Employment cost calculator for Färöer Inseln - Calculate taxes, benefits, and total employer costs
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Berechnungstool für Beschäftigungskosten in Färöer Inseln

Einstellung in Färöer Inseln? Berechnen Sie sofort Ihre Gesamtkosten für die Beschäftigung — Steuern, Leistungen und mehr

Updated on August 2, 2025

Employment Cost Calculator for Färöer Inseln

Calculate your complete hiring costs for Färöer Inseln employees, including payroll taxes, social security contributions, employee benefits, and management fees. This salary calculator provides accurate employer cost estimates for informed hiring decisions.

Arbeitgebersteuerbeiträge

Steuerart Satz Basis
Arbeitsmarktfonds (ALS) 4% Bruttogehalt
Obligatorischer Pensionsbeitrag 15% (kombiniert, steigt jährlich um 1%) Bruttogehalt
Feriengeldfonds (FeriuLøn) 12,5% Gehalt des Mitarbeiters

Anmeldung & Einhaltung der Vorschriften

  • Monatliche Berichterstattung: Arbeitgeber müssen monatlich die gezahlten Gehälter und die einbehaltenen/berechneten Steuern/Beiträge für jeden Mitarbeiter melden.
  • Monatliche Zahlung: Die einbehaltene Einkommensteuer und die Arbeitgeber-Sozialbeiträge müssen monatlich an TAKS gezahlt werden.
  • Jährliche Berichterstattung: Eine jährliche Zusammenfassung der gezahlten Gehälter und gemeldeten Steuern/Beiträge muss eingereicht werden.

In den Färöer-Inseln hängen die Steuerabzüge für Arbeitnehmer davon ab, ob eine Person als voll steuerpflichtig oder nur eingeschränkt steuerpflichtig gilt. Personen mit voller Steuerpflicht zahlen Einkommensteuer nach einem progressiven System, während Personen mit eingeschränkter Steuerpflicht einen Pauschalsatz ohne Abzüge zahlen.

Vollständige Steuerpflicht

Dieser Status gilt für Einwohner oder Personen, die sich innerhalb eines 12-Monats-Zeitraums 180 Tage oder länger auf den Färöer-Inseln aufhalten. Personen mit voller Steuerpflicht unterliegen der Einkommensteuer auf weltweites Einkommen. Der Steuersatz auf A-Einkommen (Einkommen, das an der Quelle besteuert wird) beträgt etwa 40 %, variiert jedoch je nach Einkommen und Gemeinde.

  • Einkommensteuer: Rund 40 % des A-Einkommens, abhängig vom Einkommensniveau und der Gemeinde. Dies ist eine progressive Steuer, was bedeutet, dass der Satz mit steigendem Einkommen steigen kann. Das Steuersystem basiert auf einem Pay-as-you-earn (PAYE)-System, was bedeutet, dass die Steuern vom Arbeitgeber einbehalten werden.
  • Gemeindesteuer: Variiert je nach Gemeinde.
  • Elternbeitrag: 0,71 % für Personen im Alter von 16-67 Jahren.
  • Arbeitsmarktbeitrag (Samhaldsfasti): 3 % des steuerpflichtigen Einkommens.
  • Arbeitslosenfonds (ALS): 1,25 % des steuerpflichtigen Einkommens.
  • Öffentliche Krankenversicherung (Heilsutrygd): DKK 175 pro Monat + 0,60 % des steuerpflichtigen Einkommens.
  • Rundfunkbeitrag (Kvf): DKK 150 pro Monat (DKK 50 für Personen über 67; befreit für Personen unter 23). Es gibt Ausnahmen für Studierende.

Abzüge sind für Personen mit voller Steuerpflicht möglich, wie z.B. Kinderfreibetrag (Betrag variiert je nach Alter des Kindes). Steuererklärungen sind erforderlich, um alle Einkünfte (inländisch und ausländisch) anzugeben.

Eingeschränkte Steuerpflicht

Gilt für Personen, die vorübergehend in den Färöer-Inseln arbeiten und weniger als 180 Tage dort verbringen.

  • Einkommensteuer: Ein Pauschalsatz von 42 % des A-Einkommens.
  • Arbeitsmarktbeitrag: 3 % des steuerpflichtigen Einkommens.

Personen mit eingeschränkter Steuerpflicht sind nicht berechtigt, Abzüge wie den Kinderfreibetrag oder Zinszuschüsse zu erhalten. Sie müssen auch keine ausländischen Einkünfte in der Steuererklärung angeben, da sie nur für in den Färöer-Inseln erzielte Einkünfte steuerpflichtig sind. Arbeitnehmer des FAS (Färöer-Inseln National and International Ship Register) oder BareBoat-Schiffe zahlen einen Steuersatz von 35 %.

Allgemeine Informationen

  • Bankkonto: Erforderlich, um Gehalt zu erhalten und Steuern zu zahlen. Die Färöer-Inseln haben vier Hauptbanken: Bank Nordik, Betri Banki, Norðoya Sparikassi und Suðuroya Sparikassi.
  • Steuerjahr: Folgt dem Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember).
  • Steuerverwaltung (TAKS): Die färöische Steuerbehörde.

Diese Informationen sind aktuell bis zum 5. Februar 2025 und können Änderungen unterliegen. Es wird empfohlen, sich bei TAKS oder einem Steuerberater für eine individuelle Beratung zu erkundigen.

Martijn
Daan
Harvey

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