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Work permits and visas in Israel

499 EURpro Mitarbeiter/Monat

Everything you need to know about work permits and visas for Israel

Updated on April 25, 2025

Die Beschäftigung ausländischer Staatsangehöriger in Israel erfordert die Navigation durch eine spezifische Reihe von Visa- und Arbeitserlaubnisvorschriften. Diese Regeln sind darauf ausgelegt, die Einreise und den Aufenthalt von Nicht-Staatsbürgern zu regeln, die innerhalb des Landes arbeiten möchten, und gewährleisten die Einhaltung der Arbeitsgesetze und Einwanderungspolitik. Der Prozess umfasst in der Regel die Sicherstellung der Genehmigung durch die israelischen Behörden, hauptsächlich das Ministry of Interior (Population and Immigration Authority), sowie den Erhalt des entsprechenden Visa-Stempels, bevor die Person legal mit der Beschäftigung beginnen kann. Das Verständnis dieser Anforderungen ist sowohl für Arbeitgeber als auch für potenzielle Arbeitnehmer essenziell, um einen reibungslosen und regelkonformen Onboarding-Prozess zu gewährleisten.

Gängige Visaarten für ausländische Arbeitnehmer

Die primäre Visa-Kategorie für ausländische Staatsangehörige, die in Israel eine Beschäftigung suchen, ist das B/1 Work Visa. Dieses Visum ist speziell für Personen vorgesehen, die eine Beschäftigung bei einem israelischen Arbeitgeber gefunden haben und über die vom Arbeitgeber benötigten Fähigkeiten oder Fachkenntnisse verfügen. Während das B/1 das am häufigsten verwendete ist, existieren Variationen für bestimmte Berufe oder Umstände.

Visa-Typ Zweck Typische Dauer Schlüsselanforderung
B/1 Qualifizierte oder Facharbeiterbeschäftigung Bis zu 63 Monate (anfänglich 1 Jahr, verlängerbar) Arbeitgeber-Sponsoring und genehmigte Arbeitserlaubnis
B/1 (Experte) Hochspezialisierte Experten für Kurzzeitprojekte Bis zu 90 Tage Spezialisierte Fachkenntnisse, Arbeitgeber-Sponsoring, Erlaubnis
B/1 (Caregiver) Pflegekräfte Bis zu 63 Monate Es gelten spezifische Quoten und Vorschriften

Das B/1 Visum ist die Standardroute für Unternehmen, die ausländische Fachkräfte einstellen. Die Anspruchsberechtigung hängt hauptsächlich vom Bedarf des Arbeitgebers an den spezifischen Fähigkeiten des ausländischen Mitarbeiters und der Fähigkeit des Arbeitgebers ab, eine Arbeitserlaubnis zu erhalten.

Anforderungen und Verfahren für die Beantragung der Arbeitserlaubnis

Die Sicherung einer B/1 Arbeitserlaubnis und eines Visums ist ein mehrstufiger Prozess, der vom potenziellen Arbeitgeber in Israel initiiert wird. Der Arbeitgeber muss einen echten Bedarf an dem ausländischen Arbeitnehmer nachweisen und belegen, dass Bemühungen unternommen wurden, einen geeigneten israelischen Kandidaten zu finden (obwohl diese Anforderung bei hochspezialisierten Rollen weniger streng sein kann).

Das allgemeine Verfahren umfasst:

  1. Arbeitgeber beantragt Arbeitserlaubnis: Der israelische Arbeitgeber reicht einen Antrag beim Ministry of Interior (Population and Immigration Authority) für eine Arbeitserlaubnis im Namen des ausländischen Staatsangehörigen ein. Dieser Antrag erfordert detaillierte Informationen über das Unternehmen, die Stellenbeschreibung, das vorgeschlagene Gehalt und die Beschäftigungsbedingungen sowie die Qualifikationen des ausländischen Mitarbeiters.
  2. Überprüfung durch das Ministry of Interior: Das MOI prüft den Antrag, bewertet den Bedarf des Arbeitgebers und die Eignung des ausländischen Staatsangehörigen. Diese Phase kann Überprüfungen durch andere Regierungsstellen beinhalten.
  3. Genehmigung der Erlaubnis: Bei Genehmigung stellt das MOI ein Schreiben über die Arbeitserlaubnis aus.
  4. Visumantrag: Der ausländische Staatsangehörige beantragt dann einen B/1 Visa-Stempel bei der israelischen Botschaft oder dem Konsulat in seinem Heimatland, wobei er das Genehmigungsschreiben des MOI sowie weitere erforderliche Dokumente vorlegt.
  5. Visa-Ausstellung: Nach erfolgreichem Visumantrag wird das B/1 Visum im Reisepass des ausländischen Staatsangehörigen abgestempelt, was ihm die Einreise nach Israel zur Arbeit ermöglicht.
  6. Einreise und Registrierung: Nach Ankunft in Israel muss sich der ausländische Staatsangehörige beim MOI registrieren, um seinen B/1 Status und eventuell eine temporäre Aufenthaltserlaubnis zu erhalten.

Wichtige Anforderungen und Dokumentation:

  • Arbeitgeber: Unternehmensregistrierungsdokumente, Entwurf des Arbeitsvertrags (mit Gehalt, Rolle, Dauer), Begründung für die Einstellung eines ausländischen Staatsangehörigen.
  • Mitarbeiter: Gültiger Reisepass (mit ausreichender Gültigkeit), Passfotos, Nachweis relevanter Ausbildung und Berufserfahrung (Diplome, Zertifikate, Lebenslauf), Ergebnisse der medizinischen Untersuchung (von einer anerkannten Klinik), polizeiliches Führungszeugnis (aus dem Herkunftsland und ggf. aus anderen Ländern des Wohnsitzes), ausgefüllte Visumantragsformulare.
  • Sponsoring: Der israelische Arbeitgeber fungiert als Sponsor und ist für den Antragsprozess innerhalb Israels sowie die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich.

Bearbeitungszeiten und Gebühren:

Die Bearbeitungszeiten für Arbeitserlaubnisse können erheblich variieren, abhängig von der Komplexität des Falls, dem jeweiligen MOI-Büro und der aktuellen Arbeitsbelastung. Sie können von einigen Wochen bis zu mehreren Monaten reichen. Die Visa-Bearbeitung beim Konsulat/der Botschaft dauert in der Regel weniger, sobald die Erlaubnis erteilt wurde, kann aber ebenfalls variieren.

Die Gebühren beziehen sich sowohl auf den vom Arbeitgeber eingereichten Antrag für die Arbeitserlaubnis als auch auf den vom Arbeitnehmer eingereichten Visumantrag. Diese Gebühren können sich ändern und sollten bei den zuständigen Behörden oder der israelischen Botschaft/konsulat bestätigt werden.

Wege zur permanenten Aufenthaltserlaubnis

Der Erhalt einer permanenten Aufenthaltserlaubnis in Israel allein aufgrund des Besitzes eines B/1 Work Visa über einen längeren Zeitraum ist kein direkter oder automatischer Prozess. Das B/1 Visum ist in erster Linie eine temporäre Arbeitserlaubnis, die in der Regel für maximal 63 Monate (etwa 5 Jahre und 3 Monate) verlängerbar ist.

Wege zur permanenten Aufenthaltserlaubnis beinhalten meist andere Kriterien, wie zum Beispiel:

  • Familienbande: Heirat mit einem israelischen Staatsbürger oder permanenten Einwohner oder Elternteil eines israelischen Staatsbürgers.
  • Außergewöhnliche humanitäre Gründe: In seltenen Fällen, basierend auf bestimmten humanitären Erwägungen.
  • Bedeutender Beitrag: Nachweis eines außergewöhnlichen Beitrags an den Staat Israel in Bereichen wie Wissenschaft, Kultur oder Wirtschaft (dies ist sehr diskretionär).

Während eine langfristige legale Aufenthaltserlaubnis auf einem B/1 Visum in einigen Anträgen berücksichtigt werden kann, gewährt sie nicht automatisch das Recht auf eine permanente Aufenthaltserlaubnis. Personen, die einen dauerhaften Status anstreben, müssen in der Regel andere Einwanderungswege prüfen, die mit ihren persönlichen Umständen übereinstimmen.

Abhängigkeitsvisa-Optionen

Inhaber eines B/1 Work Visa können möglicherweise ihre unmittelbaren Familienmitglieder (Ehepartner und minderjährige Kinder) mit nach Israel bringen. Der Prozess für Angehörige ist getrennt vom Hauptantrag für das B/1.

Angehörige beantragen in der Regel entweder:

  • B/2 Visitor Visa: Dieses temporäre Visum erlaubt den Aufenthalt, verleiht jedoch kein Recht zur Arbeit. Es wird häufig für kürzere Aufenthalte oder während der Bearbeitung eines anderen Status ausgestellt.
  • A/4 Temporary Resident Visa: Dieses Visum ist mit dem Status des Haupt-B/1-Inhabers verbunden und erlaubt einen längeren Aufenthalt. Wie das B/2 gewährt auch das A/4-Visum nicht automatisch Arbeitserlaubnis für den Angehörigen.

Damit ein Ehepartner eines Angehörigen berechtigt ist, in Israel zu arbeiten, müsste er in der Regel eine eigene B/1 Arbeitserlaubnis und ein Visum basierend auf seinem eigenen Beschäftigungsangebot und seinen Qualifikationen beantragen, gemäß dem Standardverfahren. Der Prozess für Angehörige erfordert den Nachweis der Familienbeziehung und den Nachweis, dass der Haupt-B/1-Inhaber die Familie finanziell unterstützen kann.

Visa-Konformitätsverpflichtungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Die Einhaltung der israelischen Einwanderungs- und Arbeitsgesetze ist für sowohl den Arbeitgeber als auch den ausländischen Staatsangehörigen mit einem B/1 Visum von entscheidender Bedeutung.

Verpflichtungen des Arbeitgebers:

  • Gültige Erlaubnis und Visum: Sicherstellen, dass der ausländische Mitarbeiter eine gültige Arbeitserlaubnis und ein B/1 Visum während der gesamten Beschäftigungsdauer besitzt.
  • Einhaltung der Bedingungen: Beschäftigung des ausländischen Mitarbeiters nur in der im Antrag genehmigten Rolle und unter den genehmigten Bedingungen.
  • Einhaltung des Arbeitsrechts: Befolgung aller israelischen Arbeitsgesetze, einschließlich Mindestlohn, Arbeitszeiten, Sozialleistungen und sicherer Arbeitsbedingungen.
  • Meldung von Änderungen: Benachrichtigung des Ministry of Interior über wesentliche Änderungen, wie Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Änderungen in der Stellenbeschreibung oder im Status des Mitarbeiters.
  • Aufzeichnungen: Führung genauer Aufzeichnungen über die Beschäftigung und den Einwanderungsstatus des ausländischen Mitarbeiters.
  • Ausreise: Sicherstellung, dass der Mitarbeiter Israel bei Ablauf oder Beendigung seiner Arbeitserlaubnis und seines Visums verlässt, sofern er keinen anderen legalen Status erlangt hat.

Pflichten des Mitarbeiters:

  • Arbeit nur beim sponsoring Arbeitgeber: Arbeiten nur für den Arbeitgeber, der das B/1 Visum gesponsert hat, und nur in der genehmigten Rolle.
  • Einhaltung der Visumbedingungen: Befolgung aller Bedingungen, die im B/1 Visum und israelischem Recht festgelegt sind.
  • Status aufrechterhalten: Sicherstellen, dass Reisepass und Visum gültig bleiben.
  • Benachrichtigung des Arbeitgebers: Den Arbeitgeber über Änderungen in persönlichen Umständen informieren, die den Visastatus beeinflussen könnten.
  • Rechtzeitig abreisen: Israel bei Ablauf oder Beendigung des Visums und der Arbeitserlaubnis verlassen, sofern kein rechtlich genehmigter Statuswechsel erfolgt ist.

Die Nichtbeachtung dieser Verpflichtungen kann zu erheblichen Strafen für sowohl den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmer führen, einschließlich Geldstrafen, Abschiebung und Einreise- oder Beschäftigungsverbote in Israel.

Martijn
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