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Urlaub in Färöer Inseln

499 EURpro Mitarbeiter/Monat

Understand employee leave entitlements and policies in Färöer Inseln

Updated on April 25, 2025

Navigating employee leave entitlements ist ein entscheidender Aspekt der Personalverwaltung, insbesondere bei internationaler Tätigkeit. In den Färöer-Inseln müssen Arbeitgeber spezifische Vorschriften bezüglich Urlaubszeit, Feiertagen, Krankheitsurlaub und verschiedener Formen von Eltern- und anderen Sonderurlauben einhalten. Das Verständnis dieser Anforderungen gewährleistet die Einhaltung der Vorschriften und fördert ein positives Arbeitsumfeld für die Mitarbeitenden.

Der rechtliche Rahmen auf den Färöer-Inseln bietet klare Richtlinien zu Mindesturlaubsansprüchen, um sicherzustellen, dass Mitarbeitende ausreichend Zeit für Erholung, Genesung und familiäre Verpflichtungen haben. Diese Regelungen sind darauf ausgelegt, das Wohlbefinden der Mitarbeitenden zu schützen und sind für Arbeitgeber, die im Gebiet tätig sind, verbindlich.

Jährlicher Urlaub

Mitarbeitende auf den Färöer-Inseln haben gesetzlich Anspruch auf eine Mindestmenge an bezahltem Jahresurlaub. Das Hauptgesetz, das dies regelt, ist das Holiday Act.

  • Mindestanspruch: Mitarbeitende haben Anspruch auf mindestens 25 Tage bezahlten Jahresurlaub pro Jahr. Dieser Anspruch basiert auf einer Standard-Arbeitswoche von fünf Tagen.
  • Anrechnung: Der Urlaubsanspruch wird in der Regel mit 12 % des Bruttogehalts des Mitarbeitenden aus dem Vorjahr angesetzt. Dieser Urlaubsgeldbetrag wird dann zur Kompensation während des Urlaubs verwendet.
  • Zeitpunkt: Mitarbeitende haben im Allgemeinen das Recht, ihre Haupturlaubszeit (mindestens 15 aufeinanderfolgende Tage) zwischen dem 1. Mai und dem 30. September zu nehmen. Die restlichen Tage können nach Vereinbarung zu anderen Zeiten im Jahr genommen werden.
  • Übertrag: Es gelten spezifische Regeln für die Übertragung ungenutzter Urlaubstage ins Folgejahr. In der Regel können ungenutzte Tage und das Urlaubsgeld für einen begrenzten Zeitraum übertragen werden.
  • Beendigung: Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses haben Mitarbeitende Anspruch auf Zahlung für etwaiges angespartes, aber nicht genommenes Urlaubsgeld.

Feiertage

Neben dem Jahresurlaub haben Mitarbeitende auf den Färöer-Inseln Anspruch auf freie Tage an Feiertagen. Fällt ein Feiertag auf einen Arbeitstag, haben Mitarbeitende in der Regel Anspruch auf einen bezahlten freien Tag. Wenn ein Mitarbeitender an einem Feiertag arbeiten muss, erhält er in der Regel eine besondere Vergütung, oft zu einem höheren Satz.

Hier ist eine Liste der in den Färöer-Inseln beobachteten Feiertage:

Datum Feiertag
1. Januar Neujahr
Gründonnerstag Gründonnerstag
Karfreitag Karfreitag
Ostersonntag Ostersonntag
Ostermontag Ostermontag
25. April Flag Day (Flaggdagur)
Großes Gebetstag Großes Gebetstag
Christi Himmelfahrt Christi Himmelfahrt
Pfingstsonntag Pfingstsonntag
Pfingstmontag Pfingstmontag
5. Juni Verfassungstag
28. Juli St. Olaf's Eve (Ólavsøkuaftan)
29. Juli St. Olaf's Day (Ólavsøkudagur)
24. Dezember Heiligabend
25. Dezember Weihnachten
26. Dezember Boxing Day
31. Dezember Silvester

Hinweis: Einige Feiertage wie Ostern, Großes Gebetstag, Christi Himmelfahrt und Pfingsten haben variable Termine jedes Jahr.

Krankheitsurlaub

Mitarbeitende auf den Färöer-Inseln haben Anspruch auf Krankheitsurlaub im Falle von Krankheit oder Verletzung. Die spezifischen Ansprüche und Zahlungen während des Krankheitsurlaubs können vom Arbeitsvertrag, Tarifverträgen und der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängen.

  • Anspruch: Mitarbeitende sind grundsätzlich bei Krankheit oder Verletzung zum Krankheitsurlaub berechtigt.
  • Benachrichtigung: Mitarbeitende sind in der Regel verpflichtet, ihren Arbeitgeber so früh wie möglich über ihre Abwesenheit wegen Krankheit zu informieren.
  • Ärztliches Attest: Bei längeren Abwesenheiten kann vom Arbeitgeber ein ärztliches Attest verlangt werden, um die Krankheit zu dokumentieren.
  • Krankengeld: Das Recht auf volle oder teilweise Bezahlung während des Krankheitsurlaubs variiert. Viele Tarifverträge und individuelle Verträge regeln eine Periode, in der der Arbeitgeber das volle Gehalt zahlt. Nach Ablauf dieser Zeit oder falls keine solche Vereinbarung besteht, kann der Mitarbeitende Anspruch auf Krankengeld vom öffentlichen Sozialsystem (ALS - Arbeiðsloysisskipanin) haben. Dauer und Höhe der öffentlichen Krankengeldleistungen unterliegen spezifischen Regeln und Bedingungen.

Elternurlaub

Die Färöer-Inseln bieten umfassende Regelungen zum Elternurlaub, um Eltern nach der Geburt oder Adoption eines Kindes freizustellen. Diese Regelungen umfassen Mutterschafts-, Vaterschafts- und geteilten Elternurlaub.

  • Gesamter Elternurlaub: Der insgesamt Anspruch für beide Elternteile ist erheblich und ermöglicht Familien eine bedeutende Zeit mit ihrem Neugeborenen.
  • Mutterschaftsurlaub: Mütter haben Anspruch auf eine Urlaubszeit vor und nach der Geburt.
  • Vaterschaftsurlaub: Väter oder Co-Eltern haben ebenfalls Anspruch auf eine Urlaubszeit nach der Geburt oder Adoption.
  • Geteilte Elternzeit: Ein bedeutender Teil des gesamten Elternurlaubs kann zwischen den Elternteilen aufgeteilt werden, was Flexibilität bei der Inanspruchnahme ermöglicht.
  • Elternleistung: Während des Elternurlaubs haben Eltern in der Regel Anspruch auf Elternleistungen vom öffentlichen Sozialsystem (Barsilsskipanin). Die Dauer der Leistungszahlung ist gesetzlich festgelegt, und die Höhe basiert auf dem vorherigen Einkommen, bis zu einem bestimmten Maximum.
  • Adoptionsurlaub: Ähnliche Urlaubs- und Leistungsansprüche gelten auch bei Adoption.

Die genaue Dauer des Urlaubs und der Leistungszeiträume unterliegen spezifischen Regelungen im Rahmen des Parental Leave Act (Barsilslógin).

Weitere Arten von Urlaub

Neben dem regulären Urlaub, Feiertagen, Krankheitsurlaub und Elternurlaub können Mitarbeitende auf den Färöer-Inseln unter bestimmten Umständen Anspruch auf andere Urlaubsarten haben, die oft durch Tarifverträge oder individuelle Verträge geregelt sind.

  • Trauerurlaub: Mitarbeitende können im Falle des Todes eines nahen Familienmitglieds Urlaub erhalten. Die Dauer ist in der Regel kurz und soll Zeit für Trauer und Beerdigungsangelegenheiten lassen.
  • Studienurlaub: Einige Arbeitgeber oder Tarifverträge können Urlaub für Mitarbeitende vorsehen, die eine Weiterbildung oder Schulung absolvieren, die für ihre Arbeit relevant ist.
  • Sabbatical: Obwohl kein gesetzliches Recht, bieten einige Arbeitgeber Sabbatical-Urlaub für langjährige Mitarbeitende an, um eine längere Auszeit für persönliche oder berufliche Weiterentwicklung zu ermöglichen.
  • Hochwasser- oder Katastrophenurlaub: Mitarbeitende können Anspruch auf kurzfristigen Urlaub in dringenden familiären Situationen aufgrund von Krankheit oder Unfall haben, bei denen ihre unmittelbare Anwesenheit unerlässlich ist.

Die Verfügbarkeit und Bedingungen dieser anderen Urlaubsarten hängen oft vom jeweiligen Arbeitsvertrag, der Unternehmenspolitik oder anwendbaren Tarifverträgen ab.

Martijn
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