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Gesundheit & Sicherheit in Guadeloupe

499 EURpro Mitarbeiter/Monat

Discover workplace health and safety regulations in Guadeloupe

Updated on April 25, 2025

Sicherstellung eines sicheren und gesunden Arbeitsplatzes ist eine grundlegende Anforderung für Unternehmen, die in Guadeloupe tätig sind. Als Überseeterritorium Frankreichs hält sich das Gebiet an die umfassenden Arbeitsgesetze und -vorschriften, die von der französischen Regierung festgelegt wurden und einen besonderen Schwerpunkt auf den Schutz der Arbeitnehmer vor Berufsunfällen legen. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um Risiken zu verhindern und das körperliche sowie geistige Wohlbefinden ihrer Belegschaft zu gewährleisten.

Die Einhaltung dieser Vorschriften ist nicht nur eine rechtliche Notwendigkeit, sondern auch entscheidend für die Förderung eines produktiven und stabilen Arbeitsumfelds. Das Verständnis der spezifischen Anforderungen, von Risikoabschätzung und Präventionsstrategien bis hin zu Unfallberichterstattung und den Rollen verschiedener Akteure, ist für jedes Unternehmen, das in Guadeloupe Personal beschäftigt, unerlässlich.

Gesundheits- und Arbeitsschutzgesetze und Regulierungsrahmen

Arbeitsplatzgesundheit und -sicherheit in Guadeloupe werden hauptsächlich durch den französischen Labour Code (Code du travail) geregelt. Dieses umfangreiche rechtliche Rahmenwerk legt die allgemeinen Prinzipien und spezifischen Anforderungen fest, die Arbeitgeber einhalten müssen. Das Kernprinzip ist die allgemeine Verpflichtung des Arbeitgebers, die Sicherheit zu gewährleisten und die Gesundheit, sowohl physisch als auch psychisch, seiner Mitarbeiter zu schützen. Dies gilt als Ergebnisverpflichtung, das heißt, der Arbeitgeber muss dieses Ergebnis erreichen, nicht nur angemessene Anstrengungen unternehmen.

Wesentliche Aspekte, die im Code du travail behandelt werden, umfassen:

  • Allgemeine Präventionsprinzipien
  • Spezifische Regeln für verschiedene Risikotypen (z.B. chemisch, physisch, biologisch, psychosozial)
  • Anforderungen an Arbeitsplatzgestaltung, Ausstattung und Substanzen
  • Verpflichtungen bezüglich Information, Schulung und Konsultation mit Arbeitnehmern und deren Vertretern
  • Bestimmungen zur Überwachung der Gesundheits- und Sicherheitsbedingungen

Berufsbedingte Gesundheits- und Sicherheitsstandards und Praktiken

Arbeitgeber in Guadeloupe müssen eine Reihe von Standards und Praktiken umsetzen, um ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen. Eine zentrale Anforderung ist die systematische Bewertung aller Berufsriskien.

Risikoabschätzung (Document Unique d'Évaluation des Risques Professionnels - DUERP)

Jeder Arbeitgeber muss eine umfassende Risikoabschätzung durchführen und die Ergebnisse im Document Unique d'Évaluation des Risques Professionnels (DUERP) dokumentieren. Dieses Dokument muss alle potenziellen Risiken für die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter in allen Tätigkeiten des Unternehmens identifizieren. Es soll auch präventive und schützende Maßnahmen vorschlagen. Das DUERP muss mindestens jährlich aktualisiert werden oder whenever eine bedeutende Änderung der Arbeitsbedingungen oder Organisation erfolgt.

Präventionsprinzipien

Der französische Labour Code skizziert neun allgemeine Präventionsprinzipien, die den Ansatz des Arbeitgebers leiten:

  1. Risiken vermeiden.
  2. Risiken bewerten, die nicht vermieden werden können.
  3. Risiken an der Quelle bekämpfen.
  4. Die Arbeit an den Einzelnen anpassen.
  5. Dem technischen Fortschritt anpassen.
  6. Gefährliche Prozesse/Substanzen durch ungefährliche oder weniger gefährliche ersetzen.
  7. Eine kohärente Präventionspolitik entwickeln, die Technologie, Arbeitsorganisation, Arbeitsbedingungen, soziale Beziehungen und Umweltfaktoren integriert.
  8. Kollektive Schutzmaßnahmen gegenüber individuellen Schutzmaßnahmen priorisieren.
  9. Angemessene Anweisungen an die Arbeitnehmer geben.

Schulungsanforderungen

Arbeitgeber sind verpflichtet, den Arbeitnehmern die notwendige Schulung zu Gesundheit und Sicherheit bereitzustellen, insbesondere hinsichtlich der spezifischen Risiken ihrer Tätigkeit und der Maßnahmen zu deren Verhinderung. Dies umfasst Schulungen bei Einstellung, bei Job- oder Technikwechsel sowie regelmäßig danach. Für bestimmte Aufgaben oder Geräte ist eine spezielle Schulung erforderlich.

Dokumentationspflichten

Neben dem DUERP müssen Arbeitgeber verschiedene Aufzeichnungen im Zusammenhang mit Gesundheit und Sicherheit führen, darunter:

  • Schulungsnachweise
  • Aufzeichnungen über Arbeitsunfälle und Vorfälle
  • Ergebnisse von Arbeitsplatzinspektionen
  • Informationen, die den Arbeitnehmervertretern bereitgestellt werden
  • Technische Dokumentation für Maschinen und Geräte

Prozesse und Anforderungen bei Arbeitsplatzinspektionen

Die Einhaltung von Gesundheits- und Arbeitsschutzvorschriften in Guadeloupe wird von den Arbeitsinspektionsbehörden (Inspection du Travail) überwacht. Arbeitsinspektoren haben die Befugnis, Arbeitsplätze zu betreten, Dokumente zu prüfen, Mitarbeiter zu befragen und bei Nichteinhaltung Hinweise oder Strafen auszusprechen.

Inspektionen können routinemäßig erfolgen oder durch bestimmte Ereignisse ausgelöst werden (z.B. Unfälle, Beschwerden). Inspektoren überprüfen, ob der Arbeitgeber seinen Verpflichtungen nachkommt, einschließlich:

  • Vorhandensein und ordnungsgemäße Aktualisierung des DUERP
  • Umsetzung präventiver Maßnahmen
  • Einhaltung spezifischer Sicherheitsstandards (z.B. Brandschutz, Elektriksicherheit, Maschinenschutz)
  • Bereitstellung erforderlicher Schulungen und Informationen
  • Funktion der Arbeitnehmervertretungsorgane (CSE/CSSCT)

Arbeitgeber müssen vollumfänglich mit den Arbeitsinspektoren kooperieren und Zugang zu allen relevanten Informationen und Bereichen des Arbeitsplatzes gewähren.

Protokolle und Berichterstattung bei Arbeitsunfällen

Im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit müssen spezifische Protokolle befolgt werden.

Sofortmaßnahmen

  • Erste Hilfe leisten und sicherstellen, dass der verletzte Mitarbeiter die notwendige medizinische Versorgung erhält.
  • Unfallstelle sichern, falls notwendig, um weitere Vorfälle zu verhindern und die Untersuchung zu erleichtern.
  • Relevante interne Parteien informieren (z.B. Vorgesetzter, Sicherheitsbeauftragter).

Meldepflichten

Arbeitsunfälle sind den zuständigen Behörden formell zu melden.

Anforderung Details Frist
Meldung an CGSS Arbeitgeber muss den Unfall bei der Caisse Générale de Sécurité Sociale (CGSS) in Guadeloupe melden. Innerhalb von 48 Stunden (ohne Sonntage und Feiertage), nachdem der Arbeitgeber vom Unfall Kenntnis erlangt hat.
Information an Mitarbeiter Dem Mitarbeiter ein Formular bereitstellen, das ihm ermöglicht, medizinische Versorgung ohne sofortige Bezahlung zu erhalten. Unmittelbar nach dem Unfall.
Untersuchung Eine interne Untersuchung durchführen, um die Ursachen zu ermitteln und Korrekturmaßnahmen umzusetzen. So bald wie möglich nach dem Unfall.
Information an CSE/CSSCT Den Comité Social et Économique (CSE) oder seine CSSCT-Kommission über den Unfall und seine Ursachen informieren. Ohne Verzögerung, insbesondere bei schweren Unfällen.

Berufskrankheiten unterliegen speziellen Anerkennungsverfahren, die medizinische Beurteilungen und die Meldung an die CGSS umfassen.

Verantwortlichkeiten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer für Arbeitssicherheit

Die Arbeitssicherheit ist eine gemeinsame Verantwortung, wobei die primäre gesetzliche Verpflichtung beim Arbeitgeber liegt.

Verantwortlichkeiten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber trägt die Hauptverantwortung für die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer. Dazu gehören:

  • Bewertung aller Risiken und Umsetzung präventiver Maßnahmen (DUERP).
  • Bereitstellung eines sicheren Arbeitsumfelds, sicherer Geräte und sicherer Arbeitssysteme.
  • Bereitstellung notwendiger Informationen, Anweisungen und Schulungen.
  • Überwachung der Arbeitsbedingungen und der Gesundheit der Mitarbeiter.
  • Konsultation mit Arbeitnehmervertretern zu Fragen des Gesundheitsschutzes.
  • Sofortiges Handeln bei ernsthafter und unmittelbarer Gefahr.

Verantwortlichkeiten der Arbeitnehmer

Arbeitnehmer haben ebenfalls Pflichten hinsichtlich Gesundheit und Sicherheit:

  • Sorgfalt für die eigene Gesundheit und Sicherheit sowie die anderer, die durch ihre Handlungen oder Unterlassungen betroffen sind.
  • Korrekte Nutzung von Geräten, Substanzen und Schutzvorrichtungen.
  • Meldung jeder Arbeitssituation, die sie für eine ernsthafte und unmittelbare Gefahr halten.
  • Meldung von Mängeln an Schutzsystemen.
  • Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber und anderen, um die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen zu gewährleisten.

Sicherheitskomitees (CSE und CSSCT)

In Unternehmen, die bestimmte Größenkriterien erfüllen (in der Regel 11 Mitarbeiter für CSE, 50 Mitarbeiter für CSSCT), muss ein Comité Social et Économique (CSE) eingerichtet werden. In Unternehmen mit 50 oder mehr Mitarbeitern ist eine spezielle Kommission für Gesundheit, Sicherheit und Arbeitsbedingungen (CSSCT) verpflichtend. Diese Gremien spielen eine entscheidende Rolle bei:

  • Analyse der Berufsriskien und Arbeitsbedingungen.
  • Vorschlag von Präventionsmaßnahmen.
  • Durchführung von Arbeitsplatzinspektionen.
  • Untersuchung von Unfällen und Berufskrankheiten.
  • Beratung des Arbeitgebers in Fragen des Gesundheitsschutzes.

Eine effektive Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber, Arbeitnehmern und Arbeitnehmervertretern ist entscheidend für den Aufbau einer starken Sicherheitskultur und die Einhaltung des umfassenden Gesundheits- und Arbeitsschutzrahmens in Guadeloupe.

Martijn
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