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Arbeitszeiten in Belgien

499 EURpro Mitarbeiter/Monat

Explore standard working hours and overtime regulations in Belgien

Updated on April 27, 2025

Belgien hat Regelungen zur Arbeitszeit eingeführt, um das Wohlbefinden der Mitarbeitenden und faire Arbeitspraktiken zu gewährleisten. Diese Vorschriften definieren die regulären Arbeitsstunden, Grenzen für maximale Stunden, Anforderungen an Ruhezeiten und Bedingungen für Überstundenarbeit. Arbeitgeber, die in Belgien tätig sind, müssen sich strikt an diese Regelungen halten, um mit dem nationalen Arbeitsrecht konform zu bleiben.

Das Verständnis und die korrekte Umsetzung dieser Regeln sind entscheidend für Unternehmen, die Mitarbeitende in Belgien beschäftigen. Die Einhaltung umfasst nicht nur die Festlegung geeigneter Arbeitszeiten, sondern auch die genaue Erfassung der Arbeitszeit und die angemessene Vergütung der Mitarbeitenden gemäß den gesetzlichen Vorgaben für Standardstunden, Überstunden und spezielle Arbeitsmuster wie Nacht- oder Wochenendschichten.

Standardarbeitszeiten und Arbeitswoche

Die gesetzliche Standardarbeitszeit in Belgien ist in der Regel auf 38 Stunden pro Woche festgelegt. Dies dient als Referenzpunkt für die Berechnung von Überstunden und die Sicherstellung der Einhaltung. Während 38 Stunden die Norm sind, können Kollektivverträge (CBAs) auf Branchen- oder Unternehmensebene eine niedrigere durchschnittliche Wochenarbeitszeit vorsehen.

Die maximale tägliche Arbeitszeit ist typischerweise auf 8 Stunden begrenzt. Diese kann jedoch auf 9 Stunden pro Tag verlängert werden, wenn die durchschnittliche Wochenarbeitszeit über einen Referenzzeitraum (in der Regel ein Quartal oder ein Jahr) 38 Stunden nicht überschreitet. In bestimmten Fällen, wie bei kontinuierlicher Arbeit oder Schichtarbeit, können die Tagesgrenzen höher sein, vorausgesetzt, der Wochenmittelwert wird eingehalten.

Die maximale Wochenarbeitszeit ist grundsätzlich auf 40 Stunden begrenzt. Die absolute Höchstarbeitszeit, einschließlich Überstunden, darf jedoch unter normalen Umständen 11 Stunden pro Tag und 50 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Ausnahmen bestehen für bestimmte Sektoren oder dringende Arbeiten, diese unterliegen jedoch strengen Bedingungen und erfordern oft eine vorherige Genehmigung.

Überstundenregelungen und Vergütung

Überstunden sind definiert als jede Arbeit, die über die gesetzlich festgelegten täglichen oder wöchentlichen Grenzen hinausgeht. Überstunden sind grundsätzlich nur unter bestimmten, gesetzlich definierten Umständen erlaubt, wie z.B.:

  • Außergewöhnliche Arbeitsbelastung oder unvorhergesehene Umstände
  • Dringende Arbeiten an Maschinen oder Anlagen
  • Arbeit aufgrund höherer Gewalt

Es gibt Grenzen für die Menge an Überstunden, die geleistet werden dürfen. Das allgemeine Jahreslimit für freiwillige Überstunden beträgt 120 Stunden pro Mitarbeitendem, das durch einen sektoralen CBA auf 220 Stunden erhöht werden kann. Überstunden, die aufgrund außergewöhnlicher Umstände oder höherer Gewalt geleistet werden, zählen nicht zu diesen Grenzen, unterliegen jedoch anderen Beschränkungen.

Überstundenarbeit muss mit einem Zuschlag zusätzlich zum normalen Stundenlohn vergütet werden. Die Standardüberstundensätze sind:

Art der Überstundenarbeit Mindestsatz des Zuschlags Gesamte Vergütung (Lohn + Zuschlag)
Werktage (normale Stunden) 50% 150%
Sonntage und Feiertage 100% 200%

In bestimmten Fällen müssen Überstunden auch mit Ausgleichsruhezeiten vergütet werden. Das Prinzip ist, dass für jede geleistete Überstunde ein Anspruch auf Ausgleichsruhe besteht, meist innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens (z.B. innerhalb des Referenzzeitraums). Die Zahlung des Zuschlags ersetzt nicht immer die Verpflichtung zur Gewährung von Ausgleichsruhe.

Ruhezeiten und Pausenansprüche

Das belgische Recht schreibt Mindestruhezeiten vor, um die Erholung der Mitarbeitenden zu gewährleisten.

  • Tägliche Ruhe: Mitarbeitende haben Anspruch auf mindestens 11 aufeinanderfolgende Stunden Ruhe zwischen zwei Arbeitstagen.
  • Wöchentliche Ruhe: Mitarbeitende haben Anspruch auf mindestens 24 aufeinanderfolgende Stunden Ruhe pro Woche, die in der Regel den Sonntag einschließen. In bestimmten Sektoren oder unter bestimmten Bedingungen kann diese wöchentliche Ruhe an einem anderen Tag gewährt werden.

Mitarbeitende haben außerdem Anspruch auf Pausen während des Arbeitstages. Die allgemeine Regel lautet:

Dauer der Arbeitszeit Mindestpausenanspruch
Mehr als 6 Stunden Mindestens 15 Minuten

Spezifische CBAs können längere oder häufigere Pausen vorsehen. Pausen sind in der Regel unbezahlt, sofern nicht anders durch einen CBA oder eine Unternehmenspolitik geregelt.

Nacht- und Wochenendarbeit

Arbeit, die zwischen 20 Uhr und 6 Uhr ausgeführt wird, gilt grundsätzlich als Nachtarbeit und unterliegt speziellen Regelungen. Nachtarbeit ist in der Regel verboten, aber es bestehen zahlreiche Ausnahmen für bestimmte Sektoren (z.B. Gesundheitswesen, Gastgewerbe, Transport) oder Arbeitstypen. Mitarbeitende, die Nachtarbeit leisten, können Anspruch auf spezielle Zulagen oder Vergütungen, sowie zusätzliche Ruhezeiten oder reduzierte Arbeitsstunden haben, abhängig von anwendbaren CBAs.

Arbeit an Sonntagen ist grundsätzlich verboten, mit Ausnahmen, die denen für Nachtarbeit ähnlich sind (z.B. kontinuierliche Prozesse, öffentliche Dienste, Einzelhandel unter bestimmten Bedingungen). Mitarbeitende, die an Sonntagen arbeiten, haben Anspruch auf einen Ausgleichstag innerhalb der folgenden sechs Tage und erhalten oft einen Zuschlag (wie im Abschnitt Überstunden erwähnt, 100% Zuschlag für Sonntagsarbeit).

Verpflichtungen zur Arbeitszeitaufzeichnung

Arbeitgeber in Belgien sind gesetzlich verpflichtet, genaue Aufzeichnungen über die Arbeitszeit ihrer Mitarbeitenden zu führen. Dies ist wesentlich, um die Einhaltung der gesetzlichen Grenzen für tägliche und wöchentliche Arbeitsstunden, Ruhezeiten und Überstunden zu belegen.

Das Aufzeichnungssystem muss zuverlässig sein und den Behörden eine einfache Überprüfung der Einhaltung ermöglichen. Während die konkrete Methode nicht strikt vorgeschrieben ist (sie kann manuell, mechanisch oder elektronisch sein), muss es genau zeigen:

  • den Beginn und das Ende jedes Arbeitstages,
  • die Dauer der Pausen, die als Arbeitszeit gezählt werden,
  • die gesamten täglichen und wöchentlichen Arbeitsstunden,
  • alle geleisteten Überstunden.

Diese Aufzeichnungen müssen für einen bestimmten Zeitraum (in der Regel fünf Jahre) aufbewahrt und auf Anfrage der Arbeitsaufsichtsbehörde zugänglich gemacht werden. Die Nichtbeachtung der genauen und zugänglichen Arbeitszeitaufzeichnungen kann zu erheblichen Strafen für den Arbeitgeber führen.

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