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Work permits and visas in Polen

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Everything you need to know about work permits and visas for Polen

Updated on April 27, 2025

Polen ist zu einem zunehmend attraktiven Ziel für ausländische Arbeitnehmer geworden, die innerhalb der Europäischen Union Beschäftigungsmöglichkeiten suchen. Der rechtliche Rahmen des Landes für die Beschäftigung von Nicht-EU/EEA/Schweizer Staatsbürgern erfordert eine sorgfältige Navigation, die hauptsächlich die Erlangung des entsprechenden Visums und einer Arbeitserlaubnis umfasst. Dieses System ist darauf ausgelegt, den Eintritt und die Beschäftigung ausländischer Staatsangehöriger zu regeln und die Einhaltung der nationalen Arbeitsgesetze und Einwanderungspolitik sicherzustellen.

Das Verständnis der spezifischen Anforderungen für Visa und Arbeitserlaubnisse ist sowohl für Arbeitgeber, die internationales Talent einstellen möchten, als auch für Einzelpersonen, die in Polen arbeiten wollen, von entscheidender Bedeutung. Der Prozess umfasst verschiedene Schritte, Dokumentationen und die Einhaltung spezifischer Fristen, die von den polnischen Behörden festgelegt wurden.

Häufige Visatypen für ausländische Arbeitnehmer

Ausländische Staatsangehörige, die in Polen arbeiten möchten, benötigen in der Regel ein nationales Langzeitvisum (Typ D). Dieses Visum erlaubt Aufenthalte von mehr als 90 Tagen innerhalb eines 180-Tage-Zeitraums und ist notwendig für Personen, die in Polen beschäftigt werden. Während ein Kurzaufenthalts-Schengen-Visum (Typ C) die Einreise für Tourismus oder Geschäftsreisen bis zu 90 Tagen innerhalb eines 180-Tage-Zeitraums erlaubt, autorisiert es in der Regel keine Beschäftigung. Für Arbeitszwecke ist das Typ D Visum die Standardanforderung, das oft mit einer gültigen Arbeitserlaubnis verbunden ist.

Die Berechtigung für ein Typ D Arbeitserlaubnis hängt davon ab, dass ein bestätigtes Jobangebot oder Arbeitsvertrag von einem polnischen Arbeitgeber vorliegt und die notwendige Arbeitserlaubnis erworben wurde oder eine Befreiung besteht. Die Dokumentation umfasst in der Regel ein ausgefülltes Visumantragsformular, einen gültigen Reisepass, Passfotos, Nachweis der Unterkunft, Reiseversicherung, Nachweis ausreichender finanzieller Mittel und entscheidend, die Originalarbeitserlaubnis oder eine relevante Erklärung des Arbeitgebers.

Anforderungen und Verfahren für die Beantragung der Arbeitserlaubnis

In den meisten Fällen benötigt ein ausländischer Staatsangehöriger eine Arbeitserlaubnis, um legal in Polen beschäftigt zu werden. Die Verantwortung für die Erlangung der Arbeitserlaubnis liegt hauptsächlich beim Arbeitgeber. Es gibt mehrere Arten von Arbeitserlaubnissen, wobei Typ A die häufigste für Personen ist, die auf Grundlage eines Vertrags mit einer polnischen Einheit beschäftigt sind, deren eingetragener Sitz oder Geschäftssitz in Polen ist.

Der Antragsprozess umfasst die Einreichung der erforderlichen Dokumente beim zuständigen Voivodeship (Provinzamt). Zu den wichtigsten Anforderungen für den Arbeitgeber gehören der Nachweis, dass die Stelle nicht von einem polnischen oder EU/EEA/Schweizer Staatsbürger besetzt werden konnte (Arbeitsmarktprüfung, obwohl Ausnahmen gelten), sowie die Vorlage von Dokumenten über das Unternehmen und die vorgeschlagenen Beschäftigungsbedingungen.

Erforderliche Dokumente umfassen typischerweise:

  • Antragsformular, ausgefüllt vom Arbeitgeber.
  • Kopie des Reisepasses des ausländischen Staatsangehörigen.
  • Dokumente, die den rechtlichen Status des Arbeitgebers bestätigen (z.B. KRS-Auszug).
  • Nachweis der Zahlung der Antragsgebühr.
  • Informationen vom lokalen Arbeitsamt bezüglich der Arbeitsmarktprüfung (falls zutreffend).
  • Vorgeschlagener Arbeitsvertrag oder Angebotsschreiben.
  • Dokumente, die die Qualifikationen oder Erfahrungen des ausländischen Staatsangehörigen belegen.

Die Bearbeitungszeiten für Arbeitserlaubnisse können erheblich variieren, abhängig von der Auslastung des Voivodeship-Amtes, liegen aber typischerweise zwischen 1 und 3 Monaten. In einigen komplexen Fällen kann es länger dauern. Die Standardgebühr für einen Antrag auf Typ A Arbeitserlaubnis ist relativ niedrig, in der Regel etwa PLN 100-200, zahlbar vom Arbeitgeber.

Wege zur Daueraufenthaltsgenehmigung

Ausländische Staatsangehörige, die legal in Polen gelebt und gearbeitet haben, können berechtigt sein, eine Daueraufenthaltsgenehmigung oder eine langfristige EU-Residentenstatus zu beantragen.

  • Langzeit-EU-Residentenkarte: Dies ist ein häufiger Weg für diejenigen, die legal und ununterbrochen mindestens 5 Jahre in Polen gelebt haben. Sie müssen auch eine stabile und regelmäßige Einkommensquelle, Krankenversicherung und dokumentierte Kenntnisse der polnischen Sprache (in der Regel B1-Niveau) nachweisen.
  • Daueraufenthaltsgenehmigung: Diese Genehmigung ist unter bestimmten Umständen erhältlich, z.B. bei polnischer Abstammung, bestätigt durch eine Karta Polaka, bei mindestens 3-jähriger Ehe mit einem polnischen Staatsbürger und mindestens 2-jährigem Aufenthalt in Polen unmittelbar vor der Antragstellung oder bei Aufenthalt aufgrund von Flüchtlingsstatus.

Der Antrag für beide Genehmigungen wird beim Voivodeship-Büro eingereicht. Die Bearbeitungszeiten und erforderlichen Dokumente sind umfangreich und variieren je nach spezifischer Antragsgrundlage.

Visum für Angehörige

Ausländische Arbeitnehmer mit einem gültigen polnischen Visum (wie das Typ D Arbeitervisum) oder einer Aufenthaltserlaubnis sind in der Regel berechtigt, ihre unmittelbaren Familienangehörigen nach Polen zu bringen. Zu den unmittelbaren Familienangehörigen zählen typischerweise Ehepartner und minderjährige Kinder.

Familienmitglieder können einen Antrag auf eine temporäre Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Familienzusammenführung stellen. Der Hauptarbeitnehmer muss einen stabilen Aufenthaltsstatus in Polen haben (in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis, die mindestens ein Jahr gültig ist oder bestimmte Einkommensanforderungen erfüllt).

Erforderliche Dokumente für Angehörige umfassen in der Regel:

  • Ausgefülltes Antragsformular.
  • Gültiger Reisepass.
  • Nachweis der Verwandtschaft (Heiratsurkunde, Geburtsurkunden, legalisiert und übersetzt).
  • Nachweis des stabilen Aufenthalts und Einkommens des Hauptantragstellers in Polen.
  • Nachweis der Krankenversicherung.
  • Nachweis ausreichender finanzieller Mittel zur Deckung der Lebenshaltungskosten der Familie.
  • Nachweis der Unterkunft in Polen.

Der Antrag wird beim Voivodeship-Büro eingereicht. Die Bearbeitungszeiten können ähnlich wie bei anderen Aufenthaltserlaubnissen mehrere Monate betragen.

Visum-Compliance-Pflichten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Sowohl Arbeitgeber als auch ausländische Arbeitnehmer haben erhebliche Compliance-Verpflichtungen, um den legalen Status in Polen sicherzustellen.

Pflichten des Arbeitgebers:

  • Die notwendige Arbeitserlaubnis vor Arbeitsbeginn des Mitarbeiters einholen.
  • Sicherstellen, dass die Beschäftigungsbedingungen (Stellung, Gehalt, Arbeitszeiten) mit denen in der Arbeitserlaubnis angegeben übereinstimmen. Änderungen erfordern eine neue oder geänderte Erlaubnis.
  • Den Arbeitnehmer bei der Sozialversicherung (ZUS) anmelden.
  • Aufzeichnungen über den rechtlichen Aufenthalt und die Arbeit des ausländischen Mitarbeiters führen.
  • Die Voivodeship über den Arbeitsbeginn innerhalb von 7 Tagen nach Beginn informieren und bei Beendigung der Beschäftigung innerhalb von 7 Tagen nach Beendigung.
  • Vermeiden, Personen ohne gültige Arbeitserlaubnis und rechtliche Grundlage für den Aufenthalt zu beschäftigen.

Pflichten des Arbeitnehmers:

  • Einen gültigen Reisepass und eine rechtliche Grundlage für den Aufenthalt in Polen (Visum oder Aufenthaltserlaubnis) behalten.
  • Sicherstellen, dass die Arbeit den Bedingungen in der Arbeitserlaubnis entspricht.
  • Behörden über Änderungen der persönlichen Umstände informieren (z.B. Adresswechsel).
  • Die polnischen Gesetze und Vorschriften einhalten.

Die Nichteinhaltung dieser Pflichten kann zu erheblichen Strafen für beide Parteien führen (Geldstrafen, Beschäftigungsverbot für ausländische Arbeitnehmer, Abschiebung, Einreiseverbote). Die Führung genauer Aufzeichnungen und eine proaktive Kommunikation mit den zuständigen Behörden sind unerlässlich.

Martijn
Daan
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