Sicherstellung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds ist ein grundlegender Aspekt des Betriebs in den Färöer-Inseln. Der Archipel legt großen Wert auf den Schutz der Arbeitnehmer vor Arbeitsplatzgefahren und die Förderung des Wohlbefindens in allen Sektoren. Die Einhaltung der lokalen Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch entscheidend für die Förderung einer produktiven und nachhaltigen Belegschaft.
Arbeitgeber, die in den Färöer-Inseln tätig sind, sind verantwortlich für das Verständnis und die Umsetzung der notwendigen Maßnahmen, um den festgelegten Rahmen für Arbeitsschutz und -sicherheit einzuhalten. Dies umfasst die Navigation durch spezifische Gesetze, Standards und Verfahren, die darauf ausgelegt sind, Unfälle zu verhindern, Risiken zu steuern und effektiv auf Vorfälle zu reagieren.
Gesundheits- und Sicherheitsgesetze und Regulierungsrahmen
Die primäre Gesetzgebung, die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz in den Färöer-Inseln regelt, ist das Working Environment Act (Arbeiðsumhvørvislógin). Dieses Gesetz legt die allgemeinen Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern hinsichtlich des Arbeitsumfelds fest und bildet die Grundlage für spezifischere Vorschriften und Standards. Das Ministerium für Arbeit (Arbeiðsmarknaðarmálaráðið) ist in der Regel die verantwortliche Behörde, oft durch relevante Agenturen oder Inspektorate.
Der Rahmen ist so gestaltet, dass er umfassend ist und verschiedene Aspekte des Arbeitsumfelds abdeckt, einschließlich physischer, psychologischer und sozialer Faktoren. Es wird vorgeschrieben, dass Arbeitsplätze so gestaltet und instand gehalten werden müssen, dass Risiken für Gesundheit und Sicherheit minimiert werden.
Standards und Praktiken für Arbeitsschutz und -sicherheit
Die Einhaltung des Working Environment Act erfordert von Arbeitgebern die Umsetzung spezifischer Standards und Praktiken innerhalb ihrer Betriebe. Diese umfassen proaktive Maßnahmen zur Identifikation, Bewertung und Kontrolle von Risiken sowie die Einrichtung von Strukturen für ein kontinuierliches Sicherheitsmanagement.
Sicherheitsausschüsse
Für Arbeitsplätze, die bestimmte Größenanforderungen erfüllen (in der Regel über eine festgelegte Anzahl von Mitarbeitern), ist die Einrichtung eines Sicherheitsausschusses (trygdarnevnd) verpflichtend. Dieser Ausschuss besteht aus Vertretern sowohl des Managements als auch der Arbeitnehmer und ist verantwortlich für die Planung, Umsetzung und Überwachung der Gesundheits- und Sicherheitsaktivitäten im Unternehmen.
Risikobewertungen
Arbeitgeber sind verpflichtet, systematische Risikobewertungen (váðameting) durchzuführen, um potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz zu identifizieren. Dieser Prozess beinhaltet die Bewertung der Wahrscheinlichkeit und Schwere von Risiken sowie die Bestimmung geeigneter Kontrollmaßnahmen, um diese zu beseitigen oder auf ein akzeptables Niveau zu reduzieren. Risikobewertungen sollten dokumentiert und regelmäßig überprüft werden, insbesondere nach Änderungen in Arbeitsprozessen, Ausrüstung oder Arbeitsumfeld.
Schulungsanforderungen
Die Bereitstellung angemessener Schulungen und Anweisungen für die Mitarbeiter ist eine zentrale Verpflichtung. Die Schulungen müssen die spezifischen Risiken im Zusammenhang mit ihrer Arbeit, sichere Arbeitsverfahren, die Verwendung von Schutzausrüstung und Notfallprotokolle abdecken. Neue Mitarbeiter, Mitarbeiter im Rollenwechsel oder solche, die mit neuer Ausrüstung oder neuen Prozessen vertraut gemacht werden, müssen spezifische Schulungen erhalten, die für ihre Aufgaben relevant sind.
Dokumentationspflichten
Die ordnungsgemäße Dokumentation ist unerlässlich, um die Einhaltung nachzuweisen. Dazu gehören Aufzeichnungen über Risikobewertungen, Sicherheitsverfahren, Schulungsnachweise, Wartungsprotokolle für Geräte sowie Aufzeichnungen über Arbeitsunfälle und Vorfälle. Diese Dokumente müssen zugänglich sein und aktuell gehalten werden.
Inspektionsprozesse und Anforderungen am Arbeitsplatz
Arbeitsplätze in den Färöer-Inseln unterliegen Inspektionen durch die zuständigen Behörden, um die Einhaltung der Gesundheits- und Sicherheitsgesetzgebung sicherzustellen. Inspektoren haben das Recht, Arbeitsplätze zu betreten, Dokumente zu prüfen, Personal zu befragen und Anordnungen zur Verbesserung oder Einstellung gefährlicher Tätigkeiten zu erteilen.
Inspektionen können routinemäßig erfolgen, aufgrund von Beschwerden oder nach einem Arbeitsunfall. Arbeitgeber müssen vollumfänglich mit den Inspektoren zusammenarbeiten und alle erforderlichen Korrekturmaßnahmen innerhalb vorgegebener Fristen umsetzen. Die Nichtbefolgung von Inspektionsanordnungen kann zu Strafen führen.
Protokolle und Berichterstattung bei Arbeitsunfällen
Arbeitgeber müssen klare Protokolle für die Reaktion auf Arbeitsunfälle und Vorfälle haben. Dies umfasst Verfahren zur Ersten Hilfe, Sicherung des Unfallorts und Untersuchung der Unfallursache, um eine Wiederholung zu verhindern.
Bestimmte Arten von Arbeitsunfällen, insbesondere solche, die zu schweren Verletzungen, Todesfällen oder erheblichen Schäden führen, müssen den zuständigen Behörden gemeldet werden. Der Meldeprozess umfasst in der Regel die Einreichung eines detaillierten Berichts, der die Umstände des Unfalls, die erlittenen Verletzungen und die nach dem Vorfall ergriffenen Maßnahmen beschreibt.
Schritt | Beschreibung |
---|---|
Sofortige Maßnahmen | Erste Hilfe leisten, Sicherheit für andere gewährleisten, Bereich sichern. |
Untersuchung | Ursache ermitteln, Informationen sammeln (Zeugen, Fotos usw.). |
Meldung (falls erforderlich) | Die zuständige Behörde innerhalb des festgelegten Zeitrahmens bei schweren Vorfällen benachrichtigen. |
Dokumentation | Details des Unfalls, Untersuchungsergebnisse und ergriffene Maßnahmen dokumentieren. |
Präventive Maßnahmen | Korrekturmaßnahmen umsetzen, um ähnliche Vorfälle in Zukunft zu verhindern. |
Verantwortlichkeiten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer für Arbeitssicherheit
Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer tragen die Verantwortung für die Aufrechterhaltung eines sicheren Arbeitsumfelds, wobei die primäre Pflicht beim Arbeitgeber liegt.
Verantwortlichkeiten des Arbeitgebers:
- Sicherstellen, dass der Arbeitsplatz sicher und gesund ist.
- Risiken identifizieren und bewerten.
- Kontrollmaßnahmen zur Beseitigung oder Reduzierung von Risiken umsetzen.
- Notwendige Informationen, Anweisungen, Schulungen und Überwachung bereitstellen.
- Geeignete persönliche Schutzausrüstung (PSA) bereitstellen.
- Sicherheitsverfahren und Notfallpläne etablieren.
- Unfälle und Vorfälle untersuchen.
- Mit Behörden zusammenarbeiten.
Verantwortlichkeiten der Arbeitnehmer:
- Sicherheitsanweisungen und -verfahren befolgen.
- Geräte und PSA korrekt verwenden.
- Gefahren, Unfälle und Beinaheunfälle dem Arbeitgeber melden.
- Bei Sicherheitsfragen mit dem Arbeitgeber zusammenarbeiten.
- Angemessene Sorgfalt für die eigene Gesundheit und Sicherheit sowie die anderer, die durch ihr Handeln betroffen sind, walten lassen.