Serbien ist zu einer zunehmend attraktiven Destination für ausländische Fachkräfte und Unternehmen geworden, die ihre Aktivitäten in Südosteuropa ausbauen möchten. Die Navigation durch die Einwanderungslandschaft, einschließlich der Beschaffung der notwendigen Visa und Arbeitserlaubnisse, ist ein entscheidender Schritt für ausländische Staatsangehörige, die planen, im Land zu arbeiten. Der Prozess umfasst spezifische Anforderungen und Verfahren, die darauf ausgelegt sind, die Beschäftigung von Nicht-Residenzpersonen zu regeln und die Einhaltung der nationalen Arbeitsgesetze sicherzustellen.
Das Verständnis der verschiedenen Arten von Eintrittsvisa, des Antragsprozesses für die Arbeitserlaubnis und der anschließenden Aufenthaltsanforderungen ist wesentlich für einen reibungslosen Übergang. Dieser Leitfaden skizziert die wichtigsten Aspekte des serbischen Einwanderungssystems, die für ausländische Arbeitnehmer und ihre Arbeitgeber im Jahr 2025 relevant sind, einschließlich gängiger Visaarten, Arbeitserlaubnisverfahren, Wege zum langfristigen Aufenthalt, Optionen für Familienmitglieder und Compliance-Verpflichtungen.
Gängige Visaarten für ausländische Arbeitnehmer
Ausländische Staatsangehörige, die in Serbien arbeiten möchten, benötigen in der Regel ein Langzeitvisum (Visa D) zum Zweck der Beschäftigung. Dieses Visum erlaubt einen Aufenthalt von 90 bis 180 Tagen und ist eine Voraussetzung für die Beantragung einer temporären Aufenthaltserlaubnis in Serbien. Die spezifische Art des Visa D hängt von der beabsichtigten Tätigkeit ab.
Visaart | Zweck | Maximaler Aufenthalt | Wichtige Voraussetzung |
---|---|---|---|
Visa D | Beschäftigung | 90-180 Tage | Nachweis über Beschäftigung oder Jobangebot |
Visa D | Geschäft/Investition | 90-180 Tage | Nachweis über Geschäftstätigkeit oder Investitionsplan |
Visa C | Kurzaufenthalt (Tourismus, Geschäftstreffen) | Bis zu 90 Tage | Nicht für Beschäftigung |
Für Beschäftigungszwecke ist das Visa D die primäre Kategorie. Es ermöglicht der Person, nach Serbien einzureisen und dann die notwendige Arbeitserlaubnis sowie die temporäre Aufenthaltserlaubnis zu beantragen, während sie im Land ist.
Anforderungen und Verfahren für die Beantragung der Arbeitserlaubnis
Der Erhalt einer Arbeitserlaubnis ist für die meisten ausländischen Staatsangehörigen, die legal in Serbien beschäftigt sein möchten, obligatorisch. Der Prozess umfasst in der Regel die Mitwirkung des Arbeitgebers bei der Antragstellung.
Das allgemeine Verfahren umfasst mehrere Schritte:
- Erhalt eines Visa D für Beschäftigung: Der ausländische Staatsangehörige beantragt ein Visa D bei einer serbischen Botschaft oder einem Konsulat in seinem Heimatland oder im Land des rechtlichen Wohnsitzes. Dafür ist ein Jobangebot oder Arbeitsvertrag eines serbischen Arbeitgebers erforderlich.
- Arbeitgeber initiiert Antrag auf Arbeitserlaubnis: Sobald der ausländische Staatsangehörige in Serbien ist (oder manchmal bereits während des Antrags auf Visa D), beantragt der serbische Arbeitgeber die Arbeitserlaubnis im Namen des ausländischen Staatsangehörigen bei der National Employment Service (NES).
- Beantragung der temporären Aufenthaltserlaubnis: Nach Genehmigung der Arbeitserlaubnis muss der ausländische Staatsangehörige eine temporäre Aufenthaltserlaubnis beim Innenministerium beantragen. Grundlage dafür ist die Beschäftigung.
Zulassungskriterien:
- Der ausländische Staatsangehörige muss einen gültigen Reisepass besitzen.
- Der ausländische Staatsangehörige muss die Anforderungen für die spezifische Stelle erfüllen.
- Der Arbeitgeber muss eine registrierte Einheit in Serbien sein.
- Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass die Stelle nicht durch einen serbischen Staatsangehörigen besetzt werden konnte oder dass die Beschäftigung des ausländischen Staatsangehörigen gerechtfertigt ist (dies kann je nach Art der Arbeitserlaubnis und bilateralen Abkommen variieren).
Erforderliche Dokumentation (Arbeitgeber und Arbeitnehmer):
- Gültige Kopie des Reisepasses des ausländischen Staatsangehörigen.
- Nachweis über legalen Eintritt nach Serbien (Visa D).
- Arbeitsvertrag oder Jobangebot.
- Registrierungsdokumente des Arbeitgebers.
- Nachweis der Qualifikationen des ausländischen Staatsangehörigen (Diplome, Zertifikate usw.).
- Nachweis ausreichender Mittel für den Aufenthalt.
- Nachweis der Unterkunft in Serbien.
- Medizinischer Untersuchungsbericht (kann erforderlich sein).
- Führungszeugnis (kann erforderlich sein).
- Ausgefüllte Antragsformulare.
- Nachweis über gezahlte Verwaltungsgebühren.
Sponsoring-Anforderungen:
Der serbische Arbeitgeber fungiert als Sponsor für den Antrag auf Arbeitserlaubnis. Er ist verantwortlich für die Einreichung des Antrags beim NES und die Sicherstellung, dass die Beschäftigungsbedingungen mit dem serbischen Arbeitsrecht übereinstimmen. Der Arbeitgeber muss außerdem Dokumente bezüglich der Registrierung und Tätigkeit seines Unternehmens vorlegen.
Bearbeitungszeiten und Gebühren:
Die Bearbeitungszeiten für Arbeitserlaubnisse und temporäre Aufenthaltserlaubnisse können je nach Antragsvolumen und den beteiligten Behörden (NES, Innenministerium) variieren.
- Bearbeitung der Arbeitserlaubnis: In der Regel zwischen 2 und 4 Wochen.
- Bearbeitung der temporären Aufenthaltserlaubnis: Kann 3 bis 6 Wochen oder länger dauern.
- Visa D Bearbeitung: Variiert erheblich je nach Konsulat, von einigen Tagen bis zu mehreren Wochen.
Gebühren umfassen Verwaltungsgebühren für den Antrag auf Arbeitserlaubnis, die temporäre Aufenthaltserlaubnis und die Ausstellung der Aufenthaltserkarte. Diese Gebühren können sich ändern, liegen aber insgesamt bei etwa €100 bis €300, zuzüglich Visa-Gebühren.
Wege zum permanenten Aufenthalt
Ausländische Staatsangehörige, die legal in Serbien für einen ununterbrochenen Zeitraum auf Basis einer temporären Aufenthaltserlaubnis gewohnt haben, können berechtigt sein, einen Antrag auf permanenten Aufenthalt zu stellen.
Die allgemeine Voraussetzung ist fünf Jahre ununterbrochene legale Anwesenheit in Serbien auf Basis temporärer Aufenthaltserlaubnisse. Abwesenheiten vom Land sind erlaubt, unterliegen jedoch Beschränkungen (z.B. insgesamt nicht mehr als 10 Monate oder 6 Monate am Stück innerhalb der fünf Jahre). Der Antrag wird beim Innenministerium eingereicht.
Zulassungskriterien umfassen:
- Fünf Jahre ununterbrochene legale Anwesenheit auf Basis temporärer Aufenthaltserlaubnisse.
- Nachweis ausreichender Mittel zur Unterstützung.
- Nachweis der Unterkunft.
- Sauberes Führungszeugnis.
- Grundkenntnisse der serbischen Sprache und Kultur können berücksichtigt werden.
Der dauerhafte Aufenthalt gewährt dem ausländischen Staatsangehörigen das Recht, unbegrenzt in Serbien zu wohnen und zu arbeiten, mit weniger Einschränkungen als bei temporärem Aufenthalt.
Optionen für Visum für Angehörige
Inhaber einer temporären Aufenthaltserlaubnis in Serbien auf Basis der Beschäftigung können in der Regel temporäre Aufenthaltserlaubnisse für ihre unmittelbaren Familienmitglieder beantragen.
Zu den berechtigten Angehörigen gehören meist:
- Ehepartner
- Minderjährige Kinder (unter 18)
- Erwachsene Kinder, die aufgrund von Gesundheitsgründen abhängig sind
Der Antragsprozess für Angehörige ist ähnlich wie bei der temporären Aufenthaltserlaubnis des Hauptantragstellers und erfordert Nachweise der Beziehung (Heiratsurkunde, Geburtsurkunden), Nachweis ausreichender Mittel zur Unterstützung der Familie und Nachweis der Unterkunft. Angehörige erhalten in der Regel eine temporäre Aufenthaltserlaubnis für den gleichen Zeitraum wie der Hauptberechtigte. Angehörige können je nach Status und den spezifischen Vorschriften zum Zeitpunkt auch für Arbeitserlaubnisse selbst beantragen.
Verpflichtungen zur Visa-Konformität
Sowohl Arbeitgeber als auch ausländische Arbeitnehmer haben erhebliche Verpflichtungen, um die Einhaltung der serbischen Einwanderungs- und Arbeitsgesetze sicherzustellen.
Verpflichtungen des Arbeitgebers:
- Sicherstellen, dass der ausländische Staatsangehörige die erforderlichen Visa, Arbeitserlaubnis und temporäre Aufenthaltserlaubnis besitzt, bevor die Arbeit aufgenommen wird.
- Das Beschäftigungsverhältnis bei den zuständigen Behörden registrieren.
- Den ausländischen Arbeitnehmer gemäß serbischem Arbeitsrecht und Arbeitsvertrag bezahlen.
- Die Behörden über Änderungen im Status des Arbeitnehmers oder die Beendigung des Arbeitsverhältnisses informieren.
- Aufzeichnungen bezüglich des Einwanderungsstatus des ausländischen Mitarbeiters führen.
- Mit Inspektionen durch Arbeits- und Einwanderungsbehörden kooperieren.
Pflichten des Arbeitnehmers:
- Gültige Einwanderungsdokumente (Visa, Arbeitserlaubnis, temporäre Aufenthaltserlaubnis) erhalten und aufrechterhalten.
- Die Bedingungen ihrer Visa und Erlaubnisse einhalten.
- Bei Ankunft ihre Adresse bei der Polizei registrieren und Änderungen melden.
- Die Behörden über bedeutende Lebensereignisse informieren (z.B. Adresswechsel, Familienstand).
- Die serbischen Gesetze und Vorschriften befolgen.
- Nur für den im Arbeitserlaubnis angegebenen Arbeitgeber arbeiten.
Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen kann zu Strafen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer führen, einschließlich Bußgeldern, Abschiebung des Arbeitnehmers und Einschränkungen bei der zukünftigen Beschäftigung ausländischer Staatsangehöriger. Die strikte Einhaltung des rechtlichen Rahmens ist entscheidend für eine erfolgreiche und rechtmäßige Beschäftigung ausländischer Talente in Serbien.