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Urlaub in Polen

499 EURpro Mitarbeiter/Monat

Understand employee leave entitlements and policies in Polen

Updated on April 27, 2025

Das Management von Mitarbeiterurlauben und Urlaubsansprüchen ist ein entscheidender Aspekt der Compliance und Mitarbeiterzufriedenheit bei der Tätigkeit in Polen. Das polnische Arbeitsrecht bietet klare Richtlinien zu verschiedenen Arten von Urlaub, um sicherzustellen, dass Mitarbeiter ausreichend Freizeit für Erholung, Krankheit, Familienangelegenheiten und andere wichtige Lebensereignisse erhalten. Das Verständnis dieser Vorschriften ist für Arbeitgeber unerlässlich, um die rechtliche Konformität zu wahren und ihre Belegschaft effektiv zu verwalten.

Die Navigation durch die Details von Jahresurlaub, Feiertagen, Krankheitsurlaub und Elternzeit erfordert sorgfältige Aufmerksamkeit für Details. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass ihre Richtlinien und Praktiken mit den im Polish Labor Code festgelegten gesetzlichen Anforderungen übereinstimmen. Dazu gehört die korrekte Berechnung der Ansprüche, die Bearbeitung von Urlaubsanträgen und die Gewährleistung einer angemessenen Vergütung während der Abwesenheitszeiten.

Jahresurlaub

Mitarbeiter in Polen haben Anspruch auf eine Mindestmenge an bezahltem Jahresurlaub, dessen Dauer von ihrer gesamten Beschäftigungsdauer abhängt. Dies umfasst Zeiten früherer Beschäftigungen und bestimmte Bildungszeiten.

Der Mindestanspruch auf Jahresurlaub beträgt:

  • 20 Tage für Mitarbeiter mit weniger als 10 Jahren gesamter Beschäftigung.
  • 26 Tage für Mitarbeiter mit 10 oder mehr Jahren gesamter Beschäftigung.

Die gesamte Beschäftigungsdauer umfasst Zeiten früherer Beschäftigungen und spezifische Bildungszeiten (z.B. Berufsschule addiert eine bestimmte Anzahl von Jahren, Sekundarschule mehr, höhere Bildung 8 Jahre, unabhängig von der tatsächlichen Studiendauer). Diese Bildungszeiten sind nicht kumulativ; nur das höchste abgeschlossene Niveau wird berücksichtigt.

Der Urlaub wird in der Regel auf Grundlage eines Urlaubsplans gewährt, der zwischen Arbeitgeber und Mitarbeitern oder deren Vertretern vereinbart wurde. Mitarbeiter sollten ihren Anspruchsurlaub grundsätzlich innerhalb des Kalenderjahres nehmen, in dem er gewährt wird. Nicht genutzter Urlaub aus dem Vorjahr muss bis zum 30. September des Folgejahres genommen werden. Während des Jahresurlaubs muss den Mitarbeitern ihr reguläres Gehalt gezahlt werden.

Feiertage

Polen beobachtet mehrere Feiertage im Laufe des Jahres. An diesen Tagen haben Mitarbeiter in der Regel Anspruch auf einen freien Tag mit Bezahlung. Falls ein Feiertag auf einen Samstag fällt, wird den Mitarbeitern in der Regel ein zusätzlicher freier Tag gewährt.

Hier sind die in Polen im Jahr 2025 beobachteten Feiertage:

Datum Feiertag
1. Januar Neujahr
6. Januar Epiphanias
20. April Ostersonntag
21. April Ostermontag
1. Mai Tag der Arbeit
3. Mai Verfassungstag
8. Juni Pfingstsonntag
19. Juni Fronleichnam
15. August Mariä Himmelfahrt
1. November Allerheiligen
11. November Unabhängigkeitstag
25. Dezember Weihnachten (Erster Tag)
26. Dezember Weihnachten (Zweiter Tag)

Krankheitsurlaub

Mitarbeiter in Polen haben Anspruch auf bezahlten Krankheitsurlaub, wenn sie aufgrund von Krankheit oder Verletzung arbeitsunfähig sind. Das Recht auf Krankengeld wird nach einer Qualifikationszeit von in der Regel 30 Tagen ununterbrochener Beschäftigung bei einem Arbeitsvertrag etabliert.

Das Krankengeld wird in der Regel auf Basis des durchschnittlichen Monatsgehalts des Mitarbeiters der letzten 12 Monate vor der Erkrankung berechnet. Der Satz des Krankengeldes hängt vom Grund der Abwesenheit ab:

  • 80 % des Durchschnittsgehalts bei den meisten Krankheiten.
  • 100 % des Durchschnittsgehalts bei Krankheit während der Schwangerschaft, bei Unfall auf dem Weg zur oder von der Arbeit oder bei Krankheit infolge notwendiger medizinischer Untersuchungen oder Organ-/Gewebespende.

Für die ersten 33 Tage des Krankheitsurlaubs in einem Kalenderjahr (oder 14 Tage für Mitarbeiter über 50) wird das Krankengeld vom Arbeitgeber finanziert. Nach diesem Zeitraum wird das Krankengeld von der Sozialversicherungsanstalt (ZUS) gezahlt. Die maximale Dauer für den Bezug von Krankengeld beträgt in der Regel 182 Tage, bei Krankheit während der Schwangerschaft oder Tuberkulose 270 Tage.

Um Krankengeld zu erhalten, müssen Mitarbeiter eine ärztliche Bescheinigung (e-ZLA) von einem Arzt vorlegen, die elektronisch an den Arbeitgeber und ZUS übermittelt wird.

Elternzeit

Das polnische Recht gewährt umfassende Ansprüche für Eltern, einschließlich Mutterschafts-, Vaterschafts- und Elternzeit.

Mutterschaftszeit

Weibliche Mitarbeiter haben Anspruch auf Mutterschaftszeit bei der Geburt eines Kindes. Die Dauer hängt von der Anzahl der während einer Geburt geborenen Kinder ab:

  • 20 Wochen für ein Kind.
  • 31 Wochen für zwei Kinder.
  • 33 Wochen für drei Kinder.
  • 35 Wochen für vier Kinder.
  • 37 Wochen für fünf oder mehr Kinder.

Ein Teil der Mutterschaftszeit (bis zu 6 Wochen) kann vor dem voraussichtlichen Geburtstermin genommen werden. Nach dem verpflichtenden Teil der Mutterschaftszeit (in der Regel 14 Wochen) kann die Mutter den verbleibenden Teil auf den Vater übertragen. Mutterschaftszeit wird mit 100 % des Durchschnittsgehalts bezahlt.

Vaterschaftszeit

Väter haben Anspruch auf 2 Wochen Vaterschaftszeit. Diese kann jederzeit bis zum Erreichen des 12. Lebensmonats des Kindes oder bis zum Ablauf von 12 Monaten nach der endgültigen Entscheidung über die Adoption genommen werden. Vaterschaftszeit wird mit 100 % des Durchschnittsgehalts bezahlt.

Elternzeit

Nach Nutzung der vollen Mutterschaftszeit (oder Adoptionszeit) haben Eltern Anspruch auf Elternzeit. Diese kann von einem oder beiden Elternteilen gleichzeitig genommen werden (bis zu einer maximalen Gesamtdauer).

Die maximale Dauer der Elternzeit beträgt:

  • 41 Wochen für ein Kind.
  • 43 Wochen bei Mehrlingsgeburten.

Elternzeit wird mit 70 % des Durchschnittsgehalts bezahlt. Eltern können wählen, ob sie 81,5 % des Durchschnittsgehalts für Mutterschafts- und Elternzeit zusammen erhalten, sofern sie den gesamten kombinierten Zeitraum innerhalb von 21 Tagen nach der Geburt beantragen. Jeder Elternteil hat ein exklusives Recht auf 9 Wochen Elternzeit, die nicht auf den anderen Elternteil übertragen werden kann.

Adoptionszeit

Mitarbeiter, die ein Kind adoptieren, haben Anspruch auf Adoptionszeit, die in der Dauer der Mutterschaftszeit ähnlich ist und vom Adoptionsumfang abhängt. Sie haben auch Anspruch auf anschließende Elternzeit.

Weitere Arten von Urlaub

Neben den Hauptkategorien sieht das polnische Recht auch andere Urlaubsarten unter bestimmten Umständen vor:

  • Trauerurlaub: Mitarbeiter haben Anspruch auf bezahlten Urlaub im Todesfall eines Familienmitglieds: 2 Tage bei Tod eines Ehepartners, Kindes, Mutter, Vaters, Stiefmutter oder Stiefvater; 1 Tag bei Tod einer Schwester, eines Bruders, Schwiegermutter, Schwiegervater, Großmutter, Großvater oder einer anderen Person, die vom Mitarbeiter direkt betreut wird.
  • Urlaub bei höherer Gewalt: Mitarbeiter haben Anspruch auf 2 Tage oder 16 Stunden bezahlten Urlaub pro Jahr wegen dringender Familienangelegenheiten, die durch höhere Gewalt verursacht wurden, bei Krankheit oder Unfall, wenn die unmittelbare Anwesenheit des Mitarbeiters unerlässlich ist. Dieser Urlaub wird mit 50 % des Gehalts bezahlt.
  • Kinderbetreuungsurlaub: Eltern, die ein Kind unter 14 Jahren erziehen, haben Anspruch auf 2 Tage oder 16 Stunden bezahlten Urlaub pro Jahr zur Kinderbetreuung. Dieser Urlaub wird mit 100 % des Gehalts bezahlt.
  • Studienurlaub: Mitarbeitende, die eine Ausbildung absolvieren, können für bestimmte Studienzwecke bezahlten Urlaub erhalten, z.B. für den Besuch von Kursen oder die Vorbereitung auf Prüfungen, gemäß Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter.
  • Unbezahlter Urlaub: Mitarbeitende können unbezahlten Urlaub aus persönlichen Gründen beantragen. Die Gewährung liegt im Ermessen des Arbeitgebers. Die Dauer des unbezahlten Urlaubs zählt nicht zur Dauer der Betriebszugehörigkeit für die Berechnung des Jahresurlaubsanspruchs.
  • Sabbatical: Obwohl kein gesetzlicher Anspruch für alle Mitarbeitenden besteht, kann ein Sabbatical auf Grundlage interner Unternehmensrichtlinien oder Tarifverträge gewährt werden.
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