensteuer, Zinsen und Verwaltungsstrafen.

Verwendung eines Contractor of Record (COR)

Die komplexen Anforderungen bei der rechtssicheren Einstellung und Bezahlung von Contractors in Liechtenstein, insbesondere für ausländische Unternehmen, können herausfordernd sein. Ein Contractor of Record (COR) Service kann diesen Prozess erheblich vereinfachen.

Ein COR agiert als Drittpartei, die den Contractor formell in Ihrem Namen engagiert. Der COR übernimmt die administrativen Aufgaben im Zusammenhang mit der Contractor-Beschäftigung, einschließlich:

  • Erstellung konformer Servicevereinbarungen nach liechtensteinischem Recht.
  • Überprüfung des Contractor-Status und der Dokumentation.
  • Verwaltung der Rechnungsstellung und Zahlungsabwicklung.
  • Sicherstellung der Einhaltung der lokalen Steuer- und Arbeitsgesetze im Zusammenhang mit Contractor-Beschäftigungen.

Durch die Zusammenarbeit mit einem COR können Unternehmen sicher Contractors in Liechtenstein engagieren, das Risiko der Missklassifikation minimieren und alle rechtlichen sowie administrativen Anforderungen erfüllen, ohne eine lokale Gesellschaft gründen oder sich in den spezifischen Contractor-Regelungen Liechtensteins für 2025 vertiefen zu müssen. So können Unternehmen sich auf ihre Kernaktivitäten konzentrieren und gleichzeitig globales Talent regelkonform nutzen.

Martijn
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