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Steuern in Israel

499 EURpro Mitarbeiter/Monat

Learn about tax regulations for employers and employees in Israel

Updated on April 25, 2025

Israel betreibt ein progressives Steuersystem, das Einkommensteuer, Sozialversicherungsbeiträge und Gesundheitssteuer umfasst. Arbeitgeber spielen eine entscheidende Rolle in diesem System, indem sie Steuern und Beiträge von den Gehältern der Mitarbeitenden einbehalten und an die zuständigen Behörden abführen, hauptsächlich an die Israel Tax Authority (ITA) und das National Insurance Institute (Bituah Leumi). Das Verständnis dieser Verpflichtungen ist wesentlich für die Einhaltung der Vorschriften und einen reibungslosen Ablauf der Gehaltsabrechnung bei der Beschäftigung von Personen in Israel.

Die Verwaltung der Gehaltsabrechnung und die Steuerkonformität in Israel erfordern die Navigation durch spezifische Anforderungen für sowohl Arbeitgeber als auch Mitarbeitende. Arbeitgeber sind verantwortlich für die Berechnung und Abführung verschiedener Steuern und Beiträge basierend auf den Einkünften der Mitarbeitenden, während diese von bestimmten Abzügen und Freibeträgen profitieren, die ihre gesamte Steuerlast verringern.

Arbeitgeber Sozialversicherung und Lohnsteuerpflichten

Arbeitgeber in Israel sind verpflichtet, Beiträge an das National Insurance Institute (Bituah Leumi) und das Gesundheitssystem auf behalf ihrer Mitarbeitenden zu leisten. Diese Beiträge werden als Prozentsatz des Bruttogehalts des Mitarbeiters berechnet, bis zu einer bestimmten Einkommensobergrenze. Die Sätze sind gestaffelt, mit niedrigeren Sätzen für Einkommen bis zu einem bestimmten Schwellenwert (typischerweise etwa 60 % des Durchschnittslohns) und höheren Sätzen für Einkommen darüber, bis zur maximalen Beitragshöhe.

Arbeitgeber Bituah Leumi- und Gesundheitssteuer-Sätze (Gültig für 2025, basierend auf aktueller Struktur):

Einkommensniveau Bituah Leumi Rate Gesundheitssteuer Rate Gesamtrate Arbeitgeber
Bis ca. 60 % des Durchschnittslohns ~3,55 % ~3,10 % ~6,65 %
Über ca. 60 % des Durchschnittslohns bis zur Obergrenze ~7,60 % ~5,00 % ~12,60 %

Hinweis: Die genauen Einkommensgrenzen und Sätze unterliegen jährlichen Anpassungen.

Arbeitgeber müssen auch den Anteil des Mitarbeiters an Bituah Leumi und Gesundheitssteuer von seinem Gehalt einbehalten und abführen.

Mitarbeiter Bituah Leumi- und Gesundheitssteuer-Sätze (Gültig für 2025, basierend auf aktueller Struktur):

Einkommensniveau Bituah Leumi Rate Gesundheitssteuer Rate Gesamtrate Mitarbeiter
Bis ca. 60 % des Durchschnittslohns ~0,40 % ~3,10 % ~3,50 %
Über ca. 60 % des Durchschnittslohns bis zur Obergrenze ~7,00 % ~5,00 % ~12,00 %

Der Arbeitgeber ist verantwortlich für die monatliche Abführung sowohl des Arbeitgeber- als auch des Mitarbeitendenanteils an Bituah Leumi.

Einkommensteuerabzugspflichten

Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, die Einkommensteuer (Mas Hachnasa) monatlich von den Gehältern ihrer Mitarbeitenden basierend auf den progressiven Steuersätzen und den persönlichen Umständen des Mitarbeiters, wie in den Steuerfreibeträgen (Nekudot Zikui) und genehmigten Abzügen, vorzunehmen. Die Höhe des einbehaltenen Steuerbetrags wird monatlich anhand des Bruttogehalts des Mitarbeiters für diesen Monat berechnet.

Israeli Einkommensteuerklassen (Gültig für 2025, basierend auf aktueller Struktur):

Monatliches Einkommen (NIS) Steuersatz
0 - ~7.120 10 %
~7.121 - ~10.810 14 %
~10.811 - ~17.340 20 %
~17.341 - ~24.150 31 %
~24.151 - ~50.210 35 %
~50.211 - ~65.360 47 %
Über ~65.360 50 %

Hinweis: Auf das jährliche Einkommen wird zusätzlich eine Steuer (Yasak Mas) von 3 % erhoben, die auf Einkommen über einer hohen Schwelle (etwa NIS 698.280 pro Jahr oder NIS 58.190 pro Monat für 2024, Anpassung für 2025 vorbehalten) anfällt.

Arbeitgeber müssen von jedem Mitarbeitenden ein Steuerabstimmungsformular (Formular 101) einholen, um die korrekte Höhe der Steuerfreibeträge und Abzüge für den Abzug zu bestimmen.

Steuerliche Abzüge und Freibeträge für Mitarbeitende

Mitarbeitende in Israel profitieren von einem System aus Steuerfreibeträgen (Nekudot Zikui) und möglichen Abzügen, die ihr zu versteuerndes Einkommen und somit die Höhe der einbehaltenen Einkommensteuer verringern. Jeder Steuerfreibetragspunkt hat einen Geldwert, der von der berechneten Steuerlast abgezogen wird.

Häufige Steuerfreibeträge (Nekudot Zikui) umfassen:

  • Israelischer Residenten-Freibetrag: Alle israelischen Residenten haben Anspruch auf 2,25 Freibeträge.
  • Arbeitnehmerinnen-Freibetrag: Berufstätige Frauen erhalten zusätzlich 0,5 Freibeträge.
  • Kinderfreibeträge: Freibeträge für Kinder, variierend je nach Alter des Kindes und den Umständen der Eltern (z.B. Anzahl der Kinder, alleinerziehend).
  • Freibeträge für Hochschulbildung: Für Personen, die ein Studium absolvieren.
  • Freibeträge für Neueinwanderer (Olim Hadashim): Für einen begrenzten Zeitraum nach der Einwanderung.
  • Freibeträge für Alleinerziehende: Zusätzliche Freibeträge für Einelternfamilien.
  • Freibeträge für entlassene Soldaten: Für einen Zeitraum nach Beendigung des Militärdienstes.

Mitarbeitende können auch berechtigt sein, vor Steuerberechnung Abzüge von ihrem Bruttogehalt für Posten wie:

  • Beiträge zu genehmigten Pensions- und Vorsorgefonds (Kupat Gemel).
  • Beiträge zu Studienfonds (Keren Hishtalmut), unter bestimmten Bedingungen und Obergrenzen.
  • Spenden an anerkannte Institutionen.

Mitarbeitende müssen ihre Anspruchsberechtigung für Freibeträge und Abzüge in Formular 101 deklarieren und unterstützende Dokumente beim Arbeitgeber vorlegen.

Steuerkonformität und Meldefristen

Arbeitgeber in Israel haben strenge monatliche und jährliche Meldepflichten gegenüber der Israel Tax Authority und Bituah Leumi.

  • Monatliche Meldung (Formular 102): Arbeitgeber müssen eine monatliche Meldung (Formular 102) einreichen, die die insgesamt gezahlten Gehälter, einbehaltenen Steuern und Beiträge sowie die Arbeitgeberbeiträge für alle Mitarbeitenden auflistet. Diese Meldung ist in der Regel bis zum 15. des Folgemonats fällig. Die Zahlung der einbehaltenen Steuern und Beiträge ist ebenfalls bis zu diesem Datum zu leisten.
  • Jährliche Meldung (Formular 126): Jährlich müssen Arbeitgeber eine konsolidierte Meldung (Formular 126) einreichen, die die Einkünfte und Steuerdetails für jeden Mitarbeitenden für das gesamte Steuerjahr (1. Januar bis 31. Dezember) zusammenfasst. Diese Meldung umfasst Details aus den monatlichen Formular 102 und dient als Abgleich. Die Frist für die Einreichung von Formular 126 ist in der Regel der 30. April des Folgejahres.
  • Jährliche Mitarbeitenden-Zusammenfassung (Formular 106): Arbeitgeber müssen jedem Mitarbeitenden bis zum 1. März des Folgejahres eine jährliche Zusammenfassung ihrer Einkünfte, einbehaltener Steuern und Beiträge (Formular 106) bereitstellen.

Versäumnisse dieser Fristen oder fehlerhafte Meldungen können zu Strafen, Zinsen und Bußgeldern führen.

Besondere steuerliche Überlegungen für ausländische Arbeitnehmer und Unternehmen

Die Beschäftigung ausländischer Mitarbeitender oder das Betreiben als ausländisches Unternehmen in Israel bringt zusätzliche steuerliche Komplexitäten mit sich.

  • Residency-Status: Die Steuerpflichten für ausländische Mitarbeitende hängen stark von ihrem Residency-Status in Israel ab. Nicht-Residenten werden im Allgemeinen nur auf in Israel erzielte Einkünfte besteuert, während Residenten auf ihr weltweites Einkommen. Die Feststellung des Residency-Status erfolgt durch Bewertung von Faktoren wie Lebensmittelpunkt, physische Präsenz und Absicht.
  • Steuerabkommen: Israel hat mit vielen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen, um doppelte Besteuerung zu vermeiden. Diese Abkommen können die anwendbaren Steuersätze für ausländische Mitarbeitende und die Verteilung der Besteuerungsrechte zwischen Israel und dem Heimatland des Mitarbeitenden beeinflussen.
  • Bituah Leumi für ausländische Mitarbeitende: Sozialversicherungsbeiträge für ausländische Mitarbeitende können variieren. Mitarbeitende aus Ländern mit Sozialversicherungsabkommen mit Israel können von der israelischen Bituah Leumi befreit sein, wenn sie weiterhin Beiträge in ihrem Heimatland leisten. Für Mitarbeitende aus Ländern ohne solche Abkommen sind Beiträge in der Regel verpflichtend, wobei spezielle Regelungen für Kurzzeit-Einsätze oder bestimmte Visatypen gelten können.
  • Ausländische Unternehmen: Ausländische Unternehmen, die Mitarbeitende in Israel beschäftigen, könnten eine permanente Betriebsstätte (PE) begründen, was steuerliche Unternehmenspflichten in Israel auslöst. Auch ohne eine PE schafft die Beschäftigung von Mitarbeitenden vor Ort oft Verpflichtungen hinsichtlich Lohnsteuer und Sozialversicherung, die verwaltet werden müssen, häufig durch Registrierung als Arbeitgeber bei den israelischen Behörden.

Die Navigation durch diese besonderen Überlegungen erfordert oft Expertenwissen, um die Einhaltung sowohl israelischer Steuergesetze als auch internationaler Steuergrundsätze sicherzustellen.

Martijn
Daan
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