Die Etablierung konformer Arbeitsverhältnisse in Griechenland erfordert ein gründliches Verständnis des lokalen Arbeitsrechts, das die Struktur und den Inhalt von Arbeitsverträgen regelt. Diese Vereinbarungen dienen als grundlegendes Dokument, das die Rechte und Pflichten sowohl des Arbeitgebers als auch des Arbeitnehmers umreißt, um Klarheit und rechtliche Bindung für das Arbeitsverhältnis zu gewährleisten. Das Navigieren durch die spezifischen Anforderungen an Vertragstypen, obligatorische Klauseln und Kündigungsverfahren ist entscheidend für Unternehmen, die in Griechenland einstellen, egal ob sie eine lokale Einheit gründen oder einen Employer of Record-Service nutzen.
Die griechische Arbeitsgesetzgebung bietet einen Rahmen für verschiedene Arten von Arbeitsverhältnissen, die jeweils mit unterschiedlichen Merkmalen und Implikationen verbunden sind. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist wesentlich für die rechtliche Konformität und die Förderung stabiler Arbeitsbedingungen.
Arten von Arbeitsverträgen
Arbeitsverträge in Griechenland werden hauptsächlich nach ihrer Dauer kategorisiert. Die zwei Haupttypen sind unbefristete und befristete Verträge.
- Unbefristete Verträge: Diese sind die Standardform des Arbeitsvertrags in Griechenland. Sie haben kein vorbestimmtes Enddatum und dauern bis zur Kündigung durch eine der Parteien gemäß den gesetzlichen Verfahren (Kündigung oder Entlassung). Dieser Vertragstyp bietet dem Arbeitnehmer größere Jobsicherheit.
- Befristete Verträge: Diese Verträge gelten für eine bestimmte Dauer oder bis zum Abschluss eines bestimmten Projekts. Sie enden automatisch bei Erreichen des vereinbarten Datums oder bei Projektabschluss. Das griechische Recht setzt Beschränkungen für die aufeinanderfolgenden Erneuerungen befristeter Verträge, um zu verhindern, dass sie dazu verwendet werden, die durch unbefristete Verträge gewährten Schutzmaßnahmen zu umgehen. Mehrere befristete Verträge können als unbefristet angesehen werden, wenn kein objektiver Grund für die Befristung vorliegt oder wenn sie bestimmte Dauergrenzen (typischerweise 3 Jahre, einschließlich Erneuerungen) überschreiten.
Vertragstyp | Dauer | Kündigung | Standardform? |
---|---|---|---|
Unbefristet | Kein vorbestimmtes Enddatum | Kündigung oder Entlassung (mit Frist/Grund) | Ja |
Befristet | Bestimmte Laufzeit/Projekt | Automatisch bei Ablauf/Abschluss | Nein |
Wesentliche Klauseln
Griechische Arbeitsverträge, unabhängig vom Typ, müssen bestimmte obligatorische Bedingungen enthalten, um rechtlich konform zu sein. Während ein schriftlicher Vertrag sehr empfohlen wird und oft für spezifische Bedingungen (wie Befristungsdauer oder Teilzeitarbeit) erforderlich ist, wird das Arbeitsverhältnis selbst durch den Beginn der Arbeit unter Leitung des Arbeitgebers etabliert, auch ohne formelles schriftliches Dokument. Arbeitgeber sind jedoch gesetzlich verpflichtet, die Arbeitnehmer innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens nach der Einstellung schriftlich über die wichtigsten Bedingungen ihres Arbeitsverhältnisses zu informieren.
Obligatorische Informationen, die bereitgestellt werden müssen, umfassen:
- Identität der Parteien (Arbeitgeber und Arbeitnehmer)
- Arbeitsort
- Eingetragener Sitz des Unternehmens
- Berufsbezeichnung, Rang, Art der Arbeit oder eine kurze Beschreibung der Aufgaben des Arbeitnehmers
- Datum des Beginns des Arbeitsvertrags
- Für befristete Verträge, die erwartete Dauer
- Dauer des Anspruchs auf bezahlten Urlaub
- Dauer der Kündigungsfristen für die Beendigung durch eine der Parteien
- Vergütung, einschließlich Grundgehalt, sonstiger Zahlungen und Zahlungsfrequenz
- Dauer der normalen täglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit des Arbeitnehmers
- Verweis auf die kollektive Arbeitsvereinbarung (falls zutreffend), die die Bedingungen des Arbeitsverhältnisses regelt
Probezeit
Das griechische Recht erlaubt die Einbeziehung einer Probezeit zu Beginn eines unbefristeten Arbeitsvertrags. Diese Phase ermöglicht es sowohl dem Arbeitgeber als auch dem Arbeitnehmer, die Eignung des Arbeitsverhältnisses zu beurteilen.
- Dauer: Die maximale Dauer einer Probezeit beträgt in der Regel sechs Monate. Während dieser Zeit kann der Arbeitsvertrag in der Regel von beiden Parteien mit kürzerer Frist oder manchmal ohne Frist gekündigt werden, abhängig von den spezifischen vereinbarten Bedingungen und der Dauer der Probezeit.
- Kündigung während der Probezeit: Die Kündigung während der Probezeit ist im Allgemeinen einfacher als nach Ablauf, muss jedoch weiterhin in gutem Glauben erfolgen und darf nicht missbräuchlich sein.
- Automatische Bestätigung: Wenn das Arbeitsverhältnis über die vereinbarte Probezeit hinaus fortgesetzt wird, ohne dass gekündigt wurde, gilt der Arbeitnehmer automatisch als unbefristet beschäftigt, und die Standardregeln für die Kündigung kommen zur Anwendung.
Vertraulichkeits- und Wettbewerbsverbote
Vertraulichkeits- und Wettbewerbsverbote sind in Arbeitsverträgen üblich, insbesondere bei Positionen mit sensiblen Informationen oder spezialisiertem Wissen.
- Vertraulichkeitsklauseln: Diese Klauseln sind in Griechenland grundsätzlich durchsetzbar und schützen die legitimen Geschäftsinteressen des Arbeitgebers, indem sie verhindern, dass der Arbeitnehmer während und nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses vertrauliche Informationen offenlegt. Umfang und Dauer müssen angemessen sein.
- Wettbewerbsverbote: Wettbewerbsverbote beschränken die Fähigkeit des Arbeitnehmers, nach Ausscheiden beim Wettbewerber zu arbeiten oder ein konkurrierendes Unternehmen zu gründen. Ihre Durchsetzbarkeit in Griechenland unterliegt strengen Bedingungen. Damit ein Wettbewerbsverbot gültig und durchsetzbar ist, muss es:
- schriftlich sein
- ein legitimes Geschäftsinteresse des Arbeitgebers schützen (z.B. Geschäftsgeheimnisse, Kundenbeziehungen)
- in Umfang, Dauer und geografischem Gebiet angemessen sein. Übermäßige Beschränkungen gelten als ungültig.
- Oft muss eine Entschädigung an den Arbeitnehmer für die Dauer der Einschränkung nach Beendigung gezahlt werden.
Die Gerichte prüfen Wettbewerbsverbote, um sicherzustellen, dass sie den Arbeitnehmer nicht unangemessen in seiner Erwerbsfähigkeit einschränken.
Vertragsänderung und Kündigungsanforderungen
Die Änderung eines bestehenden Arbeitsvertrags erfordert die gegenseitige schriftliche Zustimmung beider Parteien. Einseitige Änderungen wesentlicher Vertragsbedingungen durch den Arbeitgeber sind im Allgemeinen nicht zulässig, es sei denn, sie sind gesetzlich oder kollektivvertraglich ausdrücklich erlaubt oder stellen eine zulässige Ausübung des unternehmerischen Direktionsrechts innerhalb angemessener Grenzen dar. Wesentliche einseitige Änderungen durch den Arbeitgeber können als nachteilige Änderung der Arbeitsbedingungen gewertet werden, was dem Arbeitnehmer erlauben könnte, dies als fristlose Kündigung zu behandeln.
Die Beendigung eines unbefristeten Arbeitsvertrags kann durch Kündigung durch den Arbeitnehmer oder Entlassung durch den Arbeitgeber erfolgen.
- Kündigung: Ein Arbeitnehmer kann kündigen, indem er dem Arbeitgeber schriftlich kündigt. Die erforderliche Kündigungsfrist hängt von der Dauer der Betriebszugehörigkeit ab.
- Entlassung: Ein Arbeitgeber kann einen Arbeitnehmer mit oder ohne Grund entlassen.
- Kündigung mit Frist: Bei Kündigung ohne Grund muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine schriftliche Kündigung zukommen lassen. Die Länge der Kündigungsfrist richtet sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit. Bei Kündigung mit Frist erhält der Arbeitnehmer auch eine Abfindung, die auf Dauer der Betriebszugehörigkeit und Gehalt basiert.
- Fristlose Kündigung (Kurzfristige Entlassung): Eine fristlose Kündigung ist nur bei einem „schweren Grund“ im Zusammenhang mit dem Verhalten oder der Leistung des Arbeitnehmers zulässig, was die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ende der Kündigungsfrist unmöglich macht. Bei fristloser Kündigung aus wichtigem Grund ist der Arbeitgeber in der Regel nicht verpflichtet, Abfindung zu zahlen.
Spezielle Regelungen gelten für Massenentlassungen und die Beendigung befristeter Verträge (die in der Regel automatisch enden, aber bei schwerwiegendem Grund vorzeitig beendet werden können). Die strikte Einhaltung der Kündigungsfristen, Abfindungsberechnungen und Verfahrensvorschriften ist für eine rechtmäßige Beendigung durch den Arbeitgeber zwingend. Bei Nichteinhaltung kann die Kündigung als unwirksam gelten, was zu Wiedereinstellung oder höheren Entschädigungszahlungen führt.