Portugal bietet verschiedene Wege für ausländische Staatsbürger, die innerhalb seiner Grenzen leben und arbeiten möchten. Der Prozess umfasst in der Regel die Beantragung des entsprechenden Visums bei einem portugiesischen Konsulat oder einer Botschaft im Heimatland des Antragstellers, gefolgt von der Sicherung einer Aufenthaltserlaubnis bei Ankunft in Portugal. Dieses System ist darauf ausgelegt, den Eintritt und Aufenthalt von Nicht-EU/EEA/Schweizer Bürgern zu regeln und die Einhaltung nationaler Arbeitsgesetze und Einwanderungspolitiken sicherzustellen. Das Verständnis der spezifischen Visakategorien und der anschließenden Schritte zur Erlangung der Arbeitserlaubnis und der Residency ist sowohl für Einzelpersonen als auch für Unternehmen, die internationales Talent in Portugal beschäftigen möchten, von entscheidender Bedeutung.
Das Navigieren durch den portugiesischen Einwanderungsrahmen erfordert sorgfältige Beachtung der Dokumentation, der Anspruchsvoraussetzungen und der Antragsverfahren. Die spezifischen Anforderungen können je nach Nationalität des Antragstellers, Art der Tätigkeit und langfristigen Absichten bezüglich des Wohnsitzes variieren. Arbeitgeber spielen eine wichtige Rolle bei der Unterstützung von arbeitsbezogenen Visa, was ein klares Verständnis ihrer Verpflichtungen und der notwendigen Schritte zur Unterstützung ihrer ausländischen Mitarbeitenden im gesamten Prozess erfordert.
Gängige Visatypen für ausländische Arbeitnehmer
Portugal bietet mehrere Visatypen für verschiedene Kategorien von ausländischen Arbeitern und Fachkräften an. Die häufigsten für Beschäftigungszwecke sind die D1, D2 und D3 Visa, zusammen mit speziellen Programmen wie dem Tech Visa.
- D1 Visa (Subordinated Work Visa): Dieses Visum ist für Personen mit einem unterschriebenen Arbeitsvertrag oder einem verbindlichen Jobangebot eines portugiesischen Arbeitgebers. Es erfordert Nachweis der Beschäftigungsbeziehung und ausreichender Lebensunterhalt.
- D2 Visa (Entrepreneur/Immigrant Entrepreneur Visa): Dieses Visum richtet sich an Personen, die in Portugal investieren oder ein Unternehmen gründen möchten. Es erfordert die Vorlage eines Geschäftsplans, Nachweis der finanziellen Mittel und die Relevanz der Investition oder des Geschäfts für Portugal.
- D3 Visa (Highly Qualified Activity Visa): Dieses Visum ist für hochqualifizierte Fachkräfte, die in der Regel einen Hochschulabschluss oder spezielle technische Qualifikationen besitzen und einen Arbeitsvertrag oder ein Jobangebot für eine hochqualifizierte Position haben. Es beinhaltet oft den Nachweis spezifischer Expertise in Bezug auf die Rolle.
- Tech Visa: Ein Schnellverfahren, das darauf ausgelegt ist, qualifizierte Fachkräfte im Technologiesektor aus Nicht-EU-Ländern anzuziehen. Es erfordert ein Jobangebot von einem zertifizierten portugiesischen Technologieunternehmen.
Visa-Typ | Zweck | Schlüsselanforderung |
---|---|---|
D1 (Subordinated Work) | Beschäftigung unter Vertrag | Unterschriebener Arbeitsvertrag/Jobangebot |
D2 (Entrepreneur) | Investition oder Unternehmensgründung | Geschäftsplan, Nachweis der Investition/Mittel |
D3 (Highly Qualified) | Hochqualifizierte Beschäftigung | Arbeitsvertrag für hochqualifizierte Rolle, Qualifikation |
Tech Visa | Beschäftigung im Technologiesektor | Jobangebot von zertifiziertem Tech-Unternehmen |
Anforderungen und Verfahren für die Beantragung der Arbeitserlaubnis
Der Prozess zur Erlangung des Rechts, in Portugal zu arbeiten, beginnt in der Regel mit der Beantragung des entsprechenden Langzeitvisums (wie D1, D3) bei einem portugiesischen Konsulat oder einer Botschaft im Heimatland des Antragstellers. Nach Erteilung des Visums kann die Person nach Portugal reisen. Bei Ankunft muss sie eine Aufenthaltserlaubnis (Autorização de Residência) bei der Agency for Integration, Migration and Asylum (AIMA) beantragen, die als tatsächliche Arbeitserlaubnis dient.
Allgemeine Anforderungen für Arbeitsvisa (D1/D3):
- Gültiger Reisepass mit mindestens drei Monaten Gültigkeit über den geplanten Aufenthalt hinaus.
- Zwei aktuelle Passfotos.
- Nachweis der Lebensunterhaltsmittel.
- Nachweis der Unterkunft in Portugal.
- Führungszeugnis aus dem Herkunftsland und aus allen Ländern, in denen der Antragsteller über ein Jahr wohnhaft war.
- Genehmigung für die Einsicht in das Führungszeugnis in Portugal.
- Gültige Reisekrankenversicherung, die medizinische Kosten abdeckt.
- Spezifische Dokumentation je nach Visakategorie (z.B. Arbeitsvertrag für D1/D3, Geschäftsplan für D2).
Voraussetzungen für die Arbeitgeberförderung:
Für D1- und D3-Visa spielt der portugiesische Arbeitgeber eine entscheidende Rolle. Er muss:
- Rechtlich in Portugal registriert sein.
- Einen gültigen Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Jobangebot vorlegen.
- Die Einhaltung der Arbeitsgesetze nachweisen.
- Gelegentlich nachweisen, dass die Stelle nicht von einem EU/EEA/Schweizer Staatsbürger besetzt werden konnte (weniger üblich bei hochqualifizierten Rollen oder speziellen Programmen).
Antragsverfahren:
- Visumantrag: Der Antragsteller reicht den Visumantrag und die erforderlichen Dokumente beim portugiesischen Konsulat oder der Botschaft im Ausland ein.
- Visumsgenehmigung & Reise: Bei Genehmigung wird das Visum ausgestellt, das die Einreise nach Portugal ermöglicht.
- Antrag auf Aufenthaltserlaubnis: Innerhalb Portugals vereinbart der Antragsteller einen Termin bei AIMA, um die Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Diese dient als rechtliche Arbeitserlaubnis.
- Biometrie & Dokumente: Bei dem Termin werden biometrische Daten erfasst und Originaldokumente überprüft.
- Ausstellung der Erlaubnis: Bei positiver Entscheidung wird die Aufenthaltserlaubniskarte ausgestellt.
Geschätzte Bearbeitungszeiten und Gebühren (Stand Ende 2024/Anfang 2025, Änderungen vorbehalten):
- Visumantrag (im Ausland): Die Bearbeitungszeiten können stark variieren, typischerweise zwischen 30 und 90 Tagen. Visumkosten liegen meist bei etwa €90.
- Antrag auf Aufenthaltserlaubnis (in Portugal): Die Bearbeitungszeiten nach dem AIMA-Termin variieren ebenfalls, von einigen Wochen bis zu mehreren Monaten. Die Gebühren für den Antrag liegen bei ca. €85, für die Erlaubniskarte bei etwa €75. Zusätzliche Gebühren können für spezielle Dienstleistungen oder beschleunigte Verfahren anfallen.
Wege zur dauerhaften Residency
Vorübergehende Aufenthaltserlaubnisse, die durch Arbeitsvisa (wie D1, D3) erlangt werden, können zu einer dauerhaften Residency in Portugal führen. Nach legaler und ununterbrochener Residenz in Portugal für fünf Jahre mit einer temporären Aufenthaltserlaubnis sind ausländische Staatsbürger in der Regel berechtigt, eine dauerhafte Residency (Autorização de Residência Permanente) zu beantragen.
Wichtige Voraussetzungen für die dauerhafte Residency:
- Nachweis des rechtmäßigen Wohnsitzes in Portugal für die letzten fünf Jahre. Kurze Abwesenheiten sind meist erlaubt, aber es gibt Grenzen für die Gesamtzeit außerhalb des Landes.
- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für den Lebensunterhalt.
- Nachweis der Unterkunft.
- Grundkenntnisse der portugiesischen Sprache (meist A2-Niveau). Dies wird oft durch einen einfachen Sprachtest oder den Besuch eines anerkannten Sprachkurses nachgewiesen.
- Sauberes Führungszeugnis aus Portugal und aus dem Herkunfts- oder Voraufenthaltsland.
Der Antrag auf dauerhafte Residency wird bei AIMA eingereicht. Nach Genehmigung ist die dauerhafte Aufenthaltserlaubnis in der Regel fünf Jahre gültig und kann verlängert werden.
Visum für Angehörige
Ausländische Arbeitnehmer mit einer gültigen portugiesischen Aufenthaltserlaubnis haben in der Regel Anspruch auf Familienzusammenführung, wodurch ihre Angehörigen nach Portugal nachziehen können. Zu den berechtigten Familienmitgliedern zählen typischerweise:
- Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner.
- Minderjährige oder behindertengerechte Kinder, die vom Paar oder einem Elternteil abhängig sind.
- Erwachsene Kinder, die vom Paar oder einem Elternteil abhängig sind, studieren oder behindert sind.
- Erstgradige Aufsteiger (Eltern) des/der Bewohner/in oder seines/ihres Partners, sofern sie abhängig sind.
- Minderjährige Geschwister, die vom Bewohner abhängig sind, sofern sie unter ihrer gesetzlichen Vormundschaft stehen.
Antragsverfahren für Familienzusammenführung:
- Der Antrag auf Familienzusammenführung wird in der Regel vom Bewohner in Portugal bei AIMA eingereicht.
- Der Bewohner muss Nachweise über seine gültige Aufenthaltserlaubnis, Familienbände (Heiratsurkunde, Geburtsurkunden), Nachweis der Unterkunft und ausreichender finanzieller Mittel für die Unterstützung der Familienmitglieder vorlegen.
- Nach Genehmigung durch AIMA müssen die Familienmitglieder im Ausland einen speziellen Familienzusammenführungs-Visum bei der portugiesischen Konsulat oder Botschaft in ihrem Heimatland beantragen.
- Bei Ankunft in Portugal mit dem Visum müssen die Familienmitglieder eigene Aufenthaltserlaubnisse bei AIMA beantragen.
Bearbeitungszeiten für Familienzusammenführungsanträge variieren, oft mehrere Monate für die erste Genehmigung in Portugal und die anschließende Visa-Beantragung im Ausland. Gebühren fallen sowohl für den Antrag in Portugal als auch für die Visa/ Aufenthaltserlaubnis der Angehörigen an.
Verpflichtungen zur Visa-Konformität für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben in Portugal erfordert kontinuierliche Compliance sowohl seitens des ausländischen Mitarbeiters als auch des Arbeitgebers.
Pflichten des Mitarbeiters:
- Immer eine gültige Aufenthaltserlaubnis besitzen. Erneuerungsanträge sind vor Ablauf der aktuellen Erlaubnis zu stellen.
- AIMA über Änderungen in den persönlichen Verhältnissen informieren (z.B. Adresswechsel, Familienstand, Arbeitgeberwechsel).
- Die Bedingungen ihres Visums und ihrer Aufenthaltserlaubnis einhalten (z.B. nur für den Sponsor arbeiten, falls eingeschränkt).
- Steuern und Sozialversicherungsbeiträge gemäß portugiesischem Recht zahlen.
Pflichten des Arbeitgebers:
- Sicherstellen, dass alle ausländischen Mitarbeitenden das Recht haben, in Portugal zu arbeiten (d.h. eine gültige Aufenthaltserlaubnis besitzen).
- Alle portugiesischen Arbeitsgesetze bezüglich Arbeitsverträgen, Arbeitszeiten, Löhnen und Arbeitsbedingungen einhalten.
- AIMA oder andere zuständige Behörden über Änderungen im Status des Mitarbeiters informieren, z.B. Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
- Mit den Einwanderungsbehörden kooperieren, wenn angefordert.
- Das Beschäftigen von Personen ohne ordnungsgemäße Arbeitserlaubnis vermeiden, da dies zu erheblichen Strafen führen kann.
Beide Parteien müssen genaue Aufzeichnungen über Beschäftigungs- und Einwanderungsdokumente führen. Die Nichteinhaltung der Einwanderungsgesetze kann zu Geldstrafen, Abschiebung des Mitarbeiters und rechtlichen Konsequenzen für den Arbeitgeber führen. Die Nutzung eines Employer of Record-Services kann Unternehmen dabei helfen, die volle Einhaltung dieser komplexen Verpflichtungen sicherzustellen.