Sicherstellung eines sicheren und gesunden Arbeitsplatzes ist eine grundlegende Anforderung für Unternehmen, die in Belgien tätig sind. Das Land verfügt über einen robusten rechtlichen Rahmen, der zum Schutz der Arbeitnehmer und zur Förderung des Wohlbefindens am Arbeitsplatz entwickelt wurde. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch wesentlich für die Förderung einer produktiven und positiven Atmosphäre für alle Mitarbeitenden. Arbeitgeber müssen proaktiv Risiken managen und präventive Maßnahmen umsetzen, um die von belgischem Recht festgelegten Standards zu erfüllen.
Der belgische Ansatz für Arbeitsschutz und Sicherheit wird hauptsächlich durch das Gesetz vom 4. August 1996 geregelt, das sich auf das Wohlbefinden der Arbeitnehmer bei der Ausübung ihrer Arbeit bezieht, allgemein bekannt als Welfare Act (Wet Welzijn / Loi Bien-être). Dieses umfassende Gesetz deckt verschiedene Aspekte des Arbeitsplatzwohlbefindens ab, die über die physische Sicherheit hinausgehen und psychosoziale Faktoren, Ergonomie und Arbeitshygiene einschließen. Zahlreiche Königliche Verordnungen ergänzen den Welfare Act und liefern detaillierte Anforderungen zu spezifischen Themen wie Risikobewertung, Präventionsdienste, spezifische Gefahren und Arbeitsplatzorganisation.
Gesetze zum Arbeitsschutz und regulatorischer Rahmen
Das Fundament des belgischen Arbeits- und Gesundheitsschutzrechts bildet der Welfare Act von 1996. Dieses Gesetz legt die allgemeinen Prinzipien und Pflichten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Bezug auf das Wohlbefinden bei der Arbeit fest. Es fordert einen systematischen Ansatz zur Prävention, basierend auf einer Risikobewertung.
Wichtige Bereiche, die durch den Welfare Act und seine ausführenden Königlichen Verordnungen abgedeckt werden, sind:
- Arbeitssicherheit (z.B. Maschinen, elektrische Sicherheit, Brandschutz)
- Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer (z.B. Exposition gegenüber Chemikalien, Lärm, Vibrationen, biologische Agenzien)
- Psychosoziale Aspekte der Arbeit (z.B. Stress, Gewalt, Belästigung)
- Ergonomie (z.B. manuelle Handhabung, Bildschirmarbeitsplätze)
- Arbeitshygiene (z.B. Belüftung, Beleuchtung, Sanitäreinrichtungen)
- Verschönerung der Arbeitsplätze
- Umweltschutz im Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz
Der regulatorische Rahmen wird durch die Generaldirektion Humanisierung der Arbeit (Algemene Directie Humanisering van de Arbeid / Direction Générale Humanisation du Travail) innerhalb des Bundesministeriums für Beschäftigung, Arbeit und Sozialdialog (FOD Werkgelegenheid, Arbeid en Sociaal Overleg / SPF Emploi, Travail et Concertation sociale) durchgesetzt.
Standards und Praktiken im Arbeitsschutz
Das Kernprinzip der belgischen Praxis im Arbeitsschutz ist die systematische Risikoprävention. Dies beginnt mit einer gründlichen Risikobewertung.
Risikobewertung
Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, alle potenziellen Risiken für das Wohlbefinden der Arbeitnehmer zu identifizieren und zu bewerten. Diese Bewertung muss alle Aspekte des Arbeitsumfelds abdecken, einschließlich Aufgaben, Ausrüstung, Substanzen, Arbeitsplatzgestaltung und psychosoziale Faktoren. Basierend auf der Risikobewertung müssen Arbeitgeber einen Global Prevention Plan (Globaal Preventieplan / Plan Global de Prévention) für einen Zeitraum von fünf Jahren sowie einen jährlichen Aktionsplan (Jaarlijks Actieplan / Plan d'Action Annuel) entwickeln, der die spezifischen Maßnahmen für jedes Jahr detailliert beschreibt.
Präventionsmaßnahmen
Nach der Risikobewertung müssen Arbeitgeber geeignete Präventionsmaßnahmen gemäß einer bestimmten Hierarchie umsetzen:
- Risiko eliminieren.
- Risiko an der Quelle reduzieren.
- Kollektive Schutzmaßnahmen implementieren.
- Individuelle Schutzmaßnahmen umsetzen (Persönliche Schutzausrüstung - PSA).
- Anweisungen und Schulungen bereitstellen.
Diese Maßnahmen müssen in den Präventionsplänen dokumentiert werden.
Schulungsanforderungen
Arbeitgeber haben die Pflicht, den Mitarbeitenden angemessene Informationen und Schulungen zu den Arbeitsplatzrisiken und den Maßnahmen zu deren Verhinderung bereitzustellen. Diese Schulungen sollten bei der Einstellung, bei Rollenwechseln, bei der Einführung neuer Geräte oder Technologien sowie bei der Identifikation neuer Risiken erfolgen. Für bestimmte Aufgaben oder Geräte können spezielle Schulungen erforderlich sein.
Dokumentationspflichten
Um die Einhaltung nachzuweisen, ist umfangreiche Dokumentation erforderlich. Dazu gehören:
- Risikobewertungen
- Global Prevention Plan und Jahresaktionsplan
- Nachweise über durchgeführte Schulungen
- Aufzeichnungen über Arbeitsunfälle und Zwischenfälle
- Dokumentation zu spezifischen Gefahren (z.B. Sicherheitsdatenblätter für Chemikalien)
- Berichte der internen und externen Präventionsdienste
- Protokolle der Sitzungen des Komitees für Prävention und Arbeitsschutz (CPPW)
Prozesse und Anforderungen bei Arbeitsplatzinspektionen
Arbeitsplatzinspektionen in Belgien werden von Inspektoren der Generaldirektion Humanisierung der Arbeit durchgeführt. Diese Inspektoren verfügen über umfassende Befugnisse, um Arbeitsplätze zu betreten, Dokumente zu prüfen, Mitarbeitende zu befragen und Warnungen oder formelle Hinweise auszusprechen.
Inspektionen können routinemäßig oder durch spezifische Ereignisse wie Unfälle, Beschwerden oder Berichte über Nicht-Compliance ausgelöst werden. Die Inspektoren überprüfen, ob die Arbeitgeber ihre gesetzlichen Verpflichtungen erfüllen, insbesondere hinsichtlich Risikobewertung, Präventionsmaßnahmen, Schulungen und Dokumentation.
Die Nichteinhaltung der während einer Inspektion festgestellten gesetzlichen Anforderungen kann zu verschiedenen Konsequenzen führen, darunter:
- Formelle Warnungen
- Anordnungen zur Durchführung bestimmter Korrekturmaßnahmen innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens
- Geldstrafen
- Im schwerwiegenden Fällen vorübergehende Schließung des Arbeitsplatzes oder rechtliche Verfolgung
Protokolle und Berichte zu Arbeitsunfällen und Meldungen
Arbeitgeber müssen klare Protokolle für den Umgang mit Arbeitsunfällen und Zwischenfällen haben. Dazu gehört die Erste-Hilfe-Leistung, die Untersuchung der Ursachen und die Ergreifung von Maßnahmen zur Verhinderung einer Wiederholung.
Die Meldung von Arbeitsunfällen ist unter bestimmten Bedingungen verpflichtend. Unfälle, die zu mehr als drei Tagen Arbeitsunfähigkeit (ohne den Tag des Unfalls) führen, müssen der Versicherungsgesellschaft und der Bundesagentur für Arbeitsschutz (Fedris) gemeldet werden. Schwerwiegende Unfälle, unabhängig von der Dauer der Arbeitsunfähigkeit, sind sofort der Inspektion zu melden.
Schritt | Aktion | Meldepflicht |
---|---|---|
Sofortige Maßnahmen | Erste Hilfe leisten, Unfallort sichern. | Keine (außer bei schweren Unfällen, die eine sofortige Meldung an die Inspektion erfordern) |
Interne Untersuchung | Ursachen untersuchen, beitragende Faktoren identifizieren. | Intern dokumentieren. |
Meldung an Versicherer & Fedris | Unfälle mit > 3 Tagen Arbeitsunfähigkeit melden. | Innerhalb festgelegter Fristen (meist innerhalb von Tagen). |
Meldung schwerer Unfälle | Sofortige Benachrichtigung der Inspektion. | So schnell wie möglich nach dem Unfall. |
Implementierung von Präventionsmaßnahmen | Basierend auf der Untersuchung Maßnahmen zur Verhinderung erneuter Unfälle umsetzen. | Maßnahmen in den Präventionsplänen dokumentieren. |
Unfallberichte müssen detaillierte Informationen über die Umstände, die verletzte Person, die Art der Verletzung und die vermuteten Ursachen enthalten.
Verantwortlichkeiten von Arbeitgebern und Mitarbeitenden für Arbeitssicherheit
Die Arbeitssicherheit ist eine gemeinsame Verantwortung zwischen Arbeitgeber und Mitarbeitenden.
Verantwortlichkeiten des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber trägt die Hauptverantwortung für die Sicherstellung des Wohlergehens der Mitarbeitenden. Zu den wichtigsten Pflichten gehören:
- Durchführung von Risikobewertungen und Umsetzung von Präventionsmaßnahmen.
- Entwicklung und Aktualisierung der Präventionspläne (Global und Jahres).
- Einrichtung und Pflege eines internen Präventions- und Schutzdienstes.
- Zugehörigkeit zu einem externen Präventions- und Schutzdienst für Aufgaben, die intern nicht bewältigt werden können.
- Bereitstellung von Informationen, Anweisungen und Schulungen für Mitarbeitende.
- Bereitstellung notwendiger Ressourcen (z.B. PSA).
- Konsultation des Committee for Prevention and Protection at Work (CPPW) oder der Gewerkschaftsdelegation/ Mitarbeitenden direkt.
- Untersuchung von Unfällen und Zwischenfällen.
- Pflege der erforderlichen Dokumentation.
Verantwortlichkeiten der Mitarbeitenden
Mitarbeitende haben ebenfalls Pflichten hinsichtlich ihrer eigenen Sicherheit und der Sicherheit anderer:
- Korrekte Verwendung von Geräten und Substanzen gemäß Anweisungen.
- Korrekte Nutzung der bereitgestellten PSA.
- Sofortige Meldung an den Arbeitgeber oder den Vorgesetzten, wenn sie eine Situation für ernst und unmittelbar gefährlich halten.
- Meldung von Mängeln an Schutzsystemen.
- Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber und den Präventionsdiensten zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen.
- Sicherheitseinrichtungen nicht entfernen oder modifizieren.
Committee for Prevention and Protection at Work (CPPW)
In Unternehmen mit 50 oder mehr Mitarbeitenden muss ein Committee for Prevention and Protection at Work (CPPW) eingerichtet werden. Dieses Gremium besteht aus Vertretern des Arbeitgebers und der Mitarbeitenden. Es ist ein beratendes Gremium; der Arbeitgeber muss das CPPW zu Fragen im Zusammenhang mit dem Wohlbefinden bei der Arbeit konsultieren, einschließlich Risikobewertungen, Präventionsplänen, internen und externen Präventionsdiensten sowie Unfalluntersuchungen. Das CPPW trifft sich regelmäßig und spielt eine wichtige Rolle bei der Förderung einer Sicherheitskultur und der Sicherstellung, dass Anliegen der Mitarbeitenden gehört werden.