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Vereinbarungen in Guernsey

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Learn about employment contracts and agreements in Guernsey

Updated on April 27, 2025

Die Festlegung klarer und konformer Arbeitsverträge ist grundlegend für Unternehmen, die in Guernsey tätig sind. Diese Verträge dienen als rechtliche Grundlage der Arbeitsbeziehung und legen die Rechte, Verantwortlichkeiten und Bedingungen der Beschäftigung für sowohl den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmer fest. Die Einhaltung der lokalen Gesetzgebung, wie der Employment Protection Ordinance, ist entscheidend, um Risiken zu minimieren und ein stabiles Arbeitsumfeld zu fördern.

Ein gut ausgearbeiteter Arbeitsvertrag bietet Sicherheit und Transparenz, indem er wesentliche Aspekte von Vergütung und Arbeitszeiten bis hin zu Kündigungsverfahren abdeckt. Das Verständnis der spezifischen Anforderungen und gängigen Praktiken in Guernsey ist für Arbeitgeber unerlässlich, um rechtlich einwandfreie Vereinbarungen zu erstellen und ihre Belegschaft effektiv zu verwalten.

Arten von Arbeitsverträgen

Arbeitsverträge in Guernsey fallen hauptsächlich in zwei Kategorien basierend auf ihrer Dauer: unbefristet und befristet. Die Art des verwendeten Vertrags hängt von der Natur der Rolle und der erwarteten Dauer der Arbeitsbeziehung ab.

Vertragsart Beschreibung Wesentliche Merkmale
Unbefristet Besteht bis zur Kündigung durch eine der Parteien gemäß den Vertragsbedingungen. Standardvertrag für laufende Rollen. Kein vorbestimmtes Enddatum.
Befristet Hat ein festgelegtes Start- und Enddatum oder ist an die Erfüllung einer Aufgabe gebunden. Endet automatisch am angegebenen Datum oder bei Abschluss der Aufgabe. Kann verlängert werden.

Während befristete Verträge für Projekte oder temporäre Bedürfnisse geeignet sind, sollten Arbeitgeber mögliche Konsequenzen beachten, wenn befristete Verträge wiederholt verlängert werden, da dies in manchen Fällen dazu führen könnte, dass der Arbeitnehmer als Inhaber eines unbefristeten Vertrags gilt.

Wesentliche Klauseln in Arbeitsverträgen

Das Gesetz in Guernsey schreibt vor, dass bestimmte Informationen dem Arbeitnehmer schriftlich innerhalb von in der Regel zwei Monaten nach Beginn der Beschäftigung bereitgestellt werden müssen. Diese Informationen können in einer Erklärung enthalten sein, es ist jedoch bewährte Praxis, sie direkt in einem umfassenden schriftlichen Arbeitsvertrag zu integrieren.

Obligatorische Angaben Beschreibung
Namen der Parteien Namen des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers.
Beginn der Beschäftigung Das Startdatum der Arbeitsbeziehung.
Stellenbezeichnung/-beschreibung Eine klare Übersicht über die Rolle und Hauptaufgaben.
Arbeitsort Der primäre Arbeitsort des Mitarbeiters.
Vergütung Details zur Bezahlung, einschließlich Betrag, Frequenz und Zahlungsart.
Arbeitszeiten Normale Arbeitszeiten, einschließlich etwaiger Überstundenregelungen.
Urlaubsanspruch Details zum bezahlten Jahresurlaub, wie er erworben wird und genommen werden kann.
Krankheit und Lohnfortzahlung Bedingungen bei Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Verletzung, inklusive Krankengeldregelungen.
Pensionskasse Angaben zu etwaigen Pensionsplänen, einschließlich Anspruchsberechtigung und Beiträgen.
Kündigungsfristen Die erforderliche Kündigungsfrist durch den Arbeitgeber oder Arbeitnehmer.
Beschwerdeverfahren Details, wie ein Arbeitnehmer eine Beschwerde vorbringen kann.
Disziplinarverfahren Regelungen der Arbeitgeberregeln und Verfahren bei disziplinarischen Maßnahmen.
Beschäftigungszeitraum (bei befristeten Verträgen) Das Enddatum oder die Dauer, falls der Vertrag nicht unbefristet ist.
Bedingungen bei Beschäftigung außerhalb Guernsey Falls der Arbeitnehmer außerhalb Guernsey arbeiten muss, Angaben zum Zeitraum, Währung der Bezahlung und Leistungen.

Neben diesen obligatorischen Bedingungen enthalten Verträge typischerweise Klauseln zu Vertraulichkeit, Restriktiven Klauseln (wie Non-Compete), geistigem Eigentum, Datenschutz und weiteren unternehmensspezifischen Richtlinien.

Regelungen und Praktiken zum Probezeitraum

Es ist gängige Praxis in Guernsey, in Arbeitsverträgen eine Probezeit zu vereinbaren. Diese Phase ermöglicht es sowohl dem Arbeitgeber als auch dem Arbeitnehmer, die Eignung der Rolle und die Arbeitsbeziehung zu beurteilen.

  • Zweck: Bewertung der Leistung, des Verhaltens und der Passung des Mitarbeiters im Unternehmen.
  • Typische Dauer: Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Länge, jedoch liegen Probezeiten üblicherweise zwischen drei und sechs Monaten. Längere Perioden können für leitende oder komplexe Rollen genutzt werden.
  • Kündigung während der Probezeit: Während der Probezeit ist die erforderliche Kündigungsfrist oft kürzer als die reguläre vertragliche Frist, die nach erfolgreichem Abschluss der Probezeit gilt. Der Vertrag sollte die während der Probezeit geltende Kündigungsfrist klar angeben. Während der Probezeit gelten zwar weiterhin die gesetzlichen Anforderungen an eine faire Kündigung, allerdings kann der Nachweis- oder Ablaufprozess etwas abweichen, wobei der Fokus auf der Eignung für die Rolle liegt.

Der erfolgreiche Abschluss der Probezeit wird in der Regel schriftlich bestätigt, woraufhin die Standardvertragsbedingungen, einschließlich längerer Kündigungsfristen, gelten.

Vertraulichkeits- und Non-Compete-Klauseln

Vertraulichkeits- und Non-Compete-Klauseln sind Arten von Restriktiven Klauseln, die häufig in Arbeitsverträgen enthalten sind, insbesondere bei Mitarbeitern mit Zugang zu sensiblen Informationen oder Kundenbeziehungen.

  • Vertraulichkeitsklauseln: Diese Klauseln verbieten es den Mitarbeitern, vertrauliche Informationen des Arbeitgebers während und nach ihrer Beschäftigung offenzulegen. Vertrauliche Informationen werden im Vertrag typischerweise definiert und können Geschäftsgeheimnisse, Kundenlisten, Finanzdaten und Geschäftsstrategien umfassen. Diese Klauseln sind im Allgemeinen durchsetzbar, da sie ein legitimes Geschäftsinteresse schützen.
  • Non-Compete-Klauseln: Diese Klauseln sollen verhindern, dass ein Mitarbeiter nach Ausscheiden beim Wettbewerber arbeitet oder ein konkurrierendes Unternehmen gründet. Die Durchsetzbarkeit von Non-Compete-Klauseln in Guernsey, wie in vielen Jurisdiktionen, unterliegt strenger rechtlicher Prüfung. Damit eine Non-Compete-Klausel durchsetzbar ist, muss sie:
    • Zum Schutz eines legitimen Geschäftsinteresses dienen (z.B. Geschäftsgeheimnisse, vertrauliche Informationen, Kundenbeziehungen). Sie darf nicht nur dazu dienen, Wettbewerb zu verhindern.
    • Angemessen in Umfang, Dauer und geografischer Reichweite sein. Die Beschränkungen dürfen nicht weiter gehen als notwendig, um das legitime Interesse zu schützen. Was als angemessen gilt, hängt stark von den spezifischen Umständen der Rolle des Mitarbeiters und der Branche ab.
    • Nicht gegen öffentliches Interesse verstoßen.

Arbeitgeber müssen Restriktive Klauseln sorgfältig formulieren, um sicherzustellen, dass sie angemessen und auf die spezifische Rolle und Risiken zugeschnitten sind, was die Durchsetzbarkeit erhöht.

Änderungen und Beendigungsanforderungen bei Verträgen

Die Änderung eines bestehenden Arbeitsvertrags in Guernsey erfordert in der Regel die gegenseitige Zustimmung sowohl des Arbeitgebers als auch des Arbeitnehmers. Einseitige Änderungen durch den Arbeitgeber sind meist nicht zulässig, es sei denn, der Vertrag erlaubt ausdrücklich geringfügige Abweichungen (was bei wesentlichen Bedingungen selten ist) oder die Änderung ist gesetzlich vorgeschrieben. Alle vereinbarten Änderungen sollten schriftlich dokumentiert werden.

Die Beendigung eines Arbeitsvertrags muss bestimmten Verfahren und Anforderungen folgen.

  • Kündigungsfristen: Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer müssen die Kündigungsfrist einhalten, es sei denn, es liegt ein grober Verstoß vor. Die gesetzliche Mindestkündigungsfrist hängt von der Dauer der Betriebszugehörigkeit ab, der Vertrag kann jedoch längere Fristen vorsehen.
  • Gute Gründe für eine Kündigung: Ein Arbeitgeber muss einen fairen Grund für die Kündigung eines Mitarbeiters haben. Gesetzlich anerkannte Gründe umfassen typischerweise:
    • Leistungsfähigkeit (z.B. mangelnde Fähigkeiten oder Leistung)
    • Verhalten (z.B. Fehlverhalten oder schlechtes Benehmen)
    • Redundanz (wenn die Rolle des Mitarbeiters nicht mehr benötigt wird)
    • Verletzung einer gesetzlichen Pflicht oder Einschränkung (z.B. Verlust einer erforderlichen Lizenz)
    • Weitere wesentliche Gründe (eine breite Kategorie, die verschiedene legitime geschäftliche Gründe umfasst)
  • Verfahren: Arbeitgeber müssen bei der Kündigung eines Mitarbeiters ein faires Verfahren einhalten, insbesondere bei Gründen im Zusammenhang mit Leistungsfähigkeit oder Verhalten. Dies umfasst in der Regel Untersuchungen, Warnungen und die Möglichkeit für den Mitarbeiter, Stellung zu nehmen. Das Versäumnis, ein faires Verfahren einzuhalten, auch wenn ein fairer Grund vorliegt, kann dazu führen, dass die Kündigung als ungerechtfertigt angesehen wird.

Das Verständnis und die Einhaltung dieser Anforderungen bei Änderungen und Beendigung sind für Arbeitgeber essenziell, um ihre Belegschaft rechtssicher zu verwalten und Streitigkeiten zu vermeiden.

Martijn
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