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Steuern in Färöer Inseln

499 EURpro Mitarbeiter/Monat

Learn about tax regulations for employers and employees in Färöer Inseln

Updated on April 25, 2025

Das Steuersystem auf den Färöer-Inseln wird von TAKS, der färöischen Steuerbehörde, verwaltet. Es ist ein progressives System, das die nationale Einkommenssteuer, die kommunale Einkommenssteuer und verschiedene Sozialabgaben umfasst. Arbeitgeber spielen in diesem System eine entscheidende Rolle, indem sie die Einkommensteuer einbehalten und Sozialabgaben im Namen ihrer Mitarbeiter abführen, um die Einhaltung der lokalen Vorschriften sicherzustellen.

Das Verständnis dieser Verpflichtungen ist für Unternehmen, die Personal auf den Färöer-Inseln beschäftigen, unerlässlich, egal ob es sich um lokale Unternehmen oder internationale Entitäten handelt, die in das Gebiet expandieren. Eine ordnungsgemäße Verwaltung der Lohnsteuer und der Sozialversicherungsbeiträge ist der Schlüssel zu reibungslosen Abläufen und der Vermeidung von Strafen.

Arbeitgeberpflichten bei Sozialversicherung und Lohnsteuer

Arbeitgeber auf den Färöer-Inseln sind verantwortlich für die Beiträge zu mehreren Sozialversicherungssystemen, basierend auf den Gehältern der Mitarbeiter. Diese Beiträge werden typischerweise als Prozentsatz des Bruttogehalts berechnet. Die wichtigsten Beiträge umfassen Zahlungen an den Labour Market Fund (ALS), den Holiday Pay Fund (FeriuLøn) und möglicherweise andere spezifische Branchen- oder Tarifvertragsfonds.

Der primäre Sozialbeitrag für Arbeitgeber ist der Beitrag zum Labour Market Fund (ALS). Der Satz für diesen Beitrag wird jährlich festgelegt. Für 2025, basierend auf den aktuellen Vorschriften, soll der Satz auf das Bruttogehalt angewendet werden.

  • Labour Market Fund (ALS): Ein Prozentsatz des Bruttogehalts des Mitarbeiters.
  • Holiday Pay Fund (FeriuLøn): Arbeitgeber sind verpflichtet, Urlaubsgeld anzusparen, in der Regel 12,5 % des Gehalts des Mitarbeiters, das ausgezahlt wird, wenn der Mitarbeiter Urlaub nimmt oder das Arbeitsverhältnis beendet. Obwohl es keine Steuer ist, ist die Verwaltung dieses Ansparens und der Zahlungen eine wichtige Arbeitgeberpflicht im Bereich Payroll.
  • Weitere Beiträge: Je nach Branche oder Tarifvertrag können zusätzliche obligatorische Beiträge gelten, wie Pensionsbeiträge oder spezielle Ausbildungsfonds.

Diese Arbeitgeberbeiträge sind getrennt von der vom Mitarbeiter einbehaltenen Einkommensteuer.

Anforderungen an die Einkommensteuerabzug

Arbeitgeber sind verpflichtet, die Einkommensteuer von den Gehältern ihrer Mitarbeiter im Rahmen des Pay As You Earn (PAYE)-Systems einzubehalten. Dieser einbehaltene Betrag umfasst sowohl die nationale Einkommenssteuer als auch die kommunale Einkommenssteuer. Der Gesamtsatz variiert je nach Einkommenshöhe des Mitarbeiters und der Gemeinde, in der er wohnt.

Die nationale Einkommenssteuer ist progressiv, das heißt, höheres Einkommen wird mit höheren Sätzen besteuert. Die Steuersätze der Gemeinden werden von jeder Gemeinde festgelegt, was zu Unterschieden zwischen den Inseln führt. TAKS stellt den Arbeitgebern Steuerkarten oder elektronische Steuerinformationen für jeden Mitarbeiter zur Verfügung, die den korrekten Abzugssatz sowie etwaige Freibeträge oder Abzüge angeben, die bei der Berechnung des Nettogehalts zu berücksichtigen sind.

Während die spezifischen nationalen Steuerklassen und -sätze für 2025 noch endgültig bestätigt werden, umfasst die Struktur typischerweise mehrere Einkommensgrenzen. Die Steuersätze der Gemeinden liegen in der Regel zwischen etwa 16 % und 20 % und werden zum nationalen Satz addiert.

Beispiel für nationale Einkommenssteuerklassen (Veranschaulichung, basierend auf aktueller Struktur, vorbehaltlich der Bestätigung für 2025):

Steuerpflichtiges Einkommen (DKK) Nationaler Steuersatz (%)
Bis zu Schwelle 1 Satz 1
Schwelle 1 - 2 Satz 2
Über Schwelle 2 Satz 3

Die insgesamt einbehaltene Einkommensteuer ist die Summe aus der berechneten nationalen Steuer und der kommunalen Steuer, basierend auf der Gemeinde des Mitarbeiters.

Steuerabzüge und Freibeträge für Mitarbeiter

Mitarbeiter auf den Färöer-Inseln haben Anspruch auf bestimmte Abzüge und Freibeträge, die ihr zu versteuerndes Einkommen mindern. Diese werden typischerweise in den Steuerkarteninformationen von TAKS berücksichtigt, die der Arbeitgeber für die Lohnabzüge nutzt.

Gängige Abzüge und Freibeträge umfassen:

  • Persönlicher Freibetrag: Ein jährlicher Grundbetrag, der steuerfrei ist.
  • Fahrtkostenpauschale: Abzüge für Pendlerkosten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz, unter Beachtung spezifischer Regeln und Grenzen.
  • Pensionsbeiträge: Obligatorische oder freiwillige Beiträge zu anerkannten Pensionskassen sind oft steuerlich absetzbar.
  • Zinsaufwendungen: Zinsen für bestimmte Darlehen, wie Hypotheken, können absetzbar sein.
  • Kinderfreibetrag: Spezifische Freibeträge oder Leistungen im Zusammenhang mit abhängigen Kindern.

Die genauen Beträge und Regeln für diese Abzüge und Freibeträge für 2025 werden durch das jährliche Steuerrecht festgelegt. Arbeitgeber müssen die in der Steuerkarte angegebenen Abzüge und Freibeträge bei der Berechnung des zu erhebenden Steuerbetrags berücksichtigen.

Steuerliche Einhaltung und Fristen für Berichte

Arbeitgeber haben strenge Fristen für die Meldung der Lohninformationen und die Abführung der einbehaltenen Steuern sowie der Arbeitgeberbeiträge an TAKS. Die Einhaltung erfolgt über das vom TAKS bereitgestellte Online-System.

Wichtige Verpflichtungen und Fristen sind:

  • Monatliche Meldung: Arbeitgeber müssen die gezahlten Gehälter sowie die einbehaltenen/berechneten Steuern und Beiträge für jeden Mitarbeiter monatlich melden. Diese Meldung ist in der Regel kurz nach Monatsende, auf das sich das Gehalt bezieht, fällig.
  • Monatliche Zahlung: Der Gesamtbetrag der einbehaltenen Einkommensteuer und der Arbeitgeber-Sozialbeiträge muss monatlich an TAKS überwiesen werden. Die Zahlungsfrist fällt meist mit der Meldefrist zusammen.
  • Jährliche Meldung: Eine Jahreszusammenfassung der gezahlten Gehälter und gemeldeten Steuern/Beiträge für das Jahr muss eingereicht werden.
  • Steuerkarten: Arbeitgeber müssen gültige Steuerinformationen (Steuerkarten) für alle Mitarbeiter erhalten, um den korrekten Abzug sicherzustellen.

Versäumnisse bei Fristen oder fehlerhafte Meldungen können zu Strafen und Zinsforderungen führen.

Besondere steuerliche Überlegungen für ausländische Arbeitnehmer und Unternehmen

Ausländische Arbeitnehmer und Unternehmen, die auf den Färöer-Inseln tätig sind, können spezielle steuerliche Überlegungen haben.

  • Ausländische Arbeitnehmer: Nichtansässige Personen, die auf den Färöer-Inseln arbeiten, unterliegen in der Regel der färöischen Einkommensteuer auf ihre Einkünfte aus färöischen Quellen. Je nach Residenzstatus und Dauer ihres Aufenthalts können sie als ansässig oder unter besonderen Nichtansässigen-Regeln besteuert werden. Doppelbesteuerungsabkommen, falls vorhanden zwischen den Färöern (über Dänemark) und dem Heimatland des Arbeitnehmers, können die Steuerbehandlung beeinflussen. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass sie den Steuerstatus ausländischer Mitarbeiter korrekt bestimmen und die entsprechenden Abzugsregeln anwenden.
  • Ausländische Unternehmen: Ein ausländisches Unternehmen, das Personal auf den Färöer-Inseln beschäftigt, kann je nach Art und Dauer seiner Aktivitäten eine steuerpflichtige Präsenz (permanente Niederlassung) begründen. Existiert eine solche, wird das Unternehmen körperschaftsteuerpflichtig in den Färöern. Auch ohne eine permanente Niederlassung ist ein ausländisches Unternehmen, das Mitarbeiter vor Ort beschäftigt, in der Regel verpflichtet, sich bei TAKS als Arbeitgeber zu registrieren und alle Arbeitgeberpflichten bezüglich Lohnsteuerabzug und Sozialabgaben für seine färöischen Mitarbeiter zu erfüllen. Für ausländische Arbeitgeber, die nur Personal beschäftigen, ohne eine physische Präsenz zu haben, können vereinfachte Registrierungsprozesse bestehen.

Die Einhaltung dieser Regeln erfordert sorgfältige Aufmerksamkeit und Kenntnisse sowohl des färöischen Steuerrechts als auch internationaler Steuergrundsätze.

Martijn
Daan
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