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Work permits and visas in Liechtenstein

499 EURpro Mitarbeiter/Monat

Everything you need to know about work permits and visas for Liechtenstein

Updated on April 25, 2025

Die Beschäftigung ausländischer Staatsangehöriger in Liechtenstein erfordert die Navigation durch einen spezifischen Regulierungsrahmen bezüglich Visa und Arbeitserlaubnissen. Als kleines, hochentwickeltes Land mit engen Verbindungen zur Schweiz und dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) unterhält Liechtenstein ein kontrolliertes Einwanderungssystem, das häufig Quoten für Arbeitserlaubnisse nutzt. Das Verständnis dieser Anforderungen ist entscheidend für Unternehmen, die internationales Talent einstellen möchten, sowie für Einzelpersonen, die planen, im Fürstentum zu arbeiten. Der Prozess umfasst in der Regel die Sicherung sowohl des Rechts auf Einreise (Visum, falls zutreffend) als auch des Rechts auf Arbeit (Arbeitserlaubnis), die oft miteinander verbunden sind und von der Staatsangehörigkeit der Person sowie der Art ihrer Beschäftigung abhängen.

Die nachfolgenden Verfahren und Anforderungen basieren auf aktuellen Regulierungen und Praktiken, die voraussichtlich im Jahr 2025 gelten werden. Spezifische Details, wie genaue Gebühren und Bearbeitungszeiten, können Änderungen unterliegen und sollten stets bei den zuständigen Behörden, vor allem dem Migration- und Passamt (Ausländer- und Passamt), bestätigt werden.

Gängige Visatypen für ausländische Arbeitnehmer

Das Einwanderungssystem Liechtensteins unterscheidet zwischen Staatsangehörigen der Schweiz/EWR-Mitgliedsstaaten und Drittstaatsangehörigen. Während Schweizer und EWR-Staatsangehörige in der Regel von erleichtertem Zugang zum Arbeitsmarkt im Rahmen von Freizügigkeitsabkommen profitieren, benötigen Drittstaatsangehörige spezielle Genehmigungen. Das Konzept eines "Visums" für die Einreise ist hauptsächlich für Drittstaatsangehörige relevant, abhängig von ihrem Herkunftsland sowie der Dauer/Zweck des Aufenthalts, häufig im Einklang mit den Schengen-Regeln. Das entscheidende Element für die Arbeit ist die Arbeitserlaubnis.

Gängige Genehmigungstypen, die für ausländische Arbeitnehmer relevant sind, umfassen:

  • Kurzzeitgenehmigungen (Permit L): In der Regel gültig für bis zu einem Jahr, oft an ein spezielles Projekt oder eine temporäre Beschäftigung gebunden. Quotenabhängig.
  • Jahresgenehmigungen (Permit B): Allgemein gültig für ein Jahr, verlängerbar, und an einen bestimmten Arbeitgeber und eine Position gebunden. Quotenabhängig.
  • Niederlassungsbewilligungen (Permit C): Gewähren langfristiges Aufenthaltsrecht nach einer qualifying Periode mit B-Genehmigungen. Nicht an einen bestimmten Arbeitgeber gebunden. Begrenzte Verfügbarkeit und strenge Kriterien.
  • Grenzüberschreitende Pendlerbewilligungen (Permit G): Für Personen, die in einem Nachbarland (Schweiz, Österreich) wohnen und in Liechtenstein arbeiten. Quotenabhängig.
Permit-Typ Typische Dauer Quoten-System Hauptanwendungsfall
Permit L (Kurzzeit) Bis zu 1 Jahr Ja Temporäre Beschäftigung, Projektarbeit
Permit B (Jahres) 1 Jahr Ja Standard langfristige Beschäftigung
Permit C (Niederlassung) Unbefristet Sehr begrenzt Langfristige Bewohner, nicht an Arbeitgeber gebunden
Permit G (Grenzüberschreitend) 1 Jahr Ja Im Ausland wohnhaft, in Liechtenstein tätig

Anforderungen und Verfahren für die Arbeitserlaubnis

Der Antrag auf eine Arbeitserlaubnis in Liechtenstein erfolgt hauptsächlich durch den Arbeitgeber, insbesondere für Drittstaatsangehörige. Der Arbeitgeber muss die Notwendigkeit der Einstellung eines ausländischen Arbeitnehmers nachweisen, häufig durch den Nachweis, dass kein geeigneter Kandidat innerhalb Liechtensteins oder des weiteren EWR/Schweiz gefunden werden konnte. Anträge unterliegen den jährlich festgelegten Quoten der Regierung.

Zulassungskriterien

  • Arbeitgeber: Muss ein eingetragenes Unternehmen in Liechtenstein sein.
  • Arbeitnehmer: Muss einen gültigen Arbeitsvertrag mit dem liechtensteinischen Arbeitgeber vorweisen. Muss bestimmte Qualifikationen für die Rolle erfüllen. Muss über ausreichende finanzielle Mittel und Krankenversicherung verfügen. Muss ein einwandfreies Führungszeugnis vorlegen.
  • Quota-Verfügbarkeit: Der wichtigste Faktor für L- und B-Genehmigungen für Drittstaatsangehörige ist die Verfügbarkeit innerhalb der jährlichen Quote.
  • Priorität: Staatsangehörige aus der Schweiz und EWR-Ländern haben in der Regel Vorrang beim Zugang zum Arbeitsmarkt.

Erforderliche Unterlagen

Zu den typischerweise benötigten Dokumenten gehören (aber nicht ausschließlich):

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Gültiger Reisepass
  • Arbeitsvertrag
  • Nachweis der Qualifikationen (Diplome, Zertifikate)
  • Lebenslauf (CV)
  • Nachweis der Unterkunft in Liechtenstein (oder Nachbarland für Permit G)
  • Nachweis der Krankenversicherung
  • Führungszeugnis
  • Begründung des Arbeitgebers für die Einstellung eines ausländischen Staatsangehörigen (Arbeitsmarktprüfung kann erforderlich sein)
  • Firmeneintragungsdokumente

Antragsverfahren

  1. Arbeitgeber initiiert: Der Arbeitgeber reicht in der Regel die Arbeitserlaubnis beantragung durch Einreichung der erforderlichen Unterlagen beim Migration- und Passamt in Liechtenstein ein.
  2. Quota-Überprüfung: Der Antrag wird anhand der verfügbaren Quoten für den jeweiligen Genehmigungstyp geprüft.
  3. Prüfung: Die Behörden prüfen den Antrag, bewerten die Zulassungsvoraussetzungen, die Dokumentation und die Begründung des Arbeitgebers.
  4. Entscheidung: Ist ein Quotenplatz vorhanden und alle Kriterien erfüllt, wird die Genehmigung erteilt.
  5. Visumantrag (falls erforderlich): Falls die Person eine Drittstaatsangehörige ist, die ein Visum für die Einreise in den Schengen-Raum benötigt, muss nach Genehmigung der Arbeitserlaubnis bei der liechtensteinischen oder schweizerischen Botschaft/Konsulat im Heimatland ein entsprechendes Visum beantragt werden.
  6. Anmeldung: Bei Ankunft in Liechtenstein muss sich die Person bei der örtlichen Gemeinde anmelden.

Bearbeitungszeiten und Gebühren

Die Bearbeitungszeiten können erheblich variieren, abhängig vom Genehmigungstyp, der Komplexität des Falls und dem Antragsvolumen. Aufgrund des Quoten-Systems können Anträge für L- und B-Genehmigungen für Drittstaatsangehörige mehrere Wochen bis Monate in Anspruch nehmen, insbesondere bei Wartezeiten auf einen Quotenplatz. Anträge für Schweizer/ EWR-Staatsangehörige sind in der Regel schneller.

Die Gebühren für Arbeitserlaubnisse und zugehörige Prozesse werden von der Regierung festgelegt und können sich ändern. Sie variieren je nach Genehmigungstyp und Dauer. Nach aktuellen Angaben können die Gebühren von einigen Hundert bis über Tausend Schweizer Franken (CHF) reichen. Die genauen Gebühren sind bei dem Migration- und Passamt zu bestätigen.

Sponsoring-Anforderungen

Der Arbeitgeber fungiert als Sponsor für den Antrag auf Arbeitserlaubnis. Dies umfasst die Einreichung des Antrags im Namen des Mitarbeiters, die Vorlage des Arbeitsvertrags und oft die Begründung des Bedarfs an der ausländischen Arbeitskraft. Der Arbeitgeber ist verantwortlich dafür, dass die Beschäftigungsbedingungen den liechtensteinischen Arbeitsgesetzen entsprechen.

Wege zur dauerhaften Niederlassung

Der Erwerb einer dauerhaften Niederlassung (Niederlassungsbewilligung C) in Liechtenstein ist ein langwieriger Prozess mit strengen Anforderungen und begrenzter Verfügbarkeit. Er ist hauptsächlich für Personen vorgesehen, die legal über einen längeren Zeitraum in Liechtenstein wohnen, in der Regel durch aufeinanderfolgende Jahresgenehmigungen (Permit B).

  • Qualifizierungszeitraum: In der Regel mindestens 5 oder 10 Jahre ununterbroch legalen Aufenthalts, abhängig von der Staatsangehörigkeit und den Umständen.
  • Integration: Antragsteller müssen eine ausreichende Integration in die liechtensteinische Gesellschaft nachweisen, inklusive Sprachkenntnissen (Deutsch) und Kenntnissen des rechtlichen sowie sozialen Systems des Landes.
  • Finanzielle Stabilität: Nachweis über stabile finanzielle Mittel zur Selbstversorgung und für Angehörige ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel.
  • Sauberes Führungszeugnis: Nachweis eines einwandfreien Führungszeugnisses.
  • Quota: Während die Permit C nicht den gleichen jährlichen Quoten wie L- und B-Genehmigungen unterliegt, ist die Zahl der jährlich vergebenen Bewilligungen sehr begrenzt und hoch selektiv.

Der Antragsprozess umfasst die Einreichung umfangreicher Unterlagen beim Migration- und Passamt, um die Erfüllung aller Kriterien nachzuweisen.

Visumsoptionen für Angehörige

Ausländische Arbeitnehmer mit gültigen Arbeit- und Aufenthaltstiteln (in der Regel Permit B oder C) in Liechtenstein können in der Regel ihre Angehörigen mitbringen, um bei ihnen zu wohnen. Angehörige umfassen meist Ehepartner/ eingetragene Partner und minderjährige Kinder.

  • Zulassung: Der Hauptgenehmigungsinhaber muss ausreichend Wohnraum und finanzielle Mittel haben, um die Familie ohne öffentliche Unterstützung zu versorgen.
  • Genehmigungstyp: Angehörige erhalten in der Regel die gleiche Art von Aufenthaltserlaubnis wie der Hauptantragsteller (z.B. Permit B für Familienmitglieder eines Permit B-Inhabers).
  • Antragsverfahren: Die Anträge auf Angehörigen-Genehmigungen werden beim Migration- und Passamt eingereicht. Erforderliche Unterlagen sind Nachweise der Beziehung (Heiratsurkunde, Geburtsurkunden), Pässe und Nachweise des Status und der finanziellen Mittel des Hauptantragstellers.
  • Arbeitsrechte für Angehörige: Ehepartner oder eingetragene Partner von Permit B- oder C-Inhabern können berechtigt sein, eine eigene Arbeitserlaubnis zu beantragen, wobei dies weiterhin von den Arbeitsmarktbedingungen und Quoten abhängen kann.

Visa-Compliance-Verpflichtungen

Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer haben erhebliche Verpflichtungen, um die rechtmäßige Arbeit und den Aufenthalt in Liechtenstein sicherzustellen.

Verpflichtungen des Arbeitgebers

  • Arbeitserlaubnis sichern: Sicherstellen, dass der ausländische Staatsangehörige die erforderliche Arbeitserlaubnis vor Beginn der Beschäftigung besitzt.
  • Einhaltung des Arbeitsvertrags: Die Bedingungen des mit dem Antrag eingereichten Arbeitsvertrags einhalten.
  • Änderungen melden: Das Migration- und Passamt über wesentliche Änderungen im Beschäftigungsverhältnis (z.B. Beendigung, Rollen- oder Gehaltsänderungen) oder bei persönlichen Umständen (z.B. Adresswechsel) informieren.
  • Arbeitsrecht einhalten: Alle liechtensteinischen Arbeitsgesetze, inklusive Arbeitszeiten, Löhne und Sicherheitsvorschriften, befolgen.
  • Aufzeichnungen führen: Genau Buch über die Beschäftigungs- und Permits-Daten der Mitarbeiter führen.

Pflichten der Arbeitnehmer

  • Gültiges Permit aufrechterhalten: Sicherstellen, dass ihre Arbeit- und Aufenthaltserlaubnisse während des gesamten Aufenthalts und der Beschäftigung gültig bleiben.
  • Bedingungen des Permits einhalten: Den auf dem Permit festgelegten Bedingungen nachkommen (z.B. nur für den Sponsor-Arbeitgeber arbeiten, in der angegebenen Rolle).
  • Anmeldung bei der Gemeinde: Bei Ankunft in Liechtenstein den Wohnort bei der örtlichen Gemeinde anmelden und Änderungen melden.
  • Behörden informieren: Das Migration- und Passamt über bedeutende persönliche Änderungen (z.B. Familienstand) in Kenntnis setzen.
  • Gesetze einhalten: Alle liechtensteinischen Gesetze und Vorschriften befolgen.

Die Nichtbeachtung dieser Verpflichtungen kann zu Sanktionen führen, einschließlich Bußgeldern, Entzug der Permits und möglichen Einreise- oder Beschäftungsverboten in Liechtenstein.

Martijn
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