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Work permits and visas in Guadeloupe

499 EURpro Mitarbeiter/Monat

Everything you need to know about work permits and visas for Guadeloupe

Updated on April 25, 2025

Die Beschäftigung ausländischer Staatsangehöriger in Guadeloupe, einer Überseeabteilung Frankreichs und Teil der Europäischen Union, erfordert die Navigation durch spezifische Einwanderungs- und Arbeitsvorschriften. Während Guadeloupe den französischen Nationalgesetzen folgt, gibt es lokale Anpassungen und Verfahren, die eingehalten werden müssen. Für Unternehmen, die Personen einstellen möchten, die keine Bürger der EU, des EWR oder der Schweiz sind, ist die Beschaffung des richtigen Visums und der Arbeitserlaubnis ein obligatorischer Schritt, bevor eine Beschäftigung legal beginnen kann.

Der Prozess umfasst in der Regel die Sicherung sowohl eines Langzeitvisums (falls aufgrund der Staatsangehörigkeit erforderlich) als auch einer Arbeitserlaubnis. Die Verantwortung für die Einleitung des Verfahrens zur Arbeitserlaubnis liegt häufig beim Arbeitgeber oder seinem Vertreter in Guadeloupe, wie z.B. einem Employer of Record. Das Verständnis der verschiedenen Visakategorien, Antragsverfahren und fortlaufenden Compliance-Verpflichtungen ist entscheidend, um eine reibungslose und rechtmäßige Beschäftigungsbeziehung zu gewährleisten.

Gängige Visatypen für ausländische Arbeitnehmer

Für Nicht-EU/EEA/Schweizer Staatsangehörige, die beabsichtigen, länger als 90 Tage in Guadeloupe zu arbeiten, ist das primäre erforderliche Visum ein Langzeitvisum, das einem Aufenthaltstitel entspricht (Visa Long Séjour valant Titre de Séjour - VLS-TS). Der spezifische Typ des VLS-TS hängt von der Art und Dauer der Beschäftigung ab.

  • VLS-TS "Salarié" (Arbeitnehmer): Dies ist der häufigste Visatyp für Personen, die nach Guadeloupe kommen, um eine angestellte Tätigkeit im Rahmen eines Arbeitsvertrags aufzunehmen. Es wird in der Regel für eine Anfangszeit von 12 Monaten ausgestellt. Bei Ankunft muss der Inhaber das Visum online beim French Office of Immigration and Integration (OFII) validieren, um seine Gültigkeit als Aufenthaltstitel zu aktivieren.
  • VLS-TS "Travailleur Temporaire" (Temporärer Arbeiter): Dieses Visum ist für Personen, die für spezifische, oft kürzere Arbeitsaufträge oder Verträge kommen. Die Dauer ist an die Laufzeit des Arbeitsvertrags gebunden, maximal jedoch 12 Monate. Wie beim "Salarié"-Visum ist eine OFII-Validierung bei Ankunft erforderlich.
  • VLS-TS "Passeport Talent": Obwohl weniger üblich für Standardbeschäftigungen, deckt diese Kategorie hochqualifizierte Arbeiter, Forscher, Künstler und Investoren ab. Die Zulassungskriterien sind streng, und es bietet eine Mehrjahresgültigkeit. Spezifische Bedingungen gelten für seine Verfügbarkeit und den Umfang in Überseeterritorien wie Guadeloupe.
Visatyp Zweck Anfangsdauer Arbeitserlaubnis erforderlich? OFII-Validierung erforderlich?
VLS-TS "Salarié" Angestellte Beschäftigung Bis zu 12 Monate Ja Ja
VLS-TS "Travailleur Temporaire" Temporärer Arbeitseinsatz Bis zu 12 Monate Ja Ja
VLS-TS "Passeport Talent" Hochqualifizierte, spezielle Berufe 1-4 Jahre Variiert je nach Unterkategorie Ja

Anforderungen und Verfahren für die Beantragung der Arbeitserlaubnis

Der Erhalt einer Arbeitserlaubnis (autorisation de travail) ist eine Voraussetzung für die meisten Nicht-EU/EEA/Schweizer, um legal in Guadeloupe zu arbeiten, selbst wenn sie ein gültiges Langzeitvisum besitzen. Das Antragsverfahren wird hauptsächlich vom Arbeitgeber initiiert.

Der Arbeitgeber in Guadeloupe (oder sein registrierter Vertreter, wie z.B. ein Employer of Record) muss die Arbeitserlaubnis im Namen des ausländischen Mitarbeiters beantragen. Dieser Antrag wird bei den lokalen Arbeitsbehörden eingereicht, insbesondere bei der Direction de l'économie, de l'emploi, du travail et des solidarités (DEETS), früher DIECCTE.

Wichtige Schritte und Anforderungen umfassen:

  1. Arbeitsmarktprüfung: Für viele Positionen muss der Arbeitgeber nachweisen, dass er versucht hat, einen lokalen oder EU/EEA/Schweizer Kandidaten ohne Erfolg zu rekrutieren. Dies beinhaltet die Schaltung von Stellenanzeigen für einen festgelegten Zeitraum. Für bestimmte Berufe, die als knapp im Angebot gelten, kann diese Prüfung ausgenommen werden.
  2. Antragseinreichung: Der Arbeitgeber sammelt die erforderlichen Unterlagen und reicht den Antrag auf Arbeitserlaubnis bei der DEETS ein.
  3. Prüfung durch DEETS: Die Behörden prüfen den Antrag unter Berücksichtigung von Faktoren wie der Lage auf dem Arbeitsmarkt, den Beschäftigungsbedingungen, der Einhaltung der Vorgaben des Arbeitgebers und den Qualifikationen des Kandidaten.
  4. Entscheidung: Bei Genehmigung stellt die DEETS die Arbeitserlaubnis aus. Diese Genehmigung wird dann an die französischen Konsularbehörden im Heimatland des ausländischen Mitarbeiters weitergeleitet.
  5. Visumantrag: Der ausländische Staatsangehörige kann anschließend beim französischen Konsulat das VLS-TS beantragen, wobei die genehmigte Arbeitserlaubnis zusammen mit anderen erforderlichen Dokumenten vorzulegen ist.

Erforderliche Unterlagen (häufig):

  • Vom Arbeitgeber:
    • Nachweis der rechtlichen Existenz und Registrierung des Unternehmens in Guadeloupe.
    • Vorgeschlagener Arbeitsvertrag (Contrat de Travail).
    • Stellenbeschreibung und Details zur Position.
    • Nachweis der Arbeitsmarktsuche (falls zutreffend).
    • Finanzielle Stabilitätsnachweise des Unternehmens.
  • Vom Arbeitnehmer:
    • Kopie des Reisepasses.
    • Nachweise der Qualifikationen und Erfahrungen (Diplome, Lebenslauf, Referenzschreiben).
    • Nachweis des Familienstands.

Geschätzte Bearbeitungszeiten und Gebühren:

Die Bearbeitungszeiten für Arbeitserlaubnisse können je nach Antragsvolumen und Komplexität stark variieren. In der Regel dauert es 2 bis 4 Monate ab Einreichung eines vollständigen Antrags bei der DEETS.

Die Gebühren für die Arbeitserlaubnis werden vom Arbeitgeber bei Genehmigung bezahlt. Diese Gebühren können variieren, liegen aber meist zwischen einigen Hundert bis über Tausend Euro, abhängig von der Vertragsdauer und dem Gehaltsniveau. Visumantragsgebühren sind separat und vom Arbeitnehmer beim Konsulat zu entrichten, typischerweise etwa €99.

Wege zur dauerhaften Aufenthaltserlaubnis

Für ausländische Staatsangehörige, die langfristig in Guadeloupe wohnen möchten, bestehen Wege zur dauerhaften Aufenthaltserlaubnis, hauptsächlich durch den Erhalt einer mehrjährigen Aufenthaltserlaubnis und letztlich eines langfristigen Residentenstatus (carte de résident de longue durée - UE).

Der gängigste Weg ist die legale und kontinuierliche Residenz in Guadeloupe (oder Frankreich/anderen französischen Territorien) für einen Zeitraum von fünf Jahren unter einer gültigen Aufenthaltserlaubnis (z.B. nach Validierung des VLS-TS).

Voraussetzungen für eine multi-year permit (carte de séjour pluriannuelle) nach dem ersten Jahr des VLS-TS umfassen oft:

  • Fortbestehen der Bedingungen des ursprünglichen Aufenthalts (z.B. weiterhin beschäftigt).
  • Nachweis der Integration in die französische Gesellschaft, was Kenntnisse der französischen Sprache und der Werte der Französischen Republik einschließen kann.
  • Keine Vorstrafen.

Nach fünf Jahren legalen Wohnens können Personen in der Regel eine 10-Jahres-Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis (carte de résident) beantragen. Dieser Status gewährt stabilere Aufenthaltsrechte und ist ein Schritt in Richtung potenzieller long-term resident status oder sogar Staatsbürgerschaft. Der Antrag wird bei der lokalen Präfektur (Préfecture de la Guadeloupe) eingereicht.

Visum für Angehörige

Ausländische Staatsangehörige mit einem gültigen Arbeitsvisum und Aufenthaltserlaubnis in Guadeloupe können in der Regel Visa und Aufenthaltserlaubnisse für ihre unmittelbaren Familienmitglieder beantragen, um sie zu begleiten. Dieser Vorgang ist bekannt als "family reunification" (regroupement familial) oder Begleitfamilien.

Zugelassene Angehörige umfassen typischerweise:

  • Ehepartner (verheiratet).
  • Minderjährige Kinder (unter 18 Jahren).

Der Hauptvisa-Inhaber muss bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter:

  • Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis für mindestens 18 Monate.
  • Ausreichende und stabile finanzielle Ressourcen zur Unterstützung der Familie.
  • Angemessene Unterkunft in Guadeloupe.

Der Antrag auf Familienzusammenführung wird vom Hauptvisa-Inhaber bei der OFII in Guadeloupe eingeleitet. Nach Genehmigung durch die OFII und die lokale Präfektur können die Familienmitglieder bei der französischen Botschaft in ihrem Heimatland ein Langzeitvisum beantragen. Nach Ankunft in Guadeloupe müssen sie ihre Visa ebenfalls mit der OFII validieren.

Ehegatten, die im Rahmen der Familienzusammenführung zum Hauptvisa-Inhaber kommen, erhalten in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis, die ihnen erlaubt, in Guadeloupe zu arbeiten.

Visum-Compliance-Pflichten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Die Aufrechterhaltung eines legalen Status in Guadeloupe erfordert eine kontinuierliche Einhaltung sowohl durch den Arbeitgeber als auch durch den Arbeitnehmer.

Pflichten des Arbeitgebers:

  • Arbeitserlaubnis prüfen: Sicherstellen, dass der ausländische Mitarbeiter die erforderliche Arbeitserlaubnis und ein gültiges Visum/Aufenthaltserlaubnis vor Arbeitsbeginn besitzt.
  • Beschäftigung melden: Den Arbeitnehmer ordnungsgemäß bei den relevanten Sozialversicherungs- und Steuerbehörden (z.B. URSSAF) registrieren.
  • Arbeitsrecht einhalten: Alle französischen Arbeitsgesetze bezüglich Arbeitszeiten, Mindestlohn, Sicherheit etc. einhalten.
  • Änderungen melden: Die DEETS und Präfektur über wesentliche Änderungen im Arbeitsvertrag oder der Situation des Mitarbeiters informieren.
  • Beiträge zahlen: Alle erforderlichen Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung und Steuer leisten.

Pflichten des Arbeitnehmers:

  • Visum validieren: Das VLS-TS innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens beim OFII validieren.
  • Verlängerung beantragen: Vor Ablauf die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bei der Präfektur beantragen, wenn ein Verbleib und Arbeiten geplant sind.
  • Visumbedingungen respektieren: Die Bedingungen ihres Visums und Aufenthaltstitels einhalten (z.B. nur für den sponsoring Arbeitgeber arbeiten, sofern die Erlaubnis dies zulässt).
  • Änderungen melden: Die Präfektur über Änderungen in ihrer persönlichen Situation informieren (z.B. Adresswechsel, Familienstand).
  • Steuern zahlen: Den französischen Steuerpflichten nachkommen.

Die Nichteinhaltung der Einwanderungs- und Arbeitsvorschriften kann zu erheblichen Strafen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer führen, einschließlich Bußgeldern, Nachzahlungen, Abschiebung des Mitarbeiters und strafrechtlicher Verfolgung. Die Nutzung der Dienste eines sachkundigen lokalen Partners oder eines Employer of Record kann dabei helfen, alle Verpflichtungen zu erfüllen.

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