Employment Cost Calculator for Slowakei
Calculate the total cost of employing someone in Slowakei, including taxes, benefits, and our management fee.
Arbeitgebersteuerbeiträge
Steuerart | Satz | Basis |
---|---|---|
Sozialversicherung | 24,4 % (Arbeitgeberanteil) | Bruttogehalt des Mitarbeiters (bis zu EUR 15.730 monatlich begrenzt) |
Krankenversicherung | 10 % (Arbeitgeberanteil) | Bruttogehalt des Mitarbeiters (nicht begrenzt) |
Einkommensteuerabzug | 19 % oder 25 % | Bruttogehalt des Mitarbeiters minus verpflichtende Beiträge und Freibeträge |
Anmeldung & Compliance
- Monatlich: Berichte einreichen und Sozialversicherungs- sowie Krankenversicherungsbeiträge bis zum 8. Tag des folgenden Monats zahlen.
- Monatlich: Einkommensteuer einbehalten und bis zum 5. Tag des Monats nach der Lohnzahlung abführen.
- Jährlich: Jahreslohnsteuerbescheinigungen an die Mitarbeiter bis zum 31. Januar des Folgejahres ausstellen, falls der Arbeitgeber keine jährliche Steuerabrechnung durchgeführt hat.
In der Slowakei umfassen die Steuerabzüge für Arbeitnehmer hauptsächlich verpflichtende Beiträge zur Kranken- und Sozialversicherung, mit einigen persönlichen Freibeträgen und Steuervergünstigungen, die unter bestimmten Bedingungen verfügbar sind.
Beiträge zur Kranken- und Sozialversicherung
- Krankenversicherung: Arbeitnehmer zahlen 4 % ihres Bruttogehalts zur Krankenversicherung. Der Arbeitgeber leistet ebenfalls einen Beitrag von 10 %.
- Sozialversicherung: Arbeitnehmer zahlen 13,4 % ihres Bruttogehalts zur Sozialversicherung, die Bereiche wie Renten, Krankheit und Arbeitslosigkeit abdeckt. Der Arbeitgeber leistet einen zusätzlichen Beitrag von 25,2 %. Diese Beiträge sind auf eine maximale Bemessungsgrundlage begrenzt, die jährlich angepasst wird. Im Jahr 2025 beträgt diese Grenze €15.730.
Persönliche Freibeträge
- Grundfreibetrag: Ein Grundfreibetrag steht zur Verfügung, der das zu versteuernde Einkommen reduziert. Für 2024 betrug dieser Freibetrag €5.646,48, der bei Einkommen über €24.952,06 schrittweise abnimmt und bei €47.537,98 vollständig wegfällt. Der Betrag ist an das Mindestlebensniveau gekoppelt und wird jährlich aktualisiert; die Zahl für 2025 wird auf Grundlage des Wertes vom 1. Januar 2025 festgelegt.
- Ehegattensplitting: Ein abhängiger Ehegattenfreibetrag kann von slowakischen Steueransässigen geltend gemacht werden, wenn das Einkommen des Ehepartners unter einer bestimmten Grenze liegt. Der Freibetrag hängt sowohl vom Einkommen des Individuums als auch vom Einkommen des Ehepartners ab. Ähnlich wie beim Grundfreibetrag hängen die spezifischen Zahlen für 2025 vom Mindestlebensniveau ab, das zu Beginn des Jahres bekannt gegeben wird.
Steuervergünstigungen und Boni
- Kindessteuerbonus: Für 2025 beträgt der Bonus €100 monatlich für Kinder unter 15 Jahren und €50 monatlich für Kinder im Alter von 15-18 Jahren. Dieser Bonus ist in der Regel für slowakische Steueransässige verfügbar, deren Einkommen hauptsächlich aus slowakischen Quellen stammt, mit bestimmten Einkommensgrenzen. Es gelten Anspruchsvoraussetzungen.
- 2 % Steuer-Spende an Eltern: Ab 2025 können Arbeitnehmer 2 % ihrer gezahlten Einkommensteuer an einen oder beide Elternteile spenden, sofern die Eltern bestimmte Kriterien erfüllen, einschließlich des Rentenalters und des Bezugs einer Rente.
- Sachleistungen: Einige Sachleistungen, die vom Arbeitgeber gewährt werden, bis zu €500 jährlich, sind für den Arbeitnehmer steuerfrei.
Steuersätze und Fristen
- Steuersätze: Die allgemeinen Einkommensteuersätze für 2025 sind 19 % für Einkommen bis €48.441,43 und 25 % für Einkommen über diesem Schwellenwert.
- Steuerjahr: Das Steuerjahr in der Slowakei ist das Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember).
- Steuererklärung: Arbeitgeber führen die Einkommensteuer monatlich ab und überweisen sie innerhalb von fünf Tagen nach dem Zahltag des Arbeitnehmers an die Steuerbehörde. Ein jährlicher Steuerabschluss und eine Abstimmung erfolgen in der Regel im Folgejahr.
Diese Informationen sind aktuell bis zum 5. Februar 2025 und können Änderungen unterliegen. Es wird empfohlen, einen Steuerberater zu konsultieren oder die offiziellen Ressourcen der slowakischen Steuerbehörde zu Rate zu ziehen, um die genauesten und aktuellsten Details zu erhalten.