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Vereinbarungen in Färöer Inseln

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Learn about employment contracts and agreements in Färöer Inseln

Updated on April 25, 2025

Die Etablierung konformer Arbeitsverhältnisse auf den Färöer-Inseln erfordert ein klares Verständnis des lokalen Arbeitsrechts und die ordnungsgemäße Erstellung von Arbeitsverträgen. Während die Färöer-Inseln einen eigenständigen Rechtsrahmen haben, der vom dänischen Recht beeinflusst ist, regeln spezifische Vorschriften das Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis und gewährleisten eine faire Behandlung sowie Klarheit bezüglich der Bedingungen und Konditionen der Beschäftigung. Ein gut ausgearbeiteter Arbeitsvertrag ist grundlegend, um Erwartungen zu setzen, Verantwortlichkeiten zu definieren und die rechtliche Konformität für beide Parteien sicherzustellen.

Die Navigation durch die Feinheiten des färöischen Arbeitsrechts ist entscheidend für Unternehmen, die lokal einstellen. Arbeitsverträge müssen die obligatorischen Anforderungen hinsichtlich Inhalt, Struktur und Kündigungsverfahren erfüllen. Das Verständnis der verschiedenen Vertragstypen und der wesentlichen Klauseln, die sie enthalten müssen, ist der erste Schritt zum Aufbau einer rechtlich soliden Belegschaft auf den Inseln.

Arten von Arbeitsverträgen

Arbeitsverträge auf den Färöer-Inseln werden hauptsächlich nach ihrer Dauer kategorisiert. Die gängigsten Typen sind unbefristete Verträge und befristete Verträge.

  • Unbefristete Verträge: Diese sind die Standardform des Arbeitsvertrags, ohne festgelegtes Enddatum. Sie laufen weiter, bis sie von einer der Parteien gemäß den gesetzlichen Anforderungen oder den Vertragsbedingungen gekündigt werden.
  • Befristete Verträge: Diese Verträge gelten für einen bestimmten Zeitraum oder für die Erfüllung einer bestimmten Aufgabe. Sie enden automatisch bei Ablauf der Frist oder bei Abschluss der Aufgabe. Die Verwendung befristeter Verträge ist grundsätzlich erlaubt, unterliegt jedoch Regeln, die Missbrauch verhindern, wie z.B. die wiederholte Verlängerung befristeter Verträge für die gleiche Rolle ohne objektiven Grund, was dazu führen könnte, dass die Beschäftigung als unbefristet angesehen wird.
Vertragstyp Dauer Kündigung Typische Anwendungsfälle
Unbefristet Kein festgelegtes Enddatum Erfordert Kündigungsfrist oder gerechtfertigten Grund Standard, unbefristete Beschäftigung
Befristet Bestimmter Zeitraum oder Aufgabe Automatisch bei Ablauf/Abschluss; begrenzte vorzeitige Kündigung Projektarbeit, temporäre Rollen, Saisonarbeit

Wesentliche Klauseln

Färöische Arbeitsverträge müssen bestimmte obligatorische Informationen enthalten, um rechtlich konform zu sein. Während die spezifischen Anforderungen je nach Tarifvertrag leicht variieren können, sollte ein Standard-Arbeitsvertrag mindestens Folgendes umfassen:

  • Identifikation von Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
  • Arbeitsort.
  • Berufsbezeichnung oder Tätigkeitsbeschreibung.
  • Beginn der Beschäftigung.
  • Erwartete Dauer der Beschäftigung (bei befristeten Verträgen).
  • Details zu etwaigen Probezeiten.
  • Gehalt, einschließlich Angaben zur Zahlungsfrequenz und -methode.
  • Arbeitszeiten (täglich oder wöchentlich).
  • Anspruch auf bezahlten Urlaub und Feiertage.
  • Kündigungsfristen für beide Parteien.
  • Verweis auf anwendbare Tarifverträge, falls vorhanden.
  • Verweis auf relevante Gesetze, die das Arbeitsverhältnis regeln.

Diese Klauseln gewährleisten Transparenz und bieten einen klaren Rahmen für das Arbeitsverhältnis.

Probezeit

Arbeitsverträge auf den Färöer-Inseln enthalten häufig eine Probezeit. Diese ermöglicht es sowohl dem Arbeitgeber als auch dem Arbeitnehmer, die Eignung des Arbeitsverhältnisses zu beurteilen.

  • Typische Dauer: Eine gängige Probezeit beträgt drei Monate.
  • Kündigungsfrist während der Probezeit: Während der Probezeit gelten in der Regel kürzere Kündigungsfristen im Vergleich zu den üblichen Fristen nach der Probezeit. Zum Beispiel könnte eine übliche Kündigungsfrist während der Probezeit 14 Tage betragen.
  • Zweck: Die Probezeit erleichtert eine einfachere Kündigung, falls sich das Arbeitsverhältnis nicht bewährt, vorausgesetzt, die Kündigung ist nicht diskriminierend oder anderweitig rechtswidrig.

Es ist wesentlich, dass die Probezeit und die während dieser Zeit geltende spezifische Kündigungsfrist klar im Arbeitsvertrag festgelegt sind.

Vertraulichkeits- und Wettbewerbsverbotsklauseln

Vertraulichkeits- und Wettbewerbsverbotsklauseln sind in Arbeitsverträgen üblich, insbesondere bei Rollen, die sensible Informationen oder spezielle Fähigkeiten betreffen.

  • Vertraulichkeit: Klauseln, die von den Arbeitnehmern verlangen, Geschäftsgeheimnisse zu wahren, sind grundsätzlich durchsetzbar, sofern sie angemessen im Umfang und in der Dauer sind und legitime Geschäftsinteressen betreffen.
  • Wettbewerbsverbot: Wettbewerbsverbote beschränken die Fähigkeit eines Arbeitnehmers, nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses für einen Wettbewerber zu arbeiten oder ein konkurrierendes Unternehmen zu gründen. Die Durchsetzbarkeit solcher Klauseln unterliegt strengen Anforderungen. Sie müssen in Umfang (Geografie, Dauer, Tätigkeitsart) begrenzt sein und notwendig sein, um ein legitimes Geschäftsinteresse zu schützen. Übermäßig weit gefasste oder unangemessene Wettbewerbsverbote können von Gerichten für nicht durchsetzbar erklärt werden. Es kann auch erforderlich sein, eine Entschädigung für den Zeitraum zu zahlen, in dem das Wettbewerbsverbot nach Beendigung gilt.

Sorgfältige Formulierung ist notwendig, um sicherzustellen, dass diese restriktiven Klauseln unter färöischem Recht durchsetzbar sind.

Vertragsänderung und -kündigung

Jegliche wesentliche Änderungen der Vertragsbedingungen erfordern in der Regel die schriftliche Zustimmung beider Parteien, Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Einseitige Änderungen durch den Arbeitgeber sind normalerweise nicht erlaubt, es sei denn, sie sind gesetzlich oder tarifvertraglich ausdrücklich gestattet oder die Änderung ist geringfügig und fällt in den Ermessensspielraum des Arbeitgebers.

Die Kündigung eines unbefristeten Arbeitsvertrags erfordert die Einhaltung spezifischer Verfahren und Kündigungsfristen.

  • Kündigungsfristen: Diese sind meist im Vertrag geregelt oder durch Gesetz oder anwendbare Tarifverträge festgelegt und steigen häufig mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit.
  • Kündigungsgründe: Die Kündigung muss auf gültigen Gründen basieren, die sich auf das Verhalten, die Leistung des Arbeitnehmers oder betriebliche Erfordernisse (z.B. Redundanz) beziehen. Unrechtmäßige Kündigungen können zu rechtlichen Auseinandersetzungen und Schadensersatzforderungen führen.
  • Kündigung befristeter Verträge: Befristete Verträge enden in der Regel automatisch zum vereinbarten Enddatum oder bei Abschluss der Aufgabe, ohne dass eine Kündigung erforderlich ist, sofern im Vertrag oder Tarifvertrag nichts anderes geregelt ist. Eine vorzeitige Kündigung eines befristeten Vertrags durch eine der Parteien erfordert in der Regel einen triftigen Grund oder gegenseitige Zustimmung, es sei denn, eine Kündigungsklausel ist enthalten.

Das Verständnis und die korrekte Anwendung der Regeln für Vertragsänderungen und -kündigungen sind entscheidend, um rechtliche Streitigkeiten zu vermeiden.

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