Employment Cost Calculator for Serbien
Calculate your complete hiring costs for Serbien employees, including payroll taxes, social security contributions, employee benefits, and management fees. This salary calculator provides accurate employer cost estimates for informed hiring decisions.
Arbeitgebersteuerbeiträge
Steuerart | Satz | Basis |
---|---|---|
Einkommensteuer | 10% | Bruttogehalt abzüglich steuerfreier Betrag (RSD 28.423 monatlich) |
Renten- & Invaliditätsversicherung (Arbeitgeber) | 10% | Bruttogehalt |
Krankenversicherung (Arbeitgeber) | 5,15% | Bruttogehalt |
Arbeitslosenversicherung (Arbeitnehmer) | 0,75% | Bruttogehalt |
Anmeldung & Compliance
- Monatliche Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge sind bis zum 15. des Folgemonats zu entrichten.
- Die jährlichen Körperschaftsteuererklärungen müssen bis zum 30. Juni des Folgejahres eingereicht werden.
- Sozialversicherungsbeiträge haben Mindest- und Höchstgrundlagen (z.B. RSD 45.950 bis RSD 656.425 monatlich für Sozialversicherungsbeiträge im laufenden Jahr).
In Serbien umfassen die Steuervorteile für Arbeitnehmer verschiedene Bereiche, einschließlich Einkommensteuer, Sozialversicherungsbeiträge und persönliche Freibeträge.
Einkommensteuer
- Lohnsteuer: Es wird ein Pauschalsatz von 10 % auf das Beschäftigungseinkommen nach Abzug des steuerfreien monatlichen Freibetrags angewendet. Ab dem 1. Januar 2025 beträgt dieser Freibetrag RSD 28.423. Die steuerpflichtige Bemessungsgrundlage umfasst das Bruttogehalt und alle Fringe Benefits.
Sozialversicherungsbeiträge
- Renten- und Invaliditätsversicherung: Arbeitnehmer zahlen 14 % ihres Bruttogehalts in dieses Programm ein.
- Krankenversicherung: Dieses Programm bietet Gesundheitsversorgung, und die Beitragssätze variieren je nach mehreren Faktoren, die in den bereitgestellten Quellen nicht detailliert beschrieben sind.
- Arbeitslosenversicherung: Arbeitnehmer zahlen 0,75 % ihres Bruttogehalts in diesen Fonds ein.
Persönliche Abzüge und Freibeträge
- Steuerpflichtigenabzug: Einzelpersonen können 40 % des durchschnittlichen Jahresgehalts des Vorjahres ab dem 1. Januar 2025 abziehen.
- Abzug für Angehörige: Für jedes abhängige Familienmitglied können zusätzlich 15 % des durchschnittlichen Jahresgehalts abgezogen werden.
- Maximaler Abzugsbetrag: Die kombinierte Summe der persönlichen Abzüge darf 50 % des steuerpflichtigen Einkommens nicht überschreiten.
- Zusätzlicher Abzug für Personen unter 40 (für das Steuerjahr 2023): Personen unter 40 Jahren bis zum 31. Dezember 2023 hatten Anspruch auf einen zusätzlichen Abzug in Höhe des steuerfreien Einkommensgrenzwerts (4.269.564 RSD im Jahr 2023) bei der Einreichung ihrer jährlichen Steuererklärung für 2023.
Weitere Steuervergünstigungen und Anreize
- Anreize für neu eingestellte Mitarbeiter (verlängert bis zum 31. Dezember 2025): Arbeitgeber, die neue Mitarbeiter einstellen, können teilweise Rückerstattungen auf die bezahlte Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge erhalten. Details zu spezifischen Rückerstattungsbeträgen und Anspruchsvoraussetzungen werden hier nicht bereitgestellt.
- Neu eingestellte Experten: Für neu eingestellte Experten mit spezifischen Fähigkeiten, die auf dem serbischen Arbeitsmarkt nicht verfügbar sind, können Arbeitgeber eine Reduktion von 70 % bei der Einkommensteuer und der Beitragsgrundlage über fünf Jahre beantragen, vorbehaltlich spezifischer Bedingungen.
- Gründer von Startups: Gründer neuer innovativer Unternehmen, die auch beim Unternehmen beschäftigt sind, könnten für Einkommenssteuer- und Sozialversicherungsbefreiungen auf ihre Gehälter bis zu bestimmten Grenzen für 36 Monate nach Gründung des Unternehmens qualifizieren.
- Steuergutschriften für Investitionen in alternative Investmentfonds: Steuergutschriften können für Investitionen beantragt werden, die mindestens drei Jahre gehalten werden. Bei vorzeitiger Veräußerung vor Ablauf dieser Frist wird die Gutschrift widerrufen.
Jährliche Steuererklärung
Der Abgabetermin für die jährliche Steuererklärung und spezifische Details zum Verfahren für 2025 wurden nicht bereitgestellt. Einwohner werden auf weltweites Einkommen besteuert, während Nicht-Einwohner nur auf serbisch-quellendes Einkommen besteuert werden.
Zusätzliche Hinweise
- Verheiratete Paare werden getrennt besteuert.
- Der steuerfreie Gehaltsfreibetrag wird jährlich anhand des Verbraucherpreisindex angepasst. Die Anpassung für 2025 ist bereits in Kraft.
Es ist wichtig, einen Steuerfachmann für eine individuelle Beratung zu konsultieren. Steuergesetze sind komplex und Änderungen vorbehalten.