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Fernarbeit in Liechtenstein

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Understand remote work regulations and policies in Liechtenstein

Updated on April 25, 2025

Remote work und flexible Arbeitsmodelle werden in Liechtenstein zunehmend verbreitet und spiegeln globale Trends hin zu mehr Flexibilität am Arbeitsplatz wider. Während Unternehmen und Mitarbeitende gleichermaßen die Vorteile von Remote-Setups erkennen, ist das Verständnis des spezifischen rechtlichen Rahmens und praktischer Überlegungen im Fürstentum entscheidend für eine erfolgreiche Umsetzung. Das Navigieren durch die Feinheiten des Arbeitsrechts, des Datenschutzes und der technologischen Anforderungen gewährleistet die Einhaltung der Vorschriften und fördert produktive Remote-Arbeitsumgebungen.

Für Unternehmen, die Remote-Teams in Liechtenstein aufbauen oder verwalten möchten, insbesondere solche ohne lokale Niederlassung, ist das Verständnis der lokalen Gegebenheiten unerlässlich. Dazu gehört, sich über Arbeitnehmerrechte, Arbeitgeberpflichten und die praktischen Aspekte der Unterstützung einer verteilten Belegschaft innerhalb der rechtlichen und technologischen Infrastruktur des Landes im Klaren zu sein.

Das Arbeitsrecht Liechtensteins, das weitgehend von Schweizer und europäischen Standards beeinflusst ist, bildet die Grundlage für die Regelung von Arbeitsverhältnissen, einschließlich solcher mit Remote-Arbeit. Obwohl es kein einzelnes, umfassendes Gesetz gibt, das speziell der Remote-Arbeit gewidmet ist, gelten bestehende Gesetze zu Arbeitszeiten, Gesundheit und Sicherheit sowie Arbeitsverträgen.

Mitarbeitende haben im Allgemeinen kein absolutes Recht auf Remote-Arbeit, es sei denn, dies ist in ihrem Arbeitsvertrag oder einem Tarifvertrag vereinbart. Arbeitgeber müssen jedoch Anträge auf flexible Arbeitsmodelle in gutem Glauben prüfen, insbesondere wenn sie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie betreffen.

Die Verpflichtungen des Arbeitgebers im Kontext der Remote-Arbeit umfassen:

  • Arbeitsvertrag: Klare Definition der Bedingungen für Remote-Arbeit, einschließlich Standort, Arbeitszeiten, Bereitstellung von Ausstattung und Kommunikationsprotokollen, innerhalb des Arbeitsvertrags oder eines Zusatzdokuments.
  • Arbeitszeiten: Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher Grenzen für Arbeitsstunden und Ruhezeiten, auch wenn Mitarbeitende von zu Hause aus arbeiten. Es können Mechanismen zur Arbeitszeiterfassung erforderlich sein.
  • Gesundheit und Sicherheit: Angemessene Maßnahmen zur Gewährleistung eines sicheren und ergonomischen Remote-Arbeitsplatzes, wobei der Umfang dieser Verpflichtung im Vergleich zu traditionellen Büroumgebungen diskutiert werden kann.
  • Datenschutz: Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz von Unternehmens- und Kundendaten, die von Remote-Mitarbeitenden abgerufen oder verarbeitet werden, im Einklang mit Datenschutzgesetzen.
  • Gleichheit: Sicherstellung, dass Remote-Arbeitsrichtlinien fair angewendet werden und keine Diskriminierung bestimmter Mitarbeitendengruppen erfolgt.

Flexible Work Arrangement Options and Practices

Neben Vollzeit-Remote-Arbeit sind in Liechtenstein verschiedene flexible Modelle üblich, die es Unternehmen und Mitarbeitenden ermöglichen, Arbeitszeiten und -orte an spezifische Bedürfnisse anzupassen. Diese Modelle basieren in der Regel auf gegenseitiger Vereinbarung und werden in Arbeitsverträgen oder Unternehmensrichtlinien festgehalten.

Arrangementtyp Beschreibung Übliche Praxis in Liechtenstein
Vollremote Arbeit Mitarbeitende arbeiten vollständig von einem außerhalb der Firmenräumlichkeiten liegenden Ort. Wächst in der Beliebtheit, besonders bei bestimmten Rollen oder Branchen.
Hybridarbeit Mitarbeitende teilen sich die Zeit zwischen Büro und Remote-Standort auf. Wird zunehmend häufiger, bietet eine Balance zwischen Flexibilität und persönlicher Zusammenarbeit.
Flexible Arbeitszeiten Mitarbeitende haben Flexibilität bei der Wahl von Start- und Endzeiten innerhalb der Kernarbeitszeit. Weit verbreitet, oft kombiniert mit Remote- oder Hybridmodellen.
Verkürzte Arbeitswoche Mitarbeitende arbeiten Vollzeitstunden in weniger als fünf Tagen. Weniger üblich, aber mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich.
Job Sharing Zwei oder mehr Mitarbeitende teilen sich die Verantwortlichkeiten einer Vollzeitstelle. Möglich, aber weniger häufig umgesetzt als andere Optionen.

Die praktische Umsetzung erfordert klare Kommunikation, das Setzen von Erwartungen hinsichtlich Verfügbarkeit und Kommunikation, Bereitstellung notwendiger Tools und Technologien sowie die Förderung einer Kultur des Vertrauens und der Verantwortlichkeit. Richtlinien sollten klar die Berechtigung, Antragsverfahren und Richtlinien für jede angebotene flexible Arbeitsform definieren.

Data Protection and Privacy Considerations for Remote Workers

Der Datenschutz ist ein zentraler Aspekt bei Remote-Arbeit in Liechtenstein, geregelt durch nationales Recht, das eng an europäische Standards wie die GDPR anknüpft. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass sensible Unternehmens- und Kundendaten bei Zugriff und Verarbeitung durch Mitarbeitende außerhalb des traditionellen Büroumfelds geschützt bleiben.

Wichtige Überlegungen umfassen:

  • Sicherer Zugriff: Implementierung sicherer Methoden zum Zugriff auf Unternehmensnetzwerke und -daten, z. B. VPNs und Multi-Faktor-Authentifizierung.
  • Gerätesicherheit: Festlegung von Richtlinien für die Nutzung von unternehmenseigenen oder privaten Geräten für die Arbeit, inklusive Anforderungen an starke Passwörter, Verschlüsselung und aktuelle Sicherheitssoftware.
  • Datenhandhabung: Schulung der Remote-Mitarbeitenden im Umgang mit sensiblen Daten, inklusive Speicherung, Übertragung und sicherer Entsorgung.
  • Privatsphäre des Remote-Arbeitsplatzes: Während Arbeitgeber Verpflichtungen hinsichtlich Gesundheit und Sicherheit haben, müssen sie auch die Privatsphäre des Mitarbeitenden im Home-Umfeld respektieren. Die Überwachung von Remote-Arbeitenden muss verhältnismäßig sein und den Datenschutzprinzipien entsprechen.
  • Datenübertragung: Einhaltung der Vorschriften zur Datenübertragung, wenn Daten außerhalb Liechtensteins oder des EWR abgerufen oder verarbeitet werden.

Equipment and Expense Reimbursement Policies

Richtlinien zur Bereitstellung von Ausstattung und Erstattung von Ausgaben für Remote-Mitarbeitende sollten klar im Arbeitsvertrag oder einer separaten Remote-Work-Richtlinie geregelt sein.

Häufige Praktiken umfassen:

  • Unternehmenseigene Ausstattung: Viele Arbeitgeber stellen notwendige Geräte wie Laptops, Monitore, Tastaturen und Softwarelizenzen bereit, um sicherzustellen, dass Mitarbeitende die Werkzeuge für eine effektive und sichere Arbeit haben.
  • Zuschüsse oder Erstattungen: Einige Unternehmen bieten Zuschüsse oder Erstattungen für bestimmte Ausgaben im Zusammenhang mit Remote-Arbeit an, z. B. einen Anteil an Internetkosten, Strom oder notwendigem Büromobiliar. Das Ausmaß variiert stark zwischen Unternehmen und ist häufig Verhandlungssache oder in der Unternehmenspolitik geregelt, außer es ist vertraglich anders festgelegt.
  • Wartung und Support: Arbeitgeber sind in der Regel für Wartung und technischen Support der bereitgestellten Geräte verantwortlich.

Klare Richtlinien verhindern Missverständnisse und stellen sicher, dass Mitarbeitende die Ressourcen für eine produktive Remote-Arbeit haben.

Remote Work Technology Infrastructure and Connectivity

Liechtenstein verfügt über eine gut ausgebaute technologische Infrastruktur, die zuverlässige Internetverbindungen bietet – essenziell für Remote-Arbeit. Hochgeschwindigkeits-Breitband ist in städtischen und ländlichen Gebieten weit verbreitet und unterstützt Videokonferenzen, Cloud-basierte Anwendungen und andere datenintensive Aufgaben.

Wichtige Aspekte umfassen:

  • Internetverbindung: Mitarbeitende in Liechtenstein haben in der Regel Zugang zu stabilen und schnellen Internetanschlüssen, was eine nahtlose Zusammenarbeit ermöglicht.
  • Zusammenarbeitstools: Unternehmen nutzen verschiedene digitale Werkzeuge für Kommunikation, Projektmanagement und Zusammenarbeit, wie Videokonferenzplattformen, Instant Messaging und gemeinsame Dokumentensysteme.
  • Cloud-Computing: Der Einsatz von Cloud-Diensten ist weit verbreitet, was den Remote-Zugriff auf Unternehmensdaten und -anwendungen von überall mit Internetverbindung erlaubt.
  • Cybersicherheitsinfrastruktur: Robuste Sicherheitsmaßnahmen sind entscheidend, um Bedrohungen in einer verteilten Arbeitsumgebung abzuwehren. Dazu gehören Firewalls, Intrusion-Detection-Systeme und regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen.

Die Gewährleistung, dass Mitarbeitende Zugang zu zuverlässiger Technologie und technischer Unterstützung haben, ist grundlegend für den Erfolg von Remote-Arbeitsvereinbarungen in Liechtenstein.

Martijn
Daan
Harvey

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