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Arbeitnehmerrechte in Belgien

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Discover workers' rights and protections under Belgien's labor laws

Updated on April 27, 2025

Belgien verfügt über einen robusten rechtlichen Rahmen, der darauf ausgelegt ist, Arbeitnehmer zu schützen, faire Behandlung, sichere Arbeitsbedingungen und Arbeitsplatzsicherheit zu gewährleisten. Dieses umfassende System basiert auf nationalen Gesetzen, Tarifverträgen und Richtlinien der Europäischen Union und schafft einen detaillierten Satz von Rechten und Pflichten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Das Verständnis dieser Schutzmaßnahmen ist für Unternehmen, die im Land tätig sind, unerlässlich, egal ob sie lokale Mitarbeiter beschäftigen oder internationales Talent in Belgien arbeiten lassen.

Der belgische Arbeitskodex deckt eine Vielzahl von Aspekten des Arbeitsverhältnisses ab, vom Zeitpunkt der Einstellung über die Dauer der Beschäftigung bis hin zu ihrer Beendigung. Zu den wichtigsten Bereichen gehören Regelungen zu Arbeitszeiten, Mindestlohn, Urlaubsansprüchen, Gesundheits- und Sicherheitsstandards sowie strenge Vorschriften bei Kündigungen. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist verpflichtend und wird durch verschiedene Regierungsstellen und gerichtliche Verfahren durchgesetzt.

Kündigungsrechte und -verfahren

Belgisches Recht bietet erheblichen Schutz gegen ungerechtfertigte Kündigungen. Die Beendigung eines Arbeitsvertrags kann aus verschiedenen Gründen erfolgen, aber es müssen bestimmte Verfahren eingehalten werden, insbesondere hinsichtlich Kündigungsfristen oder Abfindungen anstelle einer Kündigung.

Bei unbefristeten Verträgen ist die Kündigung durch eine der Parteien in der Regel an eine gesetzliche Kündigungsfrist gebunden. Die Dauer dieser Frist hängt von der Betriebszugehörigkeit des Mitarbeiters ab. Verschiedene Regeln gelten für blue-collar workers (ouvriers/arbeiders) und white-collar workers (employés/bedienden), wobei die Gesetzgebung darauf abzielte, diese Regeln zu harmonisieren.

Kündigungsfristen für unbefristete Verträge (Allgemein)

Betriebszugehörigkeit (Jahre) Kündigungsfrist (Arbeitgeber) Kündigungsfrist (Arbeitnehmer)
0 - < 3 Monate 1 Woche 1 Woche
3 Monate - < 6 Monate 3 Wochen 2 Wochen
6 Monate - < 1 Jahr 4 Wochen 3 Wochen
1 Jahr - < 2 Jahre 6 Wochen 4 Wochen
2 Jahre - < 3 Jahre 7 Wochen 5 Wochen
3 Jahre - < 4 Jahre 9 Wochen 6 Wochen
4 Jahre - < 5 Jahre 12 Wochen 7 Wochen
5 Jahre - < 6 Jahre 15 Wochen 9 Wochen
6 Jahre - < 7 Jahre 18 Wochen 10 Wochen
7 Jahre - < 8 Jahre 21 Wochen 12 Wochen
8 Jahre - < 9 Jahre 24 Wochen 13 Wochen
9 Jahre - < 10 Jahre 27 Wochen 13 Wochen
10 Jahre - < 11 Jahre 30 Wochen 13 Wochen
11 Jahre - < 12 Jahre 33 Wochen 13 Wochen
12 Jahre - < 13 Jahre 36 Wochen 13 Wochen
13 Jahre - < 14 Jahre 39 Wochen 13 Wochen
14 Jahre - < 15 Jahre 42 Wochen 13 Wochen
15 Jahre - < 16 Jahre 45 Wochen 13 Wochen
16 Jahre - < 17 Jahre 48 Wochen 13 Wochen
17 Jahre - < 18 Jahre 51 Wochen 13 Wochen
18 Jahre - < 19 Jahre 54 Wochen 13 Wochen
19 Jahre - < 20 Jahre 57 Wochen 13 Wochen
20 Jahre - < 21 Jahre 60 Wochen 13 Wochen
21 Jahre - < 25 Jahre 60 Wochen + 3 Wochen/Jahr über 20 13 Wochen
25+ Jahre 60 Wochen + 1 Woche/Jahr über 20 13 Wochen

Hinweis: Spezielle Berechnungen können komplex sein, insbesondere für Betriebszugehörigkeiten vor 2014. Diese Tabelle bietet eine allgemeine Übersicht für Betriebszugehörigkeiten ab 2014.

Eine fristlose Kündigung ist bei "schwerwiegendem Grund" (faute grave/ernstige fout) möglich, was als jede schwerwiegende Pflichtverletzung definiert ist, die eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sofort und endgültig unmöglich macht. Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer innerhalb von drei Arbeitstagen nach Kenntnisnahme des Grundes darüber informieren und den Arbeitnehmer innerhalb von drei Arbeitstagen nach Mitteilung des Grundes kündigen.

Gekündigte Arbeitnehmer haben Anspruch auf bestimmte Dokumente, darunter ein Arbeitszeugnis, ein C4-Formular für Arbeitslosengeld und ein Urlaubszertifikat.

Anti-Diskriminierungsgesetze und Durchsetzung

Belgisches Recht verbietet strikt Diskriminierung im Arbeitsleben aufgrund verschiedener geschützter Merkmale. Ziel ist es, Chancengleichheit und faire Behandlung während des gesamten Beschäftigungszyklus zu gewährleisten, von der Rekrutierung bis zur Beendigung.

Geschützte Merkmale gegen Diskriminierung

  • Alter
  • Sexuelle Orientierung
  • Familienstand
  • Geburt
  • Vermögen
  • Politische Überzeugungen
  • Religiöse oder philosophische Überzeugungen
  • Gewerkschaftsmitgliedschaft
  • Sprache
  • Aktueller oder zukünftiger Gesundheitszustand
  • Behinderung
  • Körperliche oder genetische Merkmale
  • Soziale Herkunft
  • Staatsangehörigkeit
  • Rasse
  • Hautfarbe
  • Ethnische Herkunft
  • Geschlecht (einschließlich Schwangerschaft, Geburt, Mutterschaft, Geschlechtsidentität, Geschlechtsausdruck und Geschlechtsmerkmale)

Diskriminierung kann direkt (jemanden aufgrund eines geschützten Merkmals weniger günstig behandeln) oder indirekt (eine scheinbar neutrale Bestimmung, Kriterium oder Praxis, die Menschen mit einem geschützten Merkmal benachteiligt, es sei denn, sie ist objektiv gerechtfertigt) erfolgen. Arbeitgeber müssen angemessene Maßnahmen ergreifen, um Arbeitnehmer mit Behinderungen zu unterstützen.

Die Durchsetzung erfolgt durch verschiedene Stellen, darunter das Institut für die Gleichstellung von Frauen und Männern, Unia (das Interföderale Zentrum für Chancengleichheit) und die Gerichte. Arbeitnehmer, die glauben, diskriminiert worden zu sein, können eine Beschwerde bei diesen Stellen einreichen oder rechtliche Schritte vor den Arbeitsgerichten einleiten. Abhilfen können Schadensersatz und Anordnungen zur Beendigung der diskriminierenden Praxis umfassen.

Standards und Vorschriften zu Arbeitsbedingungen

Belgisches Recht legt klare Standards für Arbeitsbedingungen fest, um das Wohlbefinden der Arbeitnehmer zu schützen. Dazu gehören Regelungen zu Arbeitszeit, Ruhezeiten, Mindestlohn und verschiedenen Urlaubsarten.

  • Arbeitszeit: Die reguläre Arbeitswoche beträgt in der Regel 38 Stunden. Die maximale tägliche Arbeitszeit liegt meist bei 9 Stunden, die maximale Wochenarbeitszeit bei 40 Stunden, wobei Tarifverträge Abweichungen erlauben können. Überstunden sind streng geregelt und müssen vergütet werden, oft zu erhöhten Sätzen (z.B. 150 % oder 200 % des normalen Lohns).
  • Ruhezeiten: Arbeitnehmer haben Anspruch auf tägliche Ruhezeiten (mindestens 11 aufeinanderfolgende Stunden pro 24-Stunden-Periode) und wöchentliche Ruhezeiten (mindestens 24 aufeinanderfolgende Stunden, in der Regel Sonntag). Pausen sind ebenfalls vorgeschrieben, abhängig von der Dauer der Arbeitszeit.
  • Mindestlohn: Belgien hat einen nationalen Mindestlohn (Revenu Minimum Mensuel Moyen Garanti - RMMMG), der regelmäßig angepasst wird. Branchenbezogene Tarifverträge können höhere Mindestlöhne für bestimmte Branchen festlegen.
  • Urlaubsansprüche: Arbeitnehmer haben Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub, dessen Dauer von den in der vorherigen Kalenderjahr gearbeiteten Tagen abhängt. Weitere Urlaubsarten umfassen gesetzliche Feiertage (10 pro Jahr), Krankheitsurlaub (mit garantiertem Lohn für einen bestimmten Zeitraum), Mutterschaftsurlaub, Vaterschaftsurlaub, Elternzeit und verschiedene Kurzurlaubsformen bei dringenden Gründen.

Anforderungen an den Arbeitsschutz

Arbeitgeber in Belgien sind gesetzlich verpflichtet, die Gesundheit und Sicherheit ihrer Mitarbeiter am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Dies erfordert einen proaktiven Ansatz zur Risikovermeidung und -verwaltung.

Wichtige Pflichten des Arbeitgebers umfassen:

  • Risikoanalyse: Identifikation und Bewertung aller potenziellen Risiken am Arbeitsplatz (physisch, chemisch, biologisch, psychosozial usw.).
  • Präventionsplan: Entwicklung und Umsetzung eines umfassenden Präventionsplans und jährlicher Maßnahmenpläne basierend auf der Risikoanalyse.
  • Information und Schulung: Bereitstellung ausreichender Informationen und Schulungen für Arbeitnehmer zu Risiken am Arbeitsplatz und Präventionsmaßnahmen.
  • Schutzmaßnahmen: Umsetzung notwendiger technischer und organisatorischer Maßnahmen zur Beseitigung oder Reduzierung von Risiken, einschließlich Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstung (PSA).
  • Gesundheitsüberwachung: Organisation der Gesundheitsüberwachung für Arbeitnehmer, die spezifischen Risiken ausgesetzt sind.
  • Interner Präventionsdienst: Einrichtung eines internen Dienstes für Prävention und Schutz bei der Arbeit, ggf. unter Einbindung externer Dienste.

Arbeitnehmer haben ebenfalls Rechte und Pflichten hinsichtlich Gesundheit und Sicherheit, einschließlich des Rechts, über gefährliche Situationen informiert und geschult zu werden, sowie der Verpflichtung, Sicherheitsanweisungen zu befolgen und Schutzausrüstung korrekt zu verwenden.

Streitbeilegungsmechanismen bei Arbeitskonflikten

Bei Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern stehen verschiedene Mechanismen zur Verfügung, von internen Verfahren bis hin zu formalen rechtlichen Schritten.

  • Interne Verfahren: Viele Unternehmen verfügen über interne Beschwerdeverfahren oder setzen auf Arbeitnehmervertreter (wie den Betriebsrat oder den Sicherheits- und Gesundheitsschutzausschuss), um Probleme informell zu lösen.
  • Mediation: Freiwillige Mediation kann genutzt werden, um eine einvernehmliche Lösung mit Unterstützung eines neutralen Dritten zu erreichen.
  • Sozialinspektion: Die Sozialinspektion (Inspection sociale/Sociale Inspectie) ist eine staatliche Stelle, die die Einhaltung der Arbeitsgesetze überwacht. Arbeitnehmer können Verstöße dort melden, die untersuchen und gegen nicht konforme Arbeitgeber vorgehen kann.
  • Arbeitsgerichte: Das wichtigste gerichtliche Organ zur Beilegung von Arbeitsstreitigkeiten ist das Arbeitsgericht (Tribunal du travail/Arbeidsrechtbank). Diese Gerichte behandeln Fälle im Zusammenhang mit Arbeitsverträgen, Kündigungen, Löhnen, Diskriminierung, Sozialversicherung und anderen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Berufungen können beim Arbeitsgerichtshof (Cour du travail/Arbeidshof) und in einigen Fällen beim Kassationsgerichtshof (Cour de Cassation/Hof van Cassatie) eingelegt werden.

Arbeitnehmer haben das Recht, rechtlichen Beistand und Vertretung bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche vor den Arbeitsgerichten zu suchen. Das Verfahren umfasst in der Regel die Einreichung einer Klage, den Austausch schriftlicher Argumente und die Teilnahme an Gerichtsverhandlungen.

Martijn
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