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Berechnungstool für Beschäftigungskosten in Polen

Einstellung in Polen? Berechnen Sie sofort Ihre Gesamtkosten für die Beschäftigung — Steuern, Leistungen und mehr

Updated on July 26, 2025

Employment Cost Calculator for Polen

Calculate the total cost of employing someone in Polen, including taxes, benefits, and our management fee.

Arbeitgebersteuerbeiträge

Steuerart Satz Basis
Sozialversicherung (ZUS) Arbeitgeberanteil 19,21% - 22,41% (ca.) Bruttogehalt des Mitarbeiters (mit Deckelung für einige Komponenten)
Personal Income Tax (PIT) 12% / 32% Bruttogehalt des Mitarbeiters (vom Arbeitgeber einbehalten)
Nationalfonds für die Rehabilitation behinderter Personen (PFRON) 40,65% des Durchschnittsgehalts Gilt für Arbeitgeber mit 25+ Mitarbeitern, die die Beschäftigungsquote von 6% für Behinderte nicht erfüllen
Employee Capital Plans (PPK) 1,5% (Grundlage) - 4% (optional) Bruttogehalt des Mitarbeiters

Einreichung & Compliance

  • Monatliche Zahlungen: Sozialversicherungsbeiträge (ZUS) und PPK-Beiträge müssen bis zum 15. des Folgemonats überwiesen werden. PFRON-Beiträge sind monatlich.
  • Jährliche Steuererklärungen: Arbeitgeber müssen jährliche Steuererklärungen (PIT-4R) bis zum 31. Januar des Folgejahres einreichen.
  • Mitarbeiterinformationen: Arbeitgeber müssen jedem Mitarbeiter bis Ende Februar des Folgejahres eine jährliche Steuerbescheinigung (PIT-11) ausstellen, die ebenfalls den Steuerbehörden vorgelegt wird.

In Polen unterliegen Arbeitnehmer verschiedenen Steuerabzügen und Beiträgen von ihrem Bruttogehalt. Diese Abzüge finanzieren Sozialversicherungsprogramme und tragen zum nationalen Haushalt durch die Einkommensteuer bei.

Einkommensteuer (PIT)

  • Steuerfreibeträge und -sätze: Polen verwendet ein progressives Einkommensteuersystem mit zwei Steuerklassen. Ab 2025 wird die erste Klasse mit 12 % für Einkommen bis zu PLN 120.000 besteuert, und die zweite Klasse mit 32 % für Einkommen, die PLN 120.000 übersteigen.
  • Steuerfreibetrag: Ein steuerfreier Freibetrag von PLN 30.000 jährlich gilt, wodurch dieser Einkommensanteil effektiv steuerfrei bleibt.
  • Ausnahmeregelung für junge Arbeitnehmer: Personen unter 26 Jahren sind von der Einkommensteuer auf Beschäftigungseinkommen befreit.
  • Abzugsfähige Ausgaben: Arbeitnehmer können standardmäßige Ausgaben von PLN 250 monatlich (bis zu PLN 3.000 jährlich) von ihrem zu versteuernden Einkommen abziehen. Dieser Grenzwert erhöht sich auf PLN 4.500 jährlich für Arbeitnehmer mit mehreren Arbeitsverträgen. Bestimmte Berufe, wie solche im Zusammenhang mit Urheberrechten, können Anspruch auf höhere abzugsfähige Ausgaben haben.

Sozialversicherungsbeiträge (ZUS)

  • Arbeitnehmerbeiträge: Arbeitnehmer leisten einen Gesamtbeitrag von 13,71 % ihres Bruttogehalts zur Sozialversicherung. Dieser umfasst Renten-, Invaliden-, Krankheits- und Unfallversicherung. Der Beitrag zur Krankheitsversicherung beträgt 2,45 %, während die restlichen 11,26 % die Renten- und Invalidenversicherung abdecken.
  • Beitragsobergrenze: Beiträge für Renten- und Invalidenversicherung sind auf eine bestimmte jährliche Grenze begrenzt. Diese Grenze liegt bei PLN 260.190 für 2025. Einkünfte über diese Obergrenze sind von diesen Beiträgen nicht betroffen.
  • Krankenversicherungsbeitrag: Ein separater 9 % Krankenversicherungsbeitrag ist ebenfalls verpflichtend. Bis zu 7,75 % dieses Beitrags sind steuerlich absetzbar, während die restlichen 1,25 % nicht absetzbar sind.

Weitere Abzüge und Überlegungen

  • Steuererklärung: Arbeitnehmer müssen in der Regel keine jährliche Steuererklärung abgeben, da die Steuer vom Arbeitgeber an der Quelle einbehalten wird. Personen mit mehreren Einkommensquellen oder solche, die bestimmte Abzüge geltend machen möchten, müssen möglicherweise eine Steuererklärung einreichen. Die Frist dafür ist der 30. April des Folgejahres.
  • Arbeitgeberbeiträge: Arbeitgeber tragen ebenfalls zur Sozialversicherung für ihre Arbeitnehmer bei. Diese Beiträge liegen je nach Branche und Unternehmensgröße zwischen 19,21 % und 22,41 % des Bruttogehalts des Arbeitnehmers.
  • Leistungen und Zulagen: Bestimmte Arbeitnehmerleistungen können steuerfrei oder sozialversicherungsfrei sein, während andere steuerpflichtig sind. Es ist wichtig, die spezifischen Regelungen zu den verschiedenen Leistungen zu kennen.
Martijn
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