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Arbeitszeiten in Slowakei

499 EURpro Mitarbeiter/Monat

Explore standard working hours and overtime regulations in Slowakei

Updated on April 27, 2025

Navigating the complexities of international labor law is essential for companies employing staff abroad. In der Slowakei werden die Arbeitszeitregelungen hauptsächlich durch den Arbeitsgesetzbuch geregelt, das klare Standards für die regulären Arbeitsstunden, Überstunden, Ruhezeiten und andere damit zusammenhängende Aspekte der Beschäftigung festlegt. Das Verständnis und die Einhaltung dieser Regeln sind entscheidend, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen, positive Mitarbeiterbeziehungen zu pflegen und potenzielle rechtliche Probleme zu vermeiden.

Diese Vorschriften sind darauf ausgelegt, das Wohlbefinden der Mitarbeiter zu schützen, indem sie übermäßige Arbeitsstunden begrenzen und eine angemessene Ruhezeit gewährleisten. Arbeitgeber, die in der Slowakei tätig sind, sei es durch eine lokale Einheit oder durch die Nutzung eines Employer of Record-Services, müssen Richtlinien und Praktiken implementieren, die mit diesen gesetzlichen Anforderungen übereinstimmen, um legal und ethisch im Land zu operieren.

Standardarbeitszeiten und Arbeitswoche-Struktur

Die reguläre Arbeitszeit für einen Mitarbeiter in der Slowakei ist im Allgemeinen auf 40 Stunden pro Woche begrenzt. Diese Grenze gilt für Mitarbeiter, die in Ein-Schicht-Betrieb arbeiten. Für Mitarbeiter in Mehrschichtbetrieben wird die maximale Standardarbeitszeit in der Regel reduziert.

  • Ein-Schicht-Betrieb: Maximal 40 Stunden pro Woche
  • Zwei-Schicht-Betrieb: Maximal 38,75 Stunden pro Woche
  • Drei-Schicht- oder Dauerbetrieb: Maximal 37,5 Stunden pro Woche

Die Arbeitswoche ist typischerweise auf fünf Tage verteilt. Die Verteilung der Arbeitsstunden über die Woche erfolgt nach Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter, vorausgesetzt, sie entspricht den täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten.

Überstundenregelungen und Vergütungsanforderungen

Überstunden werden definiert als Arbeit, die von einem Mitarbeiter auf Anweisung des Arbeitgebers oder mit dessen Zustimmung über die festgelegte wöchentliche Arbeitszeit hinaus und außerhalb der Schichtverteilung geleistet wird. Es gibt strenge Grenzen für die Menge an Überstunden, die ein Mitarbeiter leisten kann.

  • Ein Mitarbeiter kann durchschnittlich maximal 8 Stunden Überstunden pro Woche arbeiten, über einen Zeitraum von bis zu 4 aufeinanderfolgenden Monaten.
  • Die Gesamtzahl der Überstunden eines Mitarbeiters darf 400 Stunden pro Kalenderjahr nicht überschreiten. Diese Grenze kann nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Mitarbeiters überschritten werden, bis zu maximal 500 Stunden pro Jahr, jedoch nur aus bestimmten, definierten dringenden betrieblichen Gründen.

Die Vergütung für Überstunden ist gesetzlich vorgeschrieben. Zusätzlich zum erzielten Lohn hat der Mitarbeiter Anspruch auf eine Prämie für Überarbeit.

Art der Überarbeit Mindestprämie (als % des Durchschnittseinkommens)
Standardüberstunden 25%
Überstunden während Nachtarbeit 40%
Überstunden während Wochenendarbeit 40%
Überstunden an Feiertagen 100%

Alternativ können Arbeitgeber und Mitarbeiter anstelle der Prämie auch eine Ausgleichszeit für Überstunden vereinbaren. Wird eine Ausgleichszeit gewährt, hat der Mitarbeiter Anspruch auf Freizeit im Umfang der geleisteten Überstunden.

Ruhezeiten und Pausenansprüche

Das slowakische Arbeitsrecht schreibt bestimmte Ruhezeiten vor, um das Wohlbefinden der Mitarbeiter zu gewährleisten und Ermüdung zu vermeiden.

  • Tägliche Ruhe: Ein Mitarbeiter hat Anspruch auf eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 12 Stunden zwischen dem Ende einer Schicht und dem Beginn der nächsten. Diese Zeit kann unter bestimmten Umständen (z.B. Dauerbetrieb, dringende Arbeiten) auf mindestens 8 Stunden reduziert werden, vorausgesetzt, die nachfolgende Ruhezeit wird entsprechend verlängert.
  • Wöchentliche Ruhe: Ein Mitarbeiter hat Anspruch auf eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 35 Stunden pro Woche. Diese Ruhezeit sollte idealerweise auf einen Sonntag fallen. In Betrieben, in denen Arbeiten kontinuierlich oder an Wochenenden durchgeführt werden, sind alternative Regelungen für die wöchentliche Ruhe erlaubt, aber die Mindestzeit von 35 Stunden muss dennoch gewährt werden.
  • Pausen: Mitarbeiter haben Anspruch auf eine Pausenzeit für Ruhe und Mahlzeiten von mindestens 30 Minuten nach jeweils 6 Stunden ununterbrochener Arbeit. Diese Pause ist nicht in die Arbeitszeit eingerechnet. Für Mitarbeiter, die mit Kindern oder Jugendlichen arbeiten, ist der Pausenanspruch anders geregelt.

Nacht- und Wochenendarbeit-Regelungen

Arbeit, die nachts oder an Wochenenden geleistet wird, unterliegt spezifischen Regelungen und Vergütungsanforderungen.

  • Nachtarbeit: Nachtarbeit ist definiert als Arbeit zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr. Mitarbeiter, die regelmäßig Nachtarbeit leisten (mindestens 3 Stunden ihrer Schicht oder mindestens 500 Stunden pro Jahr), gelten als Nachtarbeiter und unterliegen spezifischen Gesundheitsbewertungen und Begrenzungen der Arbeitszeit.
  • Wochenendarbeit: Arbeit, die an Samstagen und Sonntagen ausgeführt wird, gilt als Wochenendarbeit.

Mitarbeiter, die während dieser Perioden arbeiten, haben Anspruch auf Prämien zusätzlich zu ihrem regulären Lohn:

Art der Arbeit Mindestprämie (als % des Durchschnittseinkommens)
Nachtarbeit 40%
Samstagarbeit 50%
Sonntagarbeit 100%
Arbeit an Feiertagen 100%

Diese Prämien sind Mindestwerte, und höhere Sätze können in Arbeitsverträgen oder Tarifverträgen vereinbart werden.

Verpflichtungen der Arbeitgeber zur Arbeitszeitaufzeichnung

Arbeitgeber in der Slowakei sind gesetzlich verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter genau zu erfassen. Dies umfasst die Aufzeichnung der Beginn- und Endzeiten der Schichten sowie aller Überstunden, Nachtarbeit, Wochenendarbeit und Arbeit an Feiertagen.

Genaue Arbeitszeitaufzeichnungen sind wesentlich für:

  • Die korrekte Berechnung von Löhnen und Prämien.
  • Die Einhaltung der gesetzlichen Arbeitszeitgrenzen.
  • Nachweis der Einhaltung gegenüber den Arbeitsbehörden bei Kontrollen.
  • Das Management der Anwesenheit und Abwesenheit der Mitarbeiter.

Arbeitgeber müssen diese Aufzeichnungen führen und den zuständigen Behörden auf Verlangen zugänglich machen. Das Versäumnis, genaue Aufzeichnungen zu führen, kann zu Strafen führen. Der Einsatz robuster Zeiterfassungssysteme ist ein wesentlicher Aspekt der Compliance für Arbeitgeber, die in der Slowakei tätig sind.

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