Rivermate | Slowakei landscape
Rivermate | Slowakei

Work permits and visas in Slowakei

499 EURpro Mitarbeiter/Monat

Everything you need to know about work permits and visas for Slowakei

Updated on April 27, 2025

Die Beschäftigung ausländischer Staatsangehöriger in der Slowakei erfordert die Navigation durch einen spezifischen Regulierungsrahmen bezüglich Visa und Arbeitserlaubnissen. Diese Prozesse sind darauf ausgelegt, die Einreise und den Aufenthalt von Nicht-EU/EEA/Schweizer Bürgern zu regeln, die im Land arbeiten möchten. Das System umfasst Anträge, die bei slowakischen Behörden eingereicht werden, wobei häufig eine Koordination zwischen dem potenziellen Arbeitnehmer und dem beschäftigenden Unternehmen erforderlich ist.

Das Verständnis der verschiedenen verfügbaren Arten von Genehmigungen und der damit verbundenen Verfahren ist entscheidend, um die rechtliche Konformität und einen reibungslosen Onboarding-Prozess für internationales Talent zu gewährleisten. Die primäre Genehmigung für die meisten ausländischen Arbeitnehmer ist eine kombinierte Aufenthalt- und Arbeitserlaubnis, die oft als Single Permit bezeichnet wird, obwohl je nach Qualifikation der Person und Art der Tätigkeit auch andere Optionen bestehen.

Gängige Visatypen für ausländische Arbeitnehmer

Für Personen aus Ländern außerhalb der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz ist die Arbeit in der Slowakei in der Regel mit dem Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis verbunden, die auch die Beschäftigung erlaubt. Die häufigsten Typen sind:

  • Single Permit (Kombinierte Aufenthalt- und Arbeitserlaubnis): Dies ist die Standardgenehmigung für die meisten Drittstaatsangehörigen, die nach Slowakei kommen, um dort zu arbeiten. Sie integriert die Erlaubnis für Aufenthalt und Arbeit in einem einzigen Dokument. Die Anspruchsberechtigung hängt oft von einem gültigen Arbeitsangebot und in vielen Fällen einem Arbeitsmarkttest ab, der zeigt, dass die Stelle nicht von einem slowakischen oder EU/EEA/Schweizer Staatsbürger besetzt werden konnte.
  • EU Blue Card: Diese Genehmigung ist speziell für hochqualifizierte Arbeitnehmer aus Drittstaaten. Sie erfordert eine höhere Gehaltsgrenze als das Single Permit und den Nachweis hoher beruflicher Qualifikationen (z.B. Universitätsabschluss). Die EU Blue Card bietet bestimmte Vorteile, wie eine erleichterte Mobilität innerhalb der EU nach einer gewissen Zeit des legalen Aufenthalts im ausstellenden Land.
  • Intra-Corporate Transfer (ICT) Permit: Diese Genehmigung richtet sich an Manager, Spezialisten und Trainee-Mitarbeiter, die innerhalb eines multinationalen Unternehmens von einem Drittland in eine Niederlassung in der Slowakei versetzt werden. Es gelten spezifische Bedingungen hinsichtlich der Dauer der Beschäftigung im Unternehmen und der Dauer des Transfers.

Hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Typen:

Permit-Typ Zielgruppe Schlüsselanforderung Typische Gültigkeit
Single Permit Die meisten Drittstaatsangehörigen Gültiges Arbeitsangebot, oft Arbeitsmarkttest Bis zu 2 Jahre
EU Blue Card Hochqualifizierte Drittstaatsangehörige Universitätsabschluss, hohe Gehaltsgrenze Bis zu 4 Jahre
Intra-Corporate Transfer (ICT) Versetzte Mitarbeiter innerhalb eines multinationalen Unternehmens Mitarbeiter eines Unternehmens außerhalb der EU, spezielle Rolle Bis zu 3 Jahre

Anforderungen und Verfahren für die Beantragung der Arbeitserlaubnis

Der Prozess zur Erlangung einer Arbeitserlaubnis in der Slowakei ist hauptsächlich mit der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung verbunden. Das Verfahren umfasst in der Regel mehrere Schritte:

  1. Arbeitsangebot: Der ausländische Staatsangehörige muss zunächst einen gültigen Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Arbeitsangebot von einem slowakischen Arbeitgeber sichern.
  2. Arbeitsmarkttest (falls zutreffend): Der Arbeitgeber muss die zuständige Arbeits-, Sozial- und Familienbehörde (ÚPSVaR) über die freie Stelle informieren. Kann die Position innerhalb eines festgelegten Zeitraums (z.B. 15-30 Arbeitstage) nicht mit einem lokalen oder EU/EEA/Schweizer Kandidaten besetzt werden, kann der Arbeitgeber mit der Einstellung eines Drittstaatsangehörigen fortfahren. Bestimmte Kategorien von Arbeitnehmern oder Positionen sind von diesem Test ausgenommen.
  3. Antragseinreichung: Der ausländische Staatsangehörige reicht in der Regel den Antrag auf eine temporäre Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung ein. Dies erfolgt meist bei einer slowakischen Botschaft oder einem Konsulat im Heimatland oder im Land des legalen Aufenthalts. In bestimmten Fällen ist es auch möglich, direkt in der Slowakei zu beantragen, wenn die Person eine bestimmte Visakategorie oder Aufenthaltserlaubnis besitzt.
  4. Erforderliche Dokumente: Es sind umfassende Unterlagen erforderlich, darunter:
    • Gültiger Reisepass
    • Arbeitsvertrag oder verbindliches Arbeitsangebot
    • Nachweis der Unterkunft in der Slowakei
    • Nachweis der finanziellen Mittel zur Deckung des Aufenthalts
    • Führungszeugnis aus dem Heimatland und allen Ländern des Aufenthalts in den letzten 3 Jahren
    • Medizinischer Bericht, der keine ansteckenden Krankheiten bestätigt (kann nach Ankunft erforderlich sein)
    • Nachweis der Ausbildung und Qualifikationen (übersetzt und legalisiert)
    • Zahlungsbestätigung der Verwaltungsgebühren
  5. Bearbeitung: Die Anwendung wird von der Abteilung für Ausländerpolizei in der Slowakei geprüft. Sie bewerten die Unterlagen, verifizieren die Dokumente und konsultieren das Arbeitsamt hinsichtlich des Beschäftigungsaspekts.
  6. Entscheidung und Ausstellung: Bei Genehmigung wird der Antragsteller benachrichtigt. Falls aus dem Ausland beantragt wird, erhält er ein nationales Visum (D-Visum), um in die Slowakei einzureisen, und kann seine Aufenthaltserlaubnis abholen. Bei Antrag innerhalb der Slowakei (seltene Fälle) wird die Aufenthaltserlaubnis direkt ausgestellt.

Sponsoring-Anforderungen: Das slowakische Unternehmen spielt eine entscheidende Rolle im Prozess. Es muss das Arbeitsangebot bereitstellen, den Arbeitsmarkttest ggf. durchführen und den Arbeitnehmer bei der Beschaffung der notwendigen Unterlagen und Informationen zum Antragsverfahren unterstützen. Das Unternehmen ist verantwortlich dafür, dass die Beschäftigungsbedingungen den slowakischen Gesetzen entsprechen und die Behörden über Änderungen im Beschäftigungsverhältnis informieren.

Bearbeitungszeiten: Die Dauer der Bearbeitung kann erheblich variieren, abhängig vom Antragsvolumen und der spezifischen Abteilung für Ausländerpolizei. Rechtlich sollte eine Entscheidung über einen Antrag auf temporären Aufenthalt innerhalb von 90 Tagen nach vollständigem Eingang getroffen werden. Bei komplexen Fällen oder bestimmten Kategorien (wie der EU Blue Card) kann dieser Zeitraum kürzer sein (z.B. 30 Tage). Es ist jedoch ratsam, mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen, die diese offiziellen Fristen manchmal überschreiten können.

Gebühren: Es fallen verschiedene Verwaltungsgebühren an, darunter Gebühren für die Einreichung des Antrags auf temporären Aufenthalt, für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis und möglicherweise für die Dokumentenüberprüfung. Diese Gebühren werden von der slowakischen Regierung festgelegt und können sich ändern. Stand Ende 2024 lag die Gebühr für den Antrag auf temporären Aufenthalt für Beschäftigung typischerweise bei etwa €165, zuzüglich einer Gebühr für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis (z.B. €4,50). Die Gebühren für die EU Blue Card können leicht variieren.

Wege zur Daueraufenthaltsgenehmigung

Ausländische Staatsangehörige, die legal in der Slowakei für einen ununterbrochenen Zeitraum wohnhaft waren, können sich für eine Daueraufenthaltsgenehmigung bewerben. Der Standardweg erfordert:

  • Fünf Jahre ununterbrochener legaler Aufenthalt: Dies ist die Hauptvoraussetzung für die meisten Antragsteller. Der Zeitraum von fünf Jahren wird in der Regel anhand der Dauer der gehaltenen temporären Aufenthaltserlaubnisse berechnet. Abwesenheiten von der Slowakei sind bis zu einem bestimmten Limit erlaubt (z.B. nicht länger als 6 aufeinanderfolgende Monate und insgesamt nicht mehr als 10 Monate innerhalb der fünf Jahre).
  • Nachweis ausreichender finanzieller Mittel: Antragsteller müssen nachweisen, dass sie sich selbst und ihre Angehörigen ohne Sozialleistungen unterstützen können.
  • Nachweis der Unterkunft: Sicheres Wohnen in der Slowakei ist erforderlich.
  • Sauberes Führungszeugnis: Ein Führungszeugnis aus dem Heimatland und allen Ländern des Aufenthalts in den letzten 5 Jahren ist notwendig.
  • Kenntnisse der slowakischen Sprache: Antragsteller müssen in der Regel einen grundlegenden slowakischen Sprachtest bestehen.

Der Antrag auf Daueraufenthalt wird bei der Abteilung für Ausländerpolizei eingereicht. Die Bearbeitungszeit kann ebenfalls mehrere Monate betragen.

Visum für Angehörige

Ausländische Staatsangehörige mit gültiger temporärer oder dauerhafter Aufenthaltserlaubnis in der Slowakei haben in der Regel das Recht auf Familienzusammenführung. Dies ermöglicht ihren engen Familienmitgliedern, einen Antrag auf eine temporäre Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Familienzusammenführung zu stellen. Zu den berechtigten Familienmitgliedern gehören typischerweise:

  • Ehepartner
  • Minderjährige unverheiratete Kinder unter 18 Jahren
  • Über 18-jährige Kinder, die aufgrund gesundheitlicher Gründe nicht für sich selbst sorgen können

Das Antragsverfahren für Angehörige ist ähnlich wie bei dem Hauptantragsteller und erfordert die Einreichung bei einer slowakischen Botschaft/Konsulat oder bei der Ausländerpolizei in der Slowakei. Erforderliche Dokumente umfassen Nachweise der Familienbeziehung (Heiratsurkunde, Geburtsurkunden), Nachweis des gültigen Aufenthaltstitels des Sponsors, Nachweis der Unterkunft und Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für die gesamte Familie.

Familienangehörige, die durch Familienzusammenführung eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, haben in der Regel Zugang zum slowakischen Arbeitsmarkt, was bedeutet, dass sie eine Beschäftigung suchen können, ohne eine separate Arbeitserlaubnis zu benötigen, obwohl eine Anmeldung bei der Arbeitsverwaltung möglicherweise weiterhin erforderlich ist.

Verpflichtungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer hinsichtlich Visa-Konformität

Die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben in der Slowakei erfordert eine strikte Beachtung der Einwanderungsbestimmungen durch sowohl den ausländischen Arbeitnehmer als auch das beschäftigende Unternehmen.

Verpflichtungen des Arbeitgebers:

  • Gültige Genehmigungen sicherstellen: Der Arbeitgeber muss überprüfen, dass der ausländische Staatsangehörige die entsprechenden und gültigen Aufenthalt- und Arbeitserlaubnisse besitzt, bevor er mit der Arbeit beginnt und während der gesamten Beschäftigung.
  • Behörden informieren: Arbeitgeber sind verpflichtet, die zuständige Arbeitsbehörde und die Ausländerpolizei über Beginn und Beendigung der Beschäftigung eines ausländischen Staatsangehörigen innerhalb festgelegter Fristen (z.B. innerhalb von 7 Arbeitstagen) zu informieren.
  • Vertrag einhalten: Sicherstellen, dass die Beschäftigungsbedingungen (Stellung, Gehalt, Arbeitszeiten) mit denen im mit dem Antrag eingereichten Arbeitsvertrag übereinstimmen. Wesentliche Änderungen können eine erneute Meldung oder sogar eine erneute Antragstellung bei den Behörden erfordern.
  • Aufzeichnungen führen: Kopien der Aufenthalt- und Arbeitserlaubnisse des Mitarbeiters aufbewahren.
  • Inspektionen kooperieren: Für mögliche Kontrollen durch Arbeits- oder Einwanderungsbehörden vorbereitet sein.

Pflichten des Arbeitnehmers:

  • Gültigen Aufenthaltstitel behalten: Sicherstellen, dass die Aufenthaltserlaubnis gültig bleibt, und die Verlängerung rechtzeitig vor Ablauf beantragen.
  • Bedingungen des Permits einhalten: Nur für den Arbeitgeber und in der im Permit genannten Position arbeiten.
  • Behörden über Änderungen informieren: Die Ausländerpolizei über wesentliche Änderungen, wie Adresswechsel, Familienstand oder Arbeitgeber, innerhalb der vorgeschriebenen Frist (z.B. innerhalb von 5 Arbeitstagen bei Adressänderung) informieren.
  • Ausweis mitführen: Die Aufenthaltserlaubnis als Nachweis des legalen Status bei sich tragen.
  • Gesetze einhalten: Alle Gesetze und Vorschriften der Slowakei befolgen.

Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen kann zu erheblichen Strafen für sowohl den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmer führen, einschließlich Bußgeldern, Abschiebung des Mitarbeiters und Einreise- oder Beschäftigungsverbote in der Slowakei.

Martijn
Daan
Harvey

Bereit, Ihr globales Team zu erweitern?

Sprechen Sie mit einem Experten