Das Management von Mitarbeiterurlauben und Urlaubsansprüchen ist ein entscheidender Aspekt der Compliance und der Mitarbeitermotivation bei der Arbeit in Kasachstan. Das Arbeitsrecht in Kasachstan bietet klare Richtlinien zu verschiedenen Arten von Urlaub, um sicherzustellen, dass Mitarbeitende ausreichend Freizeit für Erholung, persönliche Angelegenheiten, Krankheit und Familienverantwortlichkeiten erhalten. Das Verständnis dieser Vorschriften ist für Arbeitgeber unerlässlich, um die rechtliche Konformität zu wahren und ein positives Arbeitsumfeld zu fördern.
Der Arbeitskodex Kasachstans legt spezifische Anforderungen für den Jahresurlaub, Feiertage, Krankheitsurlaub und verschiedene Formen des Elternurlaubs fest, unter anderem. Diese Ansprüche sind darauf ausgelegt, das Wohlbefinden der Mitarbeitenden zu schützen und sind für alle Arbeitgeber im Land verpflichtend. Die Navigation durch diese Anforderungen kann komplex sein, insbesondere für ausländische Unternehmen, weshalb es wichtig ist, ein klares Verständnis des lokalen Rechtsrahmens zu haben.
Jahresurlaub
Mitarbeitende in Kasachstan haben Anspruch auf eine Mindestmenge an bezahltem Jahresurlaub. Die standardmäßige Mindestdauer für den Jahresurlaub beträgt 24 Kalendertage. Dieser Urlaub wird in der Regel gewährt, nachdem ein Mitarbeitender ein Jahr Dienst beim Arbeitgeber absolviert hat. Allerdings kann Urlaub anteilig für die vor der Vollendung eines Jahres geleistete Zeit gewährt werden, basierend auf Vereinbarung zwischen Mitarbeitendem und Arbeitgeber.
Bestimmte Kategorien von Mitarbeitenden können je nach Beruf, Arbeitsbedingungen oder anderen gesetzlich oder kollektiv vereinbarten Faktoren längere Jahresurlaubszeiten haben. Der Zeitpunkt des Jahresurlaubs wird üblicherweise durch einen von beiden Seiten vereinbarten Zeitplan bestimmt oder individuell abgestimmt. Es ist im Allgemeinen möglich, den Jahresurlaub in Teile zu splitten, wobei ein Teil mindestens 14 Kalendertage dauern muss. Nicht genutzter Urlaub kann in der Regel übertragen oder bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgeglichen werden, vorbehaltlich spezifischer Regeln.
Feiertage
Kasachstan beobachtet im Laufe des Jahres mehrere Feiertage. Diese Tage sind in der Regel arbeitsfreie Tage für Mitarbeitende. Fällt ein Feiertag auf ein Wochenende, wird der freie Tag in der Regel auf den nächsten Arbeitstag verschoben. Mitarbeitende, die an Feiertagen arbeiten müssen, haben in der Regel Anspruch auf erhöhte Vergütung, typischerweise mindestens eineinhalbfach ihres regulären Lohns.
Hier sind die wichtigsten Feiertage, die in Kasachstan beobachtet werden:
Datum | Feiertagsname |
---|---|
1.-2. Januar | Neujahr |
7. Januar | Orthodoxes Weihnachten |
8. März | Internationaler Frauentag |
21.-23. März | Nauryz Meyramy |
1. Mai | Tag der Völkerfreundschaft in Kasachstan |
7. Mai | Tag des Verteidigers des Vaterlandes |
9. Mai | Tag des Sieges |
6. Juli | Hauptstadt-Tag |
30. August | Verfassungstag |
25. Oktober | Tag der Republik |
16. Dezember | Unabhängigkeitstag |
Hinweis: Religiöse Feiertage wie Kurban Ait (Eid al-Adha) sind ebenfalls offizielle freie Tage, aber ihre Termine variieren jährlich nach dem Mondkalender.
Krankheitsurlaub
Mitarbeitende in Kasachstan haben Anspruch auf bezahlten Krankheitsurlaub im Falle einer vorübergehenden Behinderung aufgrund von Krankheit oder Verletzung. Die Dauer und Bezahlung des Krankheitsurlaubs sind gesetzlich geregelt. Mitarbeitende sind in der Regel verpflichtet, ein ärztliches Attest eines zugelassenen Gesundheitsdienstleisters vorzulegen, um ihre Abwesenheit aufgrund von Krankheit zu bestätigen.
Der Krankheitsurlaub wird in der Regel vom Arbeitgeber für die ersten 15 Kalendertage der Abwesenheit bezahlt. Für längere Zeiträume der vorübergehenden Behinderung können Sozialversicherungsleistungen die Zahlung abdecken, vorbehaltlich der Beiträge an den Staatlichen Sozialversicherungsfonds. Die Höhe des Krankengeldes wird auf Grundlage des durchschnittlichen Monatsgehalts des Mitarbeitenden berechnet, bis zu einem gesetzlich festgelegten Limit.
Elternurlaub
Kasachstan bietet umfassende Elternurlaubsansprüche, einschließlich Mutterschafts-, Vaterschafts- und Adoptionsurlaub.
Mutterschaftsurlaub
Schwangere Mitarbeitende haben Anspruch auf Mutterschaftsurlaub, der pränatale und postnatale Perioden umfasst. Die Standarddauer beträgt 126 Kalendertage (70 Tage vor der Geburt und 56 Tage nach der Geburt). Bei komplizierten Geburten oder der Geburt von zwei oder mehr Kindern wird der postnatale Urlaub auf 70 Kalendertage verlängert, sodass der Gesamtuurlaub 130 Tage beträgt. Für Frauen, die in Gebieten mit nuklearen Tests leben, beträgt der Gesamtuurlaub 184 Kalendertage. Mutterschaftsurlaub wird durch Sozialversicherungsleistungen bezahlt.
Vaterschaftsurlaub
Väter haben Anspruch auf unbezahlten Urlaub von bis zu 14 Kalendertagen nach der Geburt eines Kindes. Dieser Urlaub kann auf Wunsch des Vaters genommen werden.
Kinderbetreuungsurlaub
Jeder Elternteil (oder ein anderer Verwandter, der das Kind betreut) hat Anspruch auf unbezahlten Urlaub, um ein Kind bis zum Alter von drei Jahren zu betreuen. Dieser Urlaub kann vollständig oder in Teilen genommen werden. Während dieses Urlaubs ist keine Bezahlung durch den Arbeitgeber vorgesehen, aber der Elternteil kann während dieses Zeitraums Anspruch auf Sozialleistungen vom Staat haben, abhängig von den Sozialversicherungsbeiträgen.
Adoptionsurlaub
Mitarbeitende, die ein neugeborenes Kind adoptieren, haben Anspruch auf Urlaub ab dem Tag der Adoption bis das Kind 56 Tage alt ist. Dieser Urlaub wird durch Sozialversicherungsleistungen bezahlt, ähnlich wie der postnatale Mutterschaftsurlaub.
Weitere Urlaubsarten
Der Arbeitskodex Kasachstans sieht auch andere Urlaubsarten unter bestimmten Umständen vor:
- Trauerurlaub: Mitarbeitende erhalten in der Regel unbezahlten Urlaub bei Tod naher Angehöriger. Die Dauer wird üblicherweise mit dem Arbeitgeber abgestimmt.
- Studienurlaub: Mitarbeitende, die eine Ausbildung absolvieren, können bezahlten oder unbezahlten Urlaub erhalten, um am Unterricht teilzunehmen, Prüfungen abzulegen oder an Dissertationen zu arbeiten, sofern dies im Arbeitsvertrag, in der kollektiven Vereinbarung oder in den internen Richtlinien des Arbeitgebers festgelegt ist.
- Unbezahlter Urlaub: Mitarbeitende können unbezahlten Urlaub aus persönlichen Gründen beantragen, vorbehaltlich der Zustimmung des Arbeitgebers.
- Urlaub zur Erfüllung staatlicher Aufgaben: Mitarbeitende, die zur Erfüllung staatlicher oder öffentlicher Aufgaben herangezogen werden, werden von der Arbeit freigestellt, behalten jedoch ihre Position und ihr durchschnittliches Gehalt, wie gesetzlich vorgeschrieben.
- Sabbatjahr: Obwohl kein standardmäßiger gesetzlicher Anspruch für alle Mitarbeitenden besteht, kann längerer Urlaub für berufliche Weiterentwicklung oder Forschung auf Grundlage interner Unternehmensrichtlinien oder spezieller Arbeitsverträge gewährt werden, insbesondere in akademischen oder Forschungsinstitutionen.