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Gesundheit & Sicherheit in Liechtenstein

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Discover workplace health and safety regulations in Liechtenstein

Updated on April 25, 2025

Sicherstellung eines sicheren und gesunden Arbeitsplatzes ist für Unternehmen, die in Liechtenstein tätig sind, von höchster Bedeutung. Die Einhaltung der Arbeitsschutz- und Sicherheitsanforderungen (OHS) ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch entscheidend zum Schutz der Mitarbeitenden, zur Aufrechterhaltung der Produktivität und zur Vermeidung potenzieller Haftungen. Der Rahmen für Arbeitssicherheit in Liechtenstein ist robust und basiert sowohl auf nationaler Gesetzgebung als auch auf internationalen Standards, insbesondere solchen, die mit den Richtlinien der Europäischen Union und den schweizerischen Praktiken aufgrund enger wirtschaftlicher Verflechtungen abgestimmt sind.

Unternehmen, die im Fürstentum Niederlassungen gründen oder Betrieb führen, müssen diese Vorschriften sorgfältig beachten. Das Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen, die Umsetzung effektiver Sicherheitspraktiken, die Vorbereitung auf Inspektionen und die Etablierung klarer Protokolle bei Unfällen sind grundlegende Schritte, um eine konforme und sichere Arbeitsumgebung für 2025 und darüber hinaus aufzubauen.

Gesundheits- und Arbeitsschutzgesetze und Regulierungsrahmen

Die Grundlage des Arbeitsschutzes in Liechtenstein wird hauptsächlich durch das Gesetz über Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz - ASG) und seine zugehörigen Verordnungen geregelt. Diese Gesetze legen die allgemeinen Prinzipien und Anforderungen fest, damit Arbeitgeber das Leben und die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden schützen. Der Rahmen zielt darauf ab, Unfälle und Berufskrankheiten durch die Verpflichtung zu Risikoanalysen, die Umsetzung von Schutzmaßnahmen und die kontinuierliche Verbesserung der Arbeitssicherheit zu verhindern.

Die primäre Behörde, die für die Überwachung und Durchsetzung der OHS-Regelungen zuständig ist, ist in der Regel das Amt für Volkswirtschaft, häufig durch die Arbeitsinspektion. Diese Stelle bietet Beratung, führt Inspektionen durch und untersucht schwerwiegende Vorfälle.

Wichtige Aspekte des rechtlichen Rahmens umfassen:

  • Allgemeine Sorgfaltspflicht: Arbeitgeber haben eine umfassende Verpflichtung, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeitenden zu gewährleisten.
  • Risikoanalyse-Pflicht: Eine systematische Bewertung der Gefahren am Arbeitsplatz ist verpflichtend.
  • Präventive Maßnahmen: Umsetzung technischer, organisatorischer und persönlicher Schutzmaßnahmen basierend auf den Ergebnissen der Risikoanalyse.
  • Mitarbeitereinbindung: Mitarbeitende haben Rechte und Pflichten hinsichtlich ihrer eigenen Sicherheit und der Sicherheit anderer.
Wichtige Regulierungsbereiche abgedeckt durch OHS-Gesetze
Arbeitsplatzgestaltung und -ausrüstung
Umgang mit gefährlichen Stoffen
Manuelle Handhabung von Lasten
Arbeitszeit und Pausen
Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Notfallverfahren
Schulung und Unterweisung

Standards und Praktiken im Arbeitsschutz

Effektives OHS-Management in Liechtenstein geht über reine Compliance hinaus; es beinhaltet die Umsetzung proaktiver Standards und Praktiken. Zentral ist die systematische Identifikation, Bewertung und Steuerung von Risiken am Arbeitsplatz.

Risikoanalysen

Arbeitgeber sind verpflichtet, regelmäßige Risikoanalysen für alle Tätigkeiten und Arbeitsplätze durchzuführen. Diese umfassen:

  1. Gefahren erkennen: Potenzielle Schadensquellen identifizieren (z.B. Maschinen, Chemikalien, manuelle Tätigkeiten, Arbeitsumfeld).
  2. Risiken bewerten: Wahrscheinlichkeit und Schwere eines Schadens einschätzen.
  3. Steuerungsmaßnahmen festlegen: Schritte zur Beseitigung oder Reduktion der Risiken auf ein akzeptables Niveau umsetzen (z.B. technische Maßnahmen, organisatorische Maßnahmen, PSA).
  4. Überprüfung und Aktualisierung: Regelmäßige Überprüfung der Analysen, insbesondere bei Änderungen in Arbeitsprozessen, Ausrüstung oder Vorfällen.

Dokumentation der Risikoanalysen ist verpflichtend und muss zugänglich sein.

Sicherheitskomitees

Für Unternehmen, die eine bestimmte Anzahl von Mitarbeitenden überschreiten (diese Schwelle kann je nach Vorschriften oder Kollektivvereinbarungen variieren, liegt aber häufig bei 10-50 Mitarbeitenden), kann die Einrichtung eines Sicherheitsausschusses oder die Benennung eines Sicherheitsbeauftragten erforderlich sein. Diese Gremien oder Personen spielen eine entscheidende Rolle bei:

  • Beratung des Arbeitgebers in Arbeitsschutzfragen.
  • Teilnahme an Risikoanalysen und Arbeitsplatzinspektionen.
  • Förderung des Bewusstseins für Arbeitssicherheit.
  • Untersuchung von Unfällen und Vorfällen.

Schulungsanforderungen

Angemessene Arbeitsschutzschulungen sind eine grundlegende Verantwortung des Arbeitgebers. Die Schulungen müssen:

  • Bei der Einstellung erfolgen.
  • Bei Versetzungen oder Verantwortungswechseln durchgeführt werden.
  • Bei Einführung neuer Arbeitsgeräte oder Technologien aktualisiert werden.
  • Periodisch wiederholt werden.

Schulungen sollten spezifische Gefahren am Arbeitsplatz, sichere Arbeitsverfahren, den Gebrauch von PSA und Notfallprotokolle abdecken. Schulungsnachweise, inklusive Inhalte, Datum und Teilnehmer, sind aufzubewahren.

Dokumentationspflichten

Um die Einhaltung der Vorschriften nachzuweisen und die Sicherheit effektiv zu steuern, ist eine umfassende Arbeitsschutzdokumentation unerlässlich. Erforderliche Dokumente umfassen typischerweise:

  • Schriftliche Risikoanalysen und daraus resultierende Maßnahmenpläne.
  • Sicherheitsanweisungen und -verfahren für spezifische Aufgaben oder Geräte.
  • Nachweise über durchgeführte Arbeitsschutzschulungen.
  • Aufzeichnungen von Arbeitsplatzinspektionen und Audits.
  • Berichte und Untersuchungsergebnisse zu Unfällen und Vorfällen.
  • Wartungsnachweise für sicherheitskritische Geräte.

Prozesse und Anforderungen bei Arbeitsplatzinspektionen

Das Arbeitsinspektorat innerhalb des Amts für Volkswirtschaft ist befugt, Arbeitsplatzinspektionen durchzuführen, um die Einhaltung der Arbeitsschutzgesetze und -vorschriften sicherzustellen. Inspektionen können routinemäßig, unangekündigt oder durch bestimmte Ereignisse wie Unfälle oder Mitarbeitendenbeschwerden ausgelöst werden.

Während einer Inspektion werden die Prüfer typischerweise:

  • Den Arbeitsplatz besichtigen, um Bedingungen und Arbeitspraktiken zu beobachten.
  • Arbeitsschutzdokumente prüfen (Risikoanalysen, Schulungsnachweise, Verfahren).
  • Arbeitgeber, Führungskräfte, Sicherheitsbeauftragte und Mitarbeitende interviewen.
  • Maschinen, Geräte und Sicherheitsvorrichtungen untersuchen.

Arbeitgeber sind verpflichtet, vollumfänglich mit den Prüfern zusammenzuarbeiten, Zugang zu allen relevanten Bereichen und Dokumenten zu gewähren und Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten. Nach der Inspektion kann der Prüfer Empfehlungen oder rechtlich bindende Anordnungen zur Behebung festgestellter Mängel innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens ausstellen. Die Nichtbefolgung kann zu Strafen führen.

Häufige Inspektionsschwerpunkte
Allgemeine Ordnung & Sauberkeit am Arbeitsplatz
Maschinen- und Anlagenschutz & Sicherheitsvorrichtungen
Elektrische Sicherheit
Brandschutz & Notausgänge
Umgang mit Chemikalien
Ergonomie
Verwendung von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
Angemessenheit der Arbeitsschutzschulungen
Verfügbarkeit von Erste Hilfe

Unfallschutzprotokolle und Meldepflichten

Trotz präventiver Maßnahmen können Arbeitsunfälle auftreten. Klare Protokolle sind entscheidend, um schnell und effektiv zu reagieren und den gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen.

Unmittelbare Schritte nach einem Unfall sollten sein:

  1. Sofortige Erste Hilfe leisten und notwendige medizinische Versorgung sicherstellen.
  2. Unfallstelle sichern, um weitere Verletzungen zu verhindern und Beweismittel zu erhalten.
  3. Relevante interne Stellen (z.B. Vorgesetzte, Sicherheitsbeauftragte) informieren.

Die Meldepflichten an externe Behörden hängen von der Schwere des Unfalls ab. Schwerwiegende Unfälle, die in der Regel zu schweren Verletzungen, Todesfällen oder kollektiven Verletzungen führen, müssen sofort an das Arbeitsinspektorat und die Unfallversicherung gemeldet werden. Weniger schwere Unfälle erfordern möglicherweise nur eine interne Dokumentation und Untersuchung.

Die Unfalluntersuchung ist essenziell, um die Ursachen zu ermitteln und Korrekturmaßnahmen zur Verhinderung eines erneuten Auftretens umzusetzen. Die Ergebnisse der Untersuchung sind zu dokumentieren.

Schritte bei der Unfallmeldung (Allgemein)
Schritt 1: Sofortige Hilfe & Unfallstelle sichern
Schritt 2: Interne Leitung/Sicherheitspersonal informieren
Schritt 3: Bei schweren Unfällen an das Arbeitsinspektorat melden
Schritt 4: Bei Unfallversicherung melden
Schritt 5: Interne Untersuchung durchführen
Schritt 6: Korrektur- und Präventionsmaßnahmen umsetzen
Schritt 7: Gesamten Prozess dokumentieren

Verantwortlichkeiten von Arbeitgeber und Mitarbeitenden für Arbeitssicherheit

Die Arbeitssicherheit ist eine gemeinsame Verantwortung von Arbeitgebern und Mitarbeitenden. Eine klare Rollenverteilung ist essenziell für ein funktionierendes Arbeitsschutzsystem.

Verantwortlichkeiten des Arbeitgebers

Arbeitgeber tragen die Hauptverantwortung für die Gewährleistung eines sicheren und gesunden Arbeitsplatzes. Ihre Pflichten umfassen:

  • Einrichtung und Pflege eines sicheren Arbeitsumfelds, inklusive Räumlichkeiten, Geräte und Arbeitsprozesse.
  • Durchführung von Risikoanalysen und Umsetzung geeigneter Kontrollmaßnahmen.
  • Bereitstellung notwendiger Informationen, Anweisungen und Schulungen für Mitarbeitende.
  • Bereitstellung und Sicherstellung des korrekten Gebrauchs der persönlichen Schutzausrüstung (PSA).
  • Überwachung der Arbeitsaktivitäten zur Einhaltung der Sicherheitsregeln.
  • Einrichtung von Notfallverfahren und Sensibilisierung der Mitarbeitenden.
  • Untersuchung von Unfällen und Umsetzung präventiver Maßnahmen.
  • Konsultation der Mitarbeitenden oder ihrer Vertreter in Arbeitsschutzfragen.

Verantwortlichkeiten der Mitarbeitenden

Mitarbeitende tragen ebenfalls bedeutende Verantwortung für ihre eigene Sicherheit und die ihrer Kolleginnen und Kollegen. Diese umfassen:

  • Befolgung aller Sicherheitsanweisungen, Verfahren und Regeln des Arbeitgebers.
  • Korrekte und sichere Nutzung von Maschinen, Geräten und Stoffen.
  • Korrekte Verwendung der bereitgestellten PSA.
  • Meldung von Gefahren, Mängeln oder gefährlichen Situationen an Vorgesetzte oder Sicherheitsbeauftragte.
  • Mitwirkung bei Arbeitsschutzmaßnahmen.
  • Keine absichtliche Gefährdung von sich selbst oder anderen.

Durch das Verständnis und die Erfüllung dieser gegenseitigen Verantwortlichkeiten können Arbeitgeber und Mitarbeitende in Liechtenstein gemeinsam zu einem sichereren und gesünderen Arbeitsumfeld beitragen.

Martijn
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