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Freelancing in Guadeloupe

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Learn about freelancing and independent contracting in Guadeloupe

Updated on April 25, 2025

Die Beschäftigung von unabhängigen Contractors in Guadeloupe bietet Unternehmen Flexibilität und Zugang zu spezialisierten Fähigkeiten, ohne die Verpflichtungen, die mit traditioneller Beschäftigung verbunden sind. Als Übersee-Département Frankreichs entspricht der rechtliche Rahmen für Arbeits- und Handelsbeziehungen in Guadeloupe weitgehend dem französischen Recht. Das bedeutet, dass die Unterscheidung zwischen einem Employee und einem Contractor entscheidend ist und einer genauen Prüfung unterliegt, die sich hauptsächlich auf die tatsächliche Arbeitsbeziehung stützt, anstatt nur auf die Vertragsbedingungen. Unternehmen, die mit Freelancern oder Contractors in Guadeloupe zusammenarbeiten möchten, müssen diese Vorschriften sorgfältig navigieren, um die Einhaltung sicherzustellen und potenzielle Reklassifizierungsrisiken zu vermeiden.

Das Verständnis der Nuancen der unabhängigen Arbeit in Guadeloupe ist sowohl für lokale als auch für internationale Unternehmen essenziell. Es umfasst die korrekte Klassifizierung der Arbeiter, das Verfassen geeigneter Verträge, das Management von Steuer- und Sozialversicherungsbeiträgen sowie die Regelung von geistigen Eigentumsrechten. Die ordnungsgemäße Einhaltung dieser Anforderungen gewährleistet eine reibungslose und regelkonforme Arbeitsbeziehung, die sowohl dem engaging company als auch dem unabhängigen Fachmann zugutekommt.

Rechtliche Unterscheidungen zwischen Employees und Contractors

Das primäre Kriterium, das in Guadeloupe, nach französischem Recht, zur Unterscheidung eines Employee von einem Contractor verwendet wird, ist das Vorliegen eines Rechtsunterordnungsverhältnisses. Dies wird nicht allein durch den im Vertrag genannten Titel bestimmt, sondern durch die tatsächlichen Bedingungen, unter denen die Arbeit ausgeführt wird. Gerichte prüfen mehrere Faktoren, um festzustellen, ob eine unterordnende Beziehung besteht.

Wichtige berücksichtigte Faktoren sind:

  • Hierarchische Autorität: Hat das Unternehmen die Befugnis, Anweisungen zu geben, deren Ausführung zu kontrollieren und bei Nichtbefolgung Sanktionen zu verhängen?
  • Arbeitsbedingungen: Ist der Arbeiter in die Organisationsstruktur des Unternehmens integriert? Stellt das Unternehmen die Werkzeuge, Ausrüstung und Räumlichkeiten für die Arbeit bereit? Hat der Arbeiter feste Arbeitszeiten oder wird sein Zeitplan vom Unternehmen vorgegeben?
  • Wirtschaftliche Abhängigkeit: Obwohl kein alleiniges Kriterium, kann eine bedeutende wirtschaftliche Abhängigkeit von einem einzelnen Kunden ein Indikator sein, insbesondere wenn sie mit anderen Faktoren der Unterordnung kombiniert wird.
  • Fehlen einer unabhängigen Organisation: Betreibt der Arbeiter eine eigene unabhängige Geschäftsstruktur, bietet Dienstleistungen für mehrere Kunden an oder arbeitet er ausschließlich für ein Unternehmen unter Bedingungen, die einem Employee ähnlich sind?

Wenn eine Beziehung Merkmale der Unterordnung aufweist, kann sie als Arbeitsverhältnis neu klassifiziert werden, unabhängig von den Vertragsbedingungen. Dies kann für das Unternehmen erhebliche finanzielle Konsequenzen haben, einschließlich Nachzahlungen von Sozialbeiträgen, Steuern und potenziellen Strafen.

Praktiken bei Independent Contracting und Vertragsstrukturen

Verträge für Contractors in Guadeloupe sollten den Arbeitsumfang, die zu erbringenden Leistungen, Zeitpläne und Zahlungsbedingungen klar definieren. Im Gegensatz zu Arbeitsverträgen sollten sie die Unabhängigkeit des Contractors und die Art der erbrachten Dienstleistung betonen, anstatt eine unterordnende Arbeitsbeziehung zu beschreiben.

Wesentliche Elemente, die typischerweise in einem Contractor-Agreement enthalten sind:

  • Identifikation der Parteien: Vollständige Angaben des engaging company und des Contractors (einschließlich ihrer Rechtsform, z.B. auto-entrepreneur, EURL, SASU).
  • Beschreibung der Dienstleistungen: Eine präzise und detaillierte Beschreibung der spezifischen Leistungen, die der Contractor erbringen wird.
  • Vertragsdauer: Die Laufzeit des Vertrags, sei es für ein bestimmtes Projekt oder einen definierten Zeitraum.
  • Vergütung: Die vereinbarte Gebührenstruktur (z.B. Stundensatz, Projektpauschale) und Zahlungsplan.
  • Unabhängigkeitsklausel: Explizit festlegen, dass der Contractor unabhängig handelt und kein Employee ist.
  • Vertraulichkeit: Bestimmungen zum Schutz sensibler Informationen.
  • Geistiges Eigentum: Klauseln, die den Eigentumsanspruch an erstellter Arbeit regeln (siehe unten).
  • Kündigung: Bedingungen, unter denen eine Partei den Vertrag kündigen kann.
  • Geltendes Recht und Gerichtsstand: Festlegung, dass französisches Recht gilt, und Angabe der zuständigen Gerichte im Streitfall.

Es ist entscheidend, dass die tatsächliche Arbeitsbeziehung die Vertragsbedingungen widerspiegelt, insbesondere hinsichtlich der Autonomie des Contractors bei der Erbringung der Leistungen.

Überlegungen zu geistigen Eigentumsrechten für Freelancers

In Guadeloupe gilt, wie im französischen Mutterland, grundsätzlich, dass geistige Eigentumsrechte (Urheberrecht, Designrechte usw.) zunächst beim Schöpfer liegen. Für Contractors bedeutet dies, dass, sofern im Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, der Contractor das Eigentum an den während der Leistungserbringung geschaffenen IP behält.

Um IP-Rechte vom Contractor auf das engaging company zu übertragen, muss der Vertrag spezifische Klauseln enthalten, die die Abtretung oder Lizenzierung dieser Rechte regeln. Diese Klauseln müssen präzise sein und Folgendes spezifizieren:

  • Die Art der übertragenen Rechte (z.B. Vervielfältigungsrechte, Aufführungsrechte).
  • Den Umfang der Übertragung (z.B. bestimmte Werke, alle zukünftigen Werke).
  • Die Dauer der Übertragung.
  • Das geografische Gebiet, das durch die Übertragung abgedeckt wird.
  • Die Vergütung für die Rechteübertragung, die sich vom Honorar für die Leistungen selbst unterscheiden muss.

Ohne eine klare und spezifische IP-Abtretungsklausel, die den rechtlichen Anforderungen entspricht, kann das engaging company nicht automatisch Eigentümer der Rechte an den vom Contractor erstellten Werken werden.

Steuerliche Verpflichtungen und Versicherungsanforderungen

Independent Contractors in Guadeloupe sind selbst für die Verwaltung ihrer Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge verantwortlich. Die konkreten Verpflichtungen hängen von der gewählten Rechtsform des Contractors ab (z.B. auto-entrepreneur, micro-entreprise, Einzelunternehmen, Unternehmen).

Häufige steuerliche und sozialversicherungsbezogene Verpflichtungen umfassen:

  • Einkommensteuer: Jährliche Deklaration basierend auf dem Gesamteinkommen des Contractors. Die Berechnungsmethode und Zahlung hängen von der gewählten Rechtsform ab (z.B. progressiver Tarif, vereinfachtes Micro-Fiscal-Regime).
  • Sozialabgaben: Zahlungen für Krankenversicherung, Rentenversicherung, Familienleistungen usw. Diese werden anhand des Berufseinkommens berechnet und an die entsprechenden Sozialversicherungsträger (z.B. URSSAF) abgeführt. Die Sätze und Berechnungsmethoden variieren erheblich je nach Rechtsform.
  • Mehrwertsteuer (MwSt): Contractors können verpflichtet sein, sich für die MwSt zu registrieren und diese an ihre Kunden weiterzugeben, abhängig vom Jahresumsatz und der Tätigkeit. Es gibt Schwellenwerte, unterhalb derer die MwSt nicht anfällt (franchise en base de TVA).
  • Gewerbesteuer (CFE - Cotisation Foncière des Entreprises): Eine jährliche lokale Gewerbesteuer.

Independent Contractors müssen in der Regel auch eine Berufshaftpflichtversicherung (assurance responsabilité civile professionnelle) haben, um mögliche Schäden abzudecken, die sie Kunden oder Dritten im Rahmen ihrer Arbeit zufügen. Je nach Beruf können weitere Versicherungen ebenfalls verpflichtend sein.

Häufig genutzte Branchen und Sektoren mit Contractors

Independent Contractors werden in verschiedenen Branchen in Guadeloupe eingesetzt, häufig in Rollen, die spezielle Fähigkeiten erfordern oder projektbasierte Dienstleistungen anbieten.

Einige typische Branchen und Sektoren sind:

  • Tourismus und Gastgewerbe: Berater, Marketing-Spezialisten, Eventorganisatoren.
  • Bau und Handwerk: Spezialisierte Handwerker, Projektmanager, Vermesser.
  • IT und Digitale Dienste: Webentwickler, Grafikdesigner, IT-Berater, Digitalmarketing-Spezialisten.
  • Kreativwirtschaft und Medien: Fotografen, Schriftsteller, Künstler, Videografen.
  • Professionelle Dienstleistungen: Unternehmensberater, Trainer, Buchhalter (für spezielle Aufträge), Rechtsberater.
  • Gesundheitswesen: Bestimmte spezialisierte medizinische oder paramedizinische Fachkräfte, die unabhängig tätig sind.

Der Einsatz von Contractors ermöglicht es Unternehmen in diesen Sektoren, ihre Belegschaft je nach Bedarf zu skalieren und Fachwissen zu nutzen, ohne sich langfristig zu binden. Dennoch bleibt die korrekte Klassifizierung und die Einhaltung aller rechtlichen und steuerlichen Pflichten von größter Bedeutung.

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