Arbeitsverträge im Iran werden hauptsächlich durch das iranische Arbeitsgesetz geregelt, das die grundlegenden Rechte und Pflichten sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer festlegt. Ein ordnungsgemäß ausgearbeiteter und konformer Arbeitsvertrag ist entscheidend für die Etablierung einer klaren Arbeitsbeziehung, die Definition der Beschäftigungsbedingungen und die Sicherstellung der Einhaltung nationaler Vorschriften. Diese Vereinbarungen dienen als rechtliche Grundlage für das Beschäftigungsverhältnis und umfassen Aspekte von Vergütung und Arbeitszeiten bis hin zu Kündigungsbedingungen.
Das Verständnis der spezifischen Anforderungen und Feinheiten des iranischen Arbeitsrechts ist für ausländische Unternehmen, die im Land tätig sind oder iranische Staatsangehörige einstellen, unerlässlich. Die Einhaltung hilft, potenzielle Streitigkeiten zu vermeiden, eine faire Behandlung der Arbeitnehmer sicherzustellen und rechtliche Risiken für den Arbeitgeber zu minimieren. Die Struktur und der Inhalt des Arbeitsvertrags müssen mit den zwingenden Bestimmungen des Arbeitsgesetzes übereinstimmen.
Arten von Arbeitsverträgen
Das iranische Arbeitsgesetz erkennt verschiedene Arten von Arbeitsverträgen an, die hauptsächlich nach ihrer Dauer unterschieden werden. Die häufigsten Typen sind befristete und unbefristete Verträge.
Vertragstyp | Beschreibung | Wesentliche Merkmale |
---|---|---|
Befristet | Vereinbarung für einen bestimmten, vorher festgelegten Zeitraum. | Muss Anfangs- und Enddatum angeben. Darf die maximal zulässige Dauer nach Gesetz nicht überschreiten. |
Unbefristet | Vereinbarung ohne festgelegtes Enddatum. | Besteht bis zur Kündigung aus rechtlichen Gründen (z.B. Rücktritt, Entlassung). |
Vorübergehend | Verträge für bestimmte Aufgaben oder Projekte, oft kurzfristig. | Dauer ist an die Erfüllung der Aufgabe/des Projekts oder einen kurzen Zeitraum gebunden. |
Während befristete Verträge üblich sind, insbesondere für erste Einsätze oder projektbasierte Arbeit, bevorzugt das Gesetz im Allgemeinen unbefristete Verträge. Die wiederholte Verlängerung befristeter Verträge für eine dauerhafte Tätigkeit kann dazu führen, dass das Vertragsverhältnis von den Arbeitsbehörden als unbefristet angesehen wird.
Wesentliche Klauseln
Das iranische Arbeitsgesetz schreibt die Aufnahme bestimmter Informationen in alle Arbeitsverträge vor, um Klarheit zu schaffen und die Rechte der Arbeitnehmer zu schützen.
Verpflichtende Bedingungen umfassen typischerweise:
- Identifikation der Parteien: Vollständige Namen und Adressen sowohl des Arbeitgebers als auch des Arbeitnehmers.
- Art der Arbeit/Jobtitel: Eine klare Beschreibung der Position und der Aufgaben.
- Grundgehalt/Gehaltsangabe: Die vereinbarte Grundvergütung.
- Leistungen und Zulagen: Details zu zusätzlichen Zahlungen, Boni, Wohnungszulagen, Transportzulagen usw.
- Arbeitszeiten: Angabe der täglichen und wöchentlichen Arbeitsstunden unter Einhaltung der gesetzlichen Grenzen.
- Arbeitsort: Der Ort, an dem der Arbeitnehmer seine Aufgaben ausführt.
- Beschäftigungsbeginn: Das Startdatum des Beschäftigungsverhältnisses.
- Vertragsdauer: Bei befristeten Verträgen müssen Anfangs- und Enddatum angegeben werden.
- Probezeit: Falls zutreffend, die Dauer der Probezeit.
- Sonstige Bedingungen: Alle weiteren von beiden Parteien vereinbarten Bedingungen, sofern sie nicht gegen das Arbeitsgesetz verstoßen.
Alle Bedingungen müssen in Persisch klar formuliert sein, und der Vertrag sollte von beiden Parteien unterschrieben werden.
Probezeit
Arbeitsverträge im Iran können eine Probezeit enthalten, die es sowohl dem Arbeitgeber als auch dem Arbeitnehmer ermöglicht, die Eignung des Beschäftigungsverhältnisses zu beurteilen.
Wesentliche Aspekte der Probezeit:
- Maximale Dauer: Das Arbeitsgesetz legt maximale Längen für Probezeiten fest. Für ungelerntes Personal beträgt sie typischerweise einen Monat, für qualifizierte und spezialisierte Arbeiter bis zu drei Monate.
- Kündigung während der Probezeit: Beide Parteien können den Vertrag während der Probezeit ohne Angabe von Gründen und ohne Abfindungszahlung kündigen. Der Arbeitgeber muss jedoch dem Arbeitnehmer die bis zum Kündigungsdatum geleisteten Löhne zahlen.
- Kündigungsfrist: Obwohl eine Kündigung während der Probezeit keinen Grund erfordert, ist es ratsam, eine Kündigungsfrist einzuhalten, auch wenn dies gesetzlich für die Probezeit selbst nicht zwingend vorgeschrieben ist.
- Abschluss der Probezeit: Wird das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Probezeit fortgesetzt, zählt die Probezeit zur gesamten Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers.
Vertraulichkeits- und Wettbewerbsverbotsklauseln
Vertraulichkeits- und Wettbewerbsverbotsklauseln werden manchmal in Arbeitsverträgen aufgenommen, insbesondere für Rollen mit sensiblen Informationen oder spezialisierten Fähigkeiten.
- Vertraulichkeit: Klauseln, die Arbeitnehmer verpflichten, die Vertraulichkeit von Unternehmensinformationen zu wahren, sind in der Regel durchsetzbar, sofern sie angemessen im Umfang und in der Dauer sind und legitime Geschäftsinteressen betreffen.
- Wettbewerbsverbot: Klauseln, die einen Arbeitnehmer daran hindern, nach Verlassen des Unternehmens für einen Wettbewerber zu arbeiten, sind in iranischem Recht schwerer durchsetzbar. Ihre Durchsetzbarkeit hängt stark von ihrer Angemessenheit ab, wobei Faktoren wie geografischer Umfang, Dauer und die Art der Einschränkung im Verhältnis zur Rolle des Arbeitnehmers und den Geschäftsinteressen des Arbeitgebers berücksichtigt werden. Gerichte und Arbeitsbehörden prüfen solche Klauseln genau und können sie für ungültig erklären, wenn sie als zu breit oder einschränkend angesehen werden, was das Recht auf Arbeit des Einzelnen verletzt.
Vertragsänderung und -kündigung
Die Änderung oder Beendigung eines Arbeitsvertrags im Iran muss bestimmten rechtlichen Verfahren entsprechen.
- Änderung: Änderungen an den wesentlichen Bedingungen des Arbeitsvertrags (wie Lohn, Arbeitszeiten oder Tätigkeiten) erfordern die gegenseitige schriftliche Zustimmung beider Parteien. Einseitige Änderungen durch den Arbeitgeber sind in der Regel nicht zulässig, es sei denn, sie sind gesetzlich oder durch einen Tarifvertrag ausdrücklich erlaubt.
- Kündigung: Arbeitsverträge können aus mehreren Gründen gemäß dem Arbeitsgesetz gekündigt werden, darunter:
- gegenseitiges Einvernehmen der Parteien,
- Ablauf eines befristeten Vertrags (sofern er nicht in unbefristet umgewandelt wird),
- Rücktritt des Arbeitnehmers (erfordert schriftliche Kündigung, typischerweise ein Monat),
- Entlassung durch den Arbeitgeber aus wichtigem Grund (erfordert Nachweis des Verstoßes des Arbeitnehmers gegen Pflichten oder Disziplinarregeln, oft durch eine Anhörung bei den Arbeitsbehörden),
- Ruhestand oder vollständige Erwerbsunfähigkeit des Arbeitnehmers,
- höhere Gewalt.
Kündigungsverfahren, insbesondere die Entlassung aus wichtigem Grund, unterliegen der Aufsicht des Ministeriums für Genossenschaften, Arbeit und Sozialwohlfahrt sowie der Schlichtungsstellen für Arbeitsstreitigkeiten, die darauf abzielen, Arbeitnehmer vor ungerechtfertigter Kündigung zu schützen. Arbeitgeber müssen den korrekten rechtlichen Ablauf einhalten, um eine gültige Kündigung sicherzustellen.