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Work permits and visas in Griechenland

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Everything you need to know about work permits and visas for Griechenland

Updated on June 3, 2025

Griechenlands Lage als Brücke zwischen Südeuropa, den Balkanstaaten und dem östlichen Mittelmeer macht es zu einer attraktiven Basis für Geschäfte. Ihre Wirtschaft hat sich in den letzten Jahren gestärkt, wobei die EU für 2025 ein reales BIP-Wachstum von etwa 2,3 % prognostiziert, dank lebendiger Tourismus-, Schifffahrts-, Energie- und Technologiesektoren. Als Mitglied der EU (und des Schengen-Raums) verlangt Griechenland von Arbeitgebern die Einhaltung strenger Einwanderungsregeln.

Griechenland unterhält ein strukturiertes System für Nicht-EU/EEA/Schweizer Arbeitnehmer und verlangt von Arbeitgebern, geeignete Visa und Aufenthaltserlaubnisse zu sponsern. Nach EU-Recht können Bürger der EU/EEA (und der Schweiz) in Griechenland ohne spezielle Genehmigung arbeiten, aber Staatsangehörige Drittstaaten (alle anderen) müssen vor der Beschäftigung ein griechisches Arbeitsvisum und eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Arbeitgeber sollten sorgfältig planen: Frühzeitige Einhaltung der Einwanderungsbestimmungen verhindert rechtliche Strafen und erleichtert die Umsiedlung.

Wer benötigt ein griechisches Visum oder eine Arbeitserlaubnis?

Europäische (EU/EEA/Schweizer) Staatsbürger genießen Freizügigkeit und benötigen in der Regel kein Visum, um in Griechenland zu arbeiten. Im Gegensatz dazu muss jeder Nicht-EU/EEA/Schweizer Kandidat eine griechische Arbeitserlaubnis sichern. Konkret beschafft der Arbeitgeber in der Regel ein griechisches Langzeit-„National (Typ D) Visum für Beschäftigung“ für den ankommenden Arbeitnehmer. Dieses Visum erlaubt dem ausländischen Arbeitnehmer, länger als 90 Tage in Griechenland zu arbeiten.

Nach Ankunft in Griechenland muss der Nicht-EU-Mitarbeiter dann die entsprechende Beschäftigungserlaubnis (oft „Aufenthaltserlaubnis für abhängige Beschäftigung“ genannt) beantragen. Kurz gesagt: EU/EEA/Schweizer Beschäftigte können sofort mit der Arbeit beginnen, während alle anderen ausländischen Beschäftigten sowohl das griechische Typ D Visum als auch eine Aufenthalt-/Arbeitserlaubnis benötigen.

Relevante griechische Arbeitserlaubnistypen für Arbeitgeber

Griechenland bietet mehrere Visa- und Erlaubnistypen für Beschäftigung an. Die häufigsten für vom Arbeitgeber gesponserte Beschäftigte sind:

National (Typ D) Visum für Beschäftigung in Griechenland

Dies ist das Standard-Langzeitvisum für die Arbeit in Griechenland. Es wird typischerweise für bis zu einem Jahr für einen bestimmten Arbeitsvertrag ausgestellt und kann bei Bedarf verlängert werden. Das Typ D Visum ist eine Voraussetzung für eine griechische Aufenthaltserlaubnis. Es deckt alle Kategorien bezahlter Beschäftigung ab, einschließlich Fachkräfte, Saisonarbeiter und Forscher.

Nach Erhalt eines Typ D Visums und Ankunft in Griechenland beantragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam die Aufenthaltserlaubnis für abhängige Beschäftigung (Artikel 15 des Einwanderungsgesetzes). Diese Erlaubnis integriert effektiv die Arbeitserlaubnis und berechtigt den Ausländer zur Arbeit. Um sie zu erhalten, muss der Arbeitsvertrag in der Regel Mindestanforderungen erfüllen, wie z.B. ein Gehalt, das mindestens dem nationalen Mindestlohn entspricht.

Aufenthaltserlaubnis für abhängige Beschäftigung (Artikel 15) in Griechenland

Technisch gesehen ist dies die tatsächliche Arbeitserlaubnis für Arbeitnehmer in Griechenland. Sobald der Inhaber des Typ D Visums ankommt, beantragen sie eine griechische Aufenthaltserlaubnis „für abhängige Beschäftigung“. Das griechische Gesetz (Gesetz 4251/2014, Artikel 15) bestimmt, dass einem Drittstaatsangehörigen mit gültigem Arbeitsvisum diese Erlaubnis gewährt wird, wenn sie einen verbindlichen Arbeitsvertrag haben und die Gehaltsgrenze (mindestens der nationale Mindestlohn) erfüllen.

Diese griechische Aufenthaltserlaubnis wird in der Regel für bis zu einem Jahr ausgestellt, entsprechend der Visadauer, und ist verlängerbar, solange die Beschäftigung besteht. Die Aufenthaltserlaubnis dient als Arbeitserlaubnis; ein separates „Arbeitserlaubnis“-Dokument existiert darüber hinaus nicht.

EU Blue Card für Griechenland

Für hochqualifizierte Positionen nimmt Griechenland am EU Blue Card-Programm teil. Die Blue Card ist eine spezielle Aufenthaltserlaubnis für Nicht-EU-Staatsangehörige mit fortgeschrittenen Qualifikationen. Um in Griechenland zu qualifizieren, benötigt der Antragsteller einen Arbeitsvertrag von mindestens einem Jahr, dessen Gehalt mindestens das 1,5-fache des griechischen durchschnittlichen Bruttogehalts beträgt.

Blue Cards in Griechenland sind typischerweise für zwei Jahre gültig (plus drei zusätzliche Monate, falls der Vertrag kürzer ist), und Familienmitglieder können unter bestimmten Bedingungen den Karteninhaber begleiten. Blue Card-Inhaber genießen im Wesentlichen die gleichen Beschäftigungsrechte wie andere Erlaubnisinhaber und können in Griechenland ohne zusätzliche Genehmigungen leben und arbeiten, sobald sie genehmigt sind. Arbeitgeber müssen weiterhin die Blue Card über die griechische Einwanderung beantragen und sicherstellen, dass das angebotene Gehalt die Anforderungen für Hochqualifizierte erfüllt.

Intra-Corporate Transfer (ICT) Permit für Griechenland

Griechenland stellt ebenfalls eine Erlaubnis für Mitarbeiter multinationaler Unternehmen aus, die in eine griechische Niederlassung versetzt werden. Die ICT-Aufenthaltserlaubnis, oft als Typ E.2 in griechischem Recht bezeichnet, folgt der EU-Richtlinie 2014/66. Nach griechischem Recht (aktualisiert durch Gesetz 5038/2023) ist diese Erlaubnis für bis zu 3 Jahre für Manager und Spezialisten gültig oder bis zu 1 Jahr für Trainees.

Der Prozess umfasst zwei Hauptschritte: Zuerst beantragt der Arbeitgeber (die griechische Niederlassung) beim One-Stop-Service des Migrationsministeriums die Genehmigung für die intra-Unternehmen-Übertragung, wobei nachgewiesen wird, dass der Arbeitnehmer mindestens 12 Monate bei derselben Firma/Gruppe im Ausland beschäftigt war (6 Monate für Trainees) und die Qualifikationsanforderungen erfüllt. Nach Genehmigung kann der Arbeitnehmer in seinem Heimatland ein griechisches Typ D Visum für ICT beantragen und nach Einreise die E.2 Aufenthaltserlaubnis erhalten.

Digital Nomad Visum für Griechenland

Seit 2021 bietet Griechenland ein Digital Nomad Visum für Remote-Arbeitende an. Während es sich in der Regel um ein persönliches Visum (nicht vom Arbeitgeber gesponsert) handelt, kann es relevant sein, wenn ein Unternehmen Remote-Mitarbeiter in Griechenland hat. Nicht-EU-Staatsangehörige, die remote für ein Nicht-griechisches Unternehmen arbeiten, können dieses Visum beantragen, indem sie Nachweise über Remote-Arbeit und finanzielle Kriterien vorlegen.

Konkret müssen Antragsteller ein stabiles Einkommen über einem festgelegten Schwellenwert haben (derzeit etwa €3.500 netto pro Monat für einen Einzelantragsteller). Sie reichen übliche Dokumente wie Reisepass, Krankenversicherung, Führungszeugnis ein und zahlen Gebühren an die Regierung. Nach Genehmigung erhalten sie eine einjährige Aufenthaltserlaubnis für Digital Nomads. Wichtig ist, dass Digital Nomads weiterhin die allgemeinen griechischen Einwanderungsregeln befolgen, mit dem richtigen Visum einreisen, die Aufenthaltserlaubnis beantragen und die finanzielle Selbstversorgung nachweisen. Arbeitgeber, die einen Remote-Arbeitnehmer in dieser Kategorie sponsern, müssen beachten, dass das Unternehmen weiterhin im Ausland bleibt und der Arbeitnehmer nicht auf einer griechischen Gehaltsliste stehen darf.

Sponsoring-Prozess und Verantwortlichkeiten des Arbeitgebers in Griechenland

Wenn ein Arbeitgeber entscheidet, einen ausländischen Staatsbürger zu beschäftigen oder zu versetzen, wird der Prozess hauptsächlich vom Arbeitgeber initiiert. Zuerst erhält der Arbeitgeber typischerweise die griechische Steuer-Identifikationsnummer (AFM) und die Sozialversicherungsnummer (AMKA) des Mitarbeiters, die vor der Einstellung erforderlich sind. Dann bereitet der Arbeitgeber den Antrag auf Arbeitserlaubnis vor.

Dieser Antrag wird im Namen des Arbeitnehmers bei der zuständigen Decentralized Administration in Griechenland eingereicht. Im Antrag muss der Arbeitgeber das Stellenangebot, die Aufgaben, den Standort und das vorgeschlagene Gehalt detailliert angeben. Entscheidend ist, dass der Antrag nachweist, dass die Stelle nicht von einem griechischen oder EU-Bürger besetzt werden kann und dass das angebotene Gehalt das gesetzliche Minimum erfüllt. Diese Nachweisführung über die „Arbeitsmarktnachfrage“ ist obligatorisch.

Nach Genehmigung durch die Decentralized Administration unterstützt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bei den nächsten Schritten. Der Arbeitnehmer kann beim griechischen Konsulat im Ausland das Typ D Visum mit dem genehmigten Erlaubnisnachweis beantragen. Erforderliche Visadokumente sind das ausgefüllte Typ D-Formular, ein Reisepass, der mindestens 3 Monate über das Ablaufdatum des Visums hinaus gültig ist, aktuelle Fotos, der unterschriebene Arbeitsvertrag, Nachweis über Reise-Krankenversicherung, ein ärztliches Attest und ein Führungszeugnis.

Während des gesamten Prozesses muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass der Arbeitsvertrag und die Arbeitsbedingungen den griechischen Arbeitsgesetzen entsprechen, einschließlich des vorgeschriebenen Gehalts, der Leistungen und der Arbeitszeiten. Kurz gesagt: Der Arbeitgeber sponsert den Visumantrag, stellt die erforderlichen Unterlagen und Begründungen bereit und hilft dem Arbeitnehmer nach Ausstellung des Visums bei der Eingewöhnung in Griechenland unter einem konformen Vertrag.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Einstellen oder Umziehen in Griechenland

Bestätigung des Visastatus in Griechenland

Feststellen, ob der Kandidat Staatsbürger eines EU/EEA/Schweizer Landes ist (kein Visum erforderlich) oder eines Drittstaats (griechisches Visum erforderlich). Sicherstellen, dass die Stelle und die Vertragsbedingungen die griechischen Anforderungen erfüllen, z.B. Gehalt und Qualifikationen, bevor fortgefahren wird.

Beantragung griechischer IDs

Der Arbeitgeber sollte den zukünftigen Mitarbeiter bei den griechischen Behörden registrieren, um eine AFM (Steuernummer) und AMKA (Sozialversicherungsnummer) zu erhalten. Dies kann oft über ein lokales Finanzamt und das Sozialversicherungsinstitut erfolgen, sobald der Mitarbeiter angekommen ist oder eine griechische Adresse hat.

Antrag auf Genehmigung für griechische Arbeitserlaubnis

Der Arbeitgeber reicht den formellen Antrag auf griechische Arbeitserlaubnis bei der Decentralized Administration ein, inklusive Arbeitsvertrag, Stellenbeschreibung, Gehalt und aller angeforderten Nachweise. Dieser Antrag muss die Details der Stelle nachweisen und begründen, warum eine Nicht-EU-Einstellung notwendig ist.

Antrag auf Typ D Visum für Griechenland

Nach Genehmigung der griechischen Erlaubnis beantragt der Arbeitnehmer beim griechischen Konsulat im Heimatland das nationale D-Visum. Er vereinbart einen Termin, reicht das Antragsformular und alle erforderlichen Dokumente (Reisepass, Fotos, Krankenversicherung, Vertrag, Hintergrundprüfungen usw.) ein und zahlt die Visagebühr. Das Konsulat bearbeitet das Visum in der Regel innerhalb weniger Wochen.

Reise nach Griechenland

Nach Erteilung des Typ D Visums kann der Arbeitnehmer nach Griechenland einreisen und die Beschäftigung aufnehmen. Der Arbeitgeber sollte den Arbeitsvertrag bereit haben und alle lokalen Registrierungen abschließen, z.B. ein Bankkonto eröffnen.

Erhalt der griechischen Aufenthaltserlaubnis

Innerhalb der Gültigkeit des Typ D Visums (typischerweise 30 Tage nach Ankunft) muss der Arbeitnehmer die griechische Aufenthaltserlaubnis für Beschäftigung beantragen. Dies erfolgt bei der Ausländer- und Einwanderungsbehörde oder der Decentralized Administration in ihrer Region. Der Antrag umfasst die genehmigte Erlaubnis aus Schritt 3, Reisepass, Visum, Arbeitsvertrag, Nachweis der Einreise, Unterkunft und Finanzen, Krankenversicherung, biometrische Daten (Fingerabdrücke/Fotos) sowie AFM/AMKA-Zertifikate.

Anmeldung für Gehaltsabrechnung und Sozialleistungen in Griechenland

Nach Erhalt der griechischen Aufenthaltserlaubnis meldet der Arbeitgeber den Arbeitnehmer im griechischen Gehaltsabrechnungssystem (EFKA) an. Dies stellt sicher, dass Sozialversicherungsbeiträge und Steuern korrekt abgeführt werden. Während der Beschäftigung muss der Arbeitgeber die Einhaltung der Gesetze sicherstellen, einschließlich der Zahlung vereinbarter Löhne, Steuerabführung und Einhaltung der griechischen Arbeitsregeln.

Arbeitgeber-Compliance und Dokumentation in Griechenland

Arbeitgeber in Griechenland müssen die Gesetze bei jedem Schritt sorgfältig einhalten. Wichtige Compliance-Punkte sind:

Anforderungen des griechischen Arbeitsmarktes

Der Erlaubnisantrag muss nachweisen, dass kein geeigneter griechischer oder EU-Kandidat für die Stelle verfügbar war. In der Praxis bedeutet dies, Stellenanzeigen oder eine Erklärung des Rekrutierungsprozesses vorzulegen. Das Fehlen einer Dokumentation kann zur Ablehnung der Erlaubnis führen.

Gehaltsgrenzen in Griechenland

Gehälter müssen die gesetzlichen Mindestlöhne in Griechenland erfüllen oder übersteigen. Für eine Standard-Arbeitserlaubnis muss der Vertrag mindestens den nationalen Mindestlohn garantieren („ungelernte Arbeiter“). Für eine Blue Card muss das Angebot mindestens 1,5-mal so hoch sein wie das durchschnittliche griechische Bruttogehalt. Arbeitgeber sollten die aktuellen griechischen Mindest- und Durchschnittslöhne jährlich prüfen und die Verträge entsprechend anpassen.

Rechtliche Arbeitsbedingungen in Griechenland

Alle Arbeitnehmer, ausländisch oder lokal, haben Anspruch auf Schutz durch das griechische Arbeitsrecht. Arbeitgeber müssen Vorschriften zu Arbeitszeiten, Überstunden, bezahltem Urlaub, Sozialversicherungsbeiträgen usw. einhalten. Verträge sollten schriftlich festgehalten und wie vorgeschrieben registriert werden.

Dokumentationspflichten in Griechenland

Der Antrag des Arbeitgebers und der Antrag des Mitarbeiters auf eine Aufenthaltserlaubnis in Griechenland erfordern umfangreiche Unterlagen. Die Checkliste für die Aufenthaltserlaubnis umfasst den genehmigten Arbeitsgenehmigungsantrag, Reisepass und Visum, Arbeitsvertrag, Nachweis ausreichender Mittel, Nachweis der Unterkunft in Griechenland, Krankenversicherung sowie die AFM- und AMKA-Dokumente des Mitarbeiters. Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass jedes Dokument korrekt und aktuell ist. Sie sollten auch Ablaufdaten und Verlängerungsfristen im Blick behalten und in der Regel zwei Monate vor Ablauf einen Verlängerungsantrag stellen.

Mitarbeitere Registrierung in Griechenland

Bei Einstellung registriert der Arbeitgeber den ausländischen Arbeitnehmer bei den griechischen Steuer- und Sozialversicherungsbehörden. Dazu gehört die Einbehaltung und Abführung von Gehaltssteuern und Sozialbeiträgen an EFKA. Der Arbeitgeber muss auch Gehaltsabrechnungen und jährliche Steuerformulare ausstellen, wie bei jedem anderen Arbeitnehmer auch. Durch die Erfüllung dieser Pflichten sichern Arbeitgeber, dass der ausländische Arbeitnehmer weiterhin berechtigt ist, in Griechenland zu arbeiten, und minimieren rechtliche Risiken.

Häufige Herausforderungen und Lösungen für Arbeitgeber im Visumprozess in Griechenland

Die griechische Einwanderung kann komplex sein. Häufige Herausforderungen sind bürokratische Verzögerungen und sich ändernde Vorschriften. In der Praxis kann die Bearbeitung der Aufenthaltserlaubnis mehrere Monate dauern, oft 6–12 Monate. Arbeitgeber sollten frühzeitig beantragen und Zeit für langsamen Service einplanen.

Ein weiteres Hindernis ist die Notwendigkeit, eine griechische Einheit zu betreiben: Es sei denn, es wird ein Employer of Record (EOR) genutzt, muss ein einstellendes Unternehmen oft eine lokale Niederlassung oder Tochtergesellschaft einrichten, um Visa zu sponsern, was zeitaufwendig und teuer sein kann. Arbeitgeber sollten die Registrierung einer Einheit planen oder einen EOR beauftragen, die Unterlagen zu verwalten. Zudem wird das griechische Einwanderungsrecht regelmäßig aktualisiert. Beispielsweise wurden kürzlich Gesetze zur Integration der EU-Regeln für ICT und Hochqualifizierte geändert, was die Anspruchsberechtigung oder Verfahren beeinflussen kann. Es ist wichtig, über solche Änderungen informiert zu bleiben.

Sprachliche und administrative Komplexität können ebenfalls Schwierigkeiten bereiten: Viele Formulare sind auf Griechisch und erfordern notarielle Übersetzungen oder lokale eidesstattliche Erklärungen. Um diese Herausforderungen zu bewältigen, greifen Unternehmen oft auf lokale Rechtsberater oder internationale Mobilitätspartner zurück. Klare Kommunikation mit dem Mitarbeiter bezüglich Zeitplan und erforderlicher Dokumente hilft, Last-Minute-Probleme zu vermeiden.

Griechenlands hohe Lebensqualität kann bei der Mitarbeitermotivation helfen. Für einen reibungslosen Einstieg sollten Arbeitgeber nicht nur Visa regeln, sondern auch bei Umzugslogistik unterstützen. Die Organisation von Unterkünften in Athen, Thessaloniki oder auf den Inseln, die Eröffnung eines Bankkontos oder einer SIM-Karte sowie eine Orientierung zu griechischer Kultur und Alltag erleichtern den Übergang. Das Fördern von Sprachkenntnissen (oder das Anbieten von Grundkursen in Griechisch) und die Verbindung des Mitarbeiters mit einem lokalen Mentor oder Teamkollegen können die Integration beschleunigen.

Arbeitgeber können auch neue Mitarbeiter über die Arbeitsumgebung in Griechenland informieren, z.B. dass Griechen oft lange Mittagspausen oder nationale Feiertage einhalten, um Überraschungen zu vermeiden. Schließlich zeigt praktische Unterstützung, z.B. ein Ankunftspaket mit Transitkarten, Visakopien und Steuerformularen, dass das Unternehmen vorbereitet und regelkonform ist. Proaktive Unterstützung beim Umzug reduziert den Stress für den Mitarbeiter und hilft ihm, schneller produktiv zu werden.

Fazit

Die Einstellung ausländischer Arbeitnehmer in Griechenland erfordert sorgfältige Beachtung der rechtlichen Details, doch die Vorteile des Zugangs zu neuen Talenten können den Aufwand lohnen. Durch Befolgung der oben genannten Schritte, Sicherung der richtigen Visa, vollständige Dokumentation und laufende Einhaltung der Vorschriften schaffen Arbeitgeber die Grundlage für eine reibungslose Umsiedlung. Bei Unsicherheiten kann die Hinzuziehung von Experten Zeit und Ärger sparen. Für individuelle Beratung und Unterstützung bei griechischen Arbeitsvisa und -erlaubnissen kontaktieren Sie Rivermate. Unsere Visa-Spezialisten helfen Ihrem Unternehmen, den Prozess zu navigieren, damit Sie sich auf das Wachstum Ihres Geschäfts konzentrieren können, anstatt auf Papierkram.

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