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Urlaub in Kolumbien

399 EURpro Mitarbeiter/Monat

Understand employee leave entitlements and policies in Kolumbien

Updated on April 25, 2025

Das kolumbianische Arbeitsrecht gewährt Arbeitnehmern verschiedene gesetzliche Urlaubsansprüche, die darauf ausgelegt sind, Work-Life-Balance zu sichern, Unterstützung bei persönlichen Ereignissen zu bieten und die Erholung von Krankheiten zu ermöglichen. Diese Bestimmungen sind für Arbeitgeber, die im Land tätig sind, verbindlich und decken eine Vielzahl von Situationen ab, von jährlichen Ruhezeiten bis hin zu speziellen Umständen wie Krankheit, Geburt oder familiären Notfällen. Das Verständnis dieser Anforderungen ist entscheidend für die Einhaltung der Vorschriften und eine effektive Personalverwaltung.

Diese Ansprüche bilden einen grundlegenden Bestandteil des Arbeitsverhältnisses in Kolumbien und umfassen regulären Urlaub, nationale Feiertage und spezielle Urlaubsregelungen für Gesundheit, Familie und andere bedeutende Lebensereignisse. Die Einhaltung dieser Regelungen ist für Unternehmen, die in Kolumbien Mitarbeiter beschäftigen, unerlässlich, egal ob über eine lokale Einheit oder via einen Employer of Record Service.

Jahresurlaub

Arbeitnehmer in Kolumbien haben Anspruch auf mindestens fünfzehn (15) Arbeitstage bezahlten Urlaub pro Jahr. Dieser Urlaub wird anteilig im Laufe des Jahres angesammelt. Der Urlaub wird in der Regel hintereinander genommen, jedoch können Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbaren, den Urlaub in Perioden aufzuteilen, wobei mindestens sechs (6) Arbeitstage am Stück genommen werden. Der Urlaub muss vom Arbeitgeber innerhalb eines Jahres nach Erreichen der Anspruchsberechtigung gewährt werden.

Dauer der Beschäftigung Mindestanspruch auf bezahlten Urlaub
1 Jahr 15 Arbeitstage
Proportional Monatlich angesammelt

Es ist möglich, dass Arbeitnehmer eine Entschädigung für bis zu die Hälfte ihres Urlaubsanspruchs verlangen, vorausgesetzt, sie haben mindestens 15 Arbeitstage angesammelt. Der verbleibende Teil muss als Freizeit genommen werden.

Öffentliche Feiertage und Gedenktage

Kolumbien beobachtet im Laufe des Jahres eine Reihe nationaler Feiertage. Viele dieser Feiertage unterliegen dem "Law of Poncho" (Gesetz 51 von 1983), das bestimmte Feiertage, die auf einen Wochentag fallen, auf den folgenden Montag verschiebt, um lange Wochenenden zu schaffen. Arbeitnehmer haben in der Regel Anspruch auf einen bezahlten freien Tag an diesen Feiertagen. Wenn ein Arbeitnehmer an einem Feiertag arbeiten muss, steht ihm in der Regel eine Zuschlagszahlung zu.

Während die genauen Termine leicht variieren können, umfassen die in Kolumbien beobachteten Standardfeiertage:

Datum (ungefähr) Feiertagsname
1. Januar Neujahr
Januar (Montag) Epiphanias
März (Montag) Heiliges Josefstag
März/April Gründonnerstag
März/April Karfreitag
1. Mai Tag der Arbeit
Juni (Montag) Christi Himmelfahrt
Juni (Montag) Fronleichnam
Juni (Montag) Herz-Jesu-Fest
20. Juli Unabhängigkeitstag
7. August Schlacht von Boyacá
August (Montag) Mariä Himmelfahrt
Oktober (Montag) Columbus-Tag
November (Montag) Allerheiligen
November (Montag) Unabhängigkeit Cartagena
8. Dezember Unbefleckte Empfängnis
25. Dezember Weihnachten

Hinweis: Feiertage, die mit (Montag) gekennzeichnet sind, unterliegen dem Law of Poncho und werden am folgenden Montag gefeiert, falls sie auf einen anderen Wochentag fallen.

Krankheitsurlaub und -zahlung

Arbeitnehmer, die aufgrund von Krankheit oder Verletzung arbeitsunfähig sind, haben Anspruch auf Krankheitsurlaub, vorausgesetzt, sie legen eine ärztliche Bescheinigung eines anerkannten Gesundheitsfachmanns vor. Die Dauer des bezahlten Krankheitsurlaubs und die verantwortliche Partei für die Zahlung variieren:

Dauer des Krankheitsurlaubs Prozentsatz des Gehalts Verantwortliche Partei
Tage 1-2 66,67 % Arbeitgeber
Tage 3-180 66,67 % Gesundheitsfördernde Einrichtung (EPS)
Tage 181-540 50 % Rentenversicherung (unter bestimmten Bedingungen)
Über 540 Tage Variabel Rentenversicherung oder andere Stellen (komplizierte Regelungen)

Der Arbeitnehmer muss den Arbeitgeber unverzüglich über seine Abwesenheit informieren und die erforderlichen medizinischen Nachweise vorlegen. Der Arbeitgeber ist für die Abwicklung der ersten Krankentage und die Koordination mit der Krankenversicherung (EPS) bei längeren Zeiträumen verantwortlich.

Elternzeit

Das kolumbianische Recht gewährt spezielle Urlaubsansprüche für neue Eltern, einschließlich Mutterschafts-, Vaterschafts- und Adoptionsurlaub.

  • Mutterschaftsurlaub: Schwangere Frauen haben Anspruch auf 18 Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaub. Dieser kann bis zu zwei Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin beginnen, die restlichen Wochen werden nach der Geburt genommen. Bei Mehrlingsgeburten oder Frühgeborenen können zusätzliche Wochen gewährt werden. Die Bezahlung während des Mutterschaftsurlaubs wird in der Regel von der Health Promoting Entity (EPS) des Arbeitnehmers zu 100 % des Gehalts übernommen, bis zu einem gesetzlichen Limit.
  • Vaterschaftsurlaub: Väter haben Anspruch auf zwei Wochen bezahlten Vaterschaftsurlaub. Dieser muss innerhalb von 30 Tagen nach der Geburt des Kindes genommen werden. Die Bezahlung erfolgt ebenfalls durch die EPS des Arbeitnehmers zu 100 % des Gehalts, bis zu einem gesetzlichen Limit.
  • Adoptionsurlaub: Arbeitnehmer, die ein Kind adoptieren, haben Anspruch auf 18 Wochen bezahlten Urlaub, ähnlich wie bei Mutterschaftsurlaub. Dieser beginnt ab dem Tag, an dem das Kind den Adoptiveltern übergeben wird. Wenn beide Elternteile Arbeitnehmer sind, müssen sie entscheiden, welcher Elternteil den Urlaub nimmt.

Weitere Urlaubsarten

Neben den primären Kategorien erkennt das kolumbianische Arbeitsrecht und die gängige Praxis weitere Urlaubsarten an, wobei die Ansprüche je nach Umständen, Tarifverträgen oder Unternehmenspolitik variieren können.

  • Trauerurlaub: Arbeitnehmer haben im Falle des Todes eines Ehepartners, Lebenspartners, Elternteils, Kindes, Geschwisters, Großelterns oder Enkels Anspruch auf fünf (5) Arbeitstage bezahlten Urlaub.
  • Studienurlaub: Obwohl kein allgemeiner gesetzlicher Anspruch für alle Arbeitnehmer besteht, können Tarifverträge oder bestimmte Branchen bezahlten oder unbezahlten Urlaub für Studienzwecke vorsehen.
  • Heiratsurlaub: Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf bezahlten Urlaub speziell für die Heirat im Rahmen des kolumbianischen Arbeitsrechts, allerdings gewähren manche Unternehmen oder Tarifverträge einige Tage.
  • Höhere Gewalt / Zufälliges Ereignis: Arbeitnehmer können vorübergehend von der Arbeit freigestellt werden, wenn unvorhergesehene Umstände außerhalb ihrer Kontrolle vorliegen. Die Bedingungen für Bezahlung oder Dauer hängen vom konkreten Ereignis und der Unternehmenspolitik oder Vereinbarung ab.
  • Gewerkschaftliche Tätigkeiten: Arbeitnehmer, die Gewerkschaftsvertreter sind, können Anspruch auf Freistellung für gewerkschaftliche Aufgaben haben, wie gesetzlich oder tariflich geregelt.

Es ist wichtig, dass Arbeitgeber klare Richtlinien zu diesen und anderen möglichen Urlaubsarten haben, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen und die Erwartungen der Arbeitnehmer effektiv zu steuern.

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