Die Beschäftigung ausländischer Staatsangehöriger im Iran erfordert die Navigation durch einen spezifischen Satz von Vorschriften bezüglich Visa und Arbeitserlaubnissen. Der Prozess wird von verschiedenen Regierungsstellen verwaltet, hauptsächlich dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten für Visa und dem Ministerium für Kooperativen, Arbeit und soziale Wohlfahrt für Arbeitserlaubnisse. Das Verständnis dieser Anforderungen ist sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer entscheidend, um die rechtliche Konformität sicherzustellen und einen reibungslosen Übergang für den ausländischen Arbeiter zu gewährleisten.
Das iranische System unterscheidet zwischen dem Visa, das den Eintritt und den vorübergehenden Aufenthalt gewährt, und der Arbeitserlaubnis, die die Beschäftigung autorisiert. Typischerweise muss ein ausländischer Staatsangehöriger zunächst das passende Eintrittsvisum sichern, das oft von einer iranischen Einrichtung gesponsert wird, bevor er bei Ankunft oder in Verbindung mit dem Visumantrag eine Arbeitserlaubnis beantragt, abhängig von den spezifischen Umständen und der Nationalität.
Gängige Visumtypen für ausländische Arbeiter
Ausländische Staatsangehörige, die beabsichtigen, im Iran zu arbeiten, benötigen in der Regel einen spezifischen Visumtyp, der die Einreise zu Beschäftigungszwecken erlaubt. Die häufigste Visakategorie, die für ausländische Arbeiter relevant ist, ist das Entry Visa (Typ "A"), das für Geschäfts-, Arbeits- oder Expertenaktivitäten ausgestellt wird. Dieses Visum wird in der Regel von einem iranischen Unternehmen oder einer Organisation gesponsert.
Andere Visumtypen existieren, erlauben jedoch in der Regel keine Beschäftigung:
- Touristenvisum (Typ "B"): Nur für touristische Zwecke.
- Pilgerreisevisum (Typ "C"): Für religiöse Pilgerfahrten.
- Diplomatische/Servicetyp (Typ "D"/"S"): Für offizielle Regierungsvertreter.
- Bildungsvisum (Typ "E"): Für Studierende oder Forscher.
- Transitvisum (Typ "F"): Für Durchreise durch den Iran.
- Medizinisches Visum (Typ "M"): Für medizinische Behandlungen.
Für die Beschäftigung ist das Typ "A" Entry Visa die Standardanforderung.
Visa-Typ | Zweck | Beschäftigung erlaubt? | Typischer Sponsor |
---|---|---|---|
Entry Visa (A) | Geschäft, Arbeit, Expertenaktivitäten | Ja | Iranisches Unternehmen/Einrichtung |
Touristenvisum (B) | Tourismus | Nein | Einzelperson/Agentur |
Bildungsvisum (E) | Studium, Forschung | Nein | Bildungseinrichtung |
Anforderungen und Verfahren für die Arbeitserlaubnisbeantragung
Das Erhalten einer Arbeitserlaubnis ist für ausländische Staatsangehörige, die legal im Iran beschäftigt sein möchten, obligatorisch. Der Prozess umfasst mehrere Schritte und erfordert umfangreiche Dokumentation sowohl vom Arbeitnehmer als auch vom sponsornenden Arbeitgeber.
Zulassungskriterien
Um für eine Arbeitserlaubnis in Frage zu kommen, muss ein ausländischer Staatsangehöriger in der Regel:
- Über ein gültiges Typ "A" Entry Visa verfügen oder sich im Iran in einem Status befinden, der die Beantragung einer Arbeitserlaubnis erlaubt.
- Ein Jobangebot eines iranischen Arbeitgebers vorweisen.
- Die notwendigen Qualifikationen, Fähigkeiten oder Fachkenntnisse besitzen, die bei iranischen Staatsangehörigen nicht leicht verfügbar sind. Dies ist eine wichtige Überlegung für das Ministry of Labour.
- Die erforderlichen medizinischen Untersuchungen bestehen.
- Ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis vorweisen.
Erforderliche Dokumentation
Die für die Arbeitserlaubnisbeantragung erforderlichen Unterlagen sind umfangreich und umfassen Einreichungen sowohl vom Arbeitnehmer als auch vom Arbeitgeber.
Vom Arbeitnehmer:
- Ausgefülltes Antragsformular für die Arbeitserlaubnis.
- Gültiger Reisepass mit ausreichender Gültigkeit.
- Kopien relevanter Bildungsabschlüsse und Berufszertifikate (oft legalisiert).
- Lebenslauf oder CV mit Arbeitsnachweisen.
- Ergebnisse der medizinischen Untersuchungen von einer anerkannten Einrichtung.
- Polizeiliches Führungszeugnis aus dem Heimatland.
- Passfotos.
- Kopie des Eintrittsvisums.
Vom Arbeitgeber:
- Unternehmensregistrierungsdokumente.
- Offizielles Anforderungsschreiben für die Beschäftigung des ausländischen Arbeitnehmers, mit Angaben zur Position, Verantwortlichkeiten und Begründung für die Einstellung eines ausländischen Staatsangehörigen (Nachweis des Mangels an qualifizierten iranischen Kandidaten).
- Kopie des Arbeitsvertrags.
- Nachweis der finanziellen Stabilität des Unternehmens.
- Anzeige der Stelle in lokalen Medien (oft erforderlich, um Bemühungen zur Findung eines iranischen Kandidaten zu demonstrieren).
- Steueridentifikationsnummer und andere relevante Geschäftslizenzen.
Antragsverfahren
Der Antragprozess umfasst typischerweise die folgenden Schritte:
- Der iranische Arbeitgeber reicht den ersten Antrag und die unterstützenden Dokumente beim Ministry of Cooperatives, Labour, and Social Welfare ein.
- Das Ministerium prüft den Antrag, bewertet den Bedarf an einem ausländischen Arbeiter in der spezifischen Rolle und überprüft die Legitimität des Arbeitgebers sowie die Qualifikationen des Mitarbeiters.
- Bei grundsätzlicher Zustimmung kann der ausländische Staatsangehörige mit dem Visumantrag fortfahren (falls noch nicht bereits erfolgt).
- Bei Ankunft im Iran (oder wenn bereits mit dem richtigen Visum vorhanden) durchläuft der ausländische Staatsangehörige die erforderlichen medizinischen Checks und möglicherweise weitere Verfahren.
- Die endgültige Arbeitserlaubnis wird vom Ministry of Labour ausgestellt.
- Der ausländische Staatsangehörige muss sich dann bei der Polizei registrieren und eine Aufenthaltserlaubnis auf Basis der Arbeitserlaubnis erhalten.
Bearbeitungszeiten und Gebühren
Die Bearbeitungszeiten können erheblich variieren, abhängig von der Arbeitsbelastung des Ministeriums, der Komplexität des Antrags und der Nationalität des Antragstellers. Im Allgemeinen kann die Beantragung der Arbeitserlaubnis 4 bis 8 Wochen nach Einreichung aller Dokumente dauern. Die Visabearbeitungszeiten sind separat und ebenfalls variabel.
Gebühren für Arbeitserlaubnisse und verbundene Prozesse (wie Visa und Aufenthaltserlaubnisse) können sich ändern. Anfang 2025 werden Gebühren typischerweise in iranischen Rials bezahlt und können mehrere Millionen Rials für die Arbeitserlaubnis selbst betragen, zuzüglich separater Gebühren für Visumantrag, medizinische Untersuchungen und Aufenthaltserlaubnisse. Spezifische Gebührensätze werden von den zuständigen Ministerien veröffentlicht.
Wege zur permanenten Aufenthaltserlaubnis
Der Erwerb einer permanenten Aufenthaltserlaubnis im Iran als ausländischer Arbeiter ist schwierig und kein direkter oder automatischer Prozess, der ausschließlich auf dem Besitz einer Arbeitserlaubnis für eine bestimmte Zeit basiert. Die iranischen Einwanderungsgesetze verfügen nicht über ein klar definiertes Punktesystem oder einen direkten Weg zur permanenten Aufenthaltserlaubnis durch langfristige Beschäftigung für die meisten ausländischen Arbeiter.
Die permanente Aufenthaltserlaubnis wird in der Regel unter bestimmten, begrenzten Umständen gewährt, wie z.B.:
- Signifikante Investitionen im Iran.
- Heirat mit einem iranischen Staatsangehörigen.
- Außergewöhnliche Beiträge für das Land in bestimmten Bereichen (z.B. Wissenschaft, Kultur), die selten sind und der Genehmigung der Regierung unterliegen.
Für die Mehrheit der ausländischen Arbeiter ist ihr Aufenthalt und die Möglichkeit, im Iran zu wohnen, direkt an ihre gültige Arbeitserlaubnis und die damit verbundene Aufenthaltserlaubnis gebunden, die regelmäßig erneuert werden muss. Es gibt keinen etablierten Weg, eine Standard-Arbeitserlaubnis in eine permanente Aufenthaltserlaubnis umzuwandeln, nachdem eine bestimmte Anzahl von Jahren erreicht wurde.
Abhängigkeitsvisa-Optionen
Inhaber einer gültigen Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis im Iran können berechtigt sein, ihre unmittelbaren Familienmitglieder zu sponsern, damit sie zu ihnen ziehen. Zu den unmittelbaren Familienmitgliedern zählen typischerweise Ehepartner und minderjährige Kinder (meist unter 18 Jahren).
Der Prozess für die Beantragung von Abhängigkeitsvisa und Aufenthaltserlaubnissen umfasst:
- Der Hauptarbeitnehmer beantragt Abhängigkeitsvisa für Familienmitglieder beim Ministry of Foreign Affairs oder einer iranischen Botschaft/Konsulat im Ausland.
- Nachweis der Familienbeziehung (z.B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunden), die oft legalisiert werden muss.
- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel zur Unterstützung der Angehörigen, ohne dass diese eine Beschäftigung aufnehmen.
- Nach Ankunft im Iran mit dem Abhängigkeitsvisum müssen die Familienmitglieder ebenfalls eine Registrierung durchlaufen und ihre eigenen Aufenthaltserlaubnisse erhalten, die an den Status des Hauptarbeitnehmers gebunden sind.
Abhängigkeitsvisa und Aufenthaltserlaubnisse sind in der Regel für die gleiche Dauer wie die des Hauptarbeitnehmers gültig und müssen gleichzeitig verlängert werden. Angehörige mit solchen Visa dürfen nicht selbst in Iran arbeiten; sie müssten eine eigene Arbeitserlaubnis auf Basis eines separaten Jobangebots und entsprechender Voraussetzungen erhalten.
Visum-Compliance-Verpflichtungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Die Einhaltung der iranischen Einwanderungs- und Arbeitsgesetze ist sowohl für den sponsornenden Arbeitgeber als auch für den ausländischen Arbeitnehmer von entscheidender Bedeutung. Nichtbefolgung kann zu erheblichen Strafen führen, einschließlich Geldstrafen, Abschiebung des Mitarbeiters und rechtlichen Konsequenzen für den Arbeitgeber.
Verpflichtungen des Arbeitgebers
Iranische Arbeitgeber, die ausländische Arbeiter beschäftigen, haben erhebliche Verantwortlichkeiten, darunter:
- Sicherstellen, dass der ausländische Staatsangehörige vor Beginn der Beschäftigung das richtige Visum und eine gültige Arbeitserlaubnis besitzt.
- Rechtzeitige Erneuerung der Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis vor Ablauf.
- Den Ministry of Labour und andere relevante Behörden über Änderungen im Status des Mitarbeiters (z.B. Rollenwechsel, Beendigung des Arbeitsverhältnisses) zu informieren.
- Einhaltung iranischer Arbeitsgesetze bezüglich Arbeitsbedingungen, Löhnen und Leistungen.
- Unterstützung des Mitarbeiters bei notwendigen Registrierungen (z.B. Polizeiregistrierung) und Dokumentationsprozessen.
- Übernahme der Kosten für die Rückführung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Verpflichtungen des Mitarbeiters
Ausländische Arbeitnehmer im Iran müssen ebenfalls bestimmte Verpflichtungen erfüllen:
- Stets einen gültigen Reisepass, Visa, Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis besitzen.
- Behörden über Änderungen im persönlichen Status (z.B. Adresse) informieren.
- Die Bedingungen ihres Visums und ihrer Arbeitserlaubnis einhalten (z.B. nur für den sponsornenden Arbeitgeber in der genehmigten Rolle arbeiten).
- Alle iranischen Gesetze und Vorschriften befolgen.
- Regelmäßig erforderliche medizinische Untersuchungen absolvieren.
- Das Land bei Ablauf oder Widerruf ihrer Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis verlassen, falls keine gültige Erneuerung oder alternative legale Status vorliegt.
Beide Parteien müssen offene Kommunikation pflegen und die Ablaufdaten sorgfältig überwachen, um eine kontinuierliche rechtliche Statussicherung für den ausländischen Arbeiter im Iran zu gewährleisten.