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Urlaub in Slowakei

499 EURpro Mitarbeiter/Monat

Understand employee leave entitlements and policies in Slowakei

Updated on April 27, 2025

Die Verwaltung von Mitarbeiterurlauben und Urlaubsansprüchen ist ein entscheidender Aspekt der Compliance und Mitarbeiterzufriedenheit bei der Tätigkeit in der Slowakei. Das Verständnis der gesetzlichen Anforderungen für verschiedene Arten von Urlaub, einschließlich Jahresurlaub, Feiertagen, Krankheitsurlaub und Elternzeit, ist für Arbeitgeber unerlässlich. Die Einhaltung dieser Vorschriften gewährleistet eine faire Behandlung der Mitarbeiter und vermeidet potenzielle rechtliche Probleme.

Das slowakische Arbeitsrecht bietet klare Richtlinien zu Mindesturlaubsansprüchen, mit dem Ziel, das Wohlbefinden der Mitarbeiter mit den Geschäftsabläufen in Einklang zu bringen. Arbeitgeber müssen sich dieser Mindestansprüche bewusst sein und wissen, wie sie je nach Faktoren wie Alter und Dienstzeit angewendet werden. Eine effektive Navigation dieser Anforderungen ist der Schlüssel zu reibungslosen HR-Operationen im Land.

Jahresurlaub

In der Slowakei ist der Mindestjahresurlaub gesetzlich festgelegt. Mitarbeiter haben in der Regel Anspruch auf mindestens vier Wochen (20 Arbeitstage) bezahlten Jahresurlaub pro Kalenderjahr.

Mitarbeiter, die bis zum Ende des Kalenderjahres mindestens 33 Jahre alt sind, haben Anspruch auf mindestens fünf Wochen (25 Arbeitstage) bezahlten Jahresurlaub. Dieser erhöhte Anspruch gilt unabhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit.

Der Zeitpunkt des Urlaubs wird vom Arbeitgeber festgelegt, wobei die Interessen des Mitarbeiters und die betrieblichen Erfordernisse berücksichtigt werden. Mitarbeiter sind in der Regel verpflichtet, mindestens vier Wochen Urlaub pro Jahr zu nehmen, wenn ihnen dieser zusteht. Urlaub vom Vorjahr sollte idealerweise bis zum 30. Juni des Folgejahres genommen werden.

Feiertage

Die Slowakei beobachtet im Laufe des Jahres mehrere Feiertage. Mitarbeiter haben in der Regel Anspruch auf bezahlte Freistellung an diesen Tagen. Wenn ein Mitarbeiter an einem Feiertag arbeiten muss, steht ihm in der Regel eine Zuschlagszahlung oder ein Ausgleichstag zu, wie gesetzlich oder kollektivvertraglich festgelegt.

Hier sind die in der Slowakei im Jahr 2025 beobachteten Feiertage:

Datum Feiertag
1. Januar Tag der Gründung der Slowakischen Republik
6. Januar Epiphanias (Dreikönigstag)
18. April Karfreitag
21. April Ostermontag
1. Mai Tag der Arbeit
8. Mai Tag des Sieges über den Faschismus
5. Juli Tag der Heiligen Cyril und Methodius
29. August Gedenktag des Slowakischen Nationalaufstands
1. September Verfassungstag der Slowakischen Republik
15. September Unser Liebe Frau vom Kummer
1. November Allerheiligen
17. November Tag des Kampfes für Freiheit und Demokratie
24. Dezember Heiligabend
25. Dezember Weihnachten
26. Dezember Stephanustag

Krankheitsurlaub

Wenn ein Mitarbeiter vorübergehend arbeitsunfähig ist aufgrund von Krankheit oder Verletzung, hat er Anspruch auf Krankheitsurlaub. Der Mitarbeiter muss in der Regel eine ärztliche Bescheinigung vorlegen.

Der Krankengeldanspruch wird nicht vollständig vom Arbeitgeber gezahlt. Stattdessen erfolgt eine Kombination aus Arbeitgeberleistungen und staatlichen Sozialversicherungsleistungen.

  • Erste 3 Tage: Der Arbeitgeber zahlt 25 % des täglichen Bewertungsgrundsatzes des Mitarbeiters.
  • Tage 4 bis 10: Der Arbeitgeber zahlt 55 % des täglichen Bewertungsgrundsatzes.
  • Ab Tag 11: erhält der Mitarbeiter Krankengeld von der Sociálna poisťovňa, in der Regel in Höhe von 55 % des täglichen Bewertungsgrundsatzes, maximal für die gesetzlich festgelegte Dauer (in der Regel bis zu 52 Wochen).

Der tägliche Bewertungsgrundsatz wird anhand des Einkommens des Mitarbeiters im Vorjahr berechnet.

Elternzeit

Das slowakische Recht gewährt Ansprüche auf Urlaub im Zusammenhang mit Geburt und Kinderbetreuung, einschließlich Mutterschaftsurlaub, Vaterschaftsurlaub und Elternzeit.

Mutterschaftsurlaub

Der Mutterschaftsurlaub ist hauptsächlich für Mütter vorgesehen und beginnt in der Regel 6 bis 8 Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin. Die Standarddauer beträgt 34 Wochen. Für alleinerziehende Mütter sind es 37 Wochen, und für Mütter, die Zwillinge oder mehr Kinder zur Welt bringen, sind es 43 Wochen. Während des Mutterschaftsurlaubs erhält die Mutter eine Mutterschaftsleistung von der Sociálna poisťovňa, die auf ihrem vorherigen Einkommen basiert.

Vaterschaftsurlaub

Väter haben ebenfalls Anspruch auf Urlaub im Zusammenhang mit der Geburt. Ein Vater kann bis zu 28 Wochen (oder bis zu 31 Wochen für einen alleinstehenden Vater, oder bis zu 37 Wochen bei Betreuung von zwei oder mehr Kindern) Urlaub nehmen, um das Kind zu betreuen, in der Regel nach Ende des Mutterschaftsurlaubs der Mutter, bis zum dritten Geburtstag des Kindes. Dieser wird oft als Elternzeit bezeichnet, die vom Vater genommen wird. Zusätzlich haben Väter Anspruch auf eine spezielle Vaterschaftszeit von bis zu zwei Wochen innerhalb der ersten sechs Wochen nach der Geburt, sofern sie als Betreuer des Kindes registriert sind. Während dieses Zeitraums können sie Anspruch auf Vaterschaftsleistung von der Sociálna poisťovňa haben.

Elternzeit

Nach dem Mutterschaftsurlaub kann entweder ein Elternteil Elternzeit bis zum Alter von drei Jahren (oder sechs Jahren, wenn das Kind eine langfristige gesundheitliche Beeinträchtigung hat) nehmen. Während der Elternzeit besteht Anspruch auf eine staatlich geförderte Elternzulage, die ein fester monatlicher Betrag ist und nicht vom vorherigen Einkommen abhängt. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Stelle des Mitarbeiters offen zu halten oder eine vergleichbare Position bei Rückkehr aus der Elternzeit anzubieten.

Adoptionsurlaub

Ähnliche Ansprüche bestehen auch bei Adoption. Die Dauer des Urlaubs und die Leistungen sind vergleichbar mit Mutterschafts- und Elternzeit, abhängig vom Alter und der Anzahl der adoptierten Kinder.

Weitere Urlaubsarten

Neben den Hauptkategorien erkennt das slowakische Recht und die gängige Praxis weitere Urlaubsarten an:

  • Begräbnisurlaub: Mitarbeiter haben Anspruch auf bezahlten Urlaub im Todesfall eines Familienmitglieds. Die Dauer variiert je nach Verwandtschaftsgrad (z.B. ein Tag bei Tod eines nahen Verwandten, plus ein Tag für die Teilnahme an der Beerdigung).
  • Studienurlaub: Mitarbeiter können Urlaub für Studienzwecke erhalten, oft unbezahlt, wobei bestimmte Vereinbarungen getroffen oder gesetzlich vorgeschrieben werden können (z.B. berufliche Weiterbildung, die vom Arbeitgeber verlangt wird).
  • Sabbatical: Ein Sabbatical ist kein gesetzlich festgelegter Anspruch in der Slowakei, kann aber zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden, meist als unbezahlter Urlaub für einen längeren Zeitraum.
  • Urlaub aus persönlichen Gründen: Mitarbeiter haben Anspruch auf bezahlten oder unbezahlten Urlaub aus verschiedenen persönlichen Gründen, die gesetzlich geregelt sind, z.B. Hochzeiten, Umzüge oder Begleitung eines Familienmitglieds zu einem Arzttermin. Der konkrete Anspruch hängt vom Ereignis ab.
Martijn
Daan
Harvey

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