Employment Cost Calculator for Griechenland
Calculate the total cost of employing someone in Griechenland, including taxes, benefits, and our management fee.
Arbeitgebersteuerbeiträge
Steuerart | Satz | Basis |
---|---|---|
Sozialversicherung | 22,29% | Bruttogehalt des Mitarbeiters (bis zu €7.373,53 monatlich) |
Einkommensteuerabzug | 9%-44% | Bruttoeinkommen des Mitarbeiters (progressive Sätze) |
Arbeitslosenversicherung | 1,2% | Löhne des Mitarbeiters |
Anmeldung & Compliance
- Arbeitgeber müssen Mitarbeiter am ersten Arbeitstag bei EFKA registrieren.
- Die analytische Periodenmeldung (APD) einreichen und die Sozialversicherungsbeiträge bis zum letzten Arbeitstag des Monats nach dem Abrechnungszeitraum zahlen.
- Der einbehaltene Einkommensteuerabzug muss monatlich gemeldet und an die Steuerbehörde gezahlt werden, fällig bis zum letzten Arbeitstag des zweiten Monats nach der Gehaltsabrechnung.
In Griechenland umfassen die Steuerrückbehalte für Arbeitnehmer die Einkommensteuer, Sozialversicherungsbeiträge und andere Abgaben, die das Nettoeinkommen beeinflussen. Das Verständnis dieser Abzüge ist sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer entscheidend.
Einkommensteuer
- Steuersätze: Die Einkommensteuersätze sind progressiv und reichen von 9 % bis 44 %. Der Höchstsatz gilt für ein Jahreseinkommen über €40.000.
- Steuerfreibeträge: Für Arbeitnehmer, die weniger als €12.000 verdienen, steht ein persönlicher Freibetrag von €777 zur Verfügung, der bei höheren Einkommen schrittweise abnimmt. Zusätzliche Freibeträge bestehen für abhängige Kinder.
- Steueransässigkeit: Steueransässige werden auf weltweites Einkommen besteuert, während Nicht-Ansässige nur auf in Griechenland erzieltes Einkommen besteuert werden. Die Ansässigkeit wird durch physischen Aufenthalt (über 183 Tage in einem 12-Monats-Zeitraum) oder den Mittelpunkt der lebenswichtigen Interessen bestimmt. Neue steuerliche Ansässige, die bestimmte Kriterien erfüllen, können für ein spezielles Regime qualifizieren, bei dem nur 50 % des in Griechenland erzielten Einkommens für bis zu sieben Jahre besteuert werden.
- Steuererklärung: Das Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die Steuererklärungen sind bis zum 15. Juli des Folgejahres einzureichen, mit möglichen Frühbucherrabatten und vollständiger Zahlung bis zum 31. Juli (4 % Rabatt bei Einreichung zwischen dem 15. März und dem 30. April, 3 % bei Einreichung zwischen dem 1. Mai und dem 15. Juni und 2 % bei Einreichung zwischen dem 16. Juni und dem 15. Juli). Steuern sind in acht gleichen monatlichen Raten zahlbar, beginnend Ende Juli.
Sozialversicherungsbeiträge
- Arbeitnehmerbeiträge: Arbeitnehmer leisten einen Prozentsatz ihres Gehalts für die Sozialversicherung, die Bereiche wie Gesundheitswesen, Renten und Arbeitslosigkeit abdeckt. Der Gesamtbeitrag beträgt ab dem 1. Januar 2025 13,87 %. Der Anteil des Arbeitgebers ist 22,29 % plus eine feste Jahresgebühr von €20 pro Arbeitnehmer, ebenfalls ab dem 1. Januar 2025.
- Abzugsfähigkeit: Sozialversicherungsbeiträge sind von der steuerpflichtigen Einkünften abziehbar.
Weitere Abzüge und Steuern
- Sondersolidaritätsbeitrag: Einkommen über €12.000 jährlich unterlagen einem Sondersolidaritätsbeitrag, der jedoch vorübergehend für bestimmte Jahre ausgesetzt wurde.
- Gewerbesteuer (aufgehoben): Die Gewerbesteuer, die für Freelancer und Selbstständige gilt, wurde 2025 für natürliche Personen abgeschafft.
- Imputiertes Einkommen (Freelancers): Freelancer, die auf Basis des imputierten Einkommens besteuert werden, werden Anpassungen bei minimal steuerpflichtigem Einkommen, Berechnungsmethoden und Umsatzschwellen sehen.
Allgemeine Informationen
- Steueranreize: Es bestehen verschiedene Steueranreize, wie Abzüge für Spenden, bestimmte Ausgaben im Zusammenhang mit medizinischen Ausgaben, Kindern und eine Steuerermäßigung für elektronisch gezahlte Ausgaben. Neue Anreize sind für Angel-Investoren in Start-ups verfügbar.
- Steuerjahr und Einreichung: Das Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr. Im Jahr 2025 wurden mehrere Änderungen bei den Steuererklärungsverfahren umgesetzt, um Abläufe zu vereinfachen und die Einhaltung zu verbessern.
- Arbeitgeberberichte: Arbeitgeber müssen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge von den Gehältern der Arbeitnehmer einbehalten und an die zuständigen Behörden abführen. Verschiedene Berichtspflichten bestehen, wie die Bereitstellung jährlicher Einkommensbescheinigungen für Arbeitnehmer bis Ende Februar und die Einreichung von Gehaltsabrechnungen bis zum letzten Arbeitstag des zweiten Monats nach dem Abrechnungszeitraum.
Es ist wichtig zu beachten, dass diese Informationen Stand Februar 5, 2025, aktuell sind und Änderungen unterliegen können. Es wird empfohlen, einen Steuerberater für persönliche Beratung zu konsultieren.