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Work permits and visas in Belgien

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Everything you need to know about work permits and visas for Belgien

Updated on April 27, 2025

Die Beschäftigung ausländischer Staatsangehöriger in Belgien erfordert die Navigation durch einen spezifischen Satz von Einwanderungsverfahren, die hauptsächlich die Erlangung der richtigen Arbeitserlaubnis und des entsprechenden Visums umfassen. Belgien, als Mitglied der Europäischen Union, verfügt über ein System, das zwischen EU/EEA/Schweizer Bürgern, die im Allgemeinen Freizügigkeitsrechte besitzen, und Drittstaatsangehörigen unterscheidet, die spezielle Genehmigungen benötigen, um legal im Land zu leben und zu arbeiten. Der Prozess beinhaltet in der Regel die Sicherung der Arbeitserlaubnis bei den zuständigen regionalen Behörden (Flandern, Wallonien oder Brüssel-Hauptstadtregion) und anschließend die Beantragung eines Langzeitvisums (Typ D) bei einer belgischen Botschaft oder einem Konsulat im Heimatland der Person, was ihnen anschließend die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei Ankunft ermöglicht.

Das Verständnis der verschiedenen verfügbaren Arten von Genehmigungen und Visa, der Antragsverfahren und der laufenden Compliance-Anforderungen ist sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer essenziell, um eine reibungslose und rechtmäßige Beschäftigungsbeziehung in Belgien sicherzustellen. Die hier bereitgestellten Informationen skizzieren die wichtigsten Aspekte des belgischen Arbeitserlaubnis- und Visasystems, wie es voraussichtlich im Jahr 2025 funktionieren wird, basierend auf aktuellen Vorschriften und Verfahren.

Gängige Visatypen für ausländische Arbeitnehmer

Für Nicht-EU/EEA/Schweizer Staatsangehörige, die beabsichtigen, in Belgien länger als 90 Tage zu arbeiten, ist der primäre Weg die Erlangung eines Single Permit. Dieses Permit wurde eingeführt, um den Prozess zu vereinfachen, und kombiniert die Arbeitserlaubnis und die Aufenthaltserlaubnis in einem einzigen Dokument.

  • Single Permit: Dies ist die häufigste Genehmigung für Drittstaatsangehörige, die nach Belgien zur Beschäftigung kommen. Es erlaubt dem Inhaber, in Belgien bei einem bestimmten Arbeitgeber und für eine bestimmte Position zu wohnen und zu arbeiten. Der Antrag wird vom Arbeitgeber bei der zuständigen regionalen Behörde eingereicht.
  • EU Blue Card: Für hochqualifizierte Arbeitnehmer bietet die EU Blue Card einen speziellen Weg. Sie erfordert eine höhere Gehaltsgrenze und einen Hochschulabschluss oder gleichwertige Berufserfahrung. Ein EU Blue Card-Inhaber profitiert von bestimmten Vorteilen, einschließlich einer erleichterten Mobilität innerhalb anderer EU-Länder unter bestimmten Bedingungen.
  • Spezifische Kategorien: Belgien bietet auch Genehmigungen für spezielle Situationen, wie Forscher, Praktikanten, intra-konzerne Transfere (ICT Permit) und hochspezialisierte Techniker. Die Anforderungen und Antragsverfahren für diese Kategorien können variieren.
Permit-Typ Zielgruppe Schlüsselanforderung Gültigkeitsdauer (anfänglich)
Single Permit Nicht-EU/EEA/Schweizer Staatsangehörige, die in Belgien arbeiten Arbeitsvertrag, regionale Arbeitserlaubnis Bis zu 3 Jahre
EU Blue Card Hochqualifizierte Nicht-EU-Staatsangehörige Hochschulabschluss, hohe Gehaltsgrenze Bis zu 4 Jahre
ICT Permit intra-konzerne Transfere Transfer innerhalb einer multinationalen Gruppe Bis zu 3 Jahre

Anforderungen und Verfahren für die Beantragung der Arbeitserlaubnis

Der Antragsprozess für ein Single Permit in Belgien wird hauptsächlich vom Arbeitgeber initiiert und umfasst mehrere Phasen sowie spezifische Dokumentationen.

Antragsverfahren

  1. Arbeitgeberantrag auf Arbeitserlaubnis: Der belgische Arbeitgeber reicht einen Antrag auf Arbeitserlaubnis bei der zuständigen regionalen Behörde (Flandern, Wallonien oder Brüssel-Hauptstadtregion) ein. Dieser Antrag enthält Details zum Unternehmen, zum vorgeschlagenen Arbeitsvertrag, zur Position und zum ausländischen Staatsangehörigen.
  2. Prüfung durch die regionale Behörde: Die regionale Behörde bewertet den Antrag anhand der Arbeitsmarktsituation (obwohl dies oft für bestimmte Kategorien wie hochqualifizierte Arbeiter entfällt) und der Einhaltung des Arbeitsrechts.
  3. Prüfung durch die Bundesbehörde: Bei Genehmigung durch die regionale Behörde wird der Antrag an das Immigration Office (Bundesbehörde) für den Teil der Aufenthaltserlaubnis des Single Permit weitergeleitet. Sie prüfen Identität, Visum-/Aufenthaltsgeschichte und Aspekte der öffentlichen Ordnung.
  4. Entscheidung: Nach Zustimmung sowohl der regionalen als auch der Bundesbehörde wird eine Entscheidung für das Single Permit erlassen.
  5. Visumantrag (falls zutreffend): Falls die ausländische Person außerhalb Belgiens wohnt, muss sie bei der belgischen Botschaft oder dem Konsulat in ihrem Heimatland ein Langzeitvisum (Typ D) beantragen, wobei die Entscheidung für das Single Permit vorgelegt wird.
  6. Ankunft und Aufenthaltserlaubnis: Bei der Ankunft in Belgien mit dem Typ D-Visum muss sich die Person bei der lokalen Gemeinde registrieren, um ihre belgische Aufenthaltserlaubnis (die physische Single Permit-Karte) zu erhalten.

Erforderliche Dokumentation

Die Dokumentation wird sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer benötigt.

  • Vom Arbeitgeber:
    • Nachweis der Firmeneintragung und Identität.
    • Entwurf oder unterschriebener Arbeitsvertrag.
    • Stellenbeschreibung und Details zur Position.
    • Nachweis des Gehalts, das die erforderlichen Schwellenwerte erfüllt.
    • Nachweis der Bemühungen, einen lokalen Arbeitnehmer zu finden (falls zutreffend).
  • Vom Arbeitnehmer:
    • Gültiger Reisepass.
    • Nachweis der Identität und Nationalität.
    • Polizeiliches Führungszeugnis(e).
    • Medizinisches Attest.
    • Nachweis der Bildungsqualifikationen (für EU Blue Card oder spezielle Rollen).
    • Frühere Arbeitsnachweise.
    • Nachweis der Unterkunft in Belgien (oft erforderlich für Visum/Aufenthaltserlaubnis).
    • Heiratsurkunde und Geburtsurkunden der Kinder (bei Antrag auf Angehörige).

Bearbeitungszeiten und Gebühren

Die Bearbeitungszeiten können erheblich variieren, abhängig von der Region, der Komplexität des Falls und dem Antragsvolumen.

  • Regionale Arbeitserlaubnis: Kann von einigen Wochen bis zu mehreren Monaten dauern.
  • Prüfung der Bundesaufenthaltserlaubnis: Dauert in der Regel mehrere Wochen nach regionaler Genehmigung.
  • Visumantrag (Typ D): Variiert je nach Botschaft/Konsulat, oft mehrere Wochen.
  • Gesamter Single Permit-Prozess: Der gesamte Ablauf vom ersten Arbeitgeberantrag bis zum Erhalt der physischen Aufenthaltserlaubnis in Belgien kann 3-6 Monate oder länger dauern.

Gebühren fallen ebenfalls in verschiedenen Phasen an:

  • Regionale Antragsgebühr: Variiert je nach Region (z.B. ca. €100-€200).
  • Bundesamtliche Verwaltungsgebühr: Für den Teil der Aufenthaltserlaubnis (z.B. ca. €200-€350, Änderungen vorbehalten).
  • Visumantragsgebühr: Bei der Botschaft/Konsulat zu entrichten (z.B. ca. €180, Änderungen und Währungsschwankungen vorbehalten).
  • Gemeindliche Registrierungsgebühr: Bei Ankunft in Belgien zu zahlen, um die Residence Card zu erhalten (variiert je nach Gemeinde).

Sponsoring-Anforderungen

Der belgische Arbeitgeber fungiert als Sponsor für den Single Permit. Er muss nachweisen, dass er ein legitimes Unternehmen ist, das in der Lage ist, den ausländischen Staatsangehörigen gemäß belgischem Arbeitsrecht zu beschäftigen, und ein Gehalt bieten kann, das die erforderlichen Schwellenwerte erfüllt. Der Arbeitgeber ist verantwortlich für die Einleitung des Antrags auf Arbeitserlaubnis und die Bereitstellung der notwendigen Unternehmensdokumente.

Wege zur Daueraufenthaltsgenehmigung

Ausländische Staatsangehörige, die legal in Belgien gelebt und gearbeitet haben, können nach einer ununterbrochenen Aufenthaltsdauer berechtigt sein, einen langfristigen oder dauerhaften Aufenthalt zu beantragen.

  • Langzeitaufenthaltsstatus (EU): Nach 5 Jahren ununterbrochenen legalen Aufenthalts in Belgien kann ein Nicht-EU-Staatsangehöriger den EU-Langzeitaufenthaltsstatus beantragen. Dieser Status gewährt Rechte ähnlich denen der EU-Bürger hinsichtlich Aufenthalt und Arbeit in Belgien und erleichtert die Mobilität in andere EU-Länder. Voraussetzungen sind in der Regel:
    • Nachweis von 5 Jahren ununterbrochenen legalen Aufenthalts (kurze Abwesenheiten sind meist erlaubt).
    • Stabile und ausreichende finanzielle Ressourcen.
    • Krankenversicherung.
    • Nachweis der Integration (Sprachkenntnisse, Kenntnisse der belgischen Gesellschaft – Anforderungen variieren je nach Region).
  • Daueraufenthalt (unbefristete Aufenthaltserlaubnis): Nach 5 Jahren ununterbrochenen legalen Aufenthalts ist es auch möglich, einen unbefristeten Aufenthalt zu beantragen, basierend auf belgischem Recht. Die Anforderungen sind ähnlich wie beim EU-Langzeitaufenthaltsstatus.

Der Antrag wird bei der örtlichen Gemeinde eingereicht, bei der die Person registriert ist. Das Immigration Office trifft die endgültige Entscheidung.

Visum für Angehörige

Ausländische Staatsangehörige mit einer gültigen belgischen Aufenthaltserlaubnis (wie Single Permit oder EU Blue Card) können in der Regel einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen, um ihre engsten Familienmitglieder nach Belgien zu holen.

  • Berechtigte Familienmitglieder: Dazu gehören in der Regel Ehepartner oder eingetragene Partner sowie minderjährige Kinder (unter 18). In einigen Fällen können auch erwachsene Kinder oder Eltern, die auf Unterstützung angewiesen sind, in Betracht kommen, wobei die Bedingungen oft strenger sind.
  • Antragsverfahren: Der Antrag auf Familienzusammenführung wird meist vom Familienmitglied im Ausland bei der belgischen Botschaft oder dem Konsulat im Heimatland gestellt. Der Hauptgenehmigungsinhaber in Belgien muss als Sponsor auftreten.
  • Voraussetzungen: Der Sponsor in Belgien muss nachweisen:
    • Gültige Aufenthaltserlaubnis und ausreichende Restgültigkeit.
    • Ausreichende und stabile finanzielle Ressourcen zur Unterstützung der Familie ohne Sozialhilfe.
    • Angemessenen Wohnraum in Belgien.
    • Krankenversicherung für die Familienmitglieder.
    • Nachweis der Familienbeziehung (Heiratsurkunde, Geburtsurkunden).
  • Bearbeitung: Das Verfahren wird vom Immigration Office in Belgien geprüft. Die Bearbeitungszeiten können variieren und mehrere Monate in Anspruch nehmen. Nach Genehmigung erhalten die Familienmitglieder ein Typ D-Visum, um nach Belgien einzureisen, und müssen sich bei Ankunft bei der lokalen Gemeinde registrieren, um ihre Aufenthaltserlaubnisse zu erhalten.

Visum-Compliance-Verpflichtungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben in Belgien erfordert laufende Verpflichtungen sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer.

Verpflichtungen des Arbeitgebers

  • Gültige Arbeitserlaubnis: Sicherstellen, dass der ausländische Staatsangehörige eine gültige Arbeitserlaubnis und eine Aufenthaltserlaubnis für die spezifische Rolle und den Ort besitzt.
  • Einhaltung des Arbeitsvertrags: Die Bedingungen des Arbeitsvertrags, einschließlich Gehalt, Arbeitszeiten und Arbeitsbedingungen, müssen den belgischen Arbeitsgesetzen und den Bedingungen entsprechen, unter denen die Genehmigung erteilt wurde.
  • Meldung von Änderungen: Die relevanten regionalen und Bundesbehörden über wesentliche Änderungen der Beschäftigungssituation informieren (z.B. Stellenwechsel, Gehaltsänderungen, Beendigung des Arbeitsverhältnisses).
  • Aufbewahrung von Unterlagen: Unterlagen im Zusammenhang mit der Arbeitserlaubnis und Beschäftigung des ausländischen Mitarbeiters aufbewahren.
  • Kooperation bei Kontrollen: Bei Anfragen von Arbeitsinspektoren oder Einwanderungsbehörden kooperieren.

Verpflichtungen des Arbeitnehmers

  • Gültige Aufenthaltserlaubnis: Die Aufenthaltserlaubnis aufrechterhalten und rechtzeitig vor Ablauf erneuern.
  • Registrierung: Innerhalb von 8 Tagen nach Ankunft in Belgien oder Umzug an eine neue Adresse bei der lokalen Gemeinde registrieren.
  • Einhaltung der Bedingungen der Genehmigung: Nur für den Arbeitgeber und in der auf der Single Permit oder Arbeitserlaubnis angegebenen Position arbeiten.
  • Meldung von Änderungen: Die lokale Gemeinde und ggf. das Immigration Office über Änderungen der persönlichen Situation informieren (z.B. Adresswechsel, Familienstand).
  • Belgische Gesetze beachten: Alle belgischen Gesetze und Vorschriften einhalten.

Die Nichtbeachtung dieser Verpflichtungen kann zu Strafen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer führen, einschließlich Bußgeldern, Entzug der Genehmigungen und möglichen zukünftigen Bewerbungsverbots.

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